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Ausländische ErntehelferSchlupfloch für Lohndumping

Viele Erntehelfer aus Osteuropa sind nicht sozialversichert. Juristen sehen darin einen Rechtsbruch. Dennoch lässt es die Deutsche Rentenversicherung zu.

Auf dem Spargelfeld sind nicht alle gleich: Erntehelferin im hessischen Weiterstadt Foto: Andreas Arnold/dpa

Viele ErntehelferInnen aus Osteuropa etwa auf Spargelhöfen sind illegalerweise nicht sozialversichert. Doch die deutschen Sozialversicherungsträger tolerieren diesen Gesetzesverstoß. Dazu schlossen die gesetzlichen Rentenversicherer, die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit bereits 1998 eine bisher in der Öffentlichkeit kaum bekannte Vereinbarung. Mit ihr entbanden sie sich von der Pflicht, beispielsweise bei als Hausfrauen registrierten Saisonkräften zu überprüfen, ob die Tätigkeit in Deutschland nur nebenbei oder doch berufsmäßig ausgeübt wird. In letzterem Fall müssten die Beschäftigten laut Sozialgesetzbuch versichert werden.

Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin für Sozialrecht an der Universität Hannover, sagte dazu der taz: „Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob nicht doch eine berufsmäßige und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Das wird in der Praxis oft nicht gemacht. Das ist ein Rechtsbruch.“ Harald Schaum, Vizechef der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), spricht von „Betrug und Missbrauch, der dazu führt, dass etwa bei einer Corona-Erkrankung die Arbeitnehmer mitunter die Behandlung selbst bezahlen müssen“.

Die ArbeitnehmerInnen erwerben auch keine Rentenansprüche. Dabei bekommen sie meist nur den gesetzlichen Mindestlohn von 9,50 Euro die Stunde – oft minus Abzüge für Unterkunft und Verpflegung. Zudem gehen der deutschen Sozialversicherung Beiträge verloren. 60 Prozent der Ende Juni 2020 registrierten rund 97.000 ausländischen Aushilfskräfte in der Landwirtschaft hatten laut Bundesagentur für Arbeit ein „kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis“ ohne Sozialversicherung – so viel wie in keiner anderen Branche.

Das Verbot berufsmäßiger Kurzfristjobs soll laut Rentenversicherung dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer „anderweitig in der Sozialversicherung abgesichert sind“ – also etwa über eine Hauptbeschäftigung oder eine Rente. „Berufsmäßig“ sind für das Bundessozialgericht Tätigkeiten, auf die der Arbeitnehmer „zu einem erheblichen Teil“ angewiesen ist, wie die Deutsche Rentenversicherung der taz schreibt.

Doch viele ausländische Saisonkräfte hängen stark von dem Einkommen aus dem nicht versicherten Job in Deutschland ab und sind in ihrer Heimat kaum oder gar nicht abgesichert. „So gut wie alle, die wir auf den Feldern treffen, sagen, dass sie zu Hause kaum etwas verdienen“, berichtet Schaum. „Aus Polen kommen viele Hausfrauen und -männer“, sagt Maria Aniol, die osteuropäischen ArbeitnehmerInnen für die Beratungsstelle Faire Mobilität des Deutschen Gewerkschaftsbunds hilft. „Auch die meisten Rumänen haben zu Hause keine reguläre Beschäftigung. Sie leben monatelang von dem, was sie hier verdient haben.“ Viele kommen laut dem Bauernverband jedes Jahr zur Arbeit nach Deutschland.

Das Lohngefälle zwischen den Herkunftsstaaten und Deutschland ist gewaltig: In Rumänien beträgt der gesetzliche Mindestlohn umgerechnet nur 2,84 Euro. In der Bundesrepublik ist mehr als das Dreifache vorgeschrieben. Wenn ein Rumäne, wie laut Aniol typisch, 3 Monate lang 8 oder mehr Stunden täglich und 6 bis 7 Tage die Woche auf einem deutschen Bauernhof arbeitet, verdient er demnach zum Beispiel rund 6.900 Euro. In seiner Heimat müsste er dafür über ein Jahr arbeiten, wenn er, wie bei Niedrigqualifizierten üblich, lediglich den Mindestlohn erhält (bei einer durchschnittlichen Vollzeitbeschäftigung in Rumänien von etwa 170 Stunden pro Monat).

Zwar zahlen viele deutsche Bauern den Erntehelfern weniger aus, zum Beispiel weil sie für die Unterkunft Beträge vom Lohn abziehen. Aber selbst für beispielsweise 3.000 Euro müssen Mindestlöhner in Rumänien mehr als ein halbes Jahr arbeiten.

