Belästigung von Abtreibenden: „Schlag ins Gesicht“
Die Ampel will Frauen, die abtreiben wollen, besser vor Einschüchterungsversuchen schützen. Und die AfD? Lädt einen Abtreibungsgegner in den Bundestag.
Im Familienausschuss findet am Montag die Anhörung zu der geplanten Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes statt. Hierzu wurden von den Parteien verschiedene Sachverständige eingeladen, auf Einladung der AfD ist einer davon der Geschäftsführer von „40 Days for Life“, Tomislav Čunović. Die Antiabtreibungsbewegung hält regelmäßig 40-tägige Mahnwachen vor Pro-Familia-Stellen und Arztpraxen ab, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten.
Katja Mast, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, wirft der AfD aufgrund der Einladung von Čunović als Sachverständigen ein zutiefst frauenfeindliches Verhalten vor. „Die AfD hat ein strategisches Bündnis mit selbsternannten und fundamentalen Lebensschützerinnen und Lebensschützern geschlossen“, so Mast gegenüber der taz. Čunović stehe einer frauenverachtenden Organisation vor. Mast hatte schon in der Vergangenheit die Protestaktionen von „40 Days for Life“ scharf kritisiert und macht sich für ein Verbot von Antiabtreibungsdemonstrationen vor Beratungsstellen stark.
In seiner Stellungnahme zur Gesetzesänderung erklärt Čunović, dass der Entwurf „gezielt eine bestimmte Meinung, nämlich die Meinung christlich motivierter Lebensrechtler zum Lebensschutz ungeborener Kinder“ beschränken würde. Außerdem wirft er Politik und Medien Verunglimpfung der Demonstrierenden vor. Sie würden durch das neue Gesetz unter Generalverdacht gestellt. Von einem „Schlag ins Gesicht aller Betroffenen“, spricht Mast. Und die AfD bereite all dem eine Bühne.
Um eine Abtreibung durchführen zu lassen, müssen sich Frauen mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer Beratungsstelle beraten lassen. Um sie vor Belästigungen durch radikale Abtreibungsgegner:innen besser zu schützen, will die Ampel solche Aktionen innerhalb von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstelle verbieten. Bei Verstößen soll ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro möglich sein.
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