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Ermittlungen der Polizei zu G20Sie kriegen nicht genug

Die Hamburger Polizei haut TV-Sender um Material zu den G20-Protesten an. Die Pressefreiheit scheint sie nicht zu interessieren.

Randale im Juli 2017 Foto: dpa

Die Hamburger Polizei hatte schon immer ein merkwürdig enges Verhältnis zur Bild. Die Boule­vardreporter*innen sind bestens informiert und stets vor Ort, wenn die Polizei frühmorgens Wohnungen durchsucht oder mitten in der Nacht auf dem autonomen Zentrum Rote Flora herumturnt und unliebsame Plakate entfernt.

Im Gegenzug übernimmt die Bild Polizeiaufgaben: Schon zwei Mal hat sie nach dem G20-Gipfel Bilder von mutmaßlichen Krawallmacher*innen auf den Titel gedruckt und gefragt: „Wer kennt diese G20-Verbrecher? Sachdienliche Hinweise bitte an die nächste Polizei-Dienststelle.“ Keine Frage, das geht gar nicht. Aber was erwartet man schon von der Bild.

Neuerdings will die Polizei offenbar ihre Zusammenarbeit mit den Medien ausweiten und erreicht dabei ein neues Level. Sie hat, so bestätigt es der Hamburger Senat in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion, „lokale und überregionale Sender kontaktiert, die über den G20-Gipfel berichtet haben“ – und sie um die Herausgabe ihres Videomaterials gebeten. Der NDR, das ZDF, N24, RTL, Sat.1 und n-tv sowie mehrere Produktionsfirmen haben entsprechende Anfragen erhalten, berichtet das Medienmagazin „Zapp“.

Fast alle gaben nur Material raus, das ohnehin ausgestrahlt worden war – allerdings in besserer Qualität. Zudem räumte eine Produktionsfirma ein, unveröffentlichtes Rohmaterial herausgegeben zu haben. Auch der Sender n-tv, der zu RTL gehört, gab 10 Minuten unveröffentlichte Aufnahmen heraus – angeblich aus Versehen.

Quellenschutz? Egal

Diese Kooperation ist von der Medienseite ärgerlich und von staatlicher Seite mehr als dreist. Die Polizei schert sich nicht um die Pressefreiheit; Quellenschutz und Informationsgeheimnis sind ihr herzlich egal.

Das hat sie in der Vergangenheit schon mehrfach gezeigt, zum Beispiel als Polizist*innen vergangenes Jahr nach den Blockupy-Protesten in Frankfurt die Wohnung des Berliner Fotografen PM Cheung durchsuchten und Material beschlagnahmten. Oder auch, als die Polizei zwischen 2003 und 2006 eine verdeckte Ermittlerin in den freien Radiosender FSK einschleuste.

Auf der Medienseite muss man sich fragen, was sich die Sender davon versprechen, wenn sie als Hilfsarbeiter*innen der Polizei zur Hand gehen. Sie können dabei nur verlieren – ihre Unabhängigkeit, ihre Glaubwürdigkeit, ihr Ansehen, und letztlich ihre ganze Arbeitsgrundlage.

Wer wird sich noch filmen lassen, wenn er davon ausgehen muss, dass die Aufnahmen hochauflösend an die nächste Polizeidienststelle gehen? Es ist ein Unterschied, ob man im Fernsehen den Bruchteil einer Sekunde lang in der Masse einer Demonstration zu sehen ist oder ob sich Profiler das Ganze in Topqualität reinziehen und bis auf die Popel am Nasenloch ranzoomen können.

Im Einzelfall schließt der Polizeipräsident Ralf Meyer auch Beschlagnahmungen nicht aus, wenn die Aufnahmen unverzichtbar seien

Tja, und nun? Bleibt die Frage, was das Ganze soll. Die Soko „Schwarzer Block“ sitzt seit Monaten vor einem riesigen Berg Daten. 165 Mitarbeiter*innen beackern über 30.000 Bild- und Videodateien. Woher also dieser Trieb, immer mehr Material akquirieren zu wollen?

Die Polizei sagt dazu, sie sei gesetzlich verpflichtet, „die für die Verfolgung von Straftaten erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen“ und mögliche Beweismittel zu sichern. Sie betont auch die Freiwilligkeit der Aktion. Allerdings schließt der Polizeipräsident Ralf Meyer auch Beschlagnahmungen nicht aus – „im Einzelfall“ und „wenn man auf bestimmtes Material angewiesen“ sei, sagte er dem NDR.

