Verschärfte Abschieberegeln: Neue deutsche Härte
Die Bundesregierung heizt die Diskussion mit verschärften Abschieberegeln weiter auf – und erntet Kritik. Doch was genau wurde beschlossen?
In den vergangenen beiden Jahren habe Deutschland im Mittel jeweils 12.000 Menschen abgeschoben, heißt es im Gesetzentwurf. Nun sollen es mehr werden – wenn auch nur ein bisschen. Mit rund 600 zusätzlichen Abschiebungen rechnet die Regierung pro Jahr. Dafür nimmt sie weitreichende Eingriffe in die Grundrechte Geflüchteter in Kauf. Im Entwurf aufgezählt sind Einschränkungen der Freiheit der Person, des Fernmeldegeheimnisses und der Unantastbarkeit der Wohnung.
Ganz konkret: Die Sicherungshaft, die etwa bei Fluchtgefahr Abzuschiebender verhängt werden kann, soll von drei auf sechs Monate ausgeweitet werden. Der Ausreisegewahrsam unmittelbar vor der Abschiebung soll von 10 auf bis zu 28 Tage verlängert werden. Für diesen Freiheitsentzug braucht es überhaupt keine Haftgründe mehr.
Behörden sollen Datenträger wie etwa die Mobiltelefone Geflüchteter bereits dann auslesen dürfen, wenn diese keinen Pass oder Passersatz vorweisen können. Auch Wohnräume sollen durchsucht werden können, um an Datenträger und Unterlagen zu gelangen. In Gemeinschaftsunterkünften sollen im Zweifel auch die Räume Dritter betreten werden können, die gar nicht abgeschoben werden sollen. Abschiebungen mitten in der Nacht sollen deutlich vereinfacht werden.
Kritik von Verbänden, Anwälten und Kirchen
Bei Menschen, die seit mindestens einem Jahr in Deutschland geduldet sind, musste eine Abschiebung bisher angekündigt werden. Das soll entfallen, außer bei Familien mit Kindern unter 12 Jahren. Mitglieder krimineller Vereinigungen sollen künftig auch ohne strafrechtliche Verurteilung abgeschoben werden können. Auch Schleuser*innen sollen leichter ausgewiesen werden können.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband erklärt, Haft dürfe als „gravierendster Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit immer nur Ultima Ratio sein“. Im Entwurf würden aber mildere Mittel gar nicht diskutiert, sondern allein praktische Gründe angeführt. Der auf Abschiebehaft spezialisierte Anwalt Peter Fahlbusch kritisiert seit Langem, dass schon jetzt mehr als jede zweite Abschiebehaft rechtswidrig sei. Zählt er alle seit 2001 von ihm vertretenen Fälle zusammen, kommt der Anwalt auf „90 Jahre rechtswidrige Haft“. Mit Blick auf das Gesetzesvorhaben ist er sicher: „Mehr Haft wird zu mehr rechtswidriger Haft führen.“
Der Deutsche Anwaltverein kritisiert unter anderem das Auslesen von Handys. Behörden hätten damit auch Zugriff auch höchst private Nachrichten und Fotos Betroffener – obwohl diese noch nicht einmal die Möglichkeit bekommen hätten, ihre Identität aufzuklären. Auch die Haftandrohung von bis zu drei Jahren bei unrichtigen oder unvollständigen Aussagen im Asylverfahren sei unverhältnismäßig. Falschaussagen führten schon jetzt dazu, dass Asylanträge als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden. Die Strafe verletze den Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten müsse.
Die beiden großen Kirchen bezweifeln, dass die Maßnahmen „zu mehr und zu schnelleren Abschiebungen führen“ werden. Die geplanten „schweren Eingriffe in Grundrechte“ seien „aus kirchlicher Perspektive nicht mehr verhältnismäßig“.
Irreführende Zahlen
Die Vorschläge stießen „zu Recht auf einhellige Ablehnung von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen“, findet die Grünen-Bundestagsabgeordnete Filiz Polat. Auch sie sieht „unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte“. Eine Kritik, die die Innenministerin zu kontern weiß: Auch die grünen Minister*innen hätten mit am Kabinettstisch gesessen und zugestimmt. Wohl auch, weil es im Gegenzug bald Liberalisierungen bei Arbeitsverboten für Geduldete geben soll.
