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Hamburger Anwältin über Klimaklagen„Klimaschutz ist einklagbar“

Die Anwältin Roda Verheyen zieht für Klimaschutz vor das Bundesverfassungsgericht. Ihrer neusten Klage haben sich fast 50.000 Menschen angeschlossen.

Sie wurde Anwältin, um damit das Klima zu schützen: Roda Verheyen
Interview von Marta Ahmedov

taz: Frau Verheyen, sind Sie Klimaschutz-Aktivistin?

Im Interview: Roda Verheyen

52, ist promovierte Juristin und arbeitet als Anwältin für Klimaschutzrecht. Nebenbei engagiert sie sich als ehrenamtliche Richterin am Hamburgischen Verfassungsgericht.

Roda Verheyen: Nein. Ich bin definitiv Klimaschützerin und das auch hauptamtlich. Aber ich bin Anwältin, keine Aktivistin. Die Abgrenzung liegt vor allem im Verhältnis zu den Institutionen: Ich glaube an unsere rechtsstaatlichen Institutionen und ich nutze sie im Rahmen meiner Arbeit auch für den Klimaschutz. Während ­Ak­ti­vis­t*in­nen rechtliche Grenzen teilweise überschreiten oder politisch neu definieren wollen, bewege ich mich qua Berufsordnung innerhalb des rechtlichen Rahmens und nutze das bestehende Recht, um die Interessen meiner Man­dan­t*in­nen zu ­vertreten.

taz: Sie haben die Grenzen dieses rechtlichen Rahmens revolutioniert, als sie 2021 den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts erwirkten. Was ist da passiert?

Verheyen: Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts enthält zwei Aussagen, die von den allermeisten vorher nicht anerkannt wurden: Erstens wurde bestätigt, dass es ein CO2-Budget gibt, an das sich die Regierung in Deutschland halten muss. Das ist physikalisch vorgegeben und in diesem Rahmen gibt es ein objektives und absolutes Klimaschutzgebot des Staates, welches sich in der Verfassung selbst wiederfindet. Zweitens hat das Gericht die sogenannten intertemporalen Freiheitsrechte konstruiert, die besagen: Wir dürfen das CO2-Budget heute nicht einfach aufbrauchen, weil für jüngere Generationen dann nichts mehr übrig bleibt und sie das übermäßig in ihrer Freiheit einschränken wird. Diese Rechtsfigur ist enorm wichtig, weil sie Klimaschutz individuell einklagbar macht.

taz: Wie hat das Ihre Arbeit ­verändert?

Verheyen: Die Anerkennung, dass Klimaschutz ein Menschenrecht ist und dass es in der deutschen Verfassung ein Klimaschutzgebot gibt, welches nicht beliebig dem Willen der Politik unterworfen, sondern rechtlich einklagbar ist, das war schon ein enorm wichtiger Paradigmenwechsel. Es hat dazu geführt, dass sich der Gesetzgeber teilweise deutlich mehr angestrengt hat, Maßnahmen zu ergreifen, um dieses rechtliche Gebot einzuhalten. Gleichzeitig erleben wir aktuell die Grenzen der Aushandlungsfähigkeit von Parlamenten in ­Bezug auf ­Klimaschutz.

taz: Der Prozess wird oft als Beispiel für strategische Prozessführung genannt, um ein politisches Anliegen rechtlich durchzusetzen.

Verheyen: Ich kann mit diesem Begriff überhaupt nichts anfangen. Oft geht er mit der unausgesprochenen Unterstellung einher, man würde das Recht für politische Zwecke gebrauchen. Das suggeriert, dass meine Mandanten kein echtes Problem hätten – und das ist Unsinn. Natürlich haben einige Prozesse eine sehr viel weitergehende Wirkung auf die Politik als andere. Aber das ist rechtsstaatlich genau so vorgesehen und bei vielen Verfassungsbeschwerden der Fall. Es hebelt in keiner Weise die politischen Aushandlungsprozesse aus. Außerdem ist doch klar: Jeder gute Anwalt hat in einem Prozess eine Strategie. Dazu kann auch gehören, die Öffentlichkeit und gesellschaftliche Bewegungen ­einzubinden.

taz: Dieses Jahr ziehen Sie mit der „Zukunftsklage“ wieder vor das Bundesverfassungsgericht und vertreten dabei Greenpeace und Germanwatch. Worum geht es?Verheyen: In der Sache geht es um die Novelle des Klimaschutzgesetzes, die wir für verfassungswidrig halten. Außerdem wollen wir, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung anweist, emmissionsreduzierende Maßnahmen im Verkehrssektor zu ergreifen. Rechtlich geht es aber um eine Fortentwicklung des Klimabeschlusses von 2021. Nachdem dort erstmals die ­intertemporalen Freiheitsrechte anerkannt wurden, wollen wir das Recht auf Klimaschutz jetzt um die soziale Ungleichheit zwischen den Menschen erweitern, die vom Klimawandel betroffen sind. Das ist mir sehr wichtig, denn wir müssen aufhören so zu tun, als sei Klimaschutz nur eine Umweltschutzfrage. Er ist auch eine Gerechtigkeitsfrage.

taz: Grundsätzlich sind ja alle Menschen vom Klimawandel betroffen. Welche soziale Ungleichheit meinen Sie?

