piwik no script img

Kolumne „German Angst“Verkehrte Welt und vierte Gewalt

Endlich aufgedeckt: Nicht die Polizei schützt Recht und Gesetz, um Vertrauen in den Staat überhaupt erst zu ermöglichen. Es verhält sich andersherum!

„Kleiner Polizist, die Welt ist Mist“ – sächsische Wachpolizisten in Ausbildung Foto: dpa

K leiner Polizist, wenn Du einmal auf Streife bist / Und wenn Du durch den Hauptbahnhof gehst / Und in der Wallehalle all die hübschen Jungen siehst / Die schauen Dich an, was machst Du dann

Am Rande einer Pegida-Demo hat es einige Polizisten erwischt. Wieder einmal. Sie haben ihre hoheitlichen Aufgaben ausgeführt, waren korrekt, ordnungsmäßig. Das bescheinigten der sächsische Ministerpräsident, Mitglieder der Regierungspartei, Polizeigewerkschafter.

Was geschah Ein LKA-Beamter geht auf eine rechte Demo. Er versucht mit der Umdeutung der Pressefreiheit in eine „Straftat“ Journalisten an ihrer Arbeit zu hindern. Die Polizei unterstützt ihn und nimmt die Anzeige seines Begleiters aus dem Umfeld der Nazi-Terrorgruppe Freital entgegen – gegen die Journalisten.

Was davor geschah: Clausnitz, Bautzen, Dresden, Chemnitz, immer wieder Einzelfälle in den eigenen Reihen, kurz: #Pegizei. Das Wohlwollen der sächsischen Polizei gegenüber Rechten ist berüchtigt.

Besonders rechte Menschen

Kleiner Polizist, wenn Du einmal im Frühling bist / Und wenn Du mit einem Liebesmädchen gehst / Und wenn sie später sagt, dass sie erst vierzehn Jahre ist / Dann bist Du dran, was machst Du dann

Es wurde betont, PolizistInnen seien ganz normale Menschen und ihre Gesinnung – Wohlverhaltenspflicht hin oder her – entspreche dem rechten Schnitt. Aber so ist es nicht, sie sind besonders rechte Menschen. Der Sachsen-Monitor 2016 zeigte, dass Beamte dem Menschenhass zuneigen. Auch sind von zehn AfD-MdB aus Sachsen vier Polizisten.

Michael Kretschmer aber sieht das anders: „Den hashtag ‚Pegizei‘ halte ich für unverantwortlich!“ Von einer Verantwortung der Polizei, etwa für Pressefreiheit, ist nicht die Rede. So schnell wandert die Verantwortung von den Staatsdienern zu jenen, die auf verbriefte Rechte pochen, statt sie zu erfinden („Das ist eine Straftat“). Nun gibt es also vier Gewalten: Legislative, Judikative, Exekutive und das gesunde Volksempfinden.

Kleiner Polizist, wenn Du einmal betrunken bist / Und wenn Du nicht mehr den Weg nach Hause kennst / Und wenn Du aus Versehen vor die Straßenbahn rennst / Die fährt Dich an, was machst Du dann

„Bürger in Uniform“

Der CDUler Marian Wendt erklärt das im DLF: „Wenn wir solche Kampagnen gegen unsere Polizei fahren, dann brauchen wir uns nicht wundern, wenn sich die Polizisten (…) von dieser Gesellschaft zurückziehen und das Vertrauen in unser Land verlieren“.

Offenbar haben wir also dieses „Bürger in Uniform“ bisher falsch verstanden. Nicht die Polizei schützt Recht und Gesetz, um Vertrauen in den Staat überhaupt erst zu ermöglichen. Es verhält sich andersherum! Frei nach Georg Kreisler „Schützen wir die Polizei“, damit sie nicht das Vertrauen in Recht und Gesetz verliert.

Kleiner Polizist, die Welt ist Mist (F.S.K.: Kleiner Polizist, 1981)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Sonja Vogel
tazzwei-Redakteurin
Vollzeitautorin und Teilzeitverlegerin, Gender- und Osteuropawissenschaftlerin.
Mehr zum Thema

9 Kommentare

 / 
  • Wenn sie von der Nachtschicht kommen haben ihre Augen dunkle Ränder...

