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Prozessauftakt in ChemnitzFreispruch nicht ausgeschlossen

Wer hat Daniel H. erstochen? Noch bevor der Prozess gegen den Angeklagten am Montag losging, gibt es Fragen zur Gesinnung der Richter.

Plädiert auf unschuldig: Der Syrer Alaa S. soll im August 2018 Daniel H. erstochen haben Foto: dpa

Dresden taz | Alaa S. trägt weißes Hemd und Jackett, die Haare akkurat gegelt und gescheitelt, als er in den Saal des Oberlandesgerichts Dresden tritt. Und er trägt Handschellen. Der Gesichtsausdruck des 23jährigen ist angespannt und regungslos, als sich die Kameras auf ihn stürzen, als die Zuschauer hinter der Glaswand auf ihn starren. Aus Sicherheitsgründen war der Prozess eigens von Chemnitz nach Dresden verlegt worden, in einen Hochsicherheitssaal.

Für die Ankläger ist Alaa S. derjenige, der am 26. August 2018 in Chemnitz mit einem Mittäter den 35-jährigen Daniel H. erstach. Es war die Tat, die der sächsischen Stadt wochenlange rechte Aufzüge bescherte, Übergriffe auf Migranten und eine bundesweite Debatte, die Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen sein Amt kosteten.

Aber ist mit Alaa S. wirklich der Richtige angeklagt? Es gibt Fragezeichen.

Alaa S. sagt zu den Vorwürfen an diesem Tag nichts. Nur zu seinen Personalien äußert sich der Geflüchtete, der im Frühjahr 2015 nach Deutschland kam. In Syrien sei er geboren, 23 Jahre alt, gelernter Frisör. Dann lässt er seine zwei Anwälte sprechen.

Druck auf das Gericht

Und die schalten auf Offensive. Noch vor der Anklageverlesung fordern sie Erklärungen von den Richtern und Schöffen, wo diese politisch stehen. Nahmen sie an Kundgebungen in Chemnitz teil? Oder bei Pegida? Sind sie Mitglieder der AfD? Wie stehen sie zur Flüchtlingspolitik? „Das ist doch ein Witz“, ruft ein Zuschauer in den Saal.

Verteidigerin Ricarda Lang betont dagegen die „Politisierung“, die dieser Fall erfahre. Schon vor dem Prozess hatte sie beantragt, diesen ganz aus Sachsen zu verlegen.

Nahmen die Richter an Kundgebungen in Chemnitz teil? Oder bei Pegida? Sind sie Mitglieder in der AfD? Das ist doch ein Witz, ruft ein Zuschauer

Nun verweist sie auch auf die Chemnitzer Bürgermeisterin Barbara Ludwig (SPD), die der taz sagte, sie hoffe auf eine Verurteilung: Ein Freispruch wäre Teil des Rechtsstaats, aber dann „würde es schwierig für Chemnitz“. Bei all dem Druck, sagt Lang, müsse der Angeklagte wissen, ob er unbefangene Richter vor sich habe.

Auch Staatsanwalt Stephan Butzkies hält einige der Fragen an die Richter für berechtigt. Richterin Simone Herberger stellt den Antrag zurück. Butzkies trägt darauf seine Anklage vor: Einen gemeinschaftlichen Totschlag habe Alaa S. begangen.

„physiologisch abenteuerlich“

Mit einem Mittäter, dem bis heute flüchtigen Iraker Farhad R., sei Alaa S. nach einem Stadtfest am 26. August zufällig auf Daniel H. gestoßen, habe nach einem Streit auf diesen eingestochen. Fünf Stiche hätten H. getroffen, einer ins Herz, einer in die Lunge. Daniel H. verstarb noch am Tatort.