Verheyen: Es geht ja nach dem Klimabeschluss um die Folgen der Klimaschutzmaßnahmen. Im Verkehrssektor sind da viele stärker betroffen, zum Beispiel Personen, die auf dem Land wohnen und dazu noch ein geringes Einkommen haben. Die sind von hohen Spritpreisen viel mehr betroffen als jemand wie ich, denn ich bin in der Stadt gar nicht aufs Auto angewiesen und habe außerdem ein höheres Einkommen. Diese Menschen leiden darunter, wenn andere das verbleibende Treibhausgasbudget verbrauchen, nur weil sie beispielsweise Lust haben, mit schnellen Autos auch schnell zu fahren. Die Klimaschutzmaßnahmen dürfen solche unterschiedlichen Gruppen nicht gleich belasten, darin ­sehen wir einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Artikel 3 unseres Grundgesetzes.

taz: Wer sind Ihre Kläger?

Verheyen: Insgesamt haben sich fast 50.000 Menschen angeschlossen. Die Zukunftsklage ist wahrscheinlich die erste Umweltklage in Deutschland, wo die beteiligten Verbände jedem die Möglichkeit eröffnen, mitzumachen. Denn die intertemporalen Freiheitsrechte stehen schließlich jedem zu, und auch das Thema Klimagerechtigkeit betrifft viele. Unter den Klägern haben wir aber dann verschiedene Gruppen an Menschen gebildet, die besonders unter mangelndem Klimaschutz leiden und davon benachteiligt werden.

taz: Wenn Sie nicht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, sind Sie auch ehrenamtliche Richterin am Hamburgischen Verfassungsgericht. Was machen Sie da?

Verheyen: Beim Hamburger Verfassungsgericht kann man keine Verfassungsbeschwerden einreichen, die sich auf Grundrechte beziehen. Stattdessen geht es vorwiegend um sogenannte Organstreitigkeiten, zum Beispiel zwischen Abgeordneten und der Hamburgischen Bürgerschaft. In den letzten Jahren waren wir am häufigsten mit der Zulässigkeit von Volksinitiativen befasst.

taz: Warum machen Sie diese unbezahlte Arbeit neben ­Ihrer Tätigkeit als Anwältin?

Verheyen: Ich bin sehr dankbar für diese Tätigkeit, denn das Hamburgische Verfassungsgericht ist ein total gutes Beispiel für eine funktionierende Institution: Da sitzen Leute mit ganz verschiedenen Hintergründen gemeinsam an einem Tisch und diskutieren sich die Köpfe heiß – sehr ehrlich, sehr lang und sehr ernsthaft. Es hat eine große Bedeutung, dass es Gremien gibt, in denen verschiedene Meinungen oder politische Hintergründe sich treffen, aber am Ende das beste Argument und das Recht zählen.

taz: Ab September sammelt in Hamburg das Volksbegehren „Zukunftsentscheid“ Unterschriften für ein neues Klimaschutzgesetz in Hamburg. Wie bewerten sie es?

Verheyen: Der Hamburger Senat hat die Volksinitiative dem Verfassungsgericht ausnahmsweise nicht zur Prüfung vorgelegt, deshalb kann ich darüber frei sprechen. Ich hätte mich aber für befangen erklären müssen, weil ich die Initiative selbst beraten und in der Ausschusssitzung Fragen dazu beantwortet habe. Ich bewerte die Ziele als herausfordernd, aber machbar. Primär geht es um die stärkere Verbindlichkeit der Hamburger Klimaziele. Die Stadt soll dazu verpflichtet werden, diese besser einzuhalten. Aber der Gesetzentwurf sieht auch Spielräume für politische Aushandlungsprozesse vor. Auch wenn Hamburg als Stadtstaat natürlich nur begrenzten Einfluss auf Deutschlands CO2-Emissionen hat, finde ich das eine sehr wichtige Initiative. Es klingt zwar abgedroschen, aber es ist trotzdem wahr: Jeder Beitrag zählt, und deshalb ist wichtig, dass Hamburg alles tut, um die Klimaziele einzuhalten.

