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Berichterstattung über die IAA-Protestetaz-Kollege festgesetzt

Nach über drei Stunden in Gewahrsam ist Michael Trammer am Abend freigelassen worden. Vorübergehend hatte die Polizei ihm ein faktisches Berichtsverbot erteilt.

Protestierende sitzen vor einem besetzen Haus, um gegen die Automesse IAA zu demonstrieren Foto: Peter Kneffel

Im Rahmen der Hausbesetzung in München durch AktivistInnen, die dadurch unter anderem gegen die Internationale Automobil-Ausstellung protestieren wollten, hat die Polizei München am Freitag den freien taz-Kollegen Michael Trammer festgesetzt. Trammer hatte die BesetzerInnen in das Haus begleitet. Er selbst hatte am Freitagnachmittag getwittert, er werde ins Münchner Polizeipräsidium gebracht, ihm werde Hausfriedensbruch vorgeworfen.

Nach mehr als drei Stunden in Gewahrsam wurde Michael Trammer wieder frei gelassen. Allerdings schloss ihn die Polizei München von der weiteren Bericherstattung aus. Ihm wurde eine Gefährderansprache und ein Betretungsverbot für alle Veranstaltungsflächen der IAA erteilt. „Dies ist offensichtlich rechtswidrig und ist eine massive Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit“, sagt Rechtsanwalt Florian Kubsch, der Trammer vor Ort betreut. Das Betretungsverbot hob die Polizei am späten Freitagabend schließlich wieder auf.

Die taz-Chefredakteurinnen Barbara Junge und Ulrike Winkelmann kommentierten: „Schön, dass unser Kollege wieder frei ist – aber ein faktisches Berichtsverbot für Michael Trammer beruhigt uns überhaupt nicht.“

Junge und Winkelmann hatten die Münchner Polizei umgehend kontaktiert und die Freilassung Trammers gefordert. Ihrer Ansicht konnte es sich bestenfalls um einen Irrtum handeln, denn JournalistInnen hätten das Recht, Protestaktionen zu begleiten und zu dokumentieren. Der Pressesprecher der Polizei München Andreas Franken erklärte der taz jedoch, Trammer sei vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs nicht ausgenommen, nur weil er Journalist sei. In der Tat sei man aber „sensibilisiert“, dass von der Räumung des widerrechtlich besetzten Hauses auch ein Journalist betroffen gewesen sei, ein Irrtum liege also nicht vor. Deshalb seien die KollegInnen im Präsidium angehalten, dass dieser Sachverhalt „bevorrechtigt behandelt“ werde.

Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Monique Hofmann, kritisierte das in Teilen skandalöse Einsatzverhalten der Polizei rund um die IAA in München. „Es kann nicht sein, dass Journalisten wie Michael Trammer stundenlang festgehalten werden und nicht ihrer Arbeit nachgehen können, obwohl sie durch einen bundeseinheitlichen Presseausweis als hauptberuflich tätige Journalisten erkennbar sind.“ Erst gestern seien zudem vier Journalisten anderthalb Stunden in einer Gefangenensammelstelle festgehalten worden. Dagegen werde die dju in ver.di gerichtlich vorgehen, kündigte Hofmann an.

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30 Kommentare

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  • Lieb Vaterland



    Du hast nach bösen Stunden



    Aus dunkler Tiefe einen neuen Weg gefunden



    Ich liebe dich



    Das heißt ich hab' dich gern



    Wie einen würdevollen



    Etwas müden alten Herrn



    Ich kann dich nicht aus heißem Herzen lieben



    Zu viel bist du noch schuldig uns geblieben



    Die Freiheit



    Die Du allen gleich verhießen



    Die dürfen Auserwählte nur genießen



    Lieb Vaterland magst ruhig sein



    Die Großen zäunen Wald und Ufer ein



    Und Kinder spielen am Straßenrand



    Lieb Vaterland



    Lieb Vaterland



    Magst ruhig sein



    Doch schlafe nicht auf deinen Lorbeeren ein!



    Die Jugend wartet auf Deine Hand



    Lieb Vaterland



    Lieb Vaterland



    Wofür soll ich Dir danken?



    Für die Versicherungspaläste oder Banken?



    Und für Kasernen



    Für die teure Wehr



    Wo tausend Schulen fehlen



    Tausend Lehrer und noch mehr!



    Konzerne dürfen maßlos sich entfalten



    Im Dunkeln stehn die Schwachen und die Alten



    Für Krankenhäuser fehlen dir Millionen



    Doch unsre Spielkasinos scheinen sich zu lohnen



    Lieb Vaterland



    Magst ruhig sein



    Die Großen zäunen ihren Wohlstand ein



    Die Armen warten mit leerer Hand



    Lieb Vaterland



    Lieb Vaterland



    Wofür soll ich Dich preisen?



    Es kommt ein Tag



    Da zählt ein Mann zum alten Eisen



    Wenn er noch schaffen will



    Du stellst ihn kalt



    Doch für die Aufsichtsräte sind auch Greise nicht zu alt



    Die alten Bärte rauschen wieder mächtig



    Doch junge Bärte sind dir höchst verdächtig



    Das alte Gestern wird mit Macht beschworen



    Das neue Morgen



    Deine Jugend



    Geht verloren



    Lieb Vaterland



    Magst ruhig sein



    Doch schlafe nicht auf deinen Lorbeeren ein!



    Die Jugend wartet auf deine Hand



    Lieb Vaterland!

    ( Udo Jürgens 1971 )

  • Sehe ich das ihrgendwie Falsch, oder ist das Besetzen nicht mal verboten und die Polizei in Bayern kennt sich da nicht so ganz aus?



    Bin leider nicht so gut mit den Gesetzestexten, aber ich finde gerade hier ist es doch sehr eindeutig geschrieben.

    § 123



    Hausfriedensbruch

    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

  • Hausfriedensbruch? Wenn man durch eine offene Tür geh t? Warum war das Eigentum nicht gesichert? Hat der Eigentümer so wenig Interesse an seinem Besitz?



    Aber vielleicht darf auch über eine unrechtmäßige Aktion, wie eine Hausbesetzung nur von außen berichtet werden. Ein Interview hätte man ja auch dort führen können.



    Klar gibt es selbst in Kriegsgebieten Journalisten, was gut ist, sonst würde so manche Menschenrechtsverletzung nicht bekannt werden. Da treffen die Kugeln auch mal Journalisten.



    Das nach der Erstürmung des Hauses auch der Journalist in Gewahrsam kam, damit hat er bestimmt gerechnet.



    Warum allerdings eine weitere Berichterstattung durch ihn nicht erfolgen darf sollte erklärt werden, damit es alle, die das GG auch gelesen und verstanden haben, das auch nachvollziehen können.



    Denkbare Gründe wären für mich solche, wenn es gar keine "berichte" sind. Sondern eine Gewaltverherrlichung oder gar ein Aufruf zur Gewalt darstellen. Das wird sicher der Anwalt besser klären können und dürfen.

  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    Ich frage mich immer öfters, ob auch heute noch ein Großteil eines Volkes dem kompletten Wahnsinn verfallen kann. Die Antwort ist ja!

    Autogegner, Maskenverweigerer und andere Spinner haben hierzulande Hochkonjunktur.



    Anscheinend bekommen denen die Freiheiten in diesem Staat nicht so richtig.

  • BER.LIN.ER

    Liebe*r*s BER.LIN.ER, wenn's Ihnen so gefällt, dann wird es Ihnen vielleicht in Belarus noch besser gefallen: da herrscht Recht und Ordnung, jawoll!

    Vielleicht finden Sie auch einen Job bei der OMON.

    • @tomás zerolo:

      Finden Sie nicht, Sie übertreiben?

      Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass das BGB und das StGB für Journalist_innen gilt.

      Es mutet seltsam an, wenn der - hoffentliche falsche - Eindruck entsteht, in manchen Arttikeln der Taz würde das angezweifelt werden.

  • 9G
    97760 (Profil gelöscht)

    "Betretungsverbot" für die IAA. . .Auch eine Grauzone. Kann die Polizei gegen den Willen eines Veranstalters oder gar Hausbesitzers, ein "Betretungsverbot" aussprechen? Wie wärs damit: " weil auf Ihrem Presseausweis TAZ steht, ist zwar kein staatliches Dokument aber egal, verbieten wir Ihnen den Zutritt zum TAZ Gebäude in Berlin. Und weil wir auf Ihre läppischen jedermanns Ausweise und Berufsbezeichnungen nichts geben, tun wir einfach so, als ob wir doch darauf was geben und entziehen ihnen die Berichterstattung hiermit. Die Hausbesetzung und Entsetzung durch uns, läuft sowieso noch zu dröge, so daß garnicht genügend Material für die anderen 150 Journalisten da ist.

  • Chasse gardé = Geschütztes Jagdgebiet (polit. Einflusszone auf französisch).

