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US-Urteil zur Bevorzugung von SchwarzenSupreme Court dreht das Rad zurück

Die konservative Mehrheit am Obersten Gerichtshof kippt die „Affirmative Action“ an den Unis. Damit dürfen Minderheiten nicht mehr gefördert werden.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten ist eine historische Zäsur Foto: Will Dunham/Reuters

Washington afp | Der Oberste Gerichtshof der USA hat Universitäten in einem historischen Urteil grundsätzlich untersagt, bei der Auswahl von Studienplatzbewerbern deren Hautfarbe zu berücksichtigen. Der Supreme Court in Washington urteilte am Donnerstag, die unter dem Begriff „Affirmative Action“ bekannte Praxis verstoße gegen die Verfassung. Mit dem Vorgehen hatten Hochschulen über Jahrzehnte versucht, einen besseren Zugang von Minderheiten – insbesondere Afroamerikanern – sicherzustellen.

Das Urteil wurde mit der konservativen Mehrheit am Supreme Court von sechs zu drei Richterstimmen gefällt. „Der Student oder die Studentin muss auf Grundlage seiner oder ihrer Erfahrung als Individuum behandelt werden – nicht auf Grundlage von Rasse“, schrieb Gerichtspräsident John Roberts in der Urteilsbegründung. In den USA ist der Begriff „race“ (Rasse) zur Unterscheidung von Bevölkerungsgruppen anhand ihrer Hautfarbe üblich.

„Viele Universitäten haben zu lange den falschen Schluss gezogen, dass der Prüfstein für die Identität eines Individuums nicht überwundene Herausforderungen, erworbene Fähigkeiten oder gelernte Lektionen sind, sondern die Farbe seiner Haut“, führte Roberts aus. „Die Verfassungsgeschichte dieser Nation toleriert diese Auswahl nicht.“

Zugleich erklärte der Gerichtshof, Universitäten könnten Schilderungen von Bewerbern berücksichtigen, wie ihre Hautfarbe ihr Leben geprägt habe – allerdings nur mit Bezug zur „Charakter-Qualität oder einmaligen Fähigkeit, die der Bewerber zur Universität beitragen kann“.

Affirmative Action schon lange unter Druck

In dem Urteil ging es um Klagen der Studentenorganisation Students for Fair Admissions (Studenten für faire Zulassungen) gegen die private Elite-Universität Harvard und die staatliche University of North Carolina (UNC). Die Kläger argumentieren unter anderem, durch die insbesondere auf Afroamerikaner abzielenden Auswahlverfahren würden Bewerber mit asiatischen Wurzeln benachteiligt.

Maßnahmen unter dem Schlagwort Affirmative Action waren in den 1960er Jahren im Zuge der US-Bürgerrechtsbewegung eingeführt worden. Ziel war es, Afroamerikanern nach Jahrhunderten der Unterdrückung, Diskriminierung und Benachteiligung einen besseren Zugang zu guten Bildungseinrichtungen zu ermöglichen. Von den Progammen sollten auch Hispanoamerikaner und Indigene profitieren.

Entsprechende Programme waren aber von Anfang an umstritten. So zogen weiße Studienbewerber mit dem Argument vor Gericht, sie würden Opfer einer „umgekehrten Diskriminierung“. Kritiker führen auch an, die Hautfarbe zu berücksichtigen, zementiere die Unterteilung von Menschen in unterschiedliche Gruppen und spalte so die Gesellschaft.

1978 urteilte der Supreme Court zwar, Universitäten dürften bei der Auswahl von Bewerbern keine festen Quoten anhand der Hautfarbe nutzen. Die Hautfarbe oder die ethnische Herkunft könnten aber als eines von mehreren Kriterien genutzt werden, um Vielfalt in der Studentenschaft sicherzustellen.

Jetzt kippte der in den vergangenen Jahren nach rechts gerückte Gerichtshof das Prinzip der Affirmative Action an Hochschulen – eine historische Zäsur.

Die linksliberale Verfassungsrichterin Sonia Sotomayor kritisierte den Mehrheitsbeschluss scharf. Mit dem Urteil würden „Jahrzehnte“ des Fortschritts zurückgerollt. „Das Gericht zementiert eine oberflächliche Regel der Blindheit gegenüber Hautfarbe als Verfassungsprinzip in einer endemisch (nach Hautfarbe) getrennten Gesellschaft.“

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26 Kommentare

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  • Einfach mal dess



    “Erstmals eingeführt wurde das Konzept der Affirmative Action 1961 von Präsident John F. Kennedy, welcher mit der Executive Order 10925 die Equal Employment Opportunity Commission ins Leben rief, welche 1964 wirksam wurde. Im Jahr 1965 erläuterte Präsident Lyndon B. Johnson in einer Rede vor den schwarzen Studenten der Howard University die Grundidee der Affirmative Action:

    “You do not take a man who for years has been hobbled by chains, liberate him, bring him to the starting line of a race, saying, 'you are free to compete with all the others,' and still justly believe you have been completely fair... We seek not just freedom but opportunity, not just legal equity but human ability, not just equality as a right and a theory, but equality as a fact and as a result.”



