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Völkerrechtler zum Krieg im Nahen Osten„Müssen Rechtsverstöße benennen“

Der Terror der Hamas erlaubt es Israel nicht, mit gleichsam illegalen Mitteln zu antworten, sagt der Völkerrechtler Wolff Heintschel von Heinegg.

Letzte Bordmittel: Menschen müssen mit ihren Habseligkeiten aus Gaza-Stadt fliehen Foto: Ali Jadallah/Anadolu/afp
Bernd Pickert
Interview von Bernd Pickert

taz: Herr von Heinegg, nach dem furchtbaren Angriff der Hamas auf israelische Zivilisten am 7. Oktober hat Israel erklärt, nunmehr die Struktur der Hamas insgesamt zerstören zu wollen. Ist das durch das völkerrechtlich verbriefte Recht auf Selbstverteidigung gedeckt?

Wolff Heintschel von Heinegg: Da muss man sehr vorsichtig sein, denn die Hamas ist eine sehr heterogene Organisation. Wenn wir darüber reden, meinen wir den militärischen Flügel der Hamas – und den zu zerstören, wäre nicht nur legitim, sondern auch legal.

Im Interview: Wolff Heintschel von Heinegg

Der 66-Jährige ist Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Völker- und Europarecht, an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder).

Nun gibt es das vieldiskutierte Problem, dass die Hamas ihre militärischen Einrichtungen in zivilen Gegenden und Gebäuden im ohnehin dicht besiedelten Gazastreifen unterbringt. Insofern erscheint es doch ausgeschlossen, die militärischen Strukturen der Hamas zu bekämpfen, ohne zivile Menschenleben zu gefährden. Wie kann Israel aus diesem Dilemma herauskommen?

Ich räume ein, dass das ein Dilemma ist. Aber um jedem Missverständnis vorzubeugen: Es ist nach dem humanitären Völkerrecht nicht verboten, bei Angriffen gegen zulässige militärische Ziele auch Zivilpersonen oder zivile Objekte in Mitleidenschaft zu ziehen. Das wird leider allzu häufig missverstanden. Die Regel, die im Übrigen für Israel als Nichtvertragsmitglied der Genfer Zusatzprotokolle gar nicht verbindlich ist, besagt nur, dass bei einem Angriff auf ein zulässiges militärisches Ziel, bei dem zu erwarten ist, dass Zivilpersonen oder zivile Objekte in Mitleidenschaft gezogen werden, diese sogenannten Kollateralschäden nicht in einem exzessiven Missverhältnis zum angestrebten militärischen Erfolg stehen dürfen. Selbst hohe Verluste unter der Zivilbevölkerung müssen also nicht per se rechtswidrig sein.

Kann denn in der Situation des dicht besiedelten Gazastreifens eine solche Verhältnismäßigkeit überhaupt gewahrt bleiben?

Wie gesagt, es ist ein Exzessverbot, es geht nicht um Verhältnismäßigkeit im allgemeinen Sinne. Aber Sie haben völlig recht: In so einem Gebiet mit der Größe von Bremen, aber einem Vielfachen von Einwohnern ist das natürlich unglaublich schwierig. Allerdings muss man auch sehen, dass die Zivilbevölkerung in Gaza ja nicht nur von den Israelis in Mitleidenschaft gezogen wird, sondern die Hamas ja auch einiges dafür tut, um die Zahl der zivilen Opfer möglichst weit nach oben zu treiben.

Inwiefern?

Die Leute werden daran gehindert, in den Süden auszuweichen, was ja heute auch in den Medien berichtet worden ist. Und aus vorherigen Konflikten gibt es Videos, in denen man sehen kann, wie Zivilpersonen in Gaza unter physischer Gewalt gezwungen wurden, sich in Häuser zu begeben, bei denen die israelische Armee angekündigt hatte, sie anzugreifen. Auch das ist nichts Neues.

