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Datenschutz oder UmwelthilfeBehörde schützt Rowdys

Wer Falschparker anzeigt, kann verwarnt werden. Ein Skandal, findet die Deutsche Umwelthilfe und unterstützt jetzt einen Musterprozess.

Korrekt gemacht, aber bringt halt nichts: Foto von Falschparker mit verpixeltem Kennzeichen Foto: Gottfried Czepluch/imago

München taz | „So was kann einem auch nur im Freistaat Bayern passieren, dem autofreundlichsten Bundesland der BRD“, lautete gleich der erste Kommentar auf Twitter, nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Dienstagvormittag dort ihre Pressemitteilung verbreitet hatte. „Behördenirrsinn!“, fügte der Nutzer noch hinzu, gefolgt von einem zornigen Eben-nicht-Smiley.

Was seiner Meinung nach bayernspezifisch ist, sind Verwarnungen, die Münchner Bürger wegen falsch geparkter Autos erhalten hatten. Allerdings nicht, weil sie die Fahrzeughalter gewesen wären, sondern weil sie die Autos fotografiert und die Bilder der Polizei geschickt hatten. Das verstoße gegen den Datenschutz, befand offenbar das Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) und verwarnte sie. Eine Gebühr von 100 Euro sollten sie zahlen.

Die DUH kündigte nun an, einen der Betroffenen, der gegen seinen Bescheid vom November 2021 geklagt hat, in einem Musterverfahren zu unterstützen. Der Mann habe auf dem Weg zur Arbeit immer wieder illegal abgestellte Autos fotografiert. Die Fotos habe der Radfahrer dann ausschließlich der zuständigen Polizeidienststelle geschickt und diese aufgefordert, gegen das Falschparken vorzugehen. Das LDA habe den Mann daraufhin mit Verweis auf die Datenschutz-Grundverordnung verwarnt.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch ist empört: Das Vorgehen der Behörde sei völlig absurd. Anstatt gegen zugeparkte Fuß- und Radwege vorzugehen, werde zivilgesellschaftliches Engagement bestraft. München sei zwar kein Einzelfall, das Blockieren von Wegen durch Autos wird deutschlandweit geduldet. Dass Bayern aber hierfür die DSGVO missbrauche, sei ein Skandal. „Die Bayerische Verwaltung ist offensichtlich von Kopf bis Fuß auf Autoverkehr eingestellt.“

Nach Ansicht der Datenschützer, wie sie in der Vergangenheit schon geäußert wurde, würden bei der Weiterleitung der Fotos an eine dritte Stelle, in diesem Fall die Polizei, personenbezogene Daten rechtswidrig verarbeitet. Dies sei allenfalls hinnehmbar, wenn ein berechtigtes Interesse vorliege. Als Radfahrer unbehindert auf dem Radweg fahren zu können, gilt nach LDA-Auffassung offenbar nicht als berechtigtes Interesse.

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31 Kommentare

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  • "Als Radfahrer unbehindert auf dem Radweg fahren zu können, gilt nach LDA-Auffassung offenbar nicht als berechtigtes Interesse."

    Grundsätzlich ist das natürlich ein berechtigtes Interesse. Aber an der Störung selbst ändert ja das Foto nichts, denn es führt nicht zur (rechtzeitigen) Entfernung des falschgeparkten PKW aus dem Fahrweg des Anzeigenstellers sondern nur zu einer späteren behördlichen Ahndung. Die kann allenfalls höchst indirekt die zukünftige frei Fahrt des Betroffenen erleichtern (Fachbegriff: "Generalprävention").

    Etwaiges berechtigtes Interesse an der Weitergabe des datengeschützten Bildmaterials wäre hier also nur das Interesse des Bürgers, eine Ordnungswidrigkeit seines Mitbürgers verfolgt zu sehen. Wer mit der Konnotation des Wortes "Petzen" vertraut ist, dürfte einsehen, dass das vielleicht nicht von jeder Behörde als so hochwertig angesehen wird wie die freie Fahrt für freie Radler...

  • Städte zu autofreien Städten umgestalten, wäre angesichts Klimakrise und Massensterben der Tiere eine notwendige Maßnahme. Damit gäbe es wesentlich weniger Autos in den Städten und damit auch entsprechend weniger Falschparker*innen.

  • Wo soll denn da der Datenschutzverstoß sein? Wenn jemand der Polizei z. B. in einem Brief oder einer E-Mail mitteilt, dass ein einer bestimmten Stelle ein blauer Opel Corsa mit einem bestimmten Kennzeichen verbotswidrig parkt, ist das ohne weiteres zulässig. Wer der Polizei ein Foto schickt, auf dem ebendies zu sehen ist, übermittelt dieselben Daten, nur in anderer Form. Und ob die Daten beim Anzeigenden analog gespeichert werden, indem er sich das Kennzeichen aufschreibt, oder digital auf dem Smartphone, kann nicht wirklich einen Unterschied machen.

    Im Übrigen soll der Datenschutz ja eigentlich die Privatsphäre schützen. Wer aber sein Auto im öffentlichen Raum abstellt, sodass es jeder sehen kann, darf sich nicht wundern, wenn die Polizei davon erfährt. Es kann sogar zum Vorteil für den Halter des betroffenen Autos sein, wenn ein Foto gemacht wird. Vor einiger Zeit habe ich eine unberechtigte schriftliche Verwarnung wegen angeblichen Falschparkens erhalten, der ein Foto beigefügt war, das ein - mit der Straßenverkehrsordnung offenbar nur unzureichend vertrauter - städtischer Verkehrsüberwacher gemacht hatte. Mit diesem Foto konnte ich leicht beweisen, dass mein Auto an einer Stelle stand, an der das Parken erlaubt ist.

    • @Budzylein:

      Wirrungen des Datenschutzes, für den Verbraucherschützer jahrelang gekämpft haben...

      Genau genommen zeigt ein Bild eben doch mehr als die bloße Tatsache des Parkens an falscher Stelle (nämlich z. B. das Auto insgesamt mit allen sichtbaren Ausstattungsmerkmalen, seinen Zustand, möglicherweise auch, was der Halter da so auf dem Armaturenbrett oder der Hutablage herumliegen hat...). Und im Gegensatz zu dem Anblick im realen Leben ist es beliebig reproduzier- und verbreitbar. DESHALB kann man sehr wohl von einer Datenerhebung und späteren Weitergabe sprechen

      Und ein Hauptelement beim modernen Datenschutzrecht ist eben, dass Erheben leichter legal zu bewerkstelligen ist als Weitergeben - um den Datenhandel unattraktiver zu machen. Wenn also die Behörde die Bilder selbst macht, sind die Regeln laxer, als wen der gutmeinende Bürger sie mit dem Bildmaterial versorgt.

      • @Normalo:

        PS: Und bei 2G, 3G oder 2G+ muss man jeder Kellnerin und jeder Klamottenverkäuferin seinen Impfnachweis und seinen Personalausweis vorlegen, um ins Restaurant oder ins Bekleidungsgeschäft reinzukommen. Um bei 2G+ nachzuweisen, dass ich geboostert bin, musste ich schon viele Male diesen Privatpersonen, wenn sie keine CovPassCheckApp hatten, gestatten, in meiner CovPassApp den Nachweis der 3. Corona-Impfung herauszusuchen, und den in der CovPassApp angezeigten Warnhinweis, man möge diese Daten niemandem zeigen, sondern nur den QR-Code scannen lassen, geflissentlich ignorieren. Das hat mir außer der Lästigkeit des Aufwandes nichts ausgemacht, zeigt aber, dass es mit dem Datenschutz im Lande nicht weit her ist - wenn es um medizinische Daten von Menschen geht und nicht um Autos.

      • @Normalo:

        Ja, aber wenn ich mir nicht nur die Nummer aufschreibe, sondern auch, wie das Auto aussah und was da alles im Auto rumlag, habe ich auch Daten erhoben, und ich kann den Text ins Internet stellen, wo ihn jeder lesen kann. Ich kann meine Aufzeichnungen auch 1000 mal kopieren und in der Umgebung in die Briefkästen werfen. Und es geht lediglich um die Aufzeichnung des Zustands von Gegenständen, die sichtbar in der Öffentlichkeit stehen.

        Und vor allem ist die Möglichkeit einer Verbreitung solcher Aufnahmen kein Grund für eine Verwarnung, wenn ich das Foto nicht verbreite, sondern nur der Polizei schicke. Und erst recht ist sie kein überzeugender Grund für ein Verbot der Verwertung der Aufnahme durch die Polizei.