In der vollen Anklageschrift wird der Ablauf etwas klarer. Der Mittäter, Farhad R., soll Daniel H. damals um eine „Karte“ gebeten haben, offenbar um damit Kokain zu schnupfen. H. habe ihn abgewiesen. Es sei es zum Handgemenge zwischen beiden gekommen. Erst dann sei Alaa S. aus einem nahegelegenen Imbiss gestürmt und habe mit Farhad R. auf Daniel H. eingestochen.

Frank Drücke, zweiter Anwalt von Alaa S., spricht dagegen von „eklatanten Ungereimtheiten“ in der Anklage. So soll Alaa S. den Nacken von Daniel H. gepackt, ihn mit dem Messer gestochen und mit dem Knie getreten haben, gleichzeitig habe er von H. einen Faustschlag erhalten. „Physiologisch abenteuerlich“, nennt das Drücke. Wie solle das möglich sein?

Es gebe auch keine DNA-Spur von Alaa S. am Tatort. Die Vorwürfe gegen ihn blieben völlig „diffus“. Drücke beantragt die Einstellung des Verfahrens – und die sofortiger Freilassung von Alaa S. „Unser Mandant ist unschuldig.“

Zeuge spricht von Chaos

Der Syrer selbst hatte bereits vor Ermittlern die Messerstiche bestritten: Er habe das Geschehen nur aus der Ferne beobachtet. Als die Polizei kam, sei er aus Angst davongelaufen. Beamte hatten den Syrer kurz nach der Tat festgenommen. Das Gericht hatte den Haftbefehl gegen Alaa S. zuletzt verlängert.

Am Nachmittag ist es Dimitri M., der die Tatnacht aufhellen soll. Der 38-jährige Russlanddeutsche hatte mit Freunden damals seinen Bekannten Daniel H. getroffen. Auch er wurde attackiert, mit Messerstichen in den Rücken. Wie es ihm gehe? „Es geht“, sagt der LKW-Fahrer.

Zwei Männer hätten Daniel H. attackiert, einer mit einem Messer, der andere mit Fäusten, vielleicht auch er mit einem Messer. Gesichter kann Dimitri M. aber nicht sicher wiedererkennen. „Es war Chaos, alle haben geschrien.“

Staatsanwalt Butzkies schlägt vor, die Tat nachzustellen. Er legt sich wie Daniel H. auf den Saalboden, Dimitri M. stellt die Messerstiche nach. Aber M. zeigt auch, wo er sich während der Tat befand: Er geht mehrere Meter an den Rand des Saals, sah also alles nur aus der Ferne. Die Fragezeichen in der Anklage löst seine Aussage nicht auf.

Angehörige wie versteinert

Im Gericht verfolgen nur wenige Rechte das Geschehen, tätowierte Männer mit verschränkten Armen. Protest bleibt aus. Weiter vorne sitzen zwei Frauen: Mutter und Schwester von Daniel H. Teils wie versteinert sitzen sie in der Verhandlung, mit der Presse wollen sie nicht reden. Unbegreiflich sei ihnen der Tod von Daniel H., sagte im Vorfeld einer ihrer Anwälte.

Daniel H. war in der Stadt geboren, arbeitete dort als Tischler, der rechten Szene stand er fern. Mit der Politisierung der Tat könne die Familie nichts anfangen, so der Anwalt. „Sie wollen nur die Wahrheit wissen, was in dieser Nacht passierte.“

Chemnitz kommt nicht zur Ruhe

Diese Wahrheit aber liefert der Prozessauftakt nicht. Bleibt die Beweislage so unklar, scheint ein Freispruch tatsächlich nicht ausgeschlossen. Für Chemnitz würde das eine neue Belastungsprobe bedeuten.

Bis heute kommt die Stadt nicht zur Ruhe. Erst am Montag zogen hunderte Hooligans durch die Stadt, um einem verstorbenen Neonazi zu gedenken. Auch das rechtsextremen „Pro Chemnitz“ kündigt neue Aktionen an. Bürgermeisterin Ludwig gesteht, dass es bis heute „Gräben“ in der Stadt gibt.

