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Rechtsanwälte von Hartz-IV-EmpfängernGut verteidigt, trotzdem pleite

Manche Jobcenter zahlen Anwälten von Arbeitslosen kein Honorar mehr, sondern verrechnen es mit deren Schulden. Anwaltskammer sieht Schutz von Armen in Gefahr.

Immer für eine unliebsame Überraschung gut: das Jobcenter. Foto: dpa

Es besteht kein Zweifel, dass Aglaja Nollmann ihre Arbeit gut gemacht hat. Das Jobcenter war der Ansicht, dass ihr Mandant zu viel Geld ausgezahlt bekommen habe, und verlangte es zurück. Die Anwältin für Sozialrecht legte Widerspruch ein – und bekam recht. Trotzdem erhält sie für ihre Leistung nun kein Honorar. Rund 800 Euro, die ihr das Jobcenter hätte erstatten sollen, seien mit den Schulden ihres Mandanten verrechnet worden, erzählt sie. Das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg habe dieses Honorar zwar anerkannt. „Es hat mir aber auch geschrieben, dass ich dieses Geld nicht kriege.“

Andere SozialrechtsanwältInnen machen ähnliche Erfahrungen. Das ist kein Zufall: In einem Praxishandbuch der Bundesagentur für Arbeit wird darauf hingewiesen, dass nicht der Anwalt, sondern der Kläger – also der Arbeitslose – Anspruch auf Kostenerstattung habe. Und weiter: „Vor jeder Auszahlung von zu erstattenden Kosten (…) ist zu prüfen, ob gegen den Kostengläubiger Forderungen seitens des Jobcenters bestehen, die aufgerechnet werden können.“ Im Klartext heißt das: Wenn Arbeitslose dem Jobcenter Geld schulden, ist es gewünscht, dass das Anwaltshonorar mit diesen Schulden verrechnet wird. Die Anwälte gehen dann leer aus.

Das hat auch Folgen für die Menschen, die sie vertreten. „Wenn man seine Kosten nicht reinbekommt, kann es für Arbeitslose schwierig werden, einen Anwalt zu finden“, warnt Lara Heitmann, Sozialrechtsanwältin in Neukölln. Auch sie bekam in zwei Fällen das Honorar wegen der Schulden ihrer Mandanten nicht ausgezahlt. Viele Jobcenter erstatteten die Gelder nach wie vor, so ihre Erfahrung. Doch gerade in Friedrichshain-Kreuzberg häuften sich die Probleme. Von KollegInnen habe sie zudem von Fällen in Pankow und Spandau gehört.

„Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird es immer schwerer, den sozial Schwachen einen wirkungsvollen Zugang zum Recht zu gewährleisten“, kritisiert Marcus Mollnau, Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin, gegenüber der taz. Stattdessen würden sie für ihr Mitwirken an der Erteilung rechtmäßiger Bescheide „bestraft“. Seine Kammer setze sich dafür ein, „die gesetzlichen Regelungen zu ändern und ein Aufrechnungsverbot zu verankern“.

Bei der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg reagiert man gelassen auf die Vorwürfe. Das Verfahren werde bundesweit angewendet, so Jobcentersprecher Andreas Ebeling. Er betont, dass „die Jobcenter nach geltendem Recht“ handelten.

Das will Aglaja Nollmann so nicht hinnehmen. „Ich kann mir nicht leisten, umsonst zu arbeiten“, sagt sie. Im Sozialrecht verdienten Anwälte sowieso nicht gut. Für kleinere Kanzleien sei das „existenzbedrohend“. Weil Nollmann das Vorgehen der Jobcenter für verfassungswidrig hält, hat sie beim Sozialgericht Klage eingereicht. „Mein Mandant wird auf meine Kosten entschuldet, das kann nicht sein.“

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34 Kommentare

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  • Es ist doch klar, dass die seit langem erkennbare Handlungsmaxime weiterverfolgt wird, die JC-Kunden definitiv ihre Rechtsmittel dadurch zu neutralisieren, dass man den Anwälten die Honorare trotz geleisteter Arbeit nicht zahlen will.

    Das ist die Ironie des Rechtsbehelfs: Kommt ein JC-Kunde mit einem erfolgreichen Anwalt daher, wird letzterem das Honorar "zur Strafe" verrechnet: Vor nicht allzu langer Zeit hörte man immer wieder die Klagen der Sozialgerichte wegen übermäßiger Klagewut der JC-Kunden. Nunmehr kennt man die Gegenmaßnahme: Die Entlastung der Justiz erfolgt durch die Neutralisierung der Rechtsbeistände via "Forderungsmanagement". - es lebe der Inkasso-Management-Rechtsstaat!!!!!

  • 7G
    738 (Profil gelöscht)

    Der Mandant hat eine Anwältin beauftragt, d.h. er geht mit ihr ein Rechtsverhältnis ein. Somit haftet er auch für ihr Honorar. Das hat doch nichts mit zu viel geleisteten Zahlungen vom Jobcenter zu tun. Es ist doch völlig richtig, dass diese verrechnet werden.