        Für mich als "Verbraucher" ist das jetzt geltende Datenschutzrecht mit seinem Datenlöschfetischismus zurzeit ohnehin eher hinderlich. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung hat z. B. meine Sparkasse alle gespeicherten Kontonummern gelöscht, an die ich überwiesen habe, sodass ich alles neu eingeben muss, wenn ich mal wieder was dorthin überweise. Meine Krankenkasse musste mein Foto für die Versicherungskarte löschen, weil die Speicherfrist abgelaufen war, sodass ich der Kasse ein neues Foto schicken musste; ich wäre mit einer weiteren Speicherung einverstanden gewesen, aber das Gesetz (§ 291a Abs. 5 SGB V) schreibt zwingend vor, dass das Foto nur 10 Jahre gespeichert werden darf; auch mit Einwilligung des Versicherten darf die Frist nicht verlängert werden. Und weil der Staat sich in zig Behörden aufspaltet, die auch mit Einverständnis des Betroffenen keine Daten der anderen Behörden verwenden dürfen, muss man immer wieder dieselben Pflichtangaben zur Person machen, Lichtbilder einreichen, Nachweise vorlegen usw. Und am Ende haben alle Behörden diese Daten, sodass der "Schutz" der Daten zu denselben Datenspeicherungen führt, wie es bei einer zentralen Speicherung der Fall wäre, nur mit weitaus mehr Aufwand für den, der "geschützt" werden soll.

        • @Budzylein:

          Das klingt alles nicht falsch für den Einzelfall, aber gesetzliche Regelungen ergreifen nunmal naturgemäß nicht jeden Einzelfall individuell. Und ja, man kann an der DSGVO jede Menge kritisieren - insbesondere, dass sie SO breit aufgestellt ist, dass ihre Einhaltung teilweise lachhaften Zusatzaufwand verursacht, wo sie nichtmal interessengerecht eingesetzt werden kann. Ich kann selbst ein Lied davon singen, weil ich seit Einführung immer wieder mit Datenschutzbeauftragten darum ringen musste, Abläufe oder Vertragsvorlagen nicht um ein Mehrfaches aufzublähen, nur um den Datenschutz gesetzeskonform zu gewährleisten. Am Ende ist Datenschutz unter der DSGVO in der Praxis vielfach reines Risikomanagement: Wieviele (absichtliche) "Schlampereien" kann ich mir leisten, ohne dass sie mir härter auf die Füße fallen, als eine pedantische Einhaltung aller Vorschriften es im Geschäftsablauf täte?

          ABER: Das kann niemanden hindern, die DSGVO ungekürzt anzuwenden, wie hier möglicherweise geschehen. Und ungekürzt angewendet wäre wahrscheinlich auch die Weitergabe von NICHT per Foto erhobenen persönlichen Informationen über das "berechtigte Interesse" hinaus verfolgbar. Es ist mehr eine Frage des Verfolgungsinteresses und -aufwandes: Wenn jemand der Polizei persönliche Daten weitergibt, die er unter der DSGVO nicht weitergeben darf, dann haben die Behörden den ganzen OWi-Fall schon auf dem Silbertablett. Den Gegenbeispielen, die Sie bringen, hinterherzusteigen, wäre dagegen ein Heidenaufwand. Um das systematisch zu machen, bräuchte man quasi eine allsehende Datenschtuz-StaSi, was dann den Sinn des Gesetzes auf den Kopf stellen würde.

  • Das verstoße gegen den Datenschutz,...

    Hahahaha, der Brüller. Wer Steuerhintzerzieher anschwärzt, verstößt auch gegen den Datenschutz.

    Datenschutz und Branschutz sind die Knüppel zwischen den Beinen des Fortschritts - bei uns!!!!

  • Wir setzen in der Firma gerade für eine größere deutsche Kommune ein Portal auf in dem Bürger solche Missstände direkt auch mit Bildern melden können. Es gibt aber bei allen Bilduploads immer zuerst eine Datenschutzprüfung im FirstLevel und alle hochgeladenen Bilder von Autos auf denen die Kennzeichen erkennbar sind, müssen sofort gelöscht werden und dürfen nicht gespeichert und weiterverarbeitet werden. Es gibt da noch tausend anderer Regeln wie keine Grabsteine mit Namen usw. usw. . Die deutschen Datenschutzregeln sind teilweise wirklich dermaßen übertrieben.

