piwik no script img

Justizminister reformiert FamilienrechtGleichstellung für lesbische Mütter

Marco Buschmann (FDP) will das Familien- und das Abstammungsrecht reformieren. Es soll der Vielfalt heutiger Familienformen Rechnung tragen. Die taz hat die Eckpunkte exklusiv.

Für mehr glückliche Familien Foto: Adam hester/getty

Berlin taz | Wenn es um die geplante Familienrechtsreform geht, dann bemüht der Justizminister Marco Buschmann (FDP) große Worte: „Wir denken und arbeiten hier tatsächlich in historischen Kategorien“, sagte er im Januar 2023. Im Koalitionsvertrag hat die Ampel neue familienrechtliche Regelungen vorgesehen vor allem für unverheiratete Paare, für queere Ehepaare mit Kindern und für Gemeinschaften, die nicht aus einer Liebesbeziehung bestehen.

Den ersten Teil dieser Reform, die Änderungen im Unterhaltsrecht, hatte der Justizminister bereits im Sommer vorgestellt. In den kommenden Wochen will sein Ministerium zwei weitere Eckpunktepapiere vorlegen: eines zum Abstammungsrecht und eines zum Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht. Der taz liegen beide Dokumente bereits vor.

Das Abstammungsrecht

Das erste Eckpunktepapier betrifft das Abstammungsrecht. Es geht also um die Frage, wer rechtliche Mutter und wer rechtlicher Vater eines Kindes ist.

Traditionell gilt in Deutschland die Grundregel: Die Frau, die das Kind geboren hat, ist immer Mutter, und der Mann, mit dem sie verheiratet ist, wird automatisch rechtlicher Vater (selbst wenn ein anderer Mann biologischer Vater ist).

Seit 2017 können aber auch zwei Frauen heiraten. Mit Hilfe einer Samenspende können auch sie Kinder bekommen, die sie gemeinsam aufziehen wollen. Auch hier gilt natürlich, dass die gebärende Frau Mutter ist, ihre Ehepartnerin wurde dagegen bisher nicht Mitmutter. Der Automatismus, der für Ehemänner gilt, ist für lesbische Ehefrauen bisher nicht vorgesehen. Um Mitmutter zu werden, muss die Partnerin das Kind bisher adoptieren, mit aufwändiger Prüfung durch das Jugendamt.

Das will Justizminister Buschmann endlich ändern. Die mit der Geburtsmutter verheiratete Frau soll automatisch Mitmutter werden. Ist ein lesbisches Paar nicht verheiratet, soll die nicht-eheliche Partnerin der Geburtsmutter das Kind einfach anerkennen können. Eine Stiefkindadoption, die ja eigentlich für Kinder vorgesehen war, die in eine neue Beziehung mitgebracht werden, ist bei gemeinsam geplanten Kindern künftig also nicht mehr erforderlich.

Die zweite Neuerung im Abstammungsrecht

Als zweite große Neuerung im Abstammungsrecht ist die Einführung von Elternschaftsvereinbarungen geplant. Hier sollen die Beteiligten vor der Geburt des Kindes vertraglich klären, wer neben der Geburtsmutter das zweite rechtliche Elternteil sein soll.

Ein praktischer Anwendungsfall könnte sein, dass sich ein lesbisches und ein schwules Paar zusammentun. Sie könnten vereinbaren, dass neben der Geburtsmutter der schwule Samenspender rechtlicher Vater wird. Allerdings soll das Dogma des deutschen Familienrechts bestehen bleiben, dass ein Kind nur zwei rechtliche Eltern haben kann und nicht drei oder vier, wie es hier ja durchaus naheläge.

In einer Elternschaftsvereinbarung kann auch negativ geregelt werden, wer nicht rechtlicher Vater sein soll. Wenn etwa ein unverheiratetes (lesbisches oder heterosexuelles) Paar mit Hilfe eines Samenspenders ein Kind bekommen möchte, könnte mit diesem vereinbart werden, dass er definitiv nicht rechtlicher Vater wird. Stattdessen könnte der Partner respektive die Partnerin der Geburtsmutter als Vater oder Mitmutter vereinbart werden.

Für schwule Paare bringen Buschmanns Eckpunkte keinen Durchbruch, weil in der Regel (Ausnahme: Transmänner) beide Partner keine Kinder gebären können und sie deshalb eine Leihmutter benötigen. Derzeit ist die Leihmutterschaft in Deutschland aber verboten. Ob zumindest die altruistische (also unbezahlte) Leihmutterschaft erlaubt wird, berät eine Regierungskommission, die ihren Bericht bald vorlegen soll.

Das Sorge- und Umgangsrecht

Die Reform des Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrechts soll der Vielfalt heutiger Familienformen Rechnung tragen: Trennungsfamilien sollen dabei unterstützt werden, die Betreuung ihrer minderjährigen Kinder besser zu organisieren. Nichtverheiratete Elternpaare, Patchwork- und Regenbogenfamilien sollen gestärkt werden. Außerdem soll der Schutz vor häuslicher Gewalt verbessert und das Adoptionsrecht liberalisiert werden.

Ausgeweitet werden soll das „kleine Sorgerecht“. Damit sollen bis zu zwei Personen, die nicht die rechtlichen Eltern eines Kindes sind, sorgerechtliche Befugnisse bekommen. Das können zum Beispiel die neue Partnerin des Vaters sein oder der private Samenspender, die dann über Angelegenheiten des täglichen Lebens mitentscheiden dürfen.

Für getrennte Elternpaare sind neue Betreuungsregeln vorgesehen. Erstmals soll das Wechselmodell gesetzlich geregelt werden. Bisher gilt das sogenannte Residenzmodell, nach dem ein Kind nach der Trennung bei einem Elternteil, meist der Mutter, lebt. Das Wechsel­modell sieht nun vor, dass Kinder nach der Trennung in beiden Haushalten der Eltern leben. Die Familiengerichte sollen das Wechselmodell anordnen können, heißt es im Eckpunktepapier. Das Kindeswohl soll aber zentraler Maßstab für die Anordnung bleiben.

Das Wechselmodell wird vor allem von der FDP favorisiert. Unter Ex­per­t*in­nen ist es jedoch umstritten. Eine Studie der Universität Marburg ergab im Jahr 2021, dass das Wechselmodell vor allem dann funktioniert, wenn die Eltern trotz ihrer Trennung kooperativ miteinander umgehen und das Kind zu beiden Elternteilen eine gute Beziehung hat.

Ist beides gegeben, wirkt sich das positiv auf das Kind aus. Ex­per­t*in­nen haben bei einem gerichtlich angeordneten Wechselmodell allerdings die Sorge, dass das zwanghafte Pendeln zwischen zwei Eltern-Wohnungen Kinder in Loyalitätskonflikte bringen kann.

Mehr Schutz vor häuslicher Gewalt

Das Eckpunktepapier sieht außerdem endlich einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt in Umgangs- und Sorgeverfahren vor. Erstmals wird dabei auch Partnerschaftsgewalt explizit aufgenommen: Die Gerichte sollen künftig systematisch ermitteln, wenn es Anhaltspunkte für häusliche Gewalt gegenüber dem Kind und/oder gegenüber dem anderen Elternteil gibt.

Ein gemeinsames Sorgerecht soll nicht nur bei Gewalt gegenüber dem Kind, sondern auch bei Partnerschaftsgewalt regelmäßig nicht in Betracht kommen. Damit greift das Eckpunktepapier eine zentrale Forderung der Istanbul-Konvention auf, jenem Abkommen des Europarats, das Gewalt gegen Frauen bekämpfen soll. Deutschland hat die Konvention 2017 ratifiziert.

Allerdings haben verschiedene Organisationen den Gesetzgeber immer wieder dafür gerügt, dass die hiesige Gesetzeslage und die Rechtspraxis Frauen nicht genug vor häuslicher Gewalt schütze. Das liegt laut Ex­per­t*in­nen auch daran, dass vielen Fa­mi­li­en­rich­te­r*in­nen die Expertise im Umgang mit häuslicher Gewalt fehlt.

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung hatte daher vorgesehen, dass Fa­mi­li­en­rich­te­r*in­nen einen Fortbilungsanspruch zum Thema bekommen sollen. Der steht im Eckpunkte-Papier nicht drin.

Das Eckpunktepapier sieht auch neue Regeln für das A­doptionsrecht vor. So sollen künftig auch unverheiratete Paare und Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften ein fremdes Kind adoptieren dürfen.

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

16 Kommentare

 / 
  • Ist vorgesehen, dass in den Elternschaftsvereinbarungen auch festgelegt werden kann, dass der Ehemann nicht Vater ist? Eine solche Regelung wäre z.B. bei Scheidungen sinnvoll, wenn im Trennungsjahr ein Kind von einem anderen Partner geboren wird.

  • Super.

    Jetzt fehlt nur noch, dass der biologische Vater auch als Elternteil zählt und damit ähnliche Rechte bekommt wie die biologische Mutter.

    Auch eine Ausweitung auf drei (statt zwei) Elternteile wäre ein Fortschritt in Richtung Lebensrealität.

    • @realnessuno:

      Hier geht es erst einmal um das Wohl des Kindes und die Integrität der Familie, in der es aufwächst. Die sind mit zwei verheirateten Elterteilen gegeben. Es ist erstens nicht förderlich, wenn das Kind gleich in eine Patchwork-Situation zwischen zwei Familien hineingeboren wird, und zweitens ist es in vielen Fällen von den Beteiligten (einschließlich der Bio-Väter) auch nicht gewünscht.



      Aber sorgerechtlich eine neue Position zu schaffen, die auch Dreier-Konstellationen gerecht wird (z.B. kleines Sorgerecht), ist sicher auch für die Kinder gut.

  • Mit dem neuen Modell werden die Fehler des alten Modells einfach weiter vertieft, statt die Chance auf eine echte Neuerung zu beheben. Die automatische "Vaterschaft" (und zukünftig auch "Mutterschaft") bei Ehegatten sollte abgeschafft werden. Es sollte sich dabei lediglich um eine widerlegbare Vermutung handeln.

    Vater und Mutter sollten zunächst stets die biologischen Eltern sein. Diese sollten per notariellen Erklärung die Elternschaft abtreten können. Im Falle von Samenspenden sollte dies auch ohne notarielle Erklärung möglich sein. Samenspenden und Leihmutterschaften würden damit weiterhin ermöglicht und die vollkommen antiquierte Elternschaft des Ehepartners beseitigt.

    • @DiMa:

      Viel zu kompliziert.

      Es sollte mehr als 2 mögliche Eltern geben.

      Automatische Eltern sind Eherpartner:innen und Zeuger:innen.

      Dadurch währen es bei Leihmutterschafft mind 3 Elternteile.

      Ob dadurch Pflichten gegenüber dem Kind bestehen kann ja im Einzelfall geklärt werden.

      Auf Elternschaft ließe sich also "verzichten", das wäre noch viel einfacher und realistischer.

      Was ist wenn sich beide Eltern trennen und das Kind zu beiden weiter Kontakt haben und die Eltern neu heiraten und die neuen Partner:innen dann auch Verantwortung übernehmen möchten.

      Dann könnte das Kind 3-4 Erziehungspersonen haben.

      Das haben die Kinder ja bereits in der Realität nur eben nicht rechtlich und da stellt sich die Frage "warum eig nicht?".

      Ist das Kind zu besuch bei der einen Familie in der Schulzeit kann auch die neue feste Freundin/Ehepartnerin einen Wisch von der Schule unterschreiben.