Im Prozess gegen Alaa S. stehen nun Wochen aufwändiger Indizienprüfung an. Bis Ende Oktober sind Verhandlungstage angesetzt. Ob Chemnitz bis dahin zur Ruhe kommt, bleibt fraglich.

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31 Kommentare

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  • Zitat:



    Noch vor der Anklageverlesung fordern sie Erklärungen von den Richtern und Schöffen, wo diese politisch stehen. Nahmen sie an Kundgebungen in Chemnitz teil? Oder bei Pegida? Sind sie Mitglieder der AfD? Wie stehen sie zur Flüchtlingspolitik?



    Zitatende

    Ich bin mal gespannt, ob diese Form des Richterverhörs Eingang findet in die Justiz.

    Dann könnte zukünftig der Verteidiger eines rechten Straftäters gleich mal die Lektüre der Richter abfragen, z.B. welche Zeitungen haben sie abonniert? Lesen sie die taz?

    • @Gesunder Menschenverstand:

      Seien sie versichert, daß die Fragen - selbst die zu Parteizugehörigkeit - zurückgewiesen werden.



      Dürfte den AnwältInnen wohl klar sein. Und dennoch war es richtig, die Fragen zu stellen.

    • 7G
      75064 (Profil gelöscht)
      @Gesunder Menschenverstand:

      Nun - fragen kostet ja erstmal nichts.



      Fraglich ist doch eher, ob und ggfls. in welchem Umfang Richter zur Auskunft verpflichtet sind.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Die Äußerungen der Chemnitzer Bürgermeisterin sind mir bereits im Fernsehen unangenehm aufgefallen. Wie viele Schritte sind es da noch bis zur Selbstjustiz?

    Dass solche Torheiten etwas mit dem Parteibuch zu tun hätten, ist hingegen ein Beitrag aus dem Reich der Mythen und Legenden.

    Kognitive Defizite haben nichts mit Parteizugehörigkeit zu tun. Wie wir sehen: noch nicht einmal mit Geschlechtszugehörigkeit.

  • Das Statement der Bürgermeisterin lässt auf eine merkwürdige Auffassung von Rechtsstaatlichkeit schliessen. Gewaltenteilung ist in einem demokratischen Staat ein hohes Gut. Menschen werden dort nicht auf politische Empfehlung hin verurteilt, damit man einen Schuldigen hat und wieder Ruhe herrscht, sondern aufgrund der Beweislage.

    Es mag in der DDR so gewesen sein, dass Richter vorgegebene Urteile verkündeten, aber die DDR gibt es seit bald 30 Jahren nicht mehr.

    Die Aussage der in der DDR sozialisierten Bürgermeisterin Frau Ludwig zeigt exemplarisch, dass die Integration ehemaliger DDR-Bürger und -Bürgerinnen in den demokratischen, deutschen Rechtsstaat bis in die politische Elite hinein, nicht besonders gut gelungen ist.

    Es ist vollkommen verständlich, dass aufgrund der Umstände, die Verteidigung die Unvoreingenommenheit der Richter nicht als gegeben sieht. Es ist das Recht jeder Verteidigung diese zu überprüfen und die Richter allenfalls als befangen zu erklären. Das Recht auf einen fairen Prozess haben alle Angeklagten.

    • @ecox lucius:

      Ich bezweifle sehr dass das etwas mit der Sozialisierung in der DDR zu tun hat. Solche Behauptungen und überhaupt diesen "innerdeutschen Rassismus" finde ich mittlerweile gelinde gesagt extrem zum rückwärts essen.



      Und es fällt den Leuten meist nichtmal auf was sie da für einen üblen Mist reden wenn sie Menschen nach ihrem Geburtsort Eigenschaften zuschreiben ohne die Person zu kennen oder sich näher damit beschäftigt zu haben. Wenn jedoch jemand anders exakt das selbe tut sind sie oft mit unter den ersten die laut "Nazi" schreien.