Amnesty International hat in der vergangenen Woche die Evakuierungsanordnung des nördlichen Gazastreifens durch Israel als völkerrechtswidrig kritisiert, weil sie einer Zwangsvertreibung der Zivilbevölkerung gleichkommen könne. Teilen Sie diese Auffassung?

Im Völkerrecht geht es um Deportationen oder zwangsweise Umsiedlungen. Die sind einer Besatzungsmacht in der Tat verboten. Jetzt kann man lange darüber streiten, ob der Gazastreifen besetztes Gebiet ist oder nicht, aber nehmen wir das einfach einmal an. Man kann auch darüber diskutieren, ob hier überhaupt eine Deportation oder Zwangsverlegung vorliegt, denn Israel hat der Bevölkerung ja nur gesagt, dass sie lieber in den Süden gehen sollte. Aber da die Ankündigung von Gewalt implizit mitschwingt, kann man da Zwang sehen. Aber selbst das Internationale Komitee vom Roten Kreuz sagt, dass dieses Verbot nicht mehr gilt, wenn es der Sicherheit der betroffenen Zivilpersonen dient oder überragende militärische Gründe dies fordern. Und hier haben die Israelis gute Argumente auf ihrer Seite. Denn sie wollen ja gerade diese Zivilpersonen nicht in Mitleidenschaft ziehen, wenn sie im Norden des Gazastreifens militärische Operationen durchführen.

Schon kurz nach den Angriffen am 7. Oktober hat Israel den Gazastreifen komplett abgeriegelt, die Wasser- und Lebensmittelversorgung eingestellt und die Grenzübergänge vollständig geschlossen. Es gab diejenigen, die das in Verbindung mit den einsetzenden Bombardements für eine völkerrechtswidrige Kollektivbestrafung erklärt haben.

Schon das Konzept ist fehl am Platze. Dieser Begriff der Kollektivstrafe wird immer wieder gerne benutzt, aber das ist ein völlig anderer Rechtsbereich. Wir müssen über das humanitäre Völkerrecht reden, wie es in bewaffneten Konflikten Anwendung findet. Und da besteht große Einigkeit darüber, dass es verboten ist, der Bevölkerung vorsätzlich lebensnotwendige Güter vorzuenthalten. Soviel ich weiß, hat Israel das auch revidiert und die Wasserlieferungen wieder aufgenommen …

… aber nur für den Süden des Gazastreifens, um einen Anreiz zu schaffen, den Norden zu verlassen.

Klar, aber Sie müssen die Gesamtsituation betrachten. Allein, dass in einem Teil des kleinen Gazastreifens die Wasserversorgung gestoppt wird, bedeutet nicht, dass der Bevölkerung insgesamt lebensnotwendige Güter vorenthalten werden. Ich kann das von hier aus allerdings nicht wirklich beurteilen – ich weiß nicht, ob die Abhängigkeit von den Wasserlieferungen so groß ist, dass die Bevölkerung im Norden des Gazastreifens nach einigen Tagen des Wasserentzugs krank wird oder gar stirbt.

Es gibt ja auch ein komplettes Verbot der Treibstoffeinfuhr. Die Krankenhäuser im Gazastreifen, die ob der vielen Verletzten ohnehin überfüllt sind, berichten, dass sie bald ihre Generatoren nicht mehr betreiben können und sprechen von einer humanitären Katastrophe. Die Krankenhäuser im Norden sagen, dass sie gar nicht Richtung Süden evakuieren können angesichts der Vielzahl von Patienten. Ist diese Belastung von Zivilisten noch im völkerrechtlichen Rahmen?

Wir kennen die Situation am Boden nicht hinreichend. Aber grundsätzlich ist sicherzustellen, dass Krankenhäuser, egal wen sie behandeln, weiterhin funktionieren. Und wenn sie nur mit Generatoren funktionieren, dann besteht nicht nur eine Verpflichtung, sie nicht anzugreifen, sondern auch ihre Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Das würde zum Beispiel Treibstofflieferungen einschließen.

In politischen Debatten wird oft argumentiert, man könne einen Gegner wie die Hamas, der sich erkennbar an kein Völkerrecht hält, nicht unter Einhaltung aller Regeln bekämpfen. Was sagen Sie dazu?