Keine Einzelfallkontrolle

Doch die Betriebsprüfer der zuständigen Rentenversicherer kontrollieren oft noch nicht einmal, wie viel die Betroffenen in ihrer Heimat verdienen. Denn die Sozialversicherungsträger entschieden in ihrer Vereinbarung pauschal: „Keine Berufsmäßigkeit liegt insbesondere bei Beschäftigungen von Schülern, Studenten, Hausfrauen, Selbstständigen oder während eines bezahlten Erholungsurlaubs vor. Dies gilt unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen im jeweiligen Heimatland“.

taz am wochenende

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Der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, hat dem vor Kurzem in der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht widersprochen: Die Frage nach der Berufsmäßigkeit, schrieb der Richter dort, lasse sich nur beantworten, indem man den Einzelfall und die „gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Person“ beurteile. Die Rentenversicherung räumte auf Nachfrage der taz ein, dass die Sozialversicherer die Regel zu den Hausfrauen ohne ein konkretes Gesetz oder Urteil festgelegt hätten.

Die Vereinbarung erwähnt ausdrücklich, der Deutsche Bauernverband habe sich dafür eingesetzt, dass die Betriebsprüfer in der Regel einfach der Angabe „Hausfrau“ oder „Hausmann“ auf den Fragebögen glauben, die die Arbeiter auf den Höfen ausfüllen müssen. Das Formular verlangt noch nicht einmal einen Nachweis dafür, dass diese Behauptung stimmt. Die Betroffenen werden automatisch als Erntehelfer ohne Versicherungspflicht eingestuft.

Die Rentenversicherung antwortete auf den Vorwurf des Rechtsbruchs, bei Hausmännern beispielsweise könne sehr wohl unterstellt werden, „dass andere Haushaltsmitglieder überwiegend für den gemeinsamen Lebensunterhalt sorgen“.

Belege, dass diese Vermutung auch bei den großen Einkommensunterschieden zwischen Deutschland und den Herkunftsstaaten zutrifft, blieb die Rentenversicherung bis jetzt schuldig.

Trotz dieser Probleme hat der Bundestag am 22. April mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD beschlossen, dass Saisonkräfte in diesem Jahr 102 statt wie normalerweise 70 Tage oder 4 statt 3 Monate ohne Sozialversicherung arbeiten dürfen. Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) zufolge soll die Entscheidung dazu führen, dass das Personal in den Betrieben weniger wechselt, sodass das Risiko von Corona-Infektionen sinke. Kritiker warfen ihr vor, es gehe nur darum, den Landwirten Sozialabgaben zu ersparen.

Verstoß gegen Grundgesetz

„Die Regelung kollidiert mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes, weil einzelne Beschäftigungsverhältnisse generell von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen sind und andere nicht“, kritisierte Juristin Brosius-Gersdorf. Die Professorin sieht darin auch einen Verstoß gegen europäisches Recht. „Denn hier werden ausländische Erntehelfer diskriminiert gegenüber inländischen.“

Beispielsweise Studierende und Hausfrauen aus dem Inland hätten regelmäßig eine Familienmitversicherung – die ausländischen Erntehelfer aber nicht. „Jetzt steht also auf den Feldern in Deutschland ein ausländischer Erntehelfer, der keine Krankenversicherung hat, neben einem inländischen, der selbstverständlich eine Krankenversicherung hat, und das in Zeiten von Corona.“

Susanne Ferschl, die Vizevorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, fordert deshalb: „Diese Lohndumpingpolitik gehört besser heute als morgen verboten.“ Dieses „Schlupfloch“ begünstige Missbrauch und sei nur schwer zu kontrollieren. „Es ist problemlos möglich, Saisonkräfte für die komplette Zeit der Ernte in Deutschland regulär sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen“, so Ferschl zur taz.

Doch CDU, CSU, FDP und AfD halten an der „kurzfristigen Beschäftigung“ fest. „Wenn wir dieses Instrument nicht mehr haben, wird es immer schwieriger, Leute zum Beispiel zum Spargelstechen oder zum Erdbeerpflücken zu bekommen, weil die Deutschen in der Regel nur wenig Lust auf diese Beschäftigungen haben“, sagte Albert Stegemann, agrarpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, der taz. Die Mitarbeiter hätten brutto für netto, und nur dann lohne sich der Job für sie besonders.

Saisonkräfte müssten höhere Bruttolöhne bekommen, damit sie Sozialabgaben zahlen könnten, verlangt dagegen die IG BAU. Wenn ein Erntehelfer stündlich etwa 10 Kilogramm Spargel sticht und den Betrieb 3 Euro je Stunde mehr kostet, würde das den Preis nur um 30 Cent pro Kilo verteuern, rechnet Gewerkschafter Schaum vor. Deshalb würde Deutschland kaum mehr Spargel importieren.