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18 Kommentare

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  • Also ehrlich ich als Wahlbürger verstehe es nicht mehr.



    Da werden in der Bundestagswahl Vertreter verschiedener politischer Richtungen gewählt, die sich dann zu einer Koalitionsregierung mit entsprechendem Vertrag zusammenfinden.



    Dann beginnt das Regierungshandeln und jetzt gefällt es einer offensichtlichen Minderheit nicht und man Klagt sich nun gegen die Mehrheit.



    Seit Tagen wird hier in der TAZ über die Wahlergebnisse vom Sonntag geschrieben und nach dem Warum gefragt.



    Hier, genau hier ist die Ursache zu finden.



    Leute, ich lasse mir doch nicht gerichtlich vorschreiben mit was ich zu fahren habe und vor allem WAS ich zu essen haben.



    Was wird wohl bei den nächsten Wahlen passieren?

    • @AuchNeMeinung:

      Schließe mich an. Wenn Wahlergebnisse und demokratische Parlamentsmehrheiten bedeutungslos werden, weil ein Gericht die Richtlinien der Politik vorschreibt, gibt es keine Demokratie mehr.

      • @Budzylein:

        In den westlichen Demokratien gibt es überall zwei Methoden der Machtausübung: Ich besorge mir für meine Anliegen eine parlamentarischen Mehrheit oder ich unterfüttere mein Anliegen so geschickt mit Grundrechten, dass es als die einzige mit den Menschenrechten vereinbare Lösung anerkannt wird. In der Tat ein schwieriges Spannungsfeld, wie weit es die Verfassungsrichter treiben: Was obliegt noch der normalen Politik, was dem Obersten Gericht. Ein Vergleich des Verfassungsgerichts mit einem König ist nicht abwegig. Anders herum: Wenn die Mehrheit zu viel darf, gibt es keine Grundrechte mehr.



        GANZ WICHTIG: Es muss dem Wähler kommuniziert werden, dass bestimmte Fragen durch Grundrechte schon vom Tisch sind und gar nicht zur Abstimmung stehen. Genau das wird von populistischen Parteien verschwiegen.

  • Einklagbar? So so.

    Nur ist es so, dass die konkreten Maßnahmen der Politik überlassen bleiben, da helfen Erfolge vor Gericht nur bedingt. Zum Glück, wie man anmerken sollte, denn in einer Demokratie entscheidet der Souverän.

    Ein Klimaschutzabkommen, das die wichtigsten Emittenten aus Entwicklungsgründen bei den Einsparzielen ausnimmt, kann auch dann keinen Erfolg zeitigen, wenn wir unsere eigenen Emissionen komplett einstellen oder sogar überkompensieren. So ehrlich muss man sich auch bei uns einmal machen.

    Selbst wenn wir es EU-weit hinbekommen, schaffen alle Emissionen einzustellen, werden wir praktisch nichts erreicht haben. Denn inzwischen wird global pro Jahr die 4-fache Menge des Jahres 1960 ausgestoßen, bzw. etwa das doppelte von 1990. Und das, wo die direkten Emissionen der EU sich praktisch kaum verändert haben.

    Das bedeutet, das Klimaabkommen muss neu verhandelt werden, und dann ohne Ausnahmen für irgendjemanden.

  • "...dass es ein CO2-Budget gibt, an das sich die Regierung in Deutschland halten muss. Das ist physikalisch vorgegeben... "



    Ein globales Budget ist physikalisch gegeben, die Anteile daran sind aber politische Entscheidungen. Die kann man ändern. Zumal auch die Budgetdaten diskutierbar sind. Die TAZ CO2 Uhr zb zeigt sehr bald weniger als 3 Jahre an - für das globale Budget für 1,5 Grad. In drei Jahren auf Nettonullemissionen zu kommen, wird aber nicht ernsthaft gefordt, da es schlicht unrealistisch ist. Das Budget muss also auch andere Gegebenheiten berücksichtigen.

    Interessant ist der Aspekt der sozialen Gerechtigkeit. Aber kann es dann ein höheres Budget für Alleinlebende mit Kind auf dem Land geben? Wer will solche Regeln aufstellen und kontrollieren?

    • @fly:

      Diese CO2-Uhr ist bloße Makulatur, das globale CO2-Budget für 1,5 °C wird allein schon mit dem Umbau auf eine CO2-neutrale Wirtschaft überstrapaziert.

  • Leider notwendig, eine Peinlichkeit für die Politik, dass sie hierzu gerichtlich gezwungen werden muss.

    • @Bambus05:

      Die Frage ist, wie dieser Zwang aussehen soll. Bis es ein Urteil gibt haben wir längst eine neue Regierung, und diese könnte sich an das Pariser Klimaabkommen nicht mehr gebunden fühlen. Im GG sind ohnehin weder Grenzwerte noch Zielvorgaben ausformuliert worden, so dass sich die Frage stellt, was konkret eingeklagt und in welcher Form vollstreckt werden soll.