Vor diesem Argument kann ich nur warnen. Ich habe das im Übrigen von israelischer Seite aus auch noch nie gehört. Das Argument ist an den Haaren herbeigezogen und widerspricht nicht nur dem Recht, sondern auch der Staatenpraxis. Das humanitäre Völkerrecht findet gleichmäßig auf alle Konfliktparteien Anwendung. Es kann nicht eine Konfliktpartei erklären, sich darum nicht mehr zu scheren, weil es der Gegner auch nicht tue. Die gleichmäßige Anwendung des humanitären Völkerrechts ist die Grundvoraussetzung dafür, dass es überhaupt seine Notfunktion erfüllen kann. Das Völkerrecht hält ja Regeln für eine Situation vor, die es eigentlich gar nicht geben sollte, nämlich bewaffnete Konflikte. Wenn man diese Regeln jetzt noch mal in Frage stellt, ist das das Ende des humanitären Völkerrechts.

Vom US-Angriff auf den Irak bis zum russischen Angriff auf die Ukraine: Ist das Völkerrecht in den vergangenen Jahrzehnten nicht schon so oft verletzt worden, dass es ohnehin sehr zahnlos geworden ist? Zumal es zwar eine Gerichtsbarkeit gibt, die aber keine Durchsetzungsmöglichkeiten hat.

Und die Gerichtsbarkeit, der Internationale Gerichtshof in Den Haag gilt auch nur für diejenigen Staaten, die sich ihm unterworfen haben. Im Übrigen: Ja, das Völkerrecht wird immer mal wieder außer Acht gelassen oder sogar vorsätzlich verletzt. Aber das ist kein Zeichen dafür, dass das ganze Recht obsolet geworden oder hinfällig sei. Auch im nationalen Recht gibt es immer Rechtsverstöße – okay, wir können sie mithilfe der Polizei auch verfolgen, was international so nicht ist. Aber vor allem: Das humanitäre Völkerrecht wird von Staaten gemacht. Und die Staaten können auch durch eine Änderung ihrer Praxis und ihrer Vertragsanwendung zu einer Änderung und Weiterentwicklung – oder Rückentwicklung – des Völkerrechts beitragen. Im Völkerrecht ist nichts in Stein gemeißelt.

Aber ist denn dann der Verweis auf eine Völkerrechtsverletzung oder der Appell, sich an das Völkerrecht zu halten, in Konflikten wie jetzt zwischen Israel und Gaza überhaupt noch etwas wert?

Natürlich! Das ist sogar unsere verdammte Pflicht! Nicht nur als Völkerrechtler, sondern auch als Regierungen. Da aus politischer Rücksichtnahme oder schlichter Feigheit zurückzuscheuen, sollten wir tunlichst unterlassen! Wir müssen Rechtsverstöße benennen, und zwar ausdrücklich.

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11 Kommentare

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  • Hallo Taz! Großes Lob für dieses Interview.



    Hatte ich bei der Informationsflut glatt überblättert.



    Hier wird, sehr kompetent und leicht verständlich,Wichtiges zweifelsfrei erläutert.



    Es wäre schön, wenn derartige Infos immer mal wieder auf die vorderen Seiten hochgespült werden, da die Diskussionen oft um Grundsätzliches kreisen, Kompetenz jedoch nicht immer mit Emotion Schritt hält.

  • Wenn ich durch das Interview was gelernt hab, dann nur, dass das Völkerrecht noch weniger bringt als bisher angenommen. Oh man...



    Wie wäre es mal, ein strengeres Völkerrecht zu etablieren und Verstöße dagegen hart zu bestrafen? Aber naja, da machen wohl viele net mit, Israel macht ja net mal bei diesen laschen Genfer Zusatzprotokollen mit. Bereits das war denen wohl zu viel

  • Eine Anmerkung, es gibt innerhalb der IDF ein weltweit einzigartiges System der Überprüfung von Befehlen. So gut wie in allen Stäben gibt es Fachjuristen die jeden Befehl auf den Tisch bekommen und die jeden Befehl außer Kraft setzen können.