      Gibt auch genug deppen aus dem Westen die sich ähnlich äußern würden.

      Zudem ist aus dem kurzen Zitat auch nicht klar wie es gemeint war. Könnte auch unglücklich formuliert sein und meinen "ich hoffe wir haben den richtigen und das Gericht kann ihn überführen".



      Auch bei solchen Dingen sollte man erstens wie immer wohlwollend interpretieren, was scheinbar nur noch wenige Menschen können, und zweitens im Zweifel für den/die "Angeklagte" gelten lassen.

  • Säße Daniel H. auf der Anklagebank, wen interessierts?



    Jetzt muß ein Urteil kommen.



    Erinnert ein wenig an den Reichstagsbrand.



    Und die SPD mutiert. In Sachsen. Die Stimmung dort färbt ab.

  • Auch bei Zschäpe waren die beiden Verteidiger am Ende grenzwertig

    • @Monika Frommel :

      Ach so, na dann können die Anwälte in diesem Fall ja nicht anders sein.

      Wobei die Fragen nun mal berechtigt sind, wenn man weiß, wie die Justiz in Sachsen mittlerweile tickt und womöglich politischer Druck aufgebaut wird (siehe die Äußerungen der Chemnitzer Bürgermeisterin).

  • Nicht jeder wird es aushalten, dass auch ein Täter, dem die Tat nicht nachgewiesen, mit einem Freispruch rechnen kann ... egal ob bei Tötung durch einen kokainsüchtigen Flüchtling oder Totschlag eines zündelnden Rechtsradikalen ...

    • 8G
      84935 (Profil gelöscht)
      @TazTiz:

      Moment mal, ist er den tatsächlich der Täter? Normalerweise redet man vor dem Urteil vom "Beklagten" oder vom "mutmaßlichen Täter". Offenbar gibt es eine gesellschaftliche Vorverurteilung, der auch Sie auf den Leim gegangen sind. Da sind wir nur einen Schritt von der Lynchjustiz entfernt. Also lassen wir in einem Rechtsstaat die Gerichte ihre Arbeit machen und akzeptieren Freispruch oder Veturteilung. Wenn es bei einem Freispruch wieder Randale geben sollte, dann wird mir wirklich Angst um unser schönes Deutschland!

      • @84935 (Profil gelöscht):

        Ich meine es genau so, wie geschrieben. Auch einem Täter muss die Tat nachgewiesen werden. Ohne Nachweis ist der Täter auch kein mutmaßlicher Täter (mehr).

        Das Problem ist doch in diesem Fall jetzt schon, dass die Beteiligten sehr unterschiedliche Aussagen gemacht haben. Ein Freispruch wird damit wahrscheinlich. Der Täter wird nicht verurteilt werden (können). Das ist rechtsstaatlich, aber eben schwer aushaltbar. Einer wird es ja gewesen sein, es sei denn, das Opfer war es selbst.

        Allerdings haben Sie in einem Punkt recht: wir wissen auch nicht , wer es sonst war ...

        • 8G
          84935 (Profil gelöscht)
          @TazTiz:

          "Der Täter wird nicht verurteilt werden (können)."



          Wenn das so gemeint ist wie "Der Täter wird nicht ermittelt werden können und damit wird für diese Tötung auch niemand verurteilt.", dann bin ich einverstanden.



          Ich habe es (fälschlich?), so verstanden: "Der jetzt Beklagte wird nicht verurteilt werden können"...

          • @84935 (Profil gelöscht):

            Der Beklagte ist mit (hoher ?) Wahrscheinlichkeit auch Täter, aber das allein macht ihn nicht zum Verurteilten. Er wird wohl frei kommen. Ob das einen Jubel wert ist, überlasse ich Ihnen...

