Hund attackiert zweijähriges Mädchen: Lebensgefährliche Bisse am Hals
In Hamburg griff ein Hund zu Hause bei Oma eine Zweijährige an. Der Hund hatte schon 2019 ein Kind gebissen. Die Politik diskutiert nun neue Regeln.
Das Mädchen wurde im Krankenhaus notoperiert und ist außer Lebensgefahr. Der Hund wurde inzwischen eingeschläfert. Er soll dem Onkel des Kindes gehören, der im Urlaub sein soll. Wie das zuständige Bezirksamt Wandsbek mitteilte, war Hund „Rocky“ den Behörden bekannt, weil er 2019 ein siebenjähriges Mädchen gebissen hatte.
Nach dem strengen Hamburger Hundegesetz gelten die vier Rassen American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Mischlinge mit diesen Rassen immer als gefährliche Hunde, die in der Regel nicht erlaubt sind. Weitere elf Rassen dürfen nur nach „Wesenstest“ gehalten werden. Da bei dem 2017 geborenen Mischling der Verdacht bestand, so ein „Listenhund“ zu sein, wurde er als Welpe im Bezirksamt Wandsbek vorgeführt.
Doch noch vor der abschließenden Feststellung war er an einen anderen Halter außerhalb Hamburgs verkauft worden. Nach dem Bissvorfall 2019 habe das Bezirksamt die Einziehung des Hundes gefordert, so deren Sprecherin Claudia Petschalies. Das sei aber gescheitert, da der Hund an einen Halter nach Schleswig-Holstein abgegeben wurde. Dass dort vor Ort zuständige Amt sei informiert worden und habe Rocky als „gefährlich“ eingestuft.
Rocky war als „gefährlich“ eingestuft
Anfang 2021 habe das Bezirksamt Wandsbek erfahren, dass der Hund, der zuletzt mit seinem Halter im Kreis Steinburg gemeldet war, sich wieder in Wandsbek aufhält. Eine Überprüfung der Halteradresse und einer weiteren Adresse habe jedoch keine Hinweise auf eine Hundehaltung ergeben. Bis zu dem Unglück am Montag habe man nicht gewusst, dass sich Rocky dort aufhielt.
Die Polizei ging nach ersten Ermittlungen davon aus, dass das Tier kein Listenhund war. Doch die Hamburger Morgenpost, die als erste von Rockys Vorgeschichte berichtete, schreibt, ihr lägen Informationen vor, dass das Aussehen des Tieres nicht zu den Angaben im Impfpass passe. Klarheit wird erst eine Gen-Analyse bringen, deren Ergebnisse aber erst in zehn bis 14 Tagen vorliegen sollen. Laut Polizei gibt es Ermittlungen gegen die drei beteiligten Verwandten wegen „fahrlässiger Körperverletzung“.
Die Frage ist nun, ob sich das Hamburger Hundegesetz, dass 2006 als Reaktion auf den Tod von Volkan und die Debatte um gefährliche Kampfhunde eingeführt wurde, bewährt hat. Für Stephan Jersch, Tierschutzexperte der Linksfraktion, ist diese Rasseliste nicht die Lösung. „Stattdessen müsste es einen Hundeführerschein für Hundehalter geben“, sagt er. Das habe den Vorteil, die Lage zu befrieden. „Ich weiß von Hundehaltern, die ihren Wohnsitz nach Schleswig-Holstein verlagern, um ihren Hund halten zu können.“ Auch würde der Tierschutzverein entlastet, weil die eingezogenen Listenhunde nicht innerhalb Hamburgs vermittelt werden dürfen.
Tierschützer fordern statt Listen den Hundeführerschein
„Meist liegt das Problem nicht beim Hund, sondern am anderen Ende der Leine“, sagt auch Monic Moll von der Tierschutzorganisation Peta. Ein Führerschein samt Praxisseminar in einer Hundeschule könne sicherstellen, dass die Kommunikation zwischen Hund und Halter funktioniert, und das sei „unerlässlich, um Beißvorfälle zu verhindern“. In Niedersachsen, das als erstes Land so einen Schein einführte, hätten sich in der Folge nachweislich weniger Vorfälle ereignet.