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13 Kommentare

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  • @Sarru-Kinu - die Erntehelfer*innen haben keine Krankenversicherung, das ist gerade in Pandemiezeiten relevant. Was den Rentenanspruch betrifft, könnte das wohl über eine Wahloption geregelt werden, aber ein KV-Beitrag ist unbedingt notwendig.

  • Ich bin für eine Versicherungspflicht für alle und als langjähriger Gutmensch und Grünenwähler weiß ich, dass die Grünen das genauso sehen.

    Deshalb ist es ja auch so wichtig, dass die Grünen nun endlich mal wirkliche Regierungsmacht bekommen um die Misstände in diesem Land beseitigen zu können.

    Leider wird das in Ostdeutschland noch etwas länger dauern, weil sich die Ossis mal wieder gerne von dahergelaufenen Schwadronieren das Hirn vernebeln lassen und diese Blindgänger dann in die Parlamente wähle, anstatt mal den eigenen Kopf einzuschalten und selbst nachzuprüfen, wer eigentlich wirklich auf Ihrer Seite steht.

  • Also ich finde die Kommentare, der "Bessermenschen" hier ausgesprochen interessant. Sonst geht hier das Geschrei sofort los, wenn auch nur ein Hauch der Ungerechtigkeit auf Bürger aus dem Dunstkreis der taz-Leser fällt.

    Dagegen sind Saisonarbeiter ja nur Glücksritter, die hier dick verdienen wollen um es sich in Rumänien gut gehen zu lassen. Bloß keine Preiserhöhungen für das vegane Luxusgemüse des St. Asparagus, was sich dem Saisonende nähert.

    Deutlicher können sich diese Personen nicht demaskieren. Übrigens sind Ostdeutsche natürlich auch Menschen minderer Qualität, denn es war jahrelanger Brauch, dass die Sozial- und Krankenversicherer aktiv Insolvenzverschleppung begangen haben. Die kriminelle Intelligenz ist also nicht nur bei Unternehmern vorhanden. Mit dem Argument, wenn man etwas gegen Verweigerer der Zahlungen von SV-Beiträgen unternehmen würde, dann gingen ja die Unternehmen bankrott. Das könne man schon nicht zulassen um doch "die Arbeitsplätze nicht zu gefährden."

    Als Folge haben Arbeitnehmer bis zu sechs Monaten ohne Lohn in diesen meist von Westfirmen geführten Betrieben gearbeitet. Ohne Kenntnis der Rechtslage und waren am Ende die Dummen.

    Doch, die wählen ja sowieso nnicht Grün und die taz lesen die ja auch nicht, geschweige denn Einkaufen bei dem derzeit angesagten Naturkostshop.

    Als Sprecher der korrupten CDU/CSU entblödet sich Herr Stegemann nicht, öffentlich die Ausbeutung von EU-Bürgern zu rechtfertigen und als alternativlos hinzustellen. Das nenne ich EU-Rassismus.

    Tja, die sonst vor Moralin triefenden Berufsempörer in diesem Leserkreis schweigen. Cum tacent clamant: Ausbeutung ist für minderwertige Menschen erlaubt, denn das sind sie ja gewöhnt.

    Doch nun weiß der kritische Leser, was ihn erwartet, sollte "Grün" mitregieren. Nämlich die Betonierung des Kastensystems und Menschenverachtung für die da "unten".

    Ach ja, in den Niederlanden besteht Versicherungspflicht, egal wie der Job gestaltet ist!

  • Vermutlich wird kaum ein osteuropäischer Erntehelfer gern freiwillige Beiträge in die deutsche Rentenversicherung einzahlen wollen. Das interessiert in dieser rein deutschen Debatte aber wahrscheinlich gar nicht. Was hat eine polnische Saisonkraft von solchen Beiträgen in unsere Sozialsysteme? Der theoretische Rentenanspruch von 3€ irgendwann in 30 Jahren ist bestimmt ganz wichtig. Warum sollen ausgebeutete Mindestlohnempfänger aus dem Ausland den Unterhalt der aktuellen deutschen Rentnergeneration mitfinanzieren mssen?

  • Guten Appetit.

  • „Schlupfloch für Lohndumping“… traurig aber wahr!!!



    30 Cent pro Kilo verteuern, rechnet Gewerkschafter Schaum vor. Deshalb würde Deutschland kaum mehr Spargel importieren. Ich kann nicht für alle Verbraucher sprechen, aber die 30 Cent würde ich gerne Zahlen!