In ihrer Sammelwut hat die Soko „Schwarzer Block“ auch das Bundespresseamt gebeten, alle Journalist*innen, die beim G20-Gipfel akkreditiert waren, ebenfalls nach der Herausgabe ihres Materials zu fragen. Das Amt ist dieser Bitte nicht nachgekommen, aus datenschutzrechtlichen Gründen.

Auch die taz hatte übrigens beim G20-Gipfel Videoteams im Einsatz. Bei denen ist die Polizei aber noch nicht vorstellig geworden. Das kann sie sich auch gleich sparen.

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33 Kommentare

 / 
  • Ok. Denn doch nochmals.

    &

    Vorweg. Danke für den Hinweis - war mir

    durchgegangen.Unterzeichnet. Klar.

     

    Aber denn doch mal Karo einfach runtergezählt.

    Wenn ein Pol.Präsi - die Anweisung gibt -

    "Geht mal bei den Fernies vorbei - vllt. rücken die ja nicht gesendetes Material raus!"

    So ist diese Anweisung - weil sie ja ersichtlich auf die Herausgabe von Pressefreiheit; Quellenschutz und Informationsgeheimnis geschütztes Material zielt - rechtswidrig. Punkt.

    Der angewiesene Beamte - wäre gut beraten - um seine Dissi-akte clean zu halten - zumindest zu Remonstrieren;

    d.h. Gegenvorstellung zu erheben & auf eben dieses zu verweisen.

    ( ~> Erstmals wird die Remonstrationspflicht wohl in der Württembergischen Verfassungsurkunde von 1819 erwähnt!;) //http://www.staatsrecht.info/pub/beamte.pdf

    Denn nach Art 1 - Bindung der Öffentlichen Gewalt & 19 Grundgesetz ist es der Polizei verwehrt - zu Straftaten aufzufordern. Eh klar.

     

    So aber läuft der Hase landauf land ab aber nicht.

    Weil - es weitgehend - wie auch im around hie&leider gern auch da - am erforderlichen Unrechtsbewußtsein fehlt. "Wir dürfen das - ja mal versuchen - gell!"

    Nö. Dürfense nich.

     

    Aber der Grund liegt tiefer.

    Dissi etc ? - "geht mir doch am Arsch vorbei"

    & das geht so ~>

    In der Sitzungspause fragte der eher konservative

    Kollege Vorsitzende - den Vertreter der Bezirksregierung!! zu vorigen Sache out of the records!;)

    "Was uns doch Kopfzerbrechen bereitet -

    Die Dissi-Akte des Mannes ist handbreit dick.

    Er darf schon keine Dienstwaffe mehr tragen. Hat uns privat gestern "ausgespäht"!

    Wird aber dennoch regelmäßig befördert.

    Bitte. Aber. Was geht da ab?"

    (Retirieren auf Toilette wird nicht zugelassen!;)

    "Also ja - sicher. Mißlich. Aber das sind ja immer Paketvorschläge!" - "???" - "Nunja - das sind ja ganz umfängliche Peronalvorgänge - also das ist ja mit dem Peronalrat abzustimmen & der Mann ist ja in der Polizeigewerkschaft - in einer jedenfalls -

    &

    So ist er bei den Paketen dann halt dabei. So geht das!"

  • Ein kleiner Tip an die Strafverfolger - Straftaten aller Art während der G20-Proteste wurden ausführlich dokumentiert unter:

    https://g20-doku.org/

  • Was ist verwerflich daran, wenn die Presse eine klare Straftat gefilmt hat und die Filme an die Polizei gibt? Stellen Sie sich vor, die Presse hätte in Köln in der Sylvesternacht gefilmt und die Herausgabe verweigert - ein Aufschrei wäre sofort organisiert worden. Aber es hat einen Grund, weshalb es hier anders ist: Es geht hier um Straftaten zwischen Polizei und Demonstranten. Situationen, in denen der leider nicht unbegründete Verdacht existiert, dass da nicht neutral ermittelt wird. Da werden Leute monatelang eingesperrt, obwohl nichts gegen sie vorliegt und V-Leute gedeckt. Daran sollte die Presse nicht mitwirken. Aber der Grund liegt tiefer. Der Grund liegt darin, dass es in Deutschland nur abhängige Staatsanwaltschaften gibt. Das lässt sich ändern. Unterschreibt bei der Petition für eine unabhängige Staatsanwaltschaft in Deutschland: https://www.change.org/p/parlament-einf%C3%BChrung-einer-unabh%C3%A4ngigen-staatswanwaltschaft-in-deutschland?recruiter=24880619&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink&utm_campaign=share_page&utm_term=triggered