      Vorteil für das Kind, es kann sich die Mama aussuchen bei der es am wenigsten Ärger wegene einer 5 gibt. ^^

      Es könnte ja ein Maximum gesetzt werden.

      • @sociajizzm:

        Mehr als zwei Eltern sprengt einfach das System. Maximal 2 Eltern ist vollkommen ausreichend. Bereits heute ist ein Steit unter 2 Sorgeberechtigten schwer für alle Beteiligten. Nicht auszudenken, wenn sich zukünftig 6 Parteien darum streiten.

        Durch entsprechende gemeinsame Regelungen lässt sich alles im Zwei-Personen-Verhältnis klären.

        Mehrerlternschaften würden auch erhebliche Gestaltungsspielräume im Aufenthaltsrecht mit sich bringen.

  • "Die mit der Geburtsmutter verheiratete Frau soll automatisch Mitmutter werden. Ist ein lesbisches Paar nicht verheiratet, soll die nicht-eheliche Partnerin der Geburtsmutter das Kind einfach anerkennen können." Ohne, dass der Vater dagegen Einsprich erheben kann? Das fände ich problematisch und wäre ein Rückschritt in Sachen Gleichberechtigung.

    • @Ruediger:

      Zwei Frauen können es so einrichten, dass der Vater unbekannt ist 😁

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Aber sollte das politisch gewollt sein, ist das im Interesse der Kinder?

        • @Ruediger:

          Natürlich.

          Wie wollen Sie auch ohne Mitwirkung der Mutter feststellen, wer der Vater ist? Ein weltweiter Gentest?

  • "Historisch", wahrlich. Vor einem Jahr angekündigt, jetzt kommen zwei Eckpunkte. Na super. Da kommt Lob von der Taz. Sind ja auch gute Sachen dabei. Aber weitgehend auch Selbstverständlichkeiten. Was der Buschmann sonst so den ganzen Tag macht? Keine Ahnung!

    • @Benedikt Bräutigam:

      Kleine, stetige Veränderungen sind besser als große, plötzliche, wie wir in anderen Bereichen gesehen haben...

      Hier gibt es meiner Meinung nach sehr wenig Raum, die Regierung anzupöbeln, wie das sonst bei allen anderen Entscheidungen in letzter Zeit so gemacht wird. Für mich ist das ein weiterer Punkt auf der Liste "Das hat die Regierung auch mal gut gemacht".

      • @sk_:

        Kritik ist dennoch angebracht.

        Wie lange ist die Regierung am regieren?

        Seit dem 07.12.2021

        Seit dem wurde vom Justizministerium was umgesetzt?

        Kleine, stetige Veränderungen?

        Noch dazu wie Benedikt schon sagt absolute Selbstverständlichkeiten.

        Sorry aber das lesbische Ehepartnerinnen automatisch Mütter werden hätte noch vor Ende 2021 beschlossen sein können.

        Da muss in den Behörden und Krankenhäusern in den Programmen was umgestellt werden, fertig.

        Das Gewalt gegenüber Partnerinnen eine größere Rolle spielen sollte bei Entscheidungen vor Gericht... gruselig, dass das noch nicht der Fall war bisher.

        Der wichtigste Punkt die fehlende Expertise der Entscheidenden wird aber vergessen.

        Und das "Wechelmodel" klingt so richtig schön nach deutscher Bürokratiehölle.

        Da muss es noch viel viel mehr Ausnahmen geben.

        Psychologische Gutachten für Psychische Gewalt, nicht nur physische.

        Und die Idee ist generell bescheuert.

        Entweder die Expartner verstehen sich gut, dann muss das nicht gesetzlich geregelt werden.

        Oder es gibt Streit zwischen den beiden und es wäre eine Katastrophe das gesetzlich zu erzwingen.

        Hier geht es nur um den Unterhalt vermute ich mal, also das Klientel der FDP (Reiche Männer, die sich trennen).

        Das Diskreditiert das ganze Vorhaben von der Liste "Das hat die Regierung auch mal gut gemacht".