  • Ach, deshalb fallen mir als Radfahrer in Berlin immer so viele Münchner Kennzeichen auf, die verboten auf Radwegen parken.

    Die sind so auffällig fahrradfeindlich, dass ich manchmal schon denke, es gebe einen Märkischen Kreis, für den das M steht. Künftig sollten diese "Märkischen" nicht mehr ohne den Nachweis einer Zusatz-Fahrprüfung in andere Großstädte hineingelassen werden!

  • Leider missbrauchen hier sogar Datenschutzaufsichtsbehörden die DSGVO, statt dem Missbrauch der Ordnungsämter einen Riegel vorzuschieben. Die DSGVO regelt nicht, wer wen anzeigen darf. Vielmehr ist eine zulässige Anzeige ein Rechtfertigungsgrund für die dabei erforderliche Datenverarbeitung. Nur wenn eine Anzeige rechtsmissbräuchlich wäre, wäre die dafür vorgenommene Datenverarbeitung personenbezogener Daten auch datenschutzwidrig. Eine gerichtliche Klärung ist da überfällig, damit deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden hier auf den Boden der Rechtstaatlichkeit zurückkehren.

  • 6G
    68514 (Profil gelöscht)

    Das ist schon krass, diejenigen zu belangen, die von der Stadt Konsequenzen einfordern. Mal ganz davon abgesehen würde ich selber nicht auf diesem Wege tun, es hat wirklich ein gewisses Geschmäckle. Genervt haben mich Radwegparker auch schon ab und zu. Da finde ich den Weg, der im Artikel „Ausstrahlung für ganz Deutschland“ beschrieben ist, dagegen super.

    taz.de/Gehwegparke...rhandelt/!5835534/

  • Zivilgesellschaftliches Engagement? Mir fällt da eher Denunziantentum ein.

    • @Jochen Laun:

      Das ist Denunziantentum erster Güte und absolut verachtenswert:



      Ein Verstoß gegen die DSGVO ist kein Offizialdelikt - wenn, dann müsste ein Betroffener Anzeige erstatten.



      Nur würde das bei den minimalen Erfolgsaussichten wohl niemand machen der bei Trost ist. Der Strafzettel müsste ja trotzdem bezahlt werden.

    • @Jochen Laun:

      Jemand fährt Ihnen ne Delle in Ihr Allerheiligstes und begeht Fahrerflucht.



      Jemand sieht das, notiert die Nummer.

      Und Sie? Lehnen heroisch eine Verfolgung ab, zahlen den Schaden selber, weil Sie kein Denunziantentum haben wollen.

      Ganz bestimmt. Sie Held.

      • @Mitch Miller:

        Richtig, der von Ihnen geschilderte Sachverhalt enthält Straftaten und einen zivilrechtlich relevanten Schadensersatzanspruch. Falschparken ist dagegen bloß Ordnungswidrigkeit, eine Bagatelle.

    • @Jochen Laun:

      Denunziantentum? Merkwürdige Auffassung davon das Engagement die Stadt sicherer zu machen zu beschreiben. Die Gefährdung anderer Mitbürger ist kein Kavaliersdelikt, auch wenn das einige immer noch anders sehen

    • @Jochen Laun:

      Ernsthaft..?? Sie bezeichnen Menschen die sich dafür einsetzen dass Gehwege als solche auch für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Kinderwagen benutzbar bleiben als "Denunzianten".???

      .....

  • Falschpaker anzeigen ist zwar ein unzweiflhaftes Anzeichen von midlife crisis und Peinlichkeit im Endstadium, aber es ist kein Vergehen!

    • @Gerhard Bleibtreu:

      Befürworten Sie stattdessen Selbstjustiz? Würden Sie auch solche Aussagen treffen, wenn Ihre Strasse dauerhaft von parkenden Autos blockiert wäre und Sie mit Ihrem Auto nicht vorbeikämen?

    • @Gerhard Bleibtreu:

      Jo, und wenn Sie als Radler dann auf den Gehweg ausweichen müssen und eine Rentnerin umfahren? Midlifecrisis?

      Oder auf die Strasse und es gibt einen Mehrfach-Auffahrunfall, weil ein Auto scharf bremst? Peinlich?