    • @738 (Profil gelöscht):

      Wenn die Beklagte unterliegt, werden ihr - wie auch in diesem Fall - neben der Zahlung des strittigen Betrages auch die Kosten der Klage auferlegt. Dieses Geld schuldet das JC der Anwältin. Da gibt es durch das JC rein gar nichts zu verrechnen.

  • @mowgli

     

    Bitte beachten:

    Der Kläger, wenn er denn seinen Rechtsstreit ggü dem JC gewinnt hat einen eigenen Anspruch gegenüber der Beklagten -dem JC- auf Ausgleich seiner anwaltlichen Aufwendungen. Richtig!

    Da er aber vorab seinen Anspruch im Rahmen der Bevollmächtigung an seinen RA abgetreten hat, wird im Normalfall der RA diesen Anspruch ggü dem JC geltend machen.

    Im Falle bestehender Aussenstände des Klägers ggü dem JC sagt diese aber : Njiet!

    Und verrechnet.

    Völlig logisch.

     

    Der Kläger sollte seinem RA vorab offenbaren: Ich sbeim JC in der Kreide.

     

    Dann kann der RA immer noch entscheiden, ob er das Mandat annimmt, oder nicht.

     

    Aber ein Vertrag zwischen Kläger und RA zu Ungunsten Dritter ist im BGB nicht vorgesehen.

     

    So einfach !

    • @adagiobarber:

      eigentlich lustig!

      im öffentlichen recht geht manches anders.

      oder fänden Sie es in ordnung, wenn nach einem gewonnenen verfahren wg. baugenehmigung Ihr anspruch auf erstattung notwendiger auslagen gegen Ihre steuerschulden aufgerechnet würde?

  • Sachen gibt's, die gibt's gar nicht - aber beim Jobcenter ist immer alles möglich. Das ist längst ein rechtsfreier Raum geworden, nicht mehr nur für Arbeitslose, sondern jetzt wohl auch für Anwälte. Schafft die Jobcenter heute ab, sonst werdet Ihr morgen von denen abgeschafft - und alles mit dem Geld, das einmal euer Lohn gewesen sein sollte.

    • @Rainer B.:

      Die Jobcenter sind unschuldig. Es sind die Vorgaben der Arbeitsagentur in Nürnberg, bzw die des Budgets vor Ort, die den rechtsfreien Raum schaffen. Die Sachbearbeiter stehen selbst unter Druck.

      • @mdarge:

        Die Jobcenter sind so unschuldig wie ehemaligen Mauerschützen!

         

        Wieso sage ich das? Jeder JC Mitarbeiter ist mindestens haftungsrechtlich ein Beamter. D.h. das Beamtenstatusgesetz gilt für sie, weshalb sie für ihre Amtshandlungen PERSÖNLICH die Verantwortung tragen.

         

        Einfach mal lesen: https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/36.html

      • @mdarge:

        Es gibt auch Menschen, die nicht jede unsinnige und rechtswidrige Anweisung von "Oben" umsetzen. Die muss man unterstützen und nicht ständig die unkritischen Befehlsempfänger mit Hinweis auf "den Druck" entschuldigen.

  • Vieles im Artikel bleibt unklar. Wie kann ein Jobcenter Forderungen gegen einen "Kunden" haben? Wieso betragen die genau jene 800 Euro, um die es im Prozess ging? Wieso kann das Jobcenter entscheiden, wer das Geld bekommt? Wo soll dieses Aufrechnungsverbot verankert werden, bundesweit oder in Friedrichshain-Kreuzberg ? Warum gibt es solche Fälle vor allem in diesem Bezirk und nicht in ganz Berlin?

  • Organisieren wir Zahltage und erwirken die Durchsetzung von Rechtsansprüchen!

  • Wo ist das Problem? Soll das Jobcenter doch arbeitslose Abiturienten unter Sanktionsandrohung zum Volljuristen zwangsqualifizieren und dann diese so geschaffenen Arbeitnehmer in einem ihrer bizarren Träger unterbringen, wo sie dann einen Zeitvertrag erhalten und wo sie die Hartzer dann als Aufstocker nett beraten können. Vielleicht kommt ja so auch der eine oder andere Rechtsanwalt, der arbeitslos geworden ist, weil das Jobcenter zu oft

    seine Aufwandsentschädigung in der beschriebenen Weise eingestrichen hat, zu einer neuen beruflichen Herausforderung.

  • Der Klassiker: Schwache Menschen weiter schwächen, damit es eine perspektivlose Gruppe in der Gesellschaft gibt. Es ist unglaublich, mit welchen Methoden diese 'Behörde' arbeitet.

    • @Andreas_2020:

      Nicht nur arbeitet, sonder auch wer die Grundlagen dafür geschaffen hat, Schröder und Fischer, SPD und Grüne haben HartzIV mit all seinem menschenunwürdigen Behandlungen möglich gemacht. Und es wird noch heute als richtig vertreten.

      Über 70% der gewählten Vertreter im Bundestag betreiben eine Politik, die mind. 70% der Bevölkerung schaden und werden trotzdem von ca. 80% der Beölkerung gewählt! Irrsinn, oder?

  • Ein kluger Kopf, der auf die Möglichkeