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US-Wahlkampf und RusslandTrump verklagt „New York Times“

Trumps Kampagnen-Team geht juristisch gegen die Zeitung vor. Der Grund: ein Meinungsbeitrag zu Russlands Rolle im letzten US-Wahlkampf.

Donald Trump verklagt die New York Times und verlangt Schadensersatz Foto: Patrick Semansky/ap

Berlin taz | Donald Trumps Wahlkampfunternehmen, die „Donald J. Trump for President Inc.“, verklagt die New York Times. Wegen eines am 27. März 2019 erschienenen Meinungsbeitrags des früheren leitenden Redakteurs der Zeitung, Max Frankel, verlangt die Kampagne von der Times Schadenersatz in nicht näher bezifferter Höhe – „in the millions of dollars“, heißt es in der achtseitigen Klageschrift.

Der Text war wenige Tage vor der Veröffentlichung des Berichts von FBI-Sonderermittler Robert Mueller über die russische Einmischung im US-Wahlkampf und eine mögliche Abstimmung zwischen Russland und Trumps Wahlkampfteam erschienen.

Im Kern läuft die These des Kommentars darauf hinaus, es sei anhand der verschiedenen Treffen zwischen Wahlkampfmitarbeiter*innen und russischen Kontakten offensichtlich, dass es ein gegenseitiges Verständnis zwischen Trump und Russland gegeben habe – hilf mir, die Wahl zu gewinnen, und ich lockere die Sanktionen –, und zwar unabhängig davon, ob es konkrete Absprachen im Einzelfall gegeben habe oder nicht.

Die Anwälte von Trumps Kampagne argumentieren jetzt, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sei längst bekannt gewesen – und die Times selbst habe darüber berichtet –, dass es entsprechende Absprachen nie gegeben habe. Die Zeitung habe also wider besseres Wissen die Unwahrheit veröffentlicht mit dem bösartigen Ziel, Trumps Wahlkampf zu schaden.

„New York Times“ pocht auf Meinungsfreiheit

Das sei auch nicht weiter verwunderlich, denn die Times stehe Trump feindselig gegenüber und sei ohnehin voreingenommen, was man auch daran sehe, dass sie in den letzten sechs Jahrzehnten noch nie einen republikanischen Präsidentschaftskandidaten unterstützt habe.

Wie in Trumps Auftritten während der Mueller-Ermittlungen wiederholt die Klageschrift ein ums andere Mal die wichtigsten Stichworte: „Kein Quidproquo“ und „keinen Deal“ habe es gegeben, und wer etwas anderes behaupte, handele verleumderisch.

Tatsächlich hatte der Mueller-Report zwar mannigfaltige Beweise für eine russische Einmischung in den Wahlkampf 2016, nicht aber für entsprechende Absprachen mit der Trump-Kampagne gefunden.

Eine Sprecherin der New York Times warf Trumps Wahlkampfteam vor, „vor die Gerichte zu ziehen, um zu versuchen, einen Kommentator für eine Meinung zu bestrafen, die es nicht akzeptabel findet“. Das Gesetz schütze das Recht auf Meinungsfreiheit von US-Bürgern glücklicherweise jedoch, fügte die Sprecherin hinzu.

Auch der derzeitige Spitzenreiter bei den Vorwahlen der Demokraten um die Präsidentschaftskanidatur, Bernie Sanders, kritisierte die Klage. Trump habe die Medien schon in der Vergangenheit als „Feinde des Volkes“ bezeichnet. Indem er versuche, das „Recht auf eine freie Presse“ auszuhebeln, bediene sich der US-Präsident am Vorbild „seiner Diktatoren-Freunde weltweit“, erklärte Sanders.

Warum das Trump-Team jetzt mit der Klage daherkommt, fast ein Jahr nach Veröffentlichung des Textes und nach Abschluss der Russland-Ermittlungen und überstandenem Amtsenthebungsverfahren, blieb zunächst unklar. Zu vermuten ist, dass Trump, der sich seit seinem „Freispruch“ durch die republikanische Mehrheit im Senat auf einem Rachefeldzug gegen seine Gegner befindet, es einfach auch der verhassten New York Times einmal zeigen möchte.

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4 Kommentare

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  • Warum lässt Trump nicht - wie Erdogan - lästige Widersacher einfach weg sperren?



    Weil die USA ein freies Land ist?

  • 8G
    82286 (Profil gelöscht)

    "Tatsächlich hatte der Mueller-Report zwar mannigfaltige Beweise für eine russische Einmischung in den Wahlkampf 2016, nicht aber für entsprechende Absprachen mit der Trump-Kampagne gefunden."

    Mueller hat nichts gefunden ---

    Wir alle kennen Trump.



    Es ist äußerst unwahrscheinlich, daß er es nicht getan oder aber zumindest gebilligt hat.

  • Meinungsäußerung vrs. Tatsachenbehauptung

    Zitat: „Eine Sprecherin der New York Times warf Trumps Wahlkampfteam vor, „vor die Gerichte zu ziehen, um zu versuchen, einen Kommentator für eine Meinung zu bestrafen, die es nicht akzeptabel findet“. Das Gesetz schütze das Recht auf Meinungsfreiheit von US-Bürgern...“

    Damit ist evident, in der Causa Rußland-Deals handelt es sich eher um bloße Meinungsäußerungen und weniger um Tatsachenbehauptungen.

    • @Reinhardt Gutsche:

      Ihre Meinung, so scheint es ;-D

      Sie ist leider so wirr verpackt, dass es schwer ist sich ein Bild davon zu machen: meinen Sie:

      (a) allgemein "in der Causa Rußland-Deals" -- oder

      (b) beschränkt auf den hier behandelten Meinungsbeitrag von Mark Frankel in der NYT?

      Haben Sie letzteren überhaupt gelesen? Daraus könnten übrigens sie gut lernen, wie man strukturiert schreibt, und wie man eigene Meinung von Fakten säuberlich trennt. Sein Handwerk kann Herr Frankel nämlich schon.

      Wie gesagt: Ihre Meinung.