Ein Gericht, zwei Meinungen: Bulgarien unzumutbar?
Ob Bulgarien für Geflüchtete sicher ist, bewerten Richter desselben Verwaltungsgerichts in Hannover unterschiedlich. Flüchtlingsrat fordert Rechtsprüfung.
HANNOVER taz | Eine jesidische Mutter mit drei minderjährigen Kindern hat die Region Hannover schon nach Bulgarien abgeschoben. Als sogenanntes Ersteinreiseland hatte Bulgarien die Familie aus Syrien als Flüchtlinge anerkannt. Nun sollte ihr 19-jähriger Sohn folgen, aber das Verwaltungsgericht Hannover entschied, dass die Abschiebung in das EU-Land nach der Dublin-Regelung (siehe Kasten) seine „Existenz bedrohen und zu einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung führen“ würde.
Flüchtlinge seien in Bulgarien „weitgehend auf sich allein gestellt“, heißt es in der Begründung der 15. Kammer des Verwaltungsgerichts. Ihnen drohe Obdachlosigkeit, sie bekämen keine Sozialleistungen und hätten keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Entscheidung ist bemerkenswert, denn noch im Dezember 2016 hatte die zweite Kammer desselben Gerichts entschieden, dass die Abschiebung von Mitgliedern derselben Familie nach Bulgarien rechtmäßig ist. Es sei nicht vom „Vorliegen systemischer Mängel auszugehen“, auch wenn die Lebensbedingungen für Geflüchtete in Bulgarien „schwierig sein mögen“, heißt es in der Begründung.
Zurzeit lebt die Familie voneinander getrennt. In der Nacht zum 3. Februar hatte ein großes Polizeiaufgebot die Abschiebung der Mutter und der drei Kinder in die bulgarische Hauptstadt Sofia durchgesetzt (taz berichtete). Der Vater und der 14-jährige Sohn der Familie sind in Deutschland geblieben. Denn der Jugendliche war nicht zu Hause, als die Polizisten kamen. Doch anstatt die Abschiebung aus diesem Grund auszusetzen, wurde die Familie getrennt. Der 19-Jährige Sohn, dessen Verfahren unabhängig lief, darf nun zunächst in Lehrte nahe Hannover bleiben.
Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert die wochenlange Trennung der Familie. Diese erinnere „an die dunklen und längst überwunden geglaubten Zeiten der Vorgängerregierung in Niedersachsen“. Denn Innenminister Boris Pistorius (SPD) war mit dem Vorsatz angetreten, „mehr Menschlichkeit“ in der Asylpolitik walten zu lassen.
Die Dublin-Regelung besagt: Wer in einem EU-Land ein Asylverfahren begonnen hat, kann in keinem anderen EU-Land mehr Asyl beantragen. Er oder sie wird im Zweifel dorthin abgeschoben.
Das führt dazu, dass Asylsuchende versuchen, unerkannt von der EU-Außengrenze bis nach Deutschland oder Skandinavien zu kommen, um dort ihren Antrag stellen zu können.
Mit der Datenbank „Eurodac“ soll verhindert werden, dass Flüchtlinge die Regelung umgehen: Die Fingerabdrücke der Geflüchteten werden dort gespeichert und den GrenzhüterInnen europaweit zum Abgleich bereitgestellt.
Die Regelung ist umstritten, unter anderem, weil für Flüchtlinge in manchen EU-Staaten inhumane Bedingungen herrschen.
Das Innenministerium geht jedoch davon aus, dass die Abschiebung rechtmäßig war und beruft sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Das hatte festgestellt, dass ein „nationales Abschiebungshindernis wegen gravierender Mängel in Bulgarien nach derzeitiger Erkenntnislage nicht festzustellen sei“. Und auch die zuständige Region Hannover sieht „keine Rechtsgrundlage für eine Wiedereinreise nach Deutschland“.
Die Familie will die Abschiebung trotzdem nicht akzeptieren. Sie hat vor dem Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. „Sie haben sich in Bulgarien nicht aus dem Hotel am Stadtrand getraut“, sagt Weber. Es sei bekannt, dass Rechtsextreme dort regelrecht Jagd auf Geflüchtete machten. In einer staatlichen Unterkunft sei die Frau mit ihren Kindern nicht aufgenommen worden. Auch finanzielle Unterstützung von den Behörden habe es nicht gegeben. „Ein Cousin ist dort hingereist, um ihr Geld für das Hotel zu geben“, sagt Weber.
Heute seien die Mutter und die Kinder trotz der gesetzlichen 30-monatigen Wiedereinreisesperre „wieder auf dem Weg nach Deutschland“, sagt Weber. „Wir fordern vom Innenministerium, dass es die Familie nicht in Haft nehmen lässt und eine Rechtsprüfung zulässt.“
Was passiere, sollte die Familie illegal wieder einreisen, „sei zu prüfen“, sagt eine Sprecherin der Region. Eine erneute Abschiebeandrohnung würde in jedem Fall erlassen werden. Ob mit der Abschiebung auf eine Entscheidung über die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht gewartet würde, „wäre mit dem Innenministerium abzustimmen“, so die Sprecherin. Denn auch der Vater sei „grundsätzlich ausreisepflichtig“.
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