An der aktuellen Belastung in den Kommunen werden schärfere Regeln kaum etwas ändern. Zum einen bekommt der allergrößte Teil der Asylsuchenden in Deutschland Schutz. Das zeigt ein Blick auf die bereinigte Schutzquote – also auf jene Fälle, die inhaltlich entschieden wurden. Diese liegt auf einem Rekordniveau von über 70 Prozent. Das überrascht nicht, die Hauptherkunftsländer sind derzeit Syrien und Afghanistan. Dazu kommen diejenigen, die erfolgreich gegen ihre ablehnenden Bescheide klagen. Rund 40 Prozent von ihnen bekommen Recht. Von Abschiebung kann hier keine Rede sein.
Dieser Text stammt aus der wochentaz. Unserer Wochenzeitung von links! In der wochentaz geht es jede Woche um die Welt, wie sie ist – und wie sie sein könnte. Eine linke Wochenzeitung mit Stimme, Haltung und dem besonderen taz-Blick auf die Welt. Jeden Samstag neu am Kiosk und natürlich im Abo.
Auch sonst wird immer wieder mit irreführenden Zahlen hantiert. So hatte CDU-Chef Friedrich Merz Ende September nicht nur behauptet, abgelehnte Asylsuchende nähmen Deutschen die Plätze beim Zahnarzt weg. Er erklärte auch, es seien „300.000 Asylbewerber abgelehnt“, die nicht ausreisen würden.
Tatsächlich hielten sich in Deutschland zum Stichtag 31. August 2023 rund 260.000 Ausreisepflichtige auf. Nur bei rund 155.000 Fällen handelt es sich überhaupt um abgelehnte Asylbewerber*innen. Von denen sind nur 19.400 „vollziehbar ausreisepflichtig“. Rund 87 Prozent hingegen sind geduldet, können also aktuell gar nicht abgeschoben werden. Das kann daran liegen, dass ihre Identität nicht geklärt ist, oder daran, dass ihre Herkunftsstaaten sie nicht zurücknehmen. In vielen Fällen sind Abschiebungen nicht möglich, weil die minderjährigen Kinder der Betroffenen hier einen Schutzstatus haben. Oder wegen gesundheitlicher Gründe.
Neuer Höhepunkt der Asyldebatte
Das Gesetzesvorhaben ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Bund und Ländern seit Mai diesen Jahres. Es war also lange vorbereitet. Trotzdem ist es der nächste Höhepunkt in einer sich immer weiter hochschaukelnden Asyldebatte, in der es vor allem darum geht, Härte zu zeigen. Erst vor einer Woche prangte ein Foto von Olaf Scholz auf dem Cover des Spiegel, darunter die Aussage, man müsse „endlich in großem Stil abschieben“. In sozialen Medien verglichen Nutzer*innen das mit Wahlplakaten der AfD oder der NPD, auf denen steht „Konsequent abschieben“.
Auch in der eigenen Partei waren einige nicht erfreut über Scholz’ Schwerpunktsetzung. Solche Worte seien der „Weg in die rechte Sackgasse“, kritisierte Aziz Bozkurt, Vorsitzender der AG Migration und Vielfalt in der SPD, in der taz. Die Jusos erklärten, die Kanzler-Forderung käme „direkt aus dem Vokabular des rechten Mobs“. Die SPD dürfe nicht mitmachen beim „rhetorischen Überbietungswettbewerb in der Asylpolitik“, sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Serpil Midyatli.
Tatsächlich hat der Kanzler harte Konkurrenz aus der Union. CDU-Chef Friedrich Merz betonte nach dem Hamas-Massaker in Israel, Migration sei der Hauptgrund für Antisemitismus hierzulande. Man könne nicht noch mehr Geflüchtete aufnehmen, es gebe schon „genug antisemitische junge Männer im Land“. Jens Spahn befürwortete jüngst, „irreguläre Migrationsbewegungen“ gegebenenfalls „mit physischer Gewalt“ aufzuhalten. Sachsens Innenminister Armin Schuster forderte, Deutschland solle Straftäter und Gefährder auch nach Syrien oder Afghanistan abschieben.
Die Landtagswahlen in Hessen und Bayern sind vorbei. Die Migrationsdebatte ist es noch lange nicht.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Autobranche in der Krise
Kaum einer will die E-Autos
Vorgezogene Bundestagswahl
Ist Scholz noch der richtige Kandidat?
113 Erstunterzeichnende
Abgeordnete reichen AfD-Verbotsantrag im Bundestag ein
Bürgergeld-Empfänger:innen erzählen
„Die Selbstzweifel sind gewachsen“
Abschiebung von Pflegekräften
Grenzenlose Dummheit
AfD-Verbotsantrag im Bundestag
Wahlkampfgeschenk für die AfD