        Passt besser auf die Liste:



        "Besser als nix .... ABER "

        Da wo auch die geplante Cannabislegalisierung und Bürgergeld schon sind.

        • @sociajizzm:

          "Hier geht es nur um den Unterhalt vermute ich mal, also das Klientel der FDP (Reiche Männer, die sich trennen)."

          --> Bei dem Kommentar fällt mir der alte Pispers-Spruch ein: "Wenn man weiß, wo der Feind steht, hat der Tag Struktur."

          Schaut man sich die Studienlage an, überwiegt beim Wechselmodell vor allem der Wunsch des Kindes:

          "Außerdem war das Wechselmodell bei 65,2 Prozent der Befragten der Wunsch des Kindes. Weit weniger wurden die Wünsche der Kinder mit nur 41,8 Prozent beim Residenzmodell berücksichtigt." (www.mdr.de/wissen/...l-studie-100.html)

          Darüber hinaus ist die Zufriedenheit der Kinder, insbesondere hinsichtlich der verbrachten Zeit mit den Vätern, insgesamt höher:

          "ie Forschenden fragten die beteiligten Kinder auch, wie zufrieden sie mit der Zeit seien, die sie mit Mama und Papa verbringen. Im Residenzmodell waren die meisten Kinder sehr zufrieden im Hinblick auf die Zeit mit ihren Müttern (96,8%), doch am wenigsten zufrieden im Hinblick auf die Zeit mit ihren Vätern (71,1%). Im Wechselmodell hingegen empfanden sie die Zeit mit beiden Eltern als ausreichend."(www.mdr.de/wissen/...l-studie-100.html)

          Entgegen Ihres Geraunes und des allgemeinen FDP-Bashings, ist diese Neuregelung des Aufenthaltsrechts also vor allem ein Gewinn für die Kinder.

          "Oder es gibt Streit zwischen den beiden und es wäre eine Katastrophe das gesetzlich zu erzwingen."

          --> Das glatte Gegenteil ist der Fall. Durch den gesetzlichen Zwang wird das Umgangsrecht weniger zur Waffe zwischen sich streitenden Elternteilen. Das ist ein erheblicher Gewinn für das Kindeswohl. Eine gesetzliche Regelvermutung des Wechselmodells kann sogar noch dazu führen, dass es weniger Streit um Umgang und Aufenthaltsrecht gibt. Wenn am Ende des Gerichtsverfahrens ohnehin das Wechselmodell steht, kann man sich auch einen Prozess (und damit den Streit) sparen.

          • @Kriebs:

            "Wenn man weiß, wo der Feind steht, hat der Tag Struktur."

            Wenn man nur ein Hammer hat sieht jedes Problem aus wie ein Nagel.

            Menschen neigen dazu persönliche Anekdoten überzubewerten, bin selbst drauf reingefallen.

            Danke für die Korrektur.

            "Wenn am Ende des Gerichtsverfahrens ohnehin das Wechselmodell steht, kann man sich auch einen Prozess (und damit den Streit) sparen."

            Noch besser wäre es wenn es im Regelfall ein Wechselmodell gibt aber es Beratungs und Prozesskostenhilfe gibt bei jeglichem Verdacht auf jegliche Art von Missbrauch und Richter entsprechend sensibilisiert und geschult sind.

            • @sociajizzm:

              "Noch besser wäre es wenn es im Regelfall ein Wechselmodell gibt aber es Beratungs und Prozesskostenhilfe gibt bei jeglichem Verdacht auf jegliche Art von Missbrauch und Richter entsprechend sensibilisiert und geschult sind."

              --> Dem stimme ich uneingeschränkt und absolut zu. Ich würde noch ergänzen: Ausreichend ausgestattete Jugendämter und Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung jeder Art von Missbrauch und/oder Vernachlässigung von Kindern unabhängig von der jeweiligen Familienform.

              Im übrigen gebührt Ihnen Respekt vor der Selbsterkenntnis! Chapeau.