    Nicht um umsonst hat die Schweiz den Handelsvertrag mit der EU abgelehnt. Die Schweizer haben kein Interesse an einem Billiglohn-Arbeitsmarkt mit einer Geiz-ist-Geil-Mentalität, wie bei uns in Deutschland.

    • @D-h. Beckmann:

      Die Schweiz - das Paradies der Arbeiter...gänzlich ohne Kündigungsschutz, Betriebsräte gibt es nicht, Niedrigsteuern für Konzerne, Kopfpauschale in der KV,..... normal schimpfen doch alle Linken über CH?

  • Da ich früher als Student ebenfalls nebenher gearbeitet habe, sowohl während der vorlesungsfreien Zeit als auch während der Selbigen und trotzdem so gut wie immer Sozialabgaben geleistet habe stimmt irgendwas im Artikel nicht, oder bezieht sich diese Freiheit von den Sozialabgaben für Rentenkasse und Krankenversicherung nur auf sog. Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ?



    Im übrigen gibt es dabei auch noch den Aspekt das Arbeitskräfte mit Wohnsitz beispielsweise Polen ja dann auch Rentenansprüche erwerben würden oder sollen Sie einfach nur zahlen (ziemlich pervers aber leider vorstellbar) ?

    • @Waldo:

      Für viele Arbeitgeber sind Arbeitnehmer nur eine "Human Ressource", sprich "Menschenmaterial", und so werden sie auch behandelt. Der gefragte Softwareentwickler oder die gewerkschaftflich organisierte VW.Mitarbeiterin können sich wehren. Menschen ohne Sprachkenntnisse und ohne Kenntnisse der rechtlichen Lage können das nicht. Zusätzlich zu den legal Ausgebeuteten gibt es auch in D einen Haufen illegal Arbeitender - in der Landwirtschaft, auf dem Bau, in Nagelstudios und Bordellen - die halten lieber die Klappe als eine Abschiebung zu riskieren.

      Dass die immer noch zu großen Unterschiede der Lebensverhältnisse selbst innerhalb der EU diese Leute dazu treibt, sich hier zu verkaufen, ist der eine Skandal. Reich werden die davon sicher nicht.

      Der größere Skandal ist die Politik der €DU/€SU, die auf der einen Seite von "westlichen Werten" und "Menschenrechten" brabbelt, wenn es um China, Russland oder Araber geht, auf der anderen Seite gerne mal die Augen zu- und die Taschen aufmacht, wenn es um Menschenrechte im Westen geht. Ich sach wahllos nur Lipa, Moria, Guantanamo, Snowden, Assange, afrikanische Erntehelfer aus Spanien, fleischzerteilende Leihsklav/innen...

      Die Menschenrechtsverletzungen in vielen Staaten sind zu verurteilen, aber man macht sich nicht sehr glaubwürdig, wenn man selber keine weiße Weste hat. Der Pfarrer sollte sich halt nicht im Puff erwischen lassen, wenn er von der Kanzel Keuschheit predigt.

    • @Waldo:

      "bezieht sich diese Freiheit von den Sozialabgaben für Rentenkasse und Krankenversicherung nur auf sog. Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ?"



      Ja

    • @Waldo:

      In Deutschland durch soz.vers.pflichtige Arbeit erworbene Rentenansprüche werden zusammen mit der im Heimatland erworbenen Rente dort ausgezahlt. (Quelle Deutsche Rentenversicherung)



      10€ können dann je nach Land eventuell etwas mehr wert sein als eine Pizza.



      In D wird die Rente in wachsenden Anteilen versteuert. Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Da muss man sich leider schlau machen und Papierkram erledigen. Innerhalb der EU dürfte das halbwegs glatt abgehen, aber bei Ländern wie Georgien oder der Ukraine, wo jetzt vermehrt Erntehelfer herkommen, könnte es umständlich werden.

      • @Schnetzelschwester:

        Danke für die Informationen. Ich kannte noch das Hickhack meine Großvaters der einen Teil seiner Rente aus Frankreich bekam . Er hatte vor dem 2. WK in Paris gearbeitet und kurz nach dem Ende des 2. WK in Lothringen. Das war schon sehr sportlich zum Ende der DDR den lokalen Rentenversicherer die Einkommenshistorie zu belegen. Wenigstens durfte er es selber übersetzen .

  • So sind sie halt, unsere „Ernährer“: Immer auf den eigenen Vorteil bedacht, egal welche Konsequenzen das haben könnte. Lohndumping, Gülledumping, Ackergiftdumping.