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Arzt verklagt KlinikGegen das katholische Abtreibungsverbot

Gynäkologe Joachim Volz will sich von seinem Arbeitgeber nicht verbieten lassen, Abbrüche durchzuführen. Das Verfahren geht nun in die zweite Instanz.

Kämpft weiter: der Gynäkloge Joachim Volz – hier im Sommer 2025 bei Gericht Foto: Bernd Thissen/picture alliance/dpa

In grüner OP-Kleidung blickt Joachim Volz in die Kamera. „Das könnte meinem katholischen Arbeitgeber so gefallen“, sagt der Chefarzt am Klinikum Lippstadt. „Ich gebe natürlich nicht auf.“ Dann ruft er die Zu­schaue­r*in­nen auf, am Donnerstag mit ihm auf die Straße zu gehen „gegen das katholische Abtreibungsverbot und für die Autonomie meiner Patientinnen“. Die Demo soll am Morgen am Hammer Marktplatz starten – und vor dem Landesarbeitsgericht enden, wo Volz zum zweiten Mal gegen seine Klinik vor Gericht zieht.

Volz leitet das Perinatalzentrum am Klinikum Lippstadt (NRW). Dort führt er seit Jahren auch medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durch. Solche also, die laut Gesetz „aus ärztlicher Sicht angezeigt“ sind, „um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden“.

Anders als Abbrüche bei ungewollten Schwangerschaften sind diese in Deutschland ausdrücklich nicht rechtswidrig. Nach der Fusion seiner evangelischen Klinik mit einem katholischen Träger erhielt Volz jedoch Anfang 2025 die Anweisung, keine Abtreibungen mehr durchzuführen – außer in eng begrenzten medizinischen Notfällen. Die Klinik verwies dabei auf die Sonderrechte der Kirchen im Arbeitsrecht und die im neuen Gesellschaftsvertrag vereinbarten ethischen Kriterien. Volz klagte. „Die Patientinnen wegschicken, statt ihnen zu helfen, das kann ich nicht und das mache ich nicht“, sagte er im vergangenen August der taz.

Das Arbeitsgericht Hamm hatte seine Klage in erster Instanz abgelehnt und argumentiert, der Arbeitgeber könne derartige Vorgaben machen. Volz legte Rechtsmittel ein. Für ihn geht es nicht nur um seinen eigenen Fall, sondern um Grundsätzliches.

Die ärztliche Verantwortung

Der medizinisch induzierte Abbruch sei „ein wesentlicher Bestandteil eines zusammenhängenden ärztlichen Verantwortungsgefüges“ und ein „Herzstück frauenärztlicher Versorgung“, heißt es in einem Schreiben des Arztes, das der taz vorliegt. „Ärztliches Handeln ist kein Baukastensystem beliebig untersagbarer Einzeltätigkeiten.“ Unterzeichnet haben das Schreiben neben Volz mit Wolfgang Janni, Karl Oliver Kagan und Ingo Gottschalk eine Reihe führender Pränatalmediziner in Deutschland.

Der Fall Lippstadt ist dabei nicht der einzige, in dem katholische Moralvorstellungen dieser Tage die Gesundheitsversorgung von Frauen beeinträchtigen. In Flensburg etwa fusionieren das evangelische Diako-Krankenhaus und das katholische Malteser-Hospital. Die Konsequenz: Am künftigen Fördeklinikum werden bei ungewollter Schwangerschaft keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt.

„Das ungeborene Kind besitzt das gleiche Lebensrecht und die gleiche Würde wie die Mutter“, sagte Malteser-Sprecherin Franziska Mumm dem Deutschen Ärzteblatt. Ein Schwangerschaftsabbruch sei daher „grundsätzlich keine geeignete Möglichkeit“, mit einem Schwangerschaftskonflikt umzugehen.

Im Schwangerschaftskonfliktgesetz heißt es: „Niemand ist verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken.“ Ein Umstand, den Träger oder Chefärzte immer wieder für gesamte Kliniken durchsetzen. Die Grünen fordern nun eine rechtliche Klarstellung, dass dieses „niemand“ im Gesetz sich nur auf natürliche Personen beziehe – und nicht auf Krankenhausleitungen oder -träger.

Grüne fordern bessere Versorgung

Die Gewissenfreiheit sei ein „individuelles Recht“, heißt es in einem Antrag, den die Fraktion in der kommenden Sitzungswoche im Bundestag einbringen will. „Ein Recht, andere Personen zur Befolgung einer eigenen Gewissensüberzeugung zu zwingen, ist nicht denkbar.“

Der Bundestag solle sicherstellen, dass Krankenhausfusionen nicht „zu einer Verschlechterung“ der ohnehin kontinuierlich schlechter werdenden Versorgungslage führen, heißt es im Antrag. So solle der Bundestag sicherstellen, dass Krankenhäuser genug Personal einstellen, das zur Durchführung von Abbrüchen bereit ist. Und er solle die Länder verpflichten, ihrem gesetzlich geregelten Versorgungsauftrag nachzukommen.

„Wir wollen, dass Kliniken Schwangerschaftsabbrüche anbieten müssen, wenn die Versorgung nicht anderweitig gesichert ist“, sagt Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen, der taz. „Es ist unhaltbar, dass ein katholischer Träger eines Krankenhauses wie in Lippstadt Frauen zurückweist und ihnen Hilfe sogar in lebensbedrohlichen Situationen verweigert.“ Schauws wird am Donnerstag an der Seite von Joachim Volz demonstrieren, ebenso wie die grüne Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann.

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