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Belästigung von Abtreibenden„Schlag ins Gesicht“

Die Ampel will Frauen, die abtreiben wollen, besser vor Einschüchterungsversuchen schützen. Und die AfD? Lädt einen Abtreibungsgegner in den Bundestag.

Wollen gegen so genannte „Gehsteigbelästigung“ vorgehen: zuständige Ampel-Minister*innen Paus, Lauterbach und Buschmann Foto: ap

Berlin taz | Mit Plakaten, die Abtreibenden Mord vorwerfen, schüchtern Ab­trei­bungs­geg­ne­r:in­nen vor Beratungsstellen für Schwangerschaftsabbrüche immer wieder Schwangere und Mitarbeitende der Einrichtungen ein. Diese sogenannten Gehsteigbelästigungen sollen bald ein Ende haben, die Ampelkoalition hat eine entsprechende Gesetzesänderung in den Bundestag eingebracht. Doch nun sollen ausgerechnet jene, die Hilfe suchende Schwangere bedrängen, im Bundestag eine Bühne bekommen.

Im Familienausschuss findet am Montag die Anhörung zu der geplanten Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes statt. Hierzu wurden von den Parteien verschiedene Sachverständige eingeladen, auf Einladung der AfD ist einer davon der Geschäftsführer von „40 Days for Life“, Tomislav Čunović. Die Antiabtreibungsbewegung hält regelmäßig 40-tägige Mahnwachen vor Pro-Familia-Stellen und Arztpraxen ab, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten.

Katja Mast, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, wirft der AfD aufgrund der Einladung von Čunović als Sachverständigen ein zutiefst frauenfeindliches Verhalten vor. „Die AfD hat ein strategisches Bündnis mit selbsternannten und fundamentalen Lebensschützerinnen und Lebensschützern geschlossen“, so Mast gegenüber der taz. Čunović stehe einer frauenverachtenden Organisation vor. Mast hatte schon in der Vergangenheit die Protestaktionen von „40 Days for Life“ scharf kritisiert und macht sich für ein Verbot von Antiabtreibungsdemonstrationen vor Beratungsstellen stark.

In seiner Stellungnahme zur Gesetzesänderung erklärt Čunović, dass der Entwurf „gezielt eine bestimmte Meinung, nämlich die Meinung christlich motivierter Lebensrechtler zum Lebensschutz ungeborener Kinder“ beschränken würde. Außerdem wirft er Politik und Medien Verunglimpfung der Demonstrierenden vor. Sie würden durch das neue Gesetz unter Generalverdacht gestellt. Von einem „Schlag ins Gesicht aller Betroffenen“, spricht Mast. Und die AfD bereite all dem eine Bühne.

Um eine Abtreibung durchführen zu lassen, müssen sich Frauen mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer Beratungsstelle beraten lassen. Um sie vor Belästigungen durch radikale Ab­trei­bungs­geg­ne­r:in­nen besser zu schützen, will die Ampel solche Aktionen innerhalb von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstelle verbieten. Bei Verstößen soll ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro möglich sein.

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30 Kommentare

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  • Werden diese merkwürdigen Ansinnen eigentlich als Demonstrationen angemeldet & genehmigt ?!

    • @Alex_der_Wunderer:

      Versammlungen unter freiem Himmel sind grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig. Der organisator muss sie nur angemeldet, und sie können verboten werden, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Wenn man nicht schon vorher weiß oder gar bezweckt, dass es zu solchen Gefährdungen kommt, ist so eine Anmeldung auch schwer zu empfehlen und dürfte für geübte, organisierte und konservative Aktivisten Routine sein.

