Corona-Schutz in Hamburger Bürgerschaft: Pressefreiheit darf nicht leiden
Laut Grundgesetz entscheiden die Medien selber, was sie spannend finden. Das ist nicht die Aufgabe von Ausschussvorsitzenden oder Präsidentinnen.
Vor der Pandemie war hier Publikum erlaubt: ein Sitzungssaal der Hamburger Bürgerschaft Foto: Lukas Schulze/dpa
Zugegeben, der Betrieb eines Parlaments ist gerade eine Herausforderung. Aber darunter darf nicht die Pressefreiheit leiden. Laut Grundgesetz entscheiden die Medien selber, worüber sie berichten. Das ist nicht die Aufgabe von Ausschussvorsitzenden oder Präsidentinnen. Sie haben kein Recht zu dieser Bevormundung.
Genau das tun sie aber in Hamburg, indem sie entscheiden, welcher Ausschuss öffentlich ist. Es wird nicht nur der Zugang zu vermeintlich Langweiligem blockiert, es wird definiert, was spannend ist. Das zeigt die Praxis der seit Sommer möglichen Livestreams für die bereits von den Sitzungen ausgeschlossene Bevölkerung. Die Anhörung des Innensenators, der zu Coronazeit feierte, gab es zu sehen. Den Hype darum kann man unpolitisch finden. Die Beratungen zu Kinderschutz und Corona wurden nicht gestreamt. Doch hier konnten Journalisten wenigstens noch in die Sitzung. Das geht nicht mehr.
Es ist kein Argument, dass sich nur wenige Journalisten in die Ausschüsse verirrten. Es geht ums Prinzip. Deshalb gab es die sogenannte Saalöffentlichkeit. Zuschauer und Reporter durften da sein. Schon seit Sommer dürfen einfache Bürger das nicht mehr. Daran gab es Kritik. Die löst Rot-Grün nun auf, indem es bei Videokonferenzen Presse und Volk gleich behandelt. Beide gucken zu, wenn es jene, die beobachtet werden sollen, denn wollen.
Rot-Grün ist in Hamburg zu mächtig
Sorge vor Ansteckung ist ernst zu nehmen. Die Lösung kann aber anders aussehen, wie Bremen, Kiel, Berlin zeigen. Bei Videokonferenzen könnten sich Zuschauer anmelden. Zum Schutz der Privatsphäre der Abgeordneten gibt es technische Lösungen. Also wo liegt das Problem?
Vielleicht ist Rot-Grün, das in Hamburg mit Zweidrittelmehrheit regiert, zu mächtig. Gerade erst schaffte es mit den „Deputationen“ ein altes Beteiligungsgremium ab. Und die kleine Opposition klagt, ihre Anträge würden viel zu selten in Ausschüsse überwiesen. Um so wichtiger ist es, dass dieses Parlament sich zügig korrigiert und die Presse berichten lässt über das, was dort passiert oder gerade nicht passiert.
Corona-Schutz in Hamburger Bürgerschaft: Pressefreiheit darf nicht leiden
Laut Grundgesetz entscheiden die Medien selber, was sie spannend finden. Das ist nicht die Aufgabe von Ausschussvorsitzenden oder Präsidentinnen.
Vor der Pandemie war hier Publikum erlaubt: ein Sitzungssaal der Hamburger Bürgerschaft Foto: Lukas Schulze/dpa
Zugegeben, der Betrieb eines Parlaments ist gerade eine Herausforderung. Aber darunter darf nicht die Pressefreiheit leiden. Laut Grundgesetz entscheiden die Medien selber, worüber sie berichten. Das ist nicht die Aufgabe von Ausschussvorsitzenden oder Präsidentinnen. Sie haben kein Recht zu dieser Bevormundung.
Genau das tun sie aber in Hamburg, indem sie entscheiden, welcher Ausschuss öffentlich ist. Es wird nicht nur der Zugang zu vermeintlich Langweiligem blockiert, es wird definiert, was spannend ist. Das zeigt die Praxis der seit Sommer möglichen Livestreams für die bereits von den Sitzungen ausgeschlossene Bevölkerung. Die Anhörung des Innensenators, der zu Coronazeit feierte, gab es zu sehen. Den Hype darum kann man unpolitisch finden. Die Beratungen zu Kinderschutz und Corona wurden nicht gestreamt. Doch hier konnten Journalisten wenigstens noch in die Sitzung. Das geht nicht mehr.
Es ist kein Argument, dass sich nur wenige Journalisten in die Ausschüsse verirrten. Es geht ums Prinzip. Deshalb gab es die sogenannte Saalöffentlichkeit. Zuschauer und Reporter durften da sein. Schon seit Sommer dürfen einfache Bürger das nicht mehr. Daran gab es Kritik. Die löst Rot-Grün nun auf, indem es bei Videokonferenzen Presse und Volk gleich behandelt. Beide gucken zu, wenn es jene, die beobachtet werden sollen, denn wollen.
Rot-Grün ist in Hamburg zu mächtig
Sorge vor Ansteckung ist ernst zu nehmen. Die Lösung kann aber anders aussehen, wie Bremen, Kiel, Berlin zeigen. Bei Videokonferenzen könnten sich Zuschauer anmelden. Zum Schutz der Privatsphäre der Abgeordneten gibt es technische Lösungen. Also wo liegt das Problem?
Vielleicht ist Rot-Grün, das in Hamburg mit Zweidrittelmehrheit regiert, zu mächtig. Gerade erst schaffte es mit den „Deputationen“ ein altes Beteiligungsgremium ab. Und die kleine Opposition klagt, ihre Anträge würden viel zu selten in Ausschüsse überwiesen. Um so wichtiger ist es, dass dieses Parlament sich zügig korrigiert und die Presse berichten lässt über das, was dort passiert oder gerade nicht passiert.
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Schwerpunkt Coronavirus
Kommentar von
Kaija Kutter
Redakteurin taz-Hamburg
Jahrgang 1964, seit 1992 Redakteurin der taz am Standort Hamburg für Bildung und Soziales. Schwerpunkte Schulpolitik, Jugendhilfe, Familienpolitik und Alltagsthemen.
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