Bayer verliert erneut in den USA: 74 Millionen Euro Glyphosat-Strafe
Dritte Schlappe für Bayer: Der Leverkusener Konzern verliert in den USA ein weiteres Glyphosat-Verfahren in der Berufung.
dpa | Der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer hat auch im dritten seiner US-Berufungsverfahren wegen angeblicher Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat eine Schlappe kassiert. Das zuständige Gericht in San Francisco bestätigte am Montag ein Urteil, wonach Bayer für Krebserkrankungen der Kläger Alberta und Alva Pilliod haften muss.
Eine Geschworenenjury in Kalifornien hatte den Konzern 2019 zunächst zu Schadenersatz- und Strafzahlungen von rund zwei Milliarden Dollar an das Ehepaar verurteilt. Später war der Betrag vom Gericht auf 86,7 Millionen Dollar (73,9 Mio Euro) reduziert worden.
Ein Sprecher von Bayer erklärte, dass das Unternehmen die Entscheidung des Gerichts respektiere, damit aber nicht einverstanden sei. Das Urteil sei nicht durch die Beweislage beim Prozess oder geltendes Recht gedeckt. Der Konzern sondiere seine Optionen für eine erneute Überprüfung des Falls.
Bayer hatte sich diesen und viele andere Rechtskonflikte 2018 mit dem über 60 Milliarden Dollar teuren Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto ins Haus geholt. Bayer ist in den USA mit zahlreichen weiteren Glyphosat-Klagen konfrontiert, die der Konzern eigentlich gerne mit einem großen Vergleich beilegen würde.
Neuer Prozess in Kalifornien startet
Nur drei Fälle wurden bislang abschließend vor US-Gerichten verhandelt, alle drei Prozesse verlor der Dax-Konzern. Auch in Berufungsverfahren hatte Bayer bislang keine Erfolge. Ein vierter Prozess gegen den Konzern hat vor Kurzem in Kalifornien begonnen.
Die Leverkusener setzen aber große Hoffnungen darauf, eines der Urteile vom Obersten US-Gerichtshof kippen zu lassen. Für den Fall, dass der Supreme Court sich mit dem Glyphosat-Verfahren nicht befassen will oder gegen Bayer entscheidet, bildete der Konzern jüngst weitere Rückstellungen von 4,5 Milliarden Dollar. Zuvor hatte Bayer bereits mehr als 11 Milliarden Dollar für ein Vergleichspaket zur Beilegung von US-Klagen zur Seite gelegt.
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