      Nicht-repräsentativ kann ich aus eigener Anschauung sagen, dass 10-20 Mahnwachen, die ich in der Vergangenheit beobachtet habe, stets eine - eher diskrete - Polizeieskorte hatten, die auch schon VOR der Kundgebung Stellung in der Nähe der betroffenen Abtreibungsklinik bezog. Das deutet stark auf eine vorherige Anmeldung hin.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Das Versammlungsrecht gilt erst ab zwei Personen und greift eigentlich nicht für religiöse Veranstaltungen, aber als solche sind Mahnwachen eigentlich nicht zu werten. Spontanversammlungen müssen auch nicht unbedingt genehmigt werden.

      www.bmi.bund.de/DE...ngsrecht-node.html

      Es werden vor Praxen nicht nur Patientinnen, die zu einer Abtreibung erscheinen, sondern alle Patientinnen belästigt. Und der Arzt/ die Ärztin diffamiert, ohne dass bislang eine Unterlassungsklage Erfolg hat.



      Das ganze Dilemma zeigt sich zb hier:

      ebibliothek.beck.d...CurrentDoc&hlword=

      • @Karla Columna:

        Danke für die Info 👍

  • Ist das nicht ein wenig so, als würde man zu einer Anhörung zu Gewalt gegen Politiker jemanden als Experten einladen, der diese befürwortet?

    • @Jim Hawkins:

      Kleiner aber feiner Unterschied: Gewalt (hier speziell auch physische) gegen Politiker IST tatsächlich schon strafbewehrt verboten und somit als mißbilligte Form der Meinungsäußerung anerkannt. Hintergurnd ist, dass Gewalt gegen Menschen verboten ist und Politiker als Menschen gelten (so unverständlich vielelicht das Manchen auch vorkommen mag... ;-)).

      Wäre das bei der "Gehsteigbelästigung" auch so, bräuchte man die Anhörung nicht, weil es das entsprechende Verbotsgesetz schon gäbe. Es ist übrigens durchaus üblich, vor der Normierung von Verboten auch die prospektiven Adressaten zu hören, egal wie sehr die Verfechter des jeweiligen Verbotes sie dämonisieren.

      • @Normalo:

        So kann es gehen bei Schnellschüssen.

        Sie haben natürlich recht. Es ist ja auch nicht überraschend, dass die Fraktion der bulligen Männer in schlecht sitzenden Anzügen einen "Experten" einlädt, der genauso demagogisch ist wie sie selbst.

        Der rührige Herr Čunović hätte auch bei einer Anhörung über die Ehe für alle als Experte auftreten können. Er ist natürlich strikt dagegen.

        Außerdem lässt er auch mal den Holocaust relativierende Filmchen aufführen:

        taz.de/Faschisten-...%C4%8Cunovi%C4%87/

        Wenn man dessen Auftreten bei der Anhörung nicht verhindern kann, sollte man vielleicht den Ball flach halten und nicht ganz so viel Wirbel machen.

        Dann würde die Chose mit weniger Aufsehen über die Bühne gehen.

  • Der eigentliche Skandal ist, dass die anderen Fraktionen an der Stelle mal wieder der AfD unnötig die Bühne überlassen haben, indem/ soweit sie nicht selbst aktive Abtreibungsggegner zur Anhörung luden. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass man bei der Anhörung darüber, ob man ein bislang legales Verhalten mit einem speziellen, die öffentliche Äußerung einer bestimmten Meinung gezielt ergreifenden Regelung verbietet, die Betroffenen wenigstens zu Wort kommen lässt. Allein schon die verfassungrechtliche Zweischneidigkeit der Frage legt nahe, so ein Gesetzgebeungsverfahren in ostentativer Ausgewogenheit zu betreiben.

    Und machtpolitisch gesprochen: Ich bin sicher, an "Expertinnen", die jede Form von Kundgebung einer abtreibungskritischen Meinung in der unmittelbaren Nähe von Beratunsgsstellen oder Abtreibungspraxen für unzumutbare Belästigung halten und das Recht der abtreibungswilligen Frauen auf Schutz davor lautstark reklamieren, mangelt es in der Anhörung nicht. Sich jetzt darüber zu mokieren, das NICHT nur diese eine Seite der Diskussion zu Wort kommen soll, ist eine Steilvorlage für die Populisten und sonst gar nichts.