  • Liebe taz-Chefredakteurinnen,



    vllt lesen Sie mit dem Kollegen mal im StGB sowie im BGB.



    Da steht zB nichts wie, „Gilt nicht für Journalisten“.

    • @Ber.lin.er:

      Die taz hat 123 StGB ja auch nicht bestritten, sondern hält zurecht die Gefährderansprache und das Betretungsverbot, das tatsächlich hier eine harte Berufausübungsregel (Art. 12 GG) darstellt, die ihm als Journalisten die Arbeit vor Ort faktisch unmöglich macht, für rechtswidrig. Ich hoffe, das wird schnell im einstweiligen Rechtsschutz geklärt werden können.

    • @Ber.lin.er:

      Sie sind ja ganz ein schlauer !



      Das Ding heist Güterabwägung.



      Welches Rechtsgut wiegt schwerer ?



      Das Recht auf Eigentum war ja ohnehin dahin (von wegen haufriebruch).



      Und die Pressefreiheit wiegt in diesem Lande gott sei dank noch schwer.



      Allen C*-bemühungen zum trotz!

      Und glauben sie mir: ohne diese Pressefreiheit würden sich die feisten Polits die Taschen noch ungenierter füllen - und ihren "Amigos" gleich mit.

      Aber wer weiß: Das wird ja nicht jedem.ge.fallen

      • @Bolzkopf:

        Ich habe ganz und gar nichts gegen die Pressefreiheit. Aber nicht im Zusammenhang mit kriminellen Handlungen.

    • @Ber.lin.er:

      Nee, aber dafür heisst es in art. 5 grundgesetz deutlich; "Die pressefreiheit und die freiheit der berichterstattung... werden gewährleistet."

      Und Art. 20 gg verspricht: "Alle staatsgewalt geht vom volke aus. Sie wird ...durch besondere organe der ...vollziehenden gewalt ... ausgeübt... die vollziehende gewalt (ist) an gesetz und recht gebunden."

      Dort steht aber auch:

      " Gegen jeden, der es unternimmt, diese ordnung zu beseitigen, haben alle deutschen das recht zum widerstand, wenn andere abhilfe nicht möglich ist."

      • 9G
        97760 (Profil gelöscht)
        @hinnerk untiedt:

        Das sind alles Grauzonen, wenn da was verletzt wird. Bei offensichtlichen Rechtsbrüchen von Beamten, die nicht vom Chef =Innenminister gedeckt sind, falls doch, dann vom Gesetz , dürfte die Zustimmung einer deescalation oder Präventivmassnahme durch beliebige Bürger, gewünscht sein. Könnte sogar sonst unterlassene Hilfeleistung sein, wenn Menschen und Tiere oder Umwelt, in Gefahr sind.

      • @hinnerk untiedt:

        Und? Wo ist da der nähere Zusammenhang?

  • Immerhin berichtet die taz wenigstens und nimmt Stellung - sollte sie aber immer tun und nicht nur für die Freiheit der eigenen Leute eintreten!

  • Nur mal als Anmerkung: Ein „Presseausweis“ ist kein offizieller oder gar staatlicher „Ausweis“ mit irgendeiner Sonderstellung. Es ist eine Mitgliedskarte eines Vereins oder Verbandes (z.b. des DJV, DJU). So wie man auch im Angelverein, oder Mickey Mouse-Club Mitglied sein kann und da ein Kärtchen bekommt.



    Da „Journalismus“ kein geschützter Beruf ist, kann sich jede/r ad hoc Journalist/in nennen und sich selbst am Rechner einen schick aussehenden „Presseausweis“ kreieren und ausdrucken. Der ist rechtlich genauso viel oder wenig wert wie der DJV-„Ausweis“. „Hauptberuflich“ bedeutet dabei rechtlich rein gar nichts, das Statement ist im Prinzip nichts als heisse Luft.

    Die „Organe und Vertreter des Staates“ sind gehalten, Vertreter der Presse nicht in der Ausübung ihrer Tätigkeit zu behindern, und sie soweit möglich zu unterstützen - aber das sind butterweiche „kann“ Bestimmungen, aus denen konkret gar nichts verpflichtend folgt.

    Speziell bei Landfriedensbruch gibt es keine individuelle Unterscheidung der Tatbeteiligten, alle Mitglieder der Gruppe sind erstmal beschuldigte, die Presse hat kein verbrieftes „Sonderrecht“ hier „teilzunehmen“. Letztlich ist ein Pressevertreter ein ganz normaler Bürger, ohne irgendwelche rechtliche Besserstellung. Ein Pressevertreter kann z.B. auch nicht straffrei einen geplanten Bankraub „begleiten“.

    Nichtsdestotrotz wird es für den TAZ-Journalisten letztlich zu keiner Anklage kommen, aber dass man erstmal festgehalten, ED-behandelt und befragt wird, wenn man an einer illegalen Aktion teilnimmt, ist kein Skandal, sondern ganz normale Polizeiarbeit. Als Zeuge ist der Journalist auch auskunftspflichtig.



    Das ganze wird auch keine „Konsequenzen“ haben, weder für den Journalisten, noch für die Polizisten, sondern sich schlicht als Sturm im Wasserglas auflösen.

  • Was für ein trauerspiel für unseren freiheitlichen rechtsstaat.

    Ich habe gestern in zum hambacher forst geschrieben: "Die cdu und rwe haben sich an der freiheitlichen demokratischen grundordnung vergangen. Im hambacher forst wie auch beim schwarzbau datteln IV. "

    Daraus folgte für mich die frage: "Wenn repräsentanten unseres staates keinen respekt vor den gesetzen unseres landes haben, was unterscheidet einen Armin Laschet dann noch von einem Viktor Orbán, einem Recep Tayyip Erdoğan, einem Aljaksandr Lukaschenka?"

    Mittlerweile frage ich mich, was unterscheidet unsere polizei von den polizeien von Erdoğan, Lukaschenko und Putin? Können wir nicht mehr auf das grundgesetz vertrauen, das uns in artikel 20 garantiert "die vollziehende gewalt (ist) an gesetz und recht gebunden"?

    • 9G
      95820 (Profil gelöscht)
      @hinnerk untiedt:

      "Hauswfriedensbruch" ist der neue "B randschutz".

    • @hinnerk untiedt:

      Was hat unsere Polizei hier betrieben? Rechtsverfolgung. Das sollte auch Ihre Aufgabe sein, Unrecht entgegentreten und nicht beugen.

      • @Ber.lin.er:

        so wie dies die Polizeikräfte der genannten Herren eben auch getan haben.



        Wo ist hier der Unterschied.



        Liegt er denn heute nur noch im Narrativ "Dein Freund und Helfer"

        Können wir von unserer (!) Exekutive keine ausreichende demokratische Sensibilität mehr erwarten? Ist die Ausbildung und sind die Befehlsvorgaben mittlerweile der Art verroht das wir uns auch in Bayern schon in Situationen wie in Diktaturen, oder demokratischen Entwicklungsländern wiederfinden müssen?

        Vergleichbare Aktionen gab es vor mehr als 80 Jahren schon einmal in München - haben wir das schon vergessen?

      • @Ber.lin.er:

        Seit wann steht das interesse der klimaschädlichen autoindustrie über dem grundgesetz?

        Art. 5 sagt deutlich; "Die pressefreiheit und die freiheit der berichterstattung... werden gewährleistet."

        Sogar die aktivisti vom #blockiaa haben das gg auf ihrer seite. Vielleicht lesen sie mal die art. 5 und 8.

        Und noch ein hinweis. Art. 1 gg lautet



        n i c h t :

        (1) Die Autos des Menschen sind unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

        (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Autofahrerrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

        Auch wenn man das sie glauben gemacht hat.

        • 9G
          97760 (Profil gelöscht)
          @hinnerk untiedt:

          Das wird aber zu difficult, das Ganze. Dann könnte man auch verbieten, Lackfarben für eBikes herzustellen. Die Tonnenweise rote Farbe für Radwege geht auch nicht. Kunstoffe für Segelflieger und Zigarettenfilter im Blumenkübel sind besonders übel.

        • @hinnerk untiedt:

          Ja, „Die pressefreiheit und die freiheit der berichterstattung... werden gewährleistet.", aber nicht im Rahmen von Straftaten. Mitmachen und drüber berichten ist ja immer noch zweierlei.

  • Kein Irrtum.

    Gewünscht ist offenbar ein autoritärer Staat. Die Polizei macht brav mit, sie scheint das auch zu wollen.

    Wo sind wir nur hingekommen?

    • @tomás zerolo:

      Das macht für Sie bereits einen autoritären Staat aus?

      Dass auch von Journalisten erwartet wird, sich einen Hausfriedensbruch zu verkneifen?

      Sie sind ja leicht zu "amüsieren".