    „Man kann einen Menschen, der jahrelang in Ketten humpeln musste, nicht einfach befreien, ihn auf die Startlinie eines Wettrennens stellen mit den Worten: ‚Du bist nun frei fürs Wettlaufen‘, und dabei auch noch glauben, man sei überaus fair … Wir wollen nicht nur Freiheit, sondern Chancengleichheit, nicht nur Gleichheit vor dem Gesetz, sondern echte Befähigung, nicht nur Gleichheit als Recht und Theorie, sondern als Tatsache und Resultat.“



    – Timeline of Affirmative Action Milestones[5]



    Am 24. September 1965 erließ Johnson die Executive Order 11246, die festlegt, dass staatliche und staatlich finanzierte Arbeitgeber Personen nicht mehr wegen ihrer Ethnizität, Hautfarbe, Religion, ihrem Geschlecht oder ihrer Nationalität diskriminieren dürfen. Johnsons Executive Order erfordert außerdem, dass diese Arbeitgeber Affirmative Action-Maßnahmen ergreifen müssen, um Chancengleichheit sicherzustellen.[6]

    In der „Order No. 4“ legte Richard Nixon 1970 als erster Präsident[7] Quoten für die Beschäftigung von Minderheiten bei staatlichen Aufträgen fest, 1971 wurde die Order auf Frauen ausgeweitet und ein Programm zum gezielten Vertragsabschluss mit Unternehmen in Besitz von Minderheiten durch…ff &

    • @Lowandorder:

      ff …Minderheiten durch Bundesbehörden verabschiedet.

      In der KSZE wurde die positive Diskriminierung ebenfalls verpflichtend eingeführt, um Menschenrechte und Grundfreiheiten insbesondere der Minderheiten zu gewährleisten.

      In Deutschland wurde affirmative action Anfang der 1980er Jahre programmatisch formuliert. Die damalige Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, die FDP-Politikerin Liselotte Funcke, Volker Schmidt von der Berliner Senatskanzlei und Peter Menke-Glückert als Vorsitzender der Gesellschaft für Zukunftsfragen gaben eine Schrift mit dem Titel Ausländer oder Deutsche. Integration ausländischer Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik heraus, die 1981 im Kölner Bund-Verlag erschien. Im Vorwort wird die Idee umrissen: „Für wenigstens zwei Generationen muss für die Ausländer mehr getan werden als für die Deutschen.“ Auf Seite 13 wird die Programmatik präzisiert: „Um den Ausländern Chancengleichheit zu verschaffen, muss jedoch für wenigstens zwei Generationen mehr für Ausländer getan werden als für Deutsche.“ Rechtlich wurden sogenannte „positive Maßnahmen“ erstmals 2002 vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) anerkannt und 2006 in Form des § 5 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) gesetzlich verankert.

      Innerhalb der EU werden mit affirmative action gewöhnlich zulässige Maßnahmen bezeichnet, während gerichtlich verbotene eher als positive Diskriminierung bezeichnet werden.

      2003 wurde in Südafrika das Broad-Based Black Economic Empowerment eingeführt, um nach der Zeit der Apartheid das Wohlstandsgefälle zwischen den Bevölkerungsgruppen aufzuheben. Seither müssen Unternehmen nachweisen, dass sie Schwarze, Coloureds und Inder fördern, um öffentliche Aufträge oder Lizenzen zu erhalten.“



      de.wikipedia.org/w...Affirmative_Action

      kurz - einfach unseren schwer bescheißwissenden Schwachstromelektrikern ins Stammbuch auf brune Stammtisch!



      (ps Hauswirt bemerkte mal beie Mietstreitklage “hab ja auch mal Jura versucht!“ “Ja. Versucht haben das viele!“

  • Jason Riley hat zu dem Thema ein sehr fundiertes Buch geschrieben: Please stop helping us - how liberals make it harder for blacks to succeed.



    Kann ich nur empfehlen. Gut gemeint geht oft nach hinten los.



    Und auch wenn ich die Unterscheidung nicht mag, er ist Afro-Amerikaner.

    • @henrik sander:

      May be. But.