    Davon abgesehen steht es den Ausschussmitgliedern frei, das eingeladene Schreckgespenst höchstselbst die Praxis am Beispiel seines eigenen Vereins als genau die predatorische psychische Gewaltanwendung zu entlarven, die man gerne verbieten möchte. Aus DER Sicht ist es doch umso besser, wenn der Typ ein echter "Bad Boy" ist - dann liefert er deutlich mehr Munition als z. B. eine zahme, überwiegend weibliche Betgruppe, die sich nur zu friedlichen Mahnwachen an Samstagnachmittagen versammelt.

  • Man stelle sich vor, jemand müsse ins Krankenhaus zu einem medizinischen Eingriff, und draußen stünden Demonstrierende, die Plakate hochhielten, auf denen genau dieser Eingriff stigmatisiert würde, aus religiösen Gründen, und weil man das für sich selbst so sieht, sollen auch all diejenigen an diesem Eingriff gehindert werden, die diese Art von religiöser Überzeugung nicht teilen.



    Würde man das bei einem medizinischen Eingriff ertragen wollen?

    Was für Argumente und Beträge zur Meinungsvielfalt sollen das bitte schön sein, wenn man Patientinnen und Ärzt:innen vor Kliniken und Praxen belästigt und bedroht?

    Die Ampel sollte im nächsten Schritt auch der Sachverständigenempfehlung folgen und sich für eine Legalisierung der Abtreibung einsetzen.

    • @Karla Columna:

      👍👍

    • @Karla Columna:

      "Man stelle sich vor, jemand müsse ins Krankenhaus zu einem medizinischen Eingriff, und draußen stünden...



      Würde man das bei einem medizinischen Eingriff ertragen wollen?"

      Schwer zu vergleichen, würde ich sagen. Ich kann nicht für "man" sprechen, aber mir persönlich wären in dem Fall die moralischen Bedenken irgendwelcher Leute mit Plakaten SO egal, dass ich sie wahrscheinlich allenfalls als Kuriosität wahrnehmen würde (oder gar nicht - jenachdem wie sehr mich der Eingriff an sich beschäftigt). Es geht da um mein Leben und und meine Gesundheit, und was auch immer die mir als Alternative zu dem Eingriff "anempfehlen" wollten, könnten sie gern an sich selbst ausprobieren, und da sinnlos rumzudemonstrieren, steht ihnen meinetwegen auch völlig frei.

      Nur ist das eben auch der feine Unterschied zwischen einem medizinischen - also in der Regel auch medizinisch notwendigen - Eingriff und einer beratungspflichtigen (also NICHT medizinisch indizierten) Abtreibung: Ersterer dient ausschließlich dazu, Leben und Gesundheit des Patienten zu schützen. Soweit sich da wirklich Konflikte mit den Rechten Dritter ergeben könnten - etwa in der Transplantationsmedizin - sind die durchweg zugunsten besagter Dritter gelöst (will sagen: NIEMAND wird gezwungen, z. B. eine Niere herzugeben, weil die jemand anders braucht, nicht mal nach seinem Tod).

      Dagegen wirft die Abtreibung eben schon den Konflikt auf, dass der Embryo im Leib der Schwangeren auch ein Mensch mit einem ganzen, eigenen Leben werden könnte und die Abtreibung vor allem dazu dient, dieses Potenzial zu unterbinden. Allein dadurch bekommen ja die Mahnwachen, Belästigungsspaliere erst ihre heftige psychische Wirkung: Der moralische Konflikt, im dem sie so penetrant Partei ergreifen, ist REAL - auch im Kopf der angesprochenen Schwangeren.

      • @Normalo:

        Also, ich finde den Vergleich durchaus legitim, wer sich zum Beispiel für eine Krebsbehandlung in der Schulmedizin entschieden hätte, mit allen Ängsten, die wegen Nebenwirkungen und Überlebensraten da sind, würde wohl auch nicht wollen, dass militante Schulmedizingegner Patienten vor der Klinik mit ihrer laut vorgetragenen persönlichen Überzeugung verunsichern.