Das sehen die Hamburger Behörden anders. Das Hundegesetz sei seit 2006 bereits zwei Mal evaluiert worden, berichtet Mike Schlink vom hier federführenden Bezirksamt Altona. Besonders die Regelungen für gefährliche Hunde hätten sich „bewährt“. Zwar lasse die jüngste Statistik – es gab 106 Beißvorfälle in 2021 – bei den als gefährlich eingestuften Hunden keine überdurchschnittliche Anzahl erkennen, das liege aber weniger an deren geringer Gefährlichkeit als an den restriktiven Regeln. Auch zeige sich bei besagten elf Rassen, dass es auch bei bestandenem Wesenstest zu Beißvorfällen kommt. Nach Schlinks Angaben wurden allein in 2021 55 Hunde „eingezogen“, weil sie als gefährlich gelten, in diesem Jahr 17.
Auch die Fraktionen von SPD und Grünen verteidigen diese Linie. „Der Beißvorfall von Rahlstedt ist eine schwere Tragödie“, sagt SPD-Tierschutzexpertin Sarah Timmermann. „Spätestens seit dem Tod des kleinen Volkan im Jahr 2000 ist klar, dass wir in einer Großstadt eindeutige Regeln für die Hunde brauchen“. Das Hamburger Gesetz mit den besonders strengen Vorschriften für gefährliche Hunde biete da einen „guten Rahmen“. Es gelte nun, die Ermittlungen der Polizei abzuwarten.
„Meine Gedanken sind jetzt bei dem zweijährigen Mädchen“, sagt die grüne Tierschutzexpertin Lisa Maria Otte. In den letzten Jahren seien Beißvorfälle mit Hunden glücklicherweise seltener geworden. Das Hamburger Hundegesetz sei besonders streng, eine weitere Verschärfung würde solche Fälle nicht verhindern können, gibt Otte zu bedenken. „Es ist gut, dass das zuständige Bezirksamt am Montag schnell reagiert und entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet hat“.
Zehn Kontrolleure für knapp 100.000 Hunde
Indes fragt der CDU-Politiker Sandro Kappe, wieso das als gefährlich eingestufte Tier nicht vorher aufgespürt wurde? „Der Hund war bekannt, jedoch hat keiner gehandelt.“ Der Abgeordnete erinnert daran, dass der ursprünglich für das Hundegesetz zuständige „Bezirkliche Ordnungsdienst“ 2014 aufgelöst wurde. Der als Ersatz eingerichtete „Hundekontrolldienst“ (HKD) habe nur zehn Stellen. Das wäre angesichts von knapp 100.000 Hunden eine „grotesk niedrige“ Zahl. So könne dieser Dienst nicht kontrollieren und einen „abschreckenden Effekt“ auf Hundehalter, die sich nicht an Regeln halten, entfalten.
Besagter Hundekontrolldienst gehört seit 2021 organisatorisch zur Wasserschutzpolizei. Auf Frage, wie häufig der aktiv wird, nennt ein Polizeisprecher beispielhaft die Auswertung für das vierte Quartal 2021: 378 Einsätze hatten die Mitarbeitenden durchgeführt. Im Fall dieses Hundes hätten sie auf Bitte des Bezirksamtes zwei Wohnanschriften überprüft, um zu klären, ob „Rocky“ dort gehalten wurde. Zur Frage, ob der Kontrolldienst ausreichend ausgestattet ist, äußerten die Behörden sich nicht.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Vieles deutet auf radikal-islamfeindlichen Hintergrund hin
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“
Keine Konsequenzen für Rechtsbruch
Vor dem Gesetz sind Vermieter gleicher