  • Geb's auf. Mr. MeckSchreck di xte

    &

    Empfehle - Onkel Herbert & Herr Lüg! https://m.youtube.com/watch?v=DwH1inbYWJI

    "…Sie wissen…"

    &

    Nüscht für unjut - wa!

    Aber - wie ich als als altgedienter Fahrensmann im Dienstrecht weiß -

    In der Polizei - von unserem

    Öberschten Verfassungsminister IM

    FrozenThomas de Misère ab - ist diese

    Rechtstaatswidrige Denke - leider weit verbreitet.

    & Genau!

    Deswegen kassieren sie dann auch -

    vor den Verwaltungsgerichten in Sonderheit - eine Ohrfeige nach der anderen.

     

    So sieht's aus!

    Nur - Wo kein Kläger - ist auch kein Richter & Genau deswegen ist es so wohlfeil - Solches wie Sie hier redundant zu verzapfen!

    Bitter - aber die BRD-Realität -

    Wenn auch regional durchaus unterschiedlich - das ja!

     

    Ende des Vorstehenden.

    • @Lowandorder:

      Vergiss es. Alter Ego oder zumindest Bruder im Geiste von "So ist das Gesetz"-WAHRHEITUNDKLARHEIT siehe https://www.taz.de/!5466414/

       

      "Wer nix zu verbergen hat, hat nix zu befürchten?" Tja, vorbei.

      (wobei der Spruch immer schon grenzdebil blöd war, ist, sein wird)

  • Ich frag' immer, wann mal jemand auf die Idee kommt zu fragen, wer die Idee hatte die G20 in einer deutschen Großstadt abzuhalten? So was ist doch entweder bekloppt oder bösartig.

  • Langsam sollte auch den braven Bürgern aufgehen, wozu das Vermummungsverbot gut ist, und warum man zunehmend auch als Normaldemonstrant gut daran tut, ggf. NICHT Gesicht zu zeigen. Aber "Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten", ja ne, is klar.

    • @Da Hias:

      Aber wer gegen die aktuelle Politik ist ist der Feind und hat damit etwas zu verbergen.

      Viel mehr muss klar werden, dass Jede® der etwas nach links bewegen will in diesem Lad etwas zu verbergen hat

  • Ist doch super... bis 2020 klappt das mit dem Polizeistaat inklusive totaler Überwachung dank lückenloser medialer Präsenz ! Dann ist es auch scheißegal welche Farbe der Verein hat der im Reichstag auf dem Podest sitzt.

     

    Kippt man die Farben der Jamaika/Groko zusammen was kommt raus?

    • @Laughin Man:

      Schau mal über die große Mauer nach China, was da in Sachen Predictive Policing, Bevölkerungsbespitzelung, -Scoring, -Disziplinierung gerade aufgebaut wird. Bekommen wir auch noch.

  • Sollte sich durchsetzen, dass Rundfunkanstalten ihr Rohmaterial an Strafverfolgungsbehörden ausliefern, bedeutet das dass Ende freier Berichterstattung. Glaubt da einer noch, dass ein Team unbehelligt arbeiten kann? Ähnliche Auseinandersetzungen gab es bereits in den 80er Jahren während der AKW-Bewegung oder den Hausbesetzungen. Sicherlich ist die Verfolgen von Gesetzesbrüchen wichtig, aber entscheidend ist die Gewährleistung der freien Berichterstattung - denn diese schützt das Grundgesetz - noch.

    • @Philippe Ressing:

      "... denn diese schützt das Grundgesetz - noch."

      Noch.

       

      Die Entwicklung zum totalen Krieg gegen bürgerliche Freiheiten ist nicht mehr zu stoppen.

    • @Philippe Ressing:

      In einem kurzen Satz: Die haben echt den Arsch offen.

      (etwas nettiquettekompatibleres fällt mir dazu nicht ein)

    • @Philippe Ressing:

      Ach das sind doch alle ganz ganz friedliche Demonstranten und sämtliche Probleme gibt's doch nur wegen der pösen pösen Polizei.

       

      In diesem Sinne dürfte das Rohmaterial so interessant sein wie eine Folge Berlin Tag&Nacht.

       

      Die Strafverfolgungsbehörden werden sich also langweilen und nichts finden (und wenn dann war es eh ein Agent des VS, gelle).

      • @Thomas_Ba_Wü:

        Die müssen auch nichts finden für eine Verurteilung. Es reicht dein Gesicht und das du in der Nähe warst, damit bist du mit anderthalb Beinen im Knast. Für ne Anzeige und Verurteilung wegen Landfriedensbruch reicht es aus auf einer Demo anwesend zu sein auf der etwas passiert ist

        Siehe Fabio

        Dazu reicht nachgewiesene Anwesenheit auch für ne Hausdurchsuchung und ein paar Gram Gras, vlt ein paar Sticker mit PKK Motiven oder ein zwei Silvesterreste aus Polen reichen für Knast wenn du die falsche politische Einstellung hast

        Das vollständige Durchleuchten des politischen Gegners ist für den Staat übrigens auch immer ne nützliche Angelegenheit

  • Gäähn... und `Seufz´* ... ist doch schon seit den 80´ern so, das in Hamburg.. das linksautonome "lifestylespektrum" vom VFS und `agent provocateurs´unterwandert ist! ( so in der einstigen Hafenstrasse, so in der Roten Flora !) Oftmals ging so die Stimulation zu krimineller Gewalt (verdeckt) vom Staate aus! Wie viele der `naiven´Jungen Menschen, die da, gefüllt mit Zukunftsangst, von `verdeckten´, jedoch staatlich Angestellten agent provocateurs zu Gewalt und Hass motiviert wurden... der VFS und die Polizei sollten es wissen!

    Die gegenwärtige Suche nach Drahtziehern.. riecht nach Aktion zur Selbstlegitimation des VFS und der Polizei.. und dient, m.E. nicht Bürgers Vertrauen in VFS und den Leitern der Polizei! Die Polizei, als notwendigkeit zur Erhaltung der Ordnung im Zivilstaat sollte lernen, sich nicht als politisches Machtwerkzeug missbrauchen zu lassen... *

  • "Diese Kooperation ist von der Medienseite ärgerlich und von staatlicher Seite mehr als dreist. Die Polizei schert sich nicht um die Pressefreiheit; Quellenschutz und Informationsgeheimnis sind ihr herzlich egal."

     

    Was ist das denn für ein seltsamer Satz: die Pressefreiheit schützt vor Eingriffen, also Durchsuchungen u.ä., hier geht es um die Bitte, Material herauszugeben und dies auf frewilliger Basis. Ein Eingriff ist damit in keiner Weise verbunden.

    • @Dr. McSchreck:

      Wie würdest Du den Satz des Herrn Meyer deuten?

      - Zitat:

      "Allerdings schließt der Polizeipräsident Ralf Meyer auch Beschlagnahmungen nicht aus – „im Einzelfall“ und „wenn man auf bestimmtes Material angewiesen“ sei, sagte er dem NDR.

      - Zitat Ende.

      Also ggf. leichtes Nchhelfen bei Mangel an Freiwilligkeit? Gut, geltendes Recht, Pressefreiheit, Informantenschutz: Man scheißt drauf - siehe https://taz.de/Razzia-wegen-G20-Krawallen/!5467534/ - „Sie sagten nur, wir könnten ja hinterher gerne noch dagegen klagen“, das war bei einem Kreistagsabgeordneten, wo der Durchsuchungsbeschluß seiner Frau gegolten hatte und sie rechtswidrig die gesamte IT aller Anwesenden abgeräumt hatten. So wird's in den von der Pressefreiheit geschützten Redaktionen ebenfalls laufen.

      • @Da Hias:

        Wenn beschlagnahmt werden soll, braucht man dafür eine gesetzliche Grundlage und die Durchsuchung und Beschlagnahme bei Presse wurde vor einiger Zeit gesetzlich erschwert. Wenn also ein Richter eine solche genehmigen soll, müssen schon sehr gute und konkrete Argumente genannt werden. "Nicht ausschließen" kann man viel...

        • @Dr. McSchreck:

          Lies bitte mal den Artikel, den ich verlinkt habe. Genau auf die gesetzliche Grundlage wird geschissen, du kannst ja klagen (aber erst mal ist das Zeug weg. Ähnliche Fälle, wo die IT erst mal weg (und alles verwertbare gesichert) ist, und wo man im Nachhinein auf dem Klageweg die Rechtswidrigkeit festgestellt bekommt, gibt es genügend. Nur - von der Feststellung der Rechtswidrigkeit im Nachhinein (und Herausgabe einer ggf. unbrauchbar gewordenen IT nach dem Verfahren) hat man als Journalist, als Doktorand, der grade seine Arbeit mit dem beschlagnahmten Laptop schreibt, erst mal nix. Weg ist weg, (wenn sie gründlich waren, incl. aller Datensicherungen), und die Garantie, daß brisantes trotz Verwertungsverbot nicht doch bei den Behördlichkeiten bleibt, um bei Bedarf zumindest wieder Verdacht zu schöpfen, hast Du auch nicht. Vom ganzen Ärger, um weiterarbeiten zu können, erst mal eine neue IT zum Weiterarbeiten auf eigene Kosten zum Laufen zu bekommen, red ich gar nicht....

  • Auf der Medienseite muss man sich fragen, was sich die Sender davon versprechen, wenn sie als Hilfsarbeiter*innen der Polizei zur Hand gehen. Sie können dabei nur verlieren – ihre Unabhängigkeit, ihre Glaubwürdigkeit, ihr Ansehen, und letztlich ihre ganze Arbeitsgrundlage.

     

    Also, die taz filmt, wie ein Rechtsradikaler einen anderen Menschen verprügelt. Dann würde die taz aufgrund ihrer heeren Grundsätze das Material für sich behalten und es nicht der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen?

     

    Das glaube ich der taz nicht. Oder spielt es eine Rolle, ob linke oder rechte Straftat?

    • @Strolch:

      Ich glaube schon dass die Taz ein Video von einer Gewalttat eines linken herausgegeben würde. Hierbei geht es nur nicht um ein Video einer Gewalttat sondern um umfangreiches Videomaterial mehrtägiger Demonstrationen in dessen Rahmen die Polizei Staatsanwaltschaft Straftaten vermutet. Den Unterschied sollten sie eigentlich erkennen können.

      • @Der Epping:

        Warum wird nicht das ganze Material freigegeben, schließlich kann nichts relevantes darauf sein, weil ja keine Seite was angestellt hat. Also dürfte auf den Videos nur das zurückschlagen von Wattebällchen mir Schaumstoffschlägern sein. Somit muss niemand was befürchten.

        • @Günter Witte:

          Siehe Fabio V. - ihm kann wahrscheinlich außer seiner unvermummten Anwesenheit nichts nachgewiesen werden. Nach Rechtslesart diverser beteilgter Richter (und einiger Kommentatoren bei der taz, mit denen ich mich schon unter anderen Artikeln gerne gezofft habe) genügt aber die pure Anwesenheit. Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen bzw. "So ist das Gesetz". (WAHRHEITUNDKLARHEIT https://www.taz.de/!5466414/ ). Also zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort genügt.

          Der Punkt, wo man als brav-naiv-unvermummter, gewaltloser Demonstrant nix zu verbergen = nix zu befürchten hat, ist längst vorbei.

  • Die Polizei schert sich nicht um die Pressefreiheit; Quellenschutz und Informationsgeheimnis sind ihr herzlich egal.

     

    Na ja, die Schelte muss -wenn überhaupt an die Medien gehen. Die Polizei hat gebeten. Die Sender hätten alle ablehnen können. Das Problem sehe ich ehrlich gesagt nicht. Problem bei der Pressefreiheit bestünde doch nur, wenn die Polizei das Material beschlagnahmt. Das war aber nicht der Fall.

    • @Strolch:

      Ehe ich Sie zum 'Strolchie h.c.' erkläre -

       

      Ihnen sind "Rechtsstaat" - Bindung an - "Recht&Gesetz" - "Amtseid" etc -

      Schon mal untergekommen?!

      Fein.

      &

      Räuberhöhle - ist das Gegenteil.

      Get it?! Try it again.

      Dank im Voraus!;))

      • @Lowandorder:

        kann Ihren Einwand nicht verstehen. Selbstverständlich darf die Polizei jeden bitten, sogar Rechtsanwälte. Die Frage ist, was diese herausgeben und wie sie das mit ihrer Schweigepflicht vereinbaren. Die werden der Bitte also in der Regel nicht nachkommen.