      Selber Denken macht fett.



      &



      🇺🇸 is nich Schland 🇩🇪



      & cum grano salis



      Es gibt nichts - was ein Jurist auch gegenteilig begründen könnte! Woll



      &



      Recht - ist geronnene Macht!

      kurz - Gern genommen! But



      Aus nem schwarzen Raum nach 5 Minuten rauskommen & “ich hab den Stein der Weisen gefunden!“



      Funzt nicht! Gellewelle.



      Mit Max Weber auch da “das bohren dicker Bretter!“ •



      &



      Nischt for unjut - wa.

  • "Damit dürfen Minderheiten nicht mehr gefördert werden"

    Diese Aussage trifft nicht den Punkt: es geht um die Frage, ob eine Bevorzugung noch eine zulässige Förderung ist.

  • In Deutschland wäre es auch nicht anders. Art. 3 GG schreibt ausdrücklich vor, dass niemand aus bestimmten Gründen benachteilt oder bevorteilt werden darf; einzige Ausnahme: Frauen.

    Bedauerlicherweise wird häufig vergessen, dass die Bevorteiligung ebenfalls ausgeschlossen ist, selbst wenn sie dazu dienen soll echte oder vermeintliche Nachteile auszugleichen.

    Daher verstehe ich innerdeutsche Kritiker an dieser Stelle dann nicht.

    • @DiMa:

      Den derzeitigen Abbau von Benachteiligungen schon als Bevorteilung zu sehen ist schon spannend. Wo werden denn Frauen bevorteilt? Meine Frau würde gerne ein paar der Vorteile in Anspruch nehmen.

      • @Axel Schäfer:

        Das Problem liegt darin, das identitär basierte Diskriminierung zwar ein Problem auf gesellschaftlicher Ebene ist, aber letztlich immer im Einzelfall wirkt. Affimrative Action ist also die Bekämpfung von Diskriminierung durch "Gegendiskriminierung", und es ist eine Frage des mehr oder minder kollektivistischen Gesellschaftsbildes, wie weit man von einem Individuum verlangen kann, dass es sich Diskriminierung gefallen lässt, um die Diskriminierung, die ANDERE Individuen praktizieren, zu kompensieren.

        In den USA herrscht traditionell ein im Vergleich zu Deutschland sehr viel individualistischeres Gesellschaftsbild vor. Daher ist der Widerstand gegen Affirmative Action wenig überraschend. Selbst überzeugte Antrassisten kommen in Erklärungsnot, wenn man sie fragt, was der abgelehnte weiße Studienplatzbewerber dafür kann, dass der schwarze Mitbewerber von "der Gesellschaft" diskriminiert wird.

        Und, wie @DIMA richtig bemerkt hat, sieht auch unser Verfassungsgericht in der Verpflichtung zum Abbau von Nachteilen KEINE Grundlage für die identitär basierte Postenbesetzung, wie in dem Urteil zu den Paritätsgesetzen in Brandenburg und Thüringen ausgeführt. also auch hier ist Affirmative Action kein verfassungsrechtlicher Selbstläufer.

    • @DiMa:

      Die Situation ist eine fundamental andere. Afroamerikaner sind in den USA in erheblichem Maße systematisch benachteiligt. In Deutschland gibt es keine Minderheit mit ähnlichem Status und ähnlicher Historie - zumindest keine von ähnlicher Größe (die einzige Minderheit mit ähnlichem Status, die mir sonst einfiele, wären Sinti und Roma)

      • @Agarack:

        Auch hier in Deutschland wird immer wieder über die Bevorzugung bestimmter als marginalisiert empfundener oder tatsächlich marginalisierter Personengruppen diskutiert, ohne dass der Verstoß gegen das Grundgesetz erkannt werden würde.

        Beispiele: Neben den von ihnen benannten Sinti und Roma, Migranten, Menschen mit Migrationshintergrund, LGBTQ, PoC, usw.

        Auf die Anzahl oder die Größe der Gruppe sollte es dagegen nicht ankommen.

  • Ein weiterer Schritt im aktuell laufenden Rollback der Rechte von Afroamerikaner*innen. Schlimm.

    • @Agarack:

      So spezifisch würde ich es nicht sehen. Die konservative/ reaktionäre Lobby versucht gerade auf breiter Front, die konservative Mehrheit im Supreme Court zu nutzen, um "Kröten" auszumerzen, die sie - aus ihrer Sicht - in der Vergangenheit schlucken musste. Affirmative Action (bzw. generell ihre beefs mit mit antirassistischen Förderungen) ist da nur ein Teil. Ich nehme an, dass z. B. auch Alles, was in den vergangenen Jahrzehnten an Beschränkungen des Waffenverkaufs gelungen ist, auf der Abschussliste steht.