      Oder Sie werden gar selbst umgenietet und schwer verletzt?

      Und Sie würden als Radfahrer dann ganz sicher generös absteigen, das Veloziped um das Auto herumschieben und dann wieder aufsteigen. Ganz bestimmt.

      • @Mitch Miller:

        Wenn ein Radfahrer auf den Gehweg ausweicht und nicht absteigt und dann eine Rentnerin überfährt ist er natürlich Schuld. Wenn andere Verkehrsteilnehmer falsch parken entbindet das den Radfahrer doch nicht von seiner Verantwortung.

        • @Blechgesicht:

          Dann noch mal anders: das Auto parkt fett auf dem Gehweg, die Fussgänger müssen auf den Radweg oder die vielbefahrene Strasse ausweichen.

          Was sollen die Fussgänger noch machen, um ihre Verantwortung zu zeigen? Stehen bleiben und warten, bis das Auto wegfährt?

  • Ich habe immer mehr das Gefühl, dass der Datenschutz einerseits missbraucht wird, um unliebsame Anfragen oder Aufdeckungen zu verhindern, während andererseits die Daten aller Bürger für die Privatwirtschaft wie Banken, Versicherungen und die Werbebranche offen stehen. Feigenblättchen wie die Zustimmung zu Cookies usw. oder das Bestätigen der AGB interessiert niemanden.

    Das Melden von OWis und Straftaten an die Polizei mit entsprechenden Beweisbildern ist eine dankenswerte Arbeitserleichterung und hilft dem Rechtsfrieden. Das ist weit mehr als berechtigtes Interesse. Das merkt der LDSB vermutlich erst, wenn er Bilder von der Person macht, die ihm gerade die Reifen zerstochen hat....und dann dafür zahlen muss, während der Täter freigesprochen wird.

  • Wie in einem Rechtsstaat die Beweissicherung zur Dokumentation von Ordnungswidrigkeiten selbst einen Rechtsbruch darstellen soll, das weiß scheinbar nur Bürokratie im LDA Bayern. Zumal es hinreichende Gerichtsurteile gibt, dass die Beweisaufnahme durch Video- und Fotoaufnahmen z.B. durch Dashcams (wenn sie nicht die ganze Zeit mitlaufen) durchaus gerechtfertigt sein kann.

    Darüberhinaus gibt es kein automatisches Beweisverwertungsverbot. Wurden die Ordnungswidrigkeiten denn wenigstens anhand der Beweisfotos verfolgt oder muss man in Bayern auch dort den Hund zum Jagen tragen?

  • Der ehemalige Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat hierzu seine Sicht vor Monaten auf Twitter kund getan und dies war doch sehr informativ:

    twitter.com/peter_...8647004160?lang=de

    • @ElastoPlasma:

      Danke, ein wirklich sinnvoller Beitrag. Die Aussage des Datenschützers ist klar und erscheint mir auch logisch.

  • Absurder gehts wohl nicht.

    Schöne Grüße aus Autofetischland. Ehemals Land der Dichter und Denker...das waren noch Zeiten..

  • Das überrascht mich jetzt etwas.



    Ich meine, ich hätte schon vor Monaten von einer Smartphone-App gelesen, bei der man sich anmeldet und wenn man ein falsch parkendes Fahrzeug auf einem Radweg fotografiert und das Bild abschickt, erfolgt automatisch eine Anzeige an den Fahrzeughalter.



    Die App soll neben dem Foto auch gleich Uhrzeit, GPS-Daten und natürlich Name und Anschrift des Absenders als Strafanzeige verschicken.



    Fand ich irgendwie praktisch, einen Radwegzuparker schnell und effektiv zu sanktionieren.



    Ich weiss nur nicht mehr, wo ich das gelesen habe und ob es sich um eine existierende oder nur gewünschte App handelte.

    • @Stefan L.:

      Ich habe in der Autozeitung einen passenden Artikel über eine solche App namens "Wegeheld" gefunden. Dort steht aber, dass mit der App die Kennzeichen nur geschwärzt übermittelt werden. Ich kenne die App nicht selbst und konnte aus der Beschreibung der App bei Google Play nichts Bestätigendes finden.

      • @Iris Winkler:

        Ich habe noch mal gesucht und das hier gefunden:

        www.weg.li/

        Darüber kann man Falschparker auf Rad- und Gehwegen anzeigen.