         

        Bei den Medien wird das der Rechteinhaber ebenso frei entscheiden, wobei es eine Schweigepflicht nicht gibt. Und "Quellenschutz" bei Filmen in der öffentlichkeit, ohne konkreten Bezug zu einer Quelle.....?

        • @Dr. McSchreck:

          Tut mir leid für Sie.

           

          Aber wenn Sie´s mit -

          "Versuchen kann Polizei´s erst ja mal" halten -

          Sich erkennbar rechtswidrig Daten etc zu beschaffen!

          Ja dann. Kann ich Ihnen auch nicht helfen.

          (Mit den Hofgartenwiesefotos - ich hab´s hier schon mal erzählt - wurden wir als Refis bei der Bullerei konfrontiert bzw haben wir die.

          &

          Denen war völlig klar - daß das rechtswidriges Verhalten - rechtswidrig gewonnene Erkenntnisse war(en).

          Ähnliches habe ich schon mal - berichtet von einem LKA-Mann! - zur Abhörpraxis ausgeführt.

          So jet halt.

           

          btw - daß Sie signifkant staatstragend bis - wie hier -

          "Right or wrong " - öh denken.

          Is plan as plan can be - jedenfalls mir.

          Damit wird solches aber noch lange nicht -

          Richtig - noch gar rechtens.

          Mit Verlaub.

          • @Lowandorder:

            es ist nicht rechtswidrig, Journalisten um ihr Filmmaterial zu bitten. Es ist auch nicht rechtswidrig, wenn sie es freiwillig herausgeben.

             

            Rechtwidrig wäre es, bei Journalisten ohne richterliche Genehmigung zu durchsuchen und Material zu beschlagnahmen.

  • Na Mahlzeit.

    "..Die Polizei schert sich nicht um die Pressefreiheit; Quellenschutz und Informationsgeheimnis sind ihr herzlich egal...." anderes würde ja wohl in

    HH ja wohl auch erstaunen. Leider nicht nur da - woll.

    &

    "..Fast alle gaben nur Material raus, das ohnehin ausgestrahlt worden war – allerdings in besserer Qualität. Zudem räumte eine Produktionsfirma ein, unveröffentlichtes Rohmaterial herausgegeben zu haben. Auch der Sender n-tv, der zu RTL gehört, gab 10 Minuten unveröffentlichte Aufnahmen heraus – angeblich aus Versehen..."

     

    Wer´s glaubt - zahlt´n Thaler.

    Aber die HH-Bullerei ist ja auch in einer mißlichen Lage.

    So ein feines Schloß wie an der Bonner Hofgartenwiese - dunnemals.

    Ja das fehlt - & zwar sehr. Für die althergebrachte rechtswidrige Praxis.

    &

    Remember.

    Als die Sonne ihren Himmelslauf derart hatte fortschreiten lassen -

    Daß die Gesichter der NoNoNostands-No-Demonstranten gut ausgeleuchtet waren!

    Ja da gingen die Fenster im Schloß auf - & dann fotografierte sich die Bullerei den Wolf.

     

    Aber.

    Gedacht sei dem SDAJ-Gewerkschafte aus HH - der nach Kapotthut Friedensklärchen (DFU;))

    & Baskenmütze Böll - unter allgemeinem Beifall von der Tribüne rief -

    Chenossinnen & Chrenossen - Wir haben schon drei Innenminister geschafft -

    Wir werden auch diesen schaffen!"

    &

    Den Heutigen - ins Stammbuch - wie recht behielt er!

    Der jugendliche Held IM Ernst Benda - wurde Präsi in Karlsruhe!

    &

    Sein Senat - hob völlig unerwartet das Menschenrecht auf - doch doch!

    Informationelle Selbstbestimmung aus der Taufe - öh dem Grundgesetz.

    Zum Entsetzen der rechten Fronde & Aller!! - seiner Nachfolger als IM bis heute.

    Was er - Ernst Benda - Aber vehement öffentlich verteidigte!

    &

    Ihm - Nu. Rache muß sein unter Christen - den EuGH-Präsi kostete. Chapeau.

     

    kurz - Nicht verzagen. Dranbleiben. s.o.!;))

    • @Lowandorder:

      sorry - gedacht mit dem genitiv!;))

      Anyway.