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Asyl-Aussage von CDU-ChefDie Union sorgt für Zahnschmerzen

CDU-Chef Friedrich Merz behauptet, Asylbewerber nähmen „deutschen Bürgern“ die Zahnarzttermine weg. Das ist Unsinn – doch er bekommt Zuspruch.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU Tino Sorge stellt sich hinter Merz Foto: Liesa Johannssen/reuters

Berlin taz | In dem Versuch, die Bundespolitik in Migrationsfragen weiter in die Enge zu treiben, hat CDU-Chef Friedrich Merz am Donnerstag viel Kritik auf sich gezogen. Merz äußerte sich bei einer Diskussion in dem Internet-TV-Sender Welt negativ über Gesundheitsleistungen für Geflüchtete. „Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine“, sagte der CDU-Chef mit Blick auf in Deutschland abgelehnte Asylsuchende. Aus Menschenrechtsorganisationen hagelte es Kritik an Merz. Innerhalb der Unionsfraktion erhielt er Zuspruch.

Deren gesundheitspolitischer Sprecher, Tino Sorge, erklärte gegenüber der taz, Merz habe recht. „Hunderttausende abgelehnte Asylbewerber in Deutschland sind zum Teil seit Jahren ausreisepflichtig.“ Dennoch könnten sie „zum Nulltarif das deutsche Gesundheitssystem nutzen“. Darüber müsse man diskutieren.

„Entweder ist Herr Merz schlecht informiert oder er verbreitet gezielt Falschinformationen“, sagt dagegen Stephanie Kirchner von Ärzte der Welt, die sich auch in Deutschland für die medizinische Versorgung von Geflüchteten einsetzen.

Geregelt ist die Gesundheitsversorgung von Asyl­be­wer­be­r*in­nen im Asylbewerberleistungsgesetz. Demnach haben Asylsuchende in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts grundsätzlich nur Anspruch auf Akutbehandlungen, etwa bei Schmerzen und Unfällen. Erst nach dieser Wartezeit, in einzelnen Bundesländern auch schon früher, bekommen sie Zugang zu vergleichbaren Leistungen wie gesetzlich Versicherte.

In der Realität: Diskriminierung

Die von Merz genannten abgelehnten Asyl­be­wer­be­r*in­nen erhalten nur dann den oben genannten Zugang zu medizinischer Versorgung, wenn sie weiter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Dies ist zum Beispiel bei einer Duldung der Fall – also bei Menschen, bei denen die Abschiebung aus bestimmten Gründen ausgesetzt wurde.

„Wir haben sehr viel mit dem Personenkreis zu tun, den Herr Merz anspricht, und er soll mir ein Beispiel zeigen, in dem sich ein Mensch mit Duldung schön die Zähne machen lässt“, sagt Kirchner von Ärzte der Welt. In der Realität seien auch Menschen, die theoretisch Zugang zu medizinischer Versorgung haben, Sprachbarrieren und Diskriminierung im Gesundheitssystem ausgesetzt – „und weit entfernt von irgendeiner Luxusbehandlung“.

Noch prekärer ist der Lage der Menschen ohne Aufenthaltsstatus: Sie haben zwar theoretisch auch Anspruch auf medizinische (Not-)Versorgung, müssen aber bei jeder Behandlung eine Meldung an die Innenbehörden und Abschiebung fürchten.

„Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht, dazu hat sich Deutschland auch international verpflichtet“, sagt Kirchner. Schon das Bundesverfassungsgericht habe angemahnt, dass Menschenrechte nicht aufgrund migrationspolitischer Interessen eingeschränkt werden dürften.

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9 Kommentare

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  • achso, ich dachte immer es sind die Privatpatienten, die die Soforttermine bekommen und an denen sich die Ärzte eine goldene Nase verdienen...

  • Bedenklich, daß die CDU bei diesem "Vorsitzenden" noch immer in den Meinungsumfragen führt ?

    • @Thüringer:

      Die C*U war und ist schon immer ein niederträchtiger Laden. Ich denke da z.B. an die "Rote-Socken"-Kampagne.



      Die Merz-Unterstützer aus der C*U triefen vor Schleim. Widerlich.

    • @Thüringer:

      Das ist kein Wunder. Die CDU nutzt gezielt Emotionen um die Wäher*innen anzusprechen. Die sind mit derartigen Sprüchen durch die AfD längst "angeheizt" und das will die CDU in erschreckender Breite nutzen. Eine "christliche" Partei, die sich dermassen erbärmlich verhält ist unwürdig.

  • Ja, Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht. Und dazu gehört auch Zahnersatz, wenn er dringend benötigt wird. In § 4 Absatz 1 Satz 3 Asylbewerberleistungsgesetz ist dementsprechend geregelt: "Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur,



    soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist." (Die wird übrigens vom Staat aus Steuermitteln finanziert und nicht aus Krankenkassenbeiträgen; auch wenn Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Gesundheitskarte erhalten und die Krankenkasse die Kosten zunächst bezahlt, werden sie hinterher vom staatlichen Sozialleistungsträger an die Krankenkasse erstattet.)

    Allerdings ist hier zu ergänzen: Wer gesetzlich krankenversichert ist und die Härtefall-Einkommensgrenzen überschreitet, bekommt nur einen Zuschuss zu den Kosten des Zahnersatzes, der allerhöchstens 75 % der Kosten der sog. Regelversorgung beträgt, und zwar auch dann, wenn die Versorgung mit Zahnersatz aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Den Rest dürfen die Versicherten selbst bezahlen, auch wenn sie jahrzehntelang Beiträge gezahlt haben. Zahnersatz gilt in der deutschen Sozialpolitik seit jeher als partielles Privatvergnügen. Bei der Verwirklichung des Menschenrechts auf Gesundheitsversorgung ist also noch Luft nach oben.

  • ...geht einfach nicht - weder als " Chef " der CDU schlecht informiert sein , noch in der Bevölkerung herum hetzen und dann auch noch unsere Zahnärzte schlecht machen...



    Ab nach Hause oder , wenn ein Termin frei - zum Facharzt für Neurologie mit dem Herrn Sauerländer...

  • Vielen Dank an das Autorenteam, das mit Stephanie Kirchner eine echte Experten zu Wort kommen lässt!



    Klare Fakten sind das beste Mittel gegen Rechtspopulismus!



    Ein besonderer Dank gilt natürlich den Ärztinnen und Ärzten, die sich um ALLE PatientInnen kümmern!

  • 3G
    31841 (Profil gelöscht)

    Selbst das lassen sie nicht aus: CDU/CSU-BT-Fraktion schneidet die Zahnarztpassage aus einem Video raus und dann wieder rein.



    Und erst die Begründung dafür ;--)). So werben sie für ihre Regierungsfähigkeit.

  • Die Praxen auf dem Land sind voll. Wir brauchen mehr Zahnärzte!