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Kommentar Abschiebung eines UigurenAdilie muss zurückgeholt werden

Patrick Guyton
Kommentar von Patrick Guyton

Wegen einer Fax-Panne wurde ein Uigure rechtswidrig nach China abschoben. Bayerns Innenminister Herrmann verhält sich nach der Devise: Weg ist weg.

Unter dieser Fahne wird illegal abgschoben Foto: dpa

E s lag wohl kein Behördenvorsatz darin, dass der 23-jährige Uigure D. Adilie im April rechtswidrig von München nach China abgeschoben worden ist. Das tatsächlich nicht als abschiebewütig geltende Münchner Ausländeramt hat auf eine Kommunikationspanne hingewiesen – das Fax des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), in welchem Adilies Asylfolgeantrag bestätigt wurde, hat die Behörde nicht erreicht.

Im sonst so vorbildlich-korrekten Bayern fragt man sich schon, wo da die Sorgfalt abgeblieben ist. Kann bei einem solch sensiblen Thema wie einer Abschiebung der Behördenschlendrian so um sich greifen? Warum sichert man, wenn es womöglich um das Leben eines Menschen geht, eine wichtige Mitteilung nicht noch mit einer Email ab – oder greift mal zum Telefonhörer?

Adilie hatte an jenem Tag eine Anhörung beim BAMF. Die konnte er nicht wahrnehmen, weil er schon am frühen Morgen von der Polizei in ein Flugzeug nach Peking gesteckt worden war. Seither fehlt jede Spur von ihm. Uiguren werden in China systematisch verfolgt. Zu Hunderttausenden werden die Angehörigen der muslimischen Minderheit in Zwangslager zur „Umerziehung“ interniert, ihre Menschenrechte mit Füßen getreten. Bislang erhielten Geflohene in Deutschland immer zumindest eine Duldung.

Die Münchner Abschiebebehörde bedauert die Ereignisse zumindest. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bestätigt den Vorfall nur. Er offenbart in seinem Brief an die Grünen-Bundestagsabgeordnete Margarete Bause, dass es keinerlei Aktivitäten gegeben hat, das Schicksal Adilies weiter zu verfolgen. Weg ist weg: Das ist Herrmanns Ignoranz.

Der Law-and-order-Mann zeigt keine Ambitionen, das Unrecht der Abschiebung rückgängig zu machen. Doch D. Adilie muss zurückgeholt werden, das muss eine Landes- und eine Bundesregierung bewerkstelligen können. Der Münchner Anwalt des Uiguren will das einfordern. Eine Asylpolitik, die ein solcher Fall und ein solches Schicksal nichts schert, hat jegliche Legitimation verloren.

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Patrick Guyton
Autor
Lebt in München, schreibt über mögliche und unmögliche bayerische Begebenheiten. Jahrgang 1967, aufgewachsen im Stuttgarter Raum. Studierte in München und wurde dort zum Journalisten ausgebildet. Es folgten viele Jahre als Redakteur in Ulm, zuständig für Politik und Reportagen. Nun frei atmend und frei arbeitend in der Bayern-Metropole.
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9 Kommentare

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  • 8G
    83492 (Profil gelöscht)

    "Im sonst so vorbildlich-korrekten Bayern fragt man sich schon, wo da die Sorgfalt abgeblieben ist. Kann bei einem solch sensiblen Thema wie einer Abschiebung der Behördenschlendrian so um sich greifen? Warum sichert man, wenn es womöglich um das Leben eines Menschen geht, eine wichtige Mitteilung nicht noch mit einer Email ab – oder greift mal zum Telefonhörer?"

    Vielleicht, weil es das *Bundesamt* für Migration und Flüchtlinge ist, also keine Einrichtung des Freistaates?



    Vielleicht auch, weil die mit Migration befassten Mitarbeiter arbeitsmäßig ziemlich belastet sind?



    Oder vielleicht lässt auch der Elan etwas nach, weil es ein Folgeantrag war, also ein Antrag den Asylbewerber nach "unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrages" (*) stellen?

    "Eine Asylpolitik, die ein solcher Fall und ein solches Schicksal nichts schert, hat jegliche Legitimation verloren."

    Aus einem Einzelfall auf die gesamte Asylpolitik zu schließen ist ziemlich fragwürdig. Aber was soll es, andere Populisten sind mit diesen Methoden ja auch erfolgreich.

    (*) www.bamf.de/DE/Ser...504430&lv2=1364172

  • Worin bestand denn die Rechtswidrigkeit?

    Wieso ist die Münchner Behörde schuld, wenn das BAMF nicht faxen kann oder anrufen? War der Termin abschiebehindernd? Hier steht leider zu wenig.

    • 8G
      83492 (Profil gelöscht)
      @Ansgar Reb:

      "Worin bestand denn die Rechtswidrigkeit?"



      Dass Adilie einen Asylfolgeantrag gestellt hatte, der noch nicht entschieden war.



      Dann darf wohl nach Gesetz nicht abgeschoben werden. Wenn das, warum auch immer, pasiert, ist das rechtswidrig.



      Und dann ist es auch egal, ob ein Praktikant vergessen hat, das Faxpapier einzulegen oder ein Blitz die Elektronik



      des Fax geschrottet hat. Es bleibt rechtswidrig.

  • Zurück holen? Naja, das wäre eine passende Headline für die chinesische Presse gewesen...

  • Für Christen hatte der Papst Franziskus ein Büchlein geschrieben: "Gottes Name ist Barmherzigkeit!"



    Im Bayerischen Wald hat diese Buschtrommel noch kein Gehör gefunden?



    Die san die: "dass der 23-jährige Uigure D. Adilie im April rechtswidrig von München nach China abgeschoben worden ist." Für so etwas gibt es die Beichte? Na und?



    Das bayerische Wirken hat seine Spuren in der Blau Weisen Fahne Griechenlands hinterlassen. Die hatten uns 2000 Jahre vorher bereits die Demokratie geschenkt (die Besten sind gewählt und es geht nach dem Gesetz zu)



    Dazu haben die Franzosen 1789 uns die Republik (res publica = öffentliche Sache) und die Menschen-Rechte gebracht.



    Warum ist diese Kultur im Bayerischen Wald noch nicht angekommen??

    • @Peter Meisel:

      Offene Grenzen sind vielleicht für Marxisten Menschenrechte. Für mich nicht

  • Joachim Herrmann zeigt eben, wie weit es her ist mit dem "christlich" im Namen der CSU. Er schaut scheinbar gerne Menschen beim Sterben zu und dreht dabei lächelnd Däumchen.

  • Zum 33. Mal sage ich es: Der Kreuzritter Markus Söder sollte das Kommunikationsinstrument Rauchzeichen wieder einführen .So schwer kann es doch nicht sein ! Der Heimat- und Sorgenminister Horst Seehofer kann das organsisieren.



    Es ist schon ein Kreuz mit dem Kreuz !

    • @Pink:

      Das reicht nicht. Die richtige Zahl lautet:



      42