    Diese Art von "Vetorecht" gibt es sonst nirgends, wenn es in anderen Armeen überhaupt Juristen gibt die sowas überprüfen, dann in irgendwelchen Ministerien und die prüfen dann auch nachlaufend, also hinterher und die klagen notfalls hinterher an. Die Prüfung beim IDF geschieht in den Stäben direkt, während der laufenden Kampfhandlungen und ist dafür gedacht, überhaupt nicht in die Situation zu kommen hinterher ein Strafverfahren durchführen zu müssen, weil rechtswidrige Angriffe von vorne herein vermieden werden.

    Dass ein Jurist jeden Befehl von vorne herein außer Kraft setzen kann, das gibt es nur bei den IDF. Das bewahrt natürlich nicht vor Irrtümern, aber den Israelis permanent vorzuwerfen sehenden Auges irgendwelche Kriegsregeln zu missachten ist halt doch falsch.

    Und auf der anderen Seite ist die Hamas die Regierung von Gaza. Die Romantisierung der nach die Hamas irgendwelche Freiheitskämpfer seien, die irgendwie als edle Outlaws zu gelten haben, ist falsch. Die Hamas ist die faktische Regierung Gazas. Diese Regierung macht keinen Hehl daraus sich mit Israel im Krieg zu befinden und es ist eben diese Regierung, die als Schlachtfelder die Wohngebiete der eigenen Bevölkerung wählt.

    Wenn Israel jetzt hin geht und den Krieg auch tatsächlich führt, dann sollen die brutalen internationalen Regeln der Kriegsführung plötzlich nicht mehr gelten.

    Wer den "Krieg" der Palästinenser unterstützt, der unterstützt einen Krieg. Mit allen Konsequenzen.

    Gäbe es eine Konvention der nach die Zivilbevölkerung absolut zu schonen ist, dann wäre eine Armee, die rechtwidrig einen Zivilisten auf jeden Panzer bindet unbesiegbar, die könnte man dann nicht mehr bekämpfen...

    • @Nafets Rehcsif:

      Danke für die zusätzlichen, interessanten Informationen, die ich bisher noch nirgends gelesen habe!

  • Danke für die nüchterne, fundierte und ausgewogene Darstellung. Es ist hilfreich zu wissen, inwieweit das Vorgehen gegen Völkerrecht verstößt, nicht dagegen verstößt oder von außen nicht dahingehend beurteilbar ist.



    Ethisch ist es natürlich nochmals komplexer. Ein Verweis darauf, dass die Hamas eine humanitäre Krise jederzeit abwenden könnte, befreit Israel ja nicht von jeder moralischen Verantwortung. Aber die Lage ist kompliziert und die Optionen Israels wohl beschränkt. Es ist tragisch, dass das Völkerrecht selbst den Tod vieler Menschen toleriert, aber anzunehmen, bewaffnete Konflikte seien ohne diese Verluste möglich, ist wohl auch realitätsfern.



    Spannend ist, dass vieles scheinbar eine Frage des framing ist - vertreibt Israel Menschen aus dem Norden oder legt es den Menschen nur nahe, in den Süden zu ziehen, um vor den Bomben, die sie abwerfen sicherer zu sein? Der Völkerrechtler scheint eher zu einer wohlwollenden Haltung zum Vorgehen Israels zu neigen.

  • Ein interessantes Interview mit unzweideutigen Antworten bzw. Aussagen von Herrn von Heinegg auch hinsichtlich des Völkerrechts. Hierzu möchte ich auf die Anmerkung von Michael Wolffsohn bei Anne Will hinweisen, der wiederum einen nicht genannten Völkerrechtler zitierte mit den Worten: das 'Völkerrecht sei hervorragend geeignet zur internationalen Bekämpfung der Blattlaus' (und sonst zu nichts).



