Behörden bremsen Greenpeace-Aktion: Teure Steine vor Fehmarn
Weil der Meeresschutz lahme, kippten Umweltschützer*innen Felsen in die Ostsee. Das beschert ihnen Ärger mit diversen Behörden.
![Von einem Schiff der Umweltschutzoirganisation Greenpeace aus wird ein Felsbrocken ins Meer geworfen Von einem Schiff der Umweltschutzoirganisation Greenpeace aus wird ein Felsbrocken ins Meer geworfen](https://taz.de/picture/4321478/14/26183425-1.jpeg)
Am Dienstag waren von der „Beluga II“ aus bis zu einer Tonne schwere Granitbrocken vor Fehmarn versenkt worden. Aus Sicht von Greenpeace eine notwendige Maßnahme „gegen das fortgesetzte Verzögern dringend notwendigen Meeresschutzes durch das Bundesfischereiministerium“. Überhaupt bestehe Meeresschutz hierzulande „lediglich auf dem Papier“: Zwar sei seit 2007 fast die Hälfte der deutschen Nord- und Ostsee als Schutzzonen ausgewiesen, trotzdem „sind dort Fischerei, Sand- und Kiesabbau und im Nationalpark Wattenmeer sogar die Ölförderung gestattet“.
„Meere in miserablem Zustand“
Knackiger fasste es der Greenpeace-Meeresbiologe Thilo Maack zusammen: „Nord- und Ostsee sind in einem miserablen Zustand.“ Obwohl der Fehmarnbelt ausgewiesenes Schutzgebiet sei, „durchpflügen Fischer mit Genehmigung von Ministerin Julia Klöckner (CDU) den Meeresgrund mit schweren Schleppnetzen und zerstören so das Ökosystem“.
Wie genau helfen da die Granitbrocken? Greenpeace sprach in der Vergangenheit von einer Methode, Schutzgebiete zu schützen: 2008 etwa hatte die Organisation gut 300 tonnenschwere Findlinge am Sylter Außenriff in rund 30 Meter Tiefe versenkt, dann stoppten Bundespolizei und Gerichte das – wegen möglicher Gefährdung der Schifffahrt. Die Steine sollten die Fischerei mit Grundschleppnetzen ebenso wie den Sand- und Kiesabbau am Meeresgrund verhindern. Für rechtswidrig hielten das damals einhellig die Fischereiminister der fünf norddeutschen Küstenländer.
Jetzt sprach Maack von „völlig überzogenen Strafandrohungen“ und einem Versuch, „Greenpeace mundtot zu machen“. Man werde gegen alle drei Verfügungen Widerspruch einlegen.
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