  • In einer idealen Welt wäre das Prinzip ja superfair und jeder hat unabhängig seiner Hautfarbe die gleichen Chancen. Leider haben wir vollkommen ungleiche Startszenarien und somit wird das Startszenario eben zum Endergebnis. Geht also gar nicht so eine Interpretation der Zustände!

    • @Tom Farmer:

      Vorschlag zur Güte:



      Wenn ungleiche startbedingungen das Problem sind, warum dann nicht fördermaßnahmen an den sozio-ökonomischen Status knüpfen?



      Jedem der in Armut lebt wird geholfen - egal welche Farbe seine Haut hat.

    • @Tom Farmer:

      "Leider haben wir vollkommen ungleiche Startszenarien..."



      Diese Aussage (die ja impliziert, das es allen Nichtweißen per se schlechter geht als Weißen) versimplifiziert die USA dann doch sehr. Ganz so einfach ist es eben doch nicht.



      "Geht also gar nicht so eine Interpretation der Zustände!"



      Offenbar doch, zumal die Tatsachen nur bei grober Begradigung Ihre Darstellung stützen.

      Und dabei ist die Frage, ob es das Richtige ist, ein Unrecht durch ein anderes auszugleichen, noch nicht mal angerissen.

  • „Das Gericht zementiert eine oberflächliche Regel der Blindheit gegenüber Hautfarbe als Verfassungsprinzip in einer endemisch (nach Hautfarbe) getrennten Gesellschaft.“

    Der Satz gibt das Dilemma schön wieder. Wenn bereits vor der Auswahl der Studenten Ungleichheit herrscht, ist alle Studenten gleich zu behandeln eine Diskriminierung. Wenn ich es aber richtig verstanden habe, hat vor allem die asiatische Minderheit sich beschwert, übersehen zu werden. Ob Asiatischstämmige in denn USA diskriminiert werden, weiß ich allerdings nicht.

    • @Strolch:

      Die Beschwerde ist wenn ich dass richtig verstanden habe und was ich darüber gehört habe eher, dass für die asiatische Minderheit sogar höhere Zugangsvorraussetzungen gelten, da diese durchschnittlich überdurchschnittliche Schul und Testleistungen vorweisen und so überrepräsentiert wären. Die werden also dafür bestraft dass sie sich anstrengen. Grundsätzlich finde ich Quoten schon keine schlechte Idee, daran sieht man aber halt dass diese ebenfalls Probleme mit sich bringen.

    • @Strolch:

      "Wenn ich es aber richtig verstanden habe, hat vor allem die asiatische Minderheit sich beschwert, übersehen zu werden."



      In diesem konkreten Fall ging es darum, dass schon 'zu viele' Asiaten an den Unis waren, und Bewerber rein aufgrund Ihrer Ethnie abgelehnt wurde. Und ja, wenn das keine rassische Diskriminierung ist, hab ich noch keine gesehen.

    • @Strolch:

      "Wenn ich es aber richtig verstanden habe, hat vor allem die asiatische Minderheit sich beschwert, übersehen zu werden."

      Astroturfing durch und durch war das. Der Typ, der die Klagen organisiert, ist so weiß wie eine Madonnenlilie, und hinter ihm stehen milliardenschwere White-Power-Rassisten.

      • 6G
        652797 (Profil gelöscht)
        @Ajuga:

        Also beschweren sich jetzt White-Power-Rassisten über zu wenig Asiaten?

    • @Strolch:

      Die Diskriminierung von Asiaten findet auch in der deutschen Werbung statt.



      Afrodeutsche überall. Aber Asiaten gar nicht.

      • @Stoffel:

        Ach Stoffel ....

  • „Der Student oder die Studentin muss auf Grundlage seiner oder ihrer Erfahrung als Individuum behandelt werden – nicht auf Grundlage von Rasse“, schrieb Gerichtspräsident John Roberts in der Urteilsbegründung.

    Das ist eine reine Selbstverständlichkeit und so z.B. auch aus dem deutschen Grundgesetz abzuleiten. Artikel 2 Absatz 3 des Grundgesetzes:

    "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden".

    • @Stefan Schaaf:

      Was leiten sie denn hier aus dem GG her? Das ist doch für die Beurteilung völlig irrelevant oder hat das GG neuerdings den Rang einer Weltgültigkeit erlangt?

    • @Stefan Schaaf:

      Nur mit dem klitzeklitzekleinen und sicherlich völlig unerheblichen Unterschied, dass in den USA Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe Alltag ist.