    • 8G
      88181 (Profil gelöscht)
      @Sebas.tian:

      Sie rauchen „Milde Sorte“



      weil, das Leben ist doch hart genug...

  • "Er versucht mit der Umdeutung der Pressefreiheit in eine „Straftat“ Journalisten an ihrer Arbeit zu hindern. "

    Es ging um das Recht am eigenen Bild, als Teil des Grundrechtes der informationellen Selbstbestimmung.

    Sofern der Betreffende behindert ist, könnte § 201a 2 StGB Anwendung finden. Dafür gibt es eine Presseausnahme. Das hat die Polizei aber gar nicht zu beurteilen. Richtig ist, dass der Betroffene zivilrechtliche Ansprüche geltend machen kann. Siehe etwa auch den Fall Technoviking, Aufnahmen eines Bobybuilders auf der Fuckparade-Demo und ihre Rekontextualisierung als Meme durch einen Künstler.

    • @Ansgar Reb:

      Oh, und liebe @Frau Vogel:

      Der mittlerweile zum Sprichwort verewigte "Hutbürger" ist kein "LKA-Beamter". Er ist "Tarifbeschäftigter", also ein ganz simpler Verwaltungsangestellter.

      • @Kawabunga:

        Mit Verlaub.

        Wer von euch der Simbel*¿*



        &



        Wenn - Wieviele! Woll.



        Is ja noch nich ausgemacht! Newahr.



        Normal*¡*



        Njorp.

    • @Ansgar Reb:

      "Es ging um das Recht am eigenen Bild, als Teil des Grundrechtes der informationellen Selbstbestimmung."

      Sie, wie so viele andere, verstehen das "Recht am eigenen Bild" falsch. Dieses wird durch das KunstUrhG geregelt und besagt, dass Bildnisse der Person nur unter bestimmten Bedingungen ohne Einwilligung der Person veröffentlicht werden dürfen. Das Anfertigen von Aufnahmen, sofern nicht eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches vorliegt, ist nicht verboten.

      Ein winziges bisschen Recherche statt Nachplappern würde dem öffentlichen Diskurs enorm gut tun.

      • @Kawabunga:

        Jau. a.E. - da saarense was!

        Mal ne Kehrwoche in eigener Sache einlegen. Ihrs ist derzeit derart suboptimal & ahnungslos - daß es nen Hund jammert!



        Schon mal - …irgendwaas g‘hört!



        Aber - Verstanden - Null - Zéro - Nischt!

    • @Ansgar Reb:

      Äh nein. Der Mensch war auf einer öffentlichen Veranstaltung und er hat sich selbst ins Bild gedrängt.



      Außerdem gibt es kein Recht, nicht gefilmt zu werden. Allerhöchstens kann man je nach Situation verlangen, dass nicht veröffentlicht wird.

      Aber: wer sich so prominent auf einer Demonstration in die Kamera drängt, hat das Recht auf Privatsphäre bewusst aufgegeben.

      Versuchen Sie also bitte nicht über das Zitieren von nicht einschlägigen Paragrafen hier zu unterstellen, dass Sie wissen, wovon Sie reden.

      Die Polizei hat die Pressefreiheit und die Journalisten zu schützen. Insbesondere gehört dazu, objektiv zu bleiben. Wenn jemand eine Anzeige erstatten will, muss man seine Personalien auch aufnehmen. Das ist hier nicht geschehen, also nicht mehr viel von Objektivität zu spüren.

  • "„Wenn wir solche Kampagnen gegen unsere Polizei fahren, dann brauchen wir uns nicht wundern, wenn sich die Polizisten (…) von dieser Gesellschaft zurückziehen und das Vertrauen in unser Land verlieren“"

    Ja, macht die Opfer zu Tätern! Nicht die rechtsgesinnte Polizei ist schuld, sondern die BÖSEN Bürger, die darauf aufmerksam machen!



    Wahnsinn...liebe CDU, Frau Wendt...Sie sind gemeingefährlich. Das ist übelste Propagandaverdrehung der Tatsachen.