Babys im Parlament: Angemessen und zeitgemäß

Abgeordnete im Thüringer Landtag dürfen nun ihre kleinen Kinder zu Sitzungen mitbringen. Das sollte überall gelten.

Frau mit blonden langen Haaren

Darf jetzt ihr Baby mit in den Plenarsaal bringen: Madeline Henfling Foto: Martin Schutt/dpa

Na bitte, geht doch, möchte man am liebsten rufen. Denn was einer schon der normale Menschenverstand sagt, hat der Thüringer Landesverfassungsgerichtshof jetzt bestätigt: Landtagsabgeordnete in dem ostdeutschen Bundesland dürfen fortan ihre bis zu ein Jahr alten Kinder zu Landtagssitzungen mitbringen.

Dieser Entscheidung vorausgegangen waren das sogenannte Babygate und zwei Klagen: Die Thüringer Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling war 2018 aus dem Plenarsaal verwiesen worden, weil sie ihr drittes Kind, ein wenige Wochen alter Sohn, im Tragetuch vor dem Bauch dabeihatte. Henfling hatte sich gegen den Rausschmiss gewehrt, sie wollte einfach ihre Arbeit machen. Sie musste sich aber der Weisung des damaligen Landtagspräsidenten und dessen Verweis auf die Geschäftsordnung des Hauses und dem Hinweis auf den Kinderschutz beugen.

Dagegen klagte sie, später zog die Grünen-Landtagsfraktion mit einer weiteren Klage nach. Deren parlamentarische Geschäftsführerin Astrid Rothe-Beinlich schlug ihrerzeit einen Kompromiss vor: Zumindest zu Abstimmungen sollten Abgeordnete ihre Kleinstkinder mitbringen dürfen.

Kein Recht auf Elternzeit

Die aktuelle Entscheidung ist nicht nur angemessen und zeitgemäß, alles andere erscheint geradezu wie aus der Zeit gefallen. Insbesondere in diesen harten Monaten, die auch den härtesten Chef*innen und den traditionellsten Politiker*innen klar vor Augen führen, dass Kinder zum Leben und ebenso zum politischen Alltag gehören. Kinder zu haben ist keine Ausnahme, sondern – zumindest für die meisten Menschen hierzulande – die Regel. Daran sollten sich Gesetze und Vorschriften orientieren.

Abgeordnete haben kein Recht auf Elternzeit, ihr Mandat ist ihre verfassungsrechtliche Pflicht. Wie sie diese auslegen, bleibt ihrem Ermessen und Gewissen geschuldet. Das ist ein Dilemma. Denn nehmen Abgeordnete ihre Sache ernst und entscheiden sich als (stillende) Mütter dafür, rasch wieder zu arbeiten, werden sie von manchen parlamentarischen Prozessen ausgeschlossen – siehe Madeleine Henfling. Entscheiden sie sich indes für eine längere Pause, haftet ihnen alsbald der Ruf der „faulsten Abgeordneten“ an. Mütter wie die Grünen-Bundestagsabgeordnete Franziska Brantner und die frühere CDU-Familienministerin Kristina Schröder kennen das.

Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ist ein Vergleich, kein Urteil. Und sie gilt nur in Thüringen, also keine Abgeordnete in Sachsen, Bremen oder Bayern kann sich darauf berufen. Auch keine Bundestagsabgeordnete. Das kann man bedauern und kritisieren, die Jurist*innen hätten doch mal so richtig mutig sein können. Trotzdem wird der Thüringer Vorstoß ausstrahlen und dürften es Abgeordnete auch anderswo in Deutschland leichter haben, ihre Kinder mit in den Sitzungssaal zu bringen. Das wäre dann auch ein deutliches Zeichen für die Kinderfreundlichkeit und die Anerkennung elterlicher Leistungen, von denen derzeit gerade so viel zu hören und zu lesen ist.

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Ressortleiterin taz.de / Regie. Zuvor Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalist:innen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es immer wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.

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