            • 8G
              84935 (Profil gelöscht)
              @TazTiz:

              Sie scheinen es nicht kapieren zu wollen... Wahrscheinlichkeit ist im Einzelfall irrelevant! Beispiel: Sie haben hundert mal hintereinander eine Sechs gewürfelt. Sie würfeln noch einmal. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, wieder eine Sechs zu würfeln? Genau 1/6! Trotzdem können Sie sagen, dass Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Hundereins Sechsen würfeln werden... Und da wir es hier mit genau einer spezifischen Tat zu tun haben, kann man einfach nicht sagen, dass er "wahrscheinlich" der Täter ist. Man kann höchstens sagen, so und so viele Indizien weisen auf ihn als Täter hin.



              Ich juble dann, wenn die Justiz einen sauberen Job macht und sich die Öffentlichkeit zurück hält, statt sich vorab auf eine Person als "wahrscheinlichen" Täter fest zu legen, und das politisch zu instrumentalisieren. Offenbar gibt es ja durchaus Zweifel am möglichen Tathergang...

              • @84935 (Profil gelöscht):

                Es wurde aber nur einmal gewürfelt. Und zwar die Sechs. Nur einer hat den Würfel geworfen. Nur leider hat es niemand genau genug gesehen.



                ...



                Der Täter ist ein Täter, auch wenn er nicht verurteil werden kann, wenn der Restzweifel zu groß ist.



                ....



                Letztlich ist es auch egal, wie Sie oder ich darüber denken. Der Täter wird davon kommen ...

  • dieses Statement der Bürgermeisterin. Selten dumm.



    Liebe Sachsen die so denken: es interessiert dass der Schuldige gefunden und hart, aber angemessen bestraft wird! Es geht nicht darum, irgendeinen -vorzugsweise Ausländer- zu verknacken. Besonders verlogen finde ich, jede rechte Straftat im selben Bundesland kleinzureden. Was ein Rechtsstaat ist könnte sich nach nun fast dreißig Jahren bekannt sein. Sachsen war früher eines meiner liebsten Bundesländer. Mittlerweile kommt mir das Klima so vor wie Nahost, andere Ausrichtung aber genau so emotional und irrational. Spätestens wenn ich daran denke, wie vor ein paar Jahren ein psychotischer Iraker nahe Dresden mit Beteiligung des Bürgermeisters an einen Baum gefesselt wurde, denke ich mir einen Vergleich mit Regionen auf der Welt der mir am Ende als rassistisch ausgelegt würde. Drum lasse ich es.

    • @sachmah:

      Mal ne ernstgemeinte Frage: wieso wird in den Medien rechte Gewalt fast nicht thematisiert, Ausländerkriminalität aber ständig?



      Das muss doch der Grund dafür sein, dass ein großer Teil der Öffentlichkeit Ausländer als kriminell wahrnimmt.

      Wäre es nicht sinnvoll, die ganzen rechtsmotivierten Gewalttaten genau so in der Tagesschau zu bringen wie die Messertötungen? Warum geschieht das denn (anscheinend) nicht?

    • @sachmah:

      „dieses Statement der Bürgermeisterin. Selten dumm.“



      In solchen Statements sind SPD Bürgermeister richtig groß, siehe auch Olaf Scholz in HH seinerzeit.

  • Die Richter einer Gesinnungsprüfung zu unterziehen, ist schon starker Tobak. Greift da nicht das Unvoreingenommenheitsgebots, dem ein Gericht zu unterliegen hat? Immerhin behaupten wir, in einem Rechtsstaat zu leben und nicht in einem wo Urteile aus Staatsräson gefällt werden.



    Wann wäre den ein Richter genehm, und wer entscheidet und wie oft? Wie muß er/sie denn ticken? Geht's noch?

    • @Pia Mansfeld:

      Die Verteidigung ist grenzwertig

    • @Pia Mansfeld:

      Nein. Das ist kein starker Tobak. Sondern relativ häufig. Hat Zschäpe z. B. auch mehrfach versucht.

    • @Pia Mansfeld:

      Na das Urteil sollte faktenbasiert sein. Kann auch einer von der AFD, sofern er den Beruf professionell ausübt. Falls.