  • Als eine*(r) von den 50.000 möchte ich mich in dieser ohnmachtsertrunkenen Zeit hier im Land einmal freuen, das Richtige zu tun!



    Vielen Dank für den Artikel!

  • Tolle Frau, wichtige Arbeit.

  • Was gerecht und was ungerecht ist, wird von den unterschiedlichen Interessengruppen unterschiedlich beurteilt. Die unterschiedlichen Interessen werden in einer parlamentarischen Demokratie in der Öffentlichkeit politisch geltend gemacht, und letztlich wird durch Wahlen und Abstimmungen entschieden, inwieweit wessen Interessen durchgesetzt werden oder nicht. Und nun sollen diese politischen Prozesse nach dem Willen der Kläger durch Verfahren vor einem Senat des Bundesverfassungsgerichts, der aus 8 Richtern besteht, ersetzt werden.

    Diese Klagen sind auf eine Aushebelung der parlamentarischen Demokratie gerichtet. Was im demokratischen parlamentarischen Prozess nicht durchsetzbar ist, soll das Bundesverfassungsgericht, dessen Mitglieder sich, wenn sie einmal ernannt sind, keiner Wahl mehr stellen müssen, als Ersatzgesetzgeber anordnen.

    Und dafür werden, wie Roda Verheyen selbst einräumt, Grundrechte, die nicht bzw. nicht so im Grundgesetz stehen, vom Gericht konstruiert. Dasselbe gilt für Pflichten des Staates. Im Grundgesetz steht nichts von einem "CO2-Budget". Nicht einmal das Wort "Klima" bzw. "Klimaschutz" kommt im Grundgesetz vor.

    • @Budzylein:

      "Diese Klagen sind auf eine Aushebelung der parlamentarischen Demokratie gerichtet. Was im demokratischen parlamentarischen Prozess nicht durchsetzbar ist, soll das Bundesverfassungsgericht, dessen Mitglieder sich, wenn sie einmal ernannt sind, keiner Wahl mehr stellen müssen, als Ersatzgesetzgeber anordnen."

      Das ist Quatsch. Dann kann man genauso gut behaupten, dass die parlamentarische Demokratie sich selbst aushebelt:



      Unsere Gesellschaft hat laut GG bestimmte Regeln des Zusammenlebens (u.a. Grundrechte) zu beachten und nach bestimmten Zielen zu trachten (u.a. Staatsziele).

      Wenn die Gesellschaft das dann nicht tut, dann ist es das nichts gutes, dass als Volkswille geadelt werden sollte, sondern ersteinmal kritisch zu betrachten und es ggf. den Leuten um die Ohren zu hauen.

      • @pitpit pat:

        Die eigene Sichtwiese zum Verfassungsrang erheben in Ermangelung demokratischer Mehrheiten ist ja heute sehr in Mode gekommen. Wenn der Spieß sich erstmal umdreht, werden Sie das Problem daran schon noch verstehen.

  • Unsere Forschergruppe hat zusammen mit fast allen europäischen Partner das CCS vorangebracht. Dann erschien Greenpeace und die halbwissenden Jugendlichen auf der Bühne und protestierten. Der Grund war lächerlich.



    Greenpeace und diese jungen Leute haben Klimaschutz im großen Maßstab verhindert und das schon vor 10 Jahren. Eigentlich müsste man sie verklagen. In ganz Europa gab es die Direktive der EU und sollte in jedem Land umgesetzt werden.

    Mittlerweile ist sogar Habeck für CCS.



    Sehr dumm gelaufen - Die Politiker haben nur reagiert und hatten die Hosen voll.

    • @Horst Schlichter:

      Ich kann Ihrem Statement leider nur zustimmen.



      Ich kann mich noch gut an die Frage erinnern, ob es nicht gefährlich ist, dass CO2 mit dem LKW zu transportieren.

    • @Horst Schlichter:

      CCS ist letztlich so klug wie die Annahme, dass es man es nicht riechen kann wenn unter der Bettdecke gepupst wird.

    • @Horst Schlichter:

      Ob sie das C im Meer, Berg oder im Permafrost verbuddeln, es ist nicht weg. Nur das Geld ist woanders.

  • Bei der Zahl der politischen Versäumnisse auf allen Gebieten, kann man mit politischen motivierten Zukunftsklagen, den Staat lahmlegen. Wenn die menschengemachte Erwärmung gestoppt wird, droht in naher Zukunft der Rückfall in die Eiszeit. Das vorindustrielle Zeitalter wird frostig.