    Auch wenn das sicherlich in Kriegszeiten sehr oft zutrifft, ist die Aussage von Herrn von Heinegg im Interview völlig richtig: auch wenn das VR oft nicht eingehalten wird, ist es dennoch unabdingbar und obsolet, und gilt natürlich für alle Seiten in einem Konflikt.

  • Ja der Angriff der Hamas ist nichts anderes als Terrorismus. Das waren die Angriffe schon immer. Das Abschlachten von Frauen und Kindern auf jüdischem Territorium, der Angriff auf das Musikfestival mit vielen Opfern. Die Entführung unschuldiger. All das ist übelster Terrorismus.



    Seit vielen Jahrzehnten müssen Menschen in Flüchtlingslagern leben, Kinder in ihnen aufwachsen. Menschen die sehen wie immer und immer wieder Teile dieser Lager angegriffen und die Infrastruktur zerstört wird. Stück für Stück werden Gebiete von jüdischen Siedlern annektiert, besetzt und bebaut. "Weil es ihr Land ist". "Von Gott gegeben". Teile der rechtsgerichteten Regierung in Israel spazieren über den Tempelberg. Eine Woche vor dem Angriff. Menschen die sich für eine Aussöhnung einsetzen werden angegriffen. Auf beiden Seiten.

    Was unterscheidet einen Staat von Terrorismus? Das er sich eben nicht der Methoden des Terrorismus bedient. Ist die systematische Bombardierung eines dicht besiedelten Gebietes zum Zweck "Einen breiten Streifen zum vorrücken zu bekommen" eine Methode eines zivilisierten Staates? Die Hamas nimmt Hunderttausende in Geiselhaft. Hunderttausende des eigenen Volkes. Sie will die Bilder der Zerstörung. Des Todes und der Unmenschlichkeit. Als Propagandabild für den Kampf gegen Israel.



    Israel hat den Krieg jetzt schon verloren. Über Jahrzehnte hat man friedliche Lösungen torpediert. Das ging bis zur Ermordung eines ihrer Premierminister. Die Gewalt als Status Quo.



    Israel sollte erkennen das Gewalt nur Gegengewalt erzeugt. Die Annäherung an die arabischen Länder und den Aufbau neuer Beziehungen wären der besserer Weg sich auf Dauer die Hamas, die Hisbollah und andere vom Hals zu halten. Das gilt im übrigen auch für den Iran.

  • "Die Regel, die im Übrigen für Israel als Nichtvertragsmitglied der Genfer Zusatzprotokolle gar nicht verbindlich ist, besagt nur, dass bei einem Angriff auf ein zulässiges militärisches Ziel, bei dem zu erwarten ist, dass Zivilpersonen oder zivile Objekte in Mitleidenschaft gezogen werden, diese sogenannten Kollateralschäden nicht in einem exzessiven Missverhältnis zum angestrebten militärischen Erfolg stehen dürfen."

    Nicht nur "nicht verbindlich"; die geltende israelische Militärdoktrin fordert *ausdrücklich* zum Bruch dieser Regel auf: en.wikipedia.org/wiki/Dahiya_doctrine

  • Ich finde sowohl Überschrift als auch Anreißer des Interviews unredlich, weil darin Rechtsverstöße Israels insinuiert werden. Die Aussagen des Interviewten gehen insgesamt aber in eine ganz andere Richtung, nämlich, das Israel das Völkerrecht im wesentlichen achtet.

  • Nice. Interessant, aber ich kann es nicht prüfen, die Antwort auf die drittletzte Frage. Sie entspricht zumindest meinem Eindruck, dass der sogenannte Westen erheblich dümmer/einfacher gestrickt ist als das direkt betroffene Israel. Vielleicht hat man sich hier daran gewöhnt, dass man im Kampf gegen den Terror auch mal ungestraft unbeteiligte Länder wie den Irak unter falschen Anklagen plattmachen darf, und dies schon irgendwie ok und selber schuld ist.

  • Erfrischend ausgewogene Antworten, ungeschtet der sehr einseitigen Fragestellungen.