      Bei den Druck von der Straße muss ein Richter dort sehr willensstark sein um einen Freispruch überhaupt vertreten zu können. Ich hoffe, dass man überhaupt den Schuldigen hat. Falls nein, wird man ihn nie finden. Völlig unprofessionell wie alles dort abläuft.

      • @sachmah:

        wieso sollen Richter sich nicht "dem Druck" entziehen können. Das ist ihr Beruf!

        • @Monika Frommel :

          „wieso sollen Richter sich nicht "dem Druck" entziehen können. Das ist ihr Beruf!“

          Richter sind auch nur Menschen. Für manche ist der Druck irgendwann zu stark, vor allem, wenn er auch die Familie trifft. Deshalb ist es gut, dass der Prozess nicht in Chemnitz, sondern in Dresden stattfindet und der Wunsch der Verteidigung, ihn sogar in ein anderes Bundesland zu verlegen, ist zumindest verständlich.

    • @Pia Mansfeld:

      Ja es geht noch, was befangene Richter und Staatsanwälte verursachen kann man beim Fall Kachelmann nachlesen. Und der Angeklagte hat nun einmal ein RECHT auf unbefangene Richter - selbst wenn er ein Mörder sein sollte.

      Ich frage mich eher wo ist die Tatwaffe, wenn Alaa S. der Täter war, muss es blutbespritzte Kleidung geben,... wenn es einen Kampf gab, gab es bei der Festnahme Hinweise auf Verletzungen, Blutergüsse, etc... beim Verdächtigen...

      Wenn ich die Berichterstattung sehe, scheint man doch eher wenig bis gar keine Beweise zu haben. In dubeo pro reo

      • @danny schneider:

        "...wenn Alaa S. der Täter war, muss es blutbespritzte Kleidung geben,...."

        Falsch.

        Nicht jeder Messerstich verursacht irrsinnige Blutspritzer. So wie der Fall geschildert wurde, wäre es zwar möglich. Aber es ist manchmal auch besser, ein Messer stecken zu lassen, gerade um Blutverlust zu verhindern.

        • @Age Krüger:

          „Aber es ist manchmal auch besser, ein Messer stecken zu lassen, gerade um Blutverlust zu verhindern.“

          Das ist aber erstens ein sehr hypothetisches Herumspekulieren und setzt zweitens voraus, dass ein Täter bei der Tat sehr bedacht vorgeht. In Chemnitz war das aber drittens offensichtlich nicht so. Es wurde entfernt vom Tatort ein Messer mit Blutspuren des Opfers gefunden, das aber keine Spuren des Angeklagten aufwies.

          • @Zwieblinger:

            "Das ist aber erstens ein sehr hypothetisches Herumspekulieren und setzt zweitens voraus, dass ein Täter bei der Tat sehr bedacht vorgeht."

            Ich schreibe ja auch "manchmal" und beziehe mich nicht direkt auf diese Tat. Ich wollte nur darauf hinweisen, was man in solchen Fällen auch machen kann, wenn man erste Hilfe leisten muss. Lernt man zumindest so, wenn man Ausbildungen machen muss, wenn man mit entsprechend aggressiven Menschen zu tun hat. Ich habe den Fall noch nicht in der Praxis anwenden müssen, aber logisch ist es, dass, sofern wirklich dadurch der Blutablauf gestoppt ist, der Fremdkörper besser in der Wunde verbleibt, wenn dies möglich ist.

    • @Pia Mansfeld:

      Wird doch im Artikel erklärt: Politiker*innen fordern öffentlich eine Verurteilung, es gab Demos und Ausschreitungen. Da darf sich die Verteidigung doch vergewissern, dass die Richter*innen tatsächlich unbefangen sind.

      • @LesMankov:

        Und unbefangen heißt noch lange nicht, daß ein Schuldiger freikommt. Der Umkehrschluss gilt indessen schon.