        Nun argumentieren Sie an dieser Stelle natürlich, dass bei einer Abtreibung ein Embryo mit von der Partie ist. Die Natur hat es aber so eingerichtet, dass dieser Embryo ohne die Gebärmutter der Frau nicht lebens- und schon gar nicht entwicklungsfähig ist. Der Embryo ist - speziell in den ersten zwölf Wochen - ein Teil ihres Körpers, für den sie eine Entscheidung treffen muss.

        Leider ist es für Frauen durch die fehlende Legalisierung und die damit verbundene Stigmatisierung schwer die notwendige Behandlung zu finden. Die inzwischen viel und oft zitierte ELSA Studie hat klar gezeigt, dass die meisten Frauen die Stigmatisierung durch Moralisieung als sehr belastend empfinden.

        www.tagesschau.de/...gerschaft-abbruech

        Bedenklich finde ich auch, dass bei diesem Thema das sonst geforderte Hören auf Expert:innen - und als solche würde ich in erster Linie Ärzt:innen und betroffene Frauen sehen - nicht in genügender Weise erfolgt, während rechts konservativen Lebensschützer Raum geboten wird.

        Und wo hört das auch auf?



        Ich muss da an das ExtremBeispiel des Apothekers in Neukölln denken, der in seinem Schaufenster Information hängte: mit Verhütung nehme man einem „Kind“ die Chance, geboren zu werden. 2018 machte er dicht. Das Demolieren seines Schaufensters lehne ich ausdrücklich ab, aber es war schon skurril, dass er Apothekenbesuchern seine Meinung sogar in Kondomen aufdrängte. Eine Apotheke kann man natürlich wechseln, aber auch nur in Berlin. www.apotheke-adhoc...eine-pille-danach/

  • Ist Meinungsvielfalt nicht genau dass, wofür unsere Demokratie steht? Oder gilt das nur, wenn es eine,



    einem selbst konforme Meinung ist? Ich glaube, so hat sich das Grundgesetz das nicht gedacht.

  • Wenn er Argumente bringt, bitte. Sonst wird er für nix vorbeigekommen sein. Man muss da nicht auf jede Provokation der Adis springen.



    Zumal ja auch das Thema Abtreibung leider nicht so simpel ist, wie es die taz manchmal darstellt. Pragmatisch ist ein weitgehendes Verfügungsrecht der Frauen nachvollziehbar, doch dies in die Werteordnung des Grundgesetzes einzufügen, wie Karlsruhe es sieht, ist schon nicht so leicht. Um es nur mal anzutippen.

  • Wer - Wie - Was -



    Der - Die - Das -



    Wieso - Weshalb - Warum



    Wer nicht fragt....

    Interessant - nicht nur zum Thema & Demokratie undso...



    Vortrag von Prof. Dr. Mausfeld



    " Raus aus der Ideologiefalle "



    Youtube

    • @Alex_der_Wunderer:

      Soll das ein Troll-Kommentar sein?

      Der hier beworbene von der ÖDP veranstaltete Vortrag hat keinerlei Bezug zum Thema des Artikels.

      Mal abgesehen davon, das ich in dem Vortrag viel Ideologische Schieflage sehe und der Titel auch irreführend ist. Die Lösung der H. Maus ist eine neue Ideologie, die aus der Basis der Geselöschaft kommen muss. Blubber.

      Übrigens ist bereits bereits die Grundthese ais dem Vortrag, das irgendwo, irgendwann mal das "Volk" regiert hat, historisch nicht haltbar.

      Bei den alten Griechen, durfte das gemeine Volk (bzw. Sklaven) der Einfachheit gar nicht wählen, sondern nur die Eliten.



      Sowas kann ich gar nicht leiden.

  • "Im Familienausschuss findet am Montag die Anhörung zu der geplanten Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes statt. Hierzu wurden von den Parteien verschiedene Sachverständige eingeladen,"

    Sollte man nicht davon ausgehen, dass eine solche Anhörung mit Sachverständigen unterschiedlicher Meinung stattfindet? Man kann ja zu diesem konkreten Thema ganz unterschiedliche Meinungen haben.



    Die Art und Weise, wie es inzwischen aber anscheinend Mode wird, sofort jede andere Meinung, die nicht der eigenen entspicht, mit Empörung ins Abseits stellen zu wollen, entspricht nicht einem Pluralismus und damit auch nicht den Gepflogenheiten von Demokratie. Seltsam, diese Haltung bei unserer eigenen politischen Seite verorten zu müssen, wenn wir uns doch eigentlich für Demokratie ins Zeugs legen wollen.



    Ein wenig weniger Nabelschau und ein wenig mehr Fähigkeit zur selbstreflexiven Kritik wären hier sehr dringend angebracht.

    • @Werner2:

      Es geht hier nicht um andere Meinungen, die nicht zugelassen werden sollen, sondern um jemanden, der die Belästigungen am Gehsteig repräsentiert und unterstützt. Hier kann man wohl kaum von legitimen Meinungen sprechen, es handelt sich eher um Einschüchterungen und Bedrohungen.

      • @K2BBQ:

        Der Punkt an der Anhörung im gesetzgebungsverfahren ist, sich schlauzumachen, BEVOR man das betroffene Verhalten offiziell delegitimiert - vor allem wenn man sich (wie so oft im Abtreibungsrecht) auf enem schmalen verfassungsrechtlichen Grat zwischen unterschiedlichen Grundrechtssphären bewegt. In so einem Fall Diejenigen vor Erlass des Verbots anzuhören, die davon zuvorderst betroffen wären, würde ich schon zur Absicherung einer späteren Regelung sogar dringend anraten. Schade, dass es ausgerechnet die AfD brauchte, um auf die Idee zu kommen.

  • Ist es nicht Sinn und Zweck einer demokratischen Anhörung alle Seiten anzuhören, mögen diese auch nicht so kontrovers sein?

    • @DiMa:

      Nein, warum sollte man alle Meinungen anhören? Das wäre absurd und demokratie-zersetzend. Und eben das will die afd erreichen – über den Umweg der Pöbelherrschaft in die Diktatur. Das Zauberwort ist un-vertretbar.

      • @THu:

        "Nicht vertretbar" ist kein willkürlich einsetzbares Gummiargument - und schwer darstellbar, wenn es durchaus auch seriöse rechtswissenschaftliche Stellungnahmen gibt, die die geplante Regelung für eine unverhältnismäßige Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit halten. Die Meinung der Abtreibungsgegner zu dem geplanten Verbot WIRD also faktisch vertreten (warum auch nicht? Es ist eine Abwägungsfrage, und da wäre es ein Wunder, wenn sich Alle einig wären...).

        Dass die religiösen Ansichten HINTER den Mahnwachen "unvertretbar" seien, wird man erst recht nicht begründen können, denn das würde massiv die Religionsfreiheit verletzen. Solche Demonstranten sind nicht der Staat und müssen sich daher auch nicht in der Öffentlichkeit religiös neutral verhalten. Wenn sie denken, ihre Version des Christentums halte Abtreibung für Sünde, Totschlag ode gar Mord (und mir ist keine Version des Christentums oder der anderen Weltreligionen bekannt, die das fundamental anders sieht), dann dürfen sie das auch Jedem sagen. In der Diskussion um ein Verbot der Gehsteigbelästigung kann es sinnvoll ausschließlich um die Ort und Art der Meinungsäußerung gehen.

    • @DiMa:

      Guter Punkt.



      Fällt einem mittlerweile gar nicht mehr auf.

  • Hilfe, meine Meinung wird unterdrückt.