Asyl-Aussage von CDU-Chef: Die Union sorgt für Zahnschmerzen
CDU-Chef Friedrich Merz behauptet, Asylbewerber nähmen „deutschen Bürgern“ die Zahnarzttermine weg. Das ist Unsinn – doch er bekommt Zuspruch.
![Plenarsitzung im Bundestag in Berlin Tino Sorge CDU darf während der Sitzung eine Rede halten Plenarsitzung im Bundestag in Berlin Tino Sorge CDU darf während der Sitzung eine Rede halten](https://taz.de/picture/6556500/14/33704187-1.jpeg)
Deren gesundheitspolitischer Sprecher, Tino Sorge, erklärte gegenüber der taz, Merz habe recht. „Hunderttausende abgelehnte Asylbewerber in Deutschland sind zum Teil seit Jahren ausreisepflichtig.“ Dennoch könnten sie „zum Nulltarif das deutsche Gesundheitssystem nutzen“. Darüber müsse man diskutieren.
„Entweder ist Herr Merz schlecht informiert oder er verbreitet gezielt Falschinformationen“, sagt dagegen Stephanie Kirchner von Ärzte der Welt, die sich auch in Deutschland für die medizinische Versorgung von Geflüchteten einsetzen.
Geregelt ist die Gesundheitsversorgung von Asylbewerber*innen im Asylbewerberleistungsgesetz. Demnach haben Asylsuchende in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts grundsätzlich nur Anspruch auf Akutbehandlungen, etwa bei Schmerzen und Unfällen. Erst nach dieser Wartezeit, in einzelnen Bundesländern auch schon früher, bekommen sie Zugang zu vergleichbaren Leistungen wie gesetzlich Versicherte.
In der Realität: Diskriminierung
Die von Merz genannten abgelehnten Asylbewerber*innen erhalten nur dann den oben genannten Zugang zu medizinischer Versorgung, wenn sie weiter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Dies ist zum Beispiel bei einer Duldung der Fall – also bei Menschen, bei denen die Abschiebung aus bestimmten Gründen ausgesetzt wurde.
„Wir haben sehr viel mit dem Personenkreis zu tun, den Herr Merz anspricht, und er soll mir ein Beispiel zeigen, in dem sich ein Mensch mit Duldung schön die Zähne machen lässt“, sagt Kirchner von Ärzte der Welt. In der Realität seien auch Menschen, die theoretisch Zugang zu medizinischer Versorgung haben, Sprachbarrieren und Diskriminierung im Gesundheitssystem ausgesetzt – „und weit entfernt von irgendeiner Luxusbehandlung“.
Noch prekärer ist der Lage der Menschen ohne Aufenthaltsstatus: Sie haben zwar theoretisch auch Anspruch auf medizinische (Not-)Versorgung, müssen aber bei jeder Behandlung eine Meldung an die Innenbehörden und Abschiebung fürchten.
„Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht, dazu hat sich Deutschland auch international verpflichtet“, sagt Kirchner. Schon das Bundesverfassungsgericht habe angemahnt, dass Menschenrechte nicht aufgrund migrationspolitischer Interessen eingeschränkt werden dürften.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Tabubruch der CDU
Einst eine Partei mit Werten
Social-Media-Star im Bundestagswahlkampf
Wie ein Phoenix aus der roten Asche
Mitarbeiter des Monats
Wenn’s gut werden muss
Gerhart Baum ist tot
Die FDP verliert ihr sozialliberales Gewissen
Krieg und Rüstung
Klingelnde Kassen
Trump und die Ukraine
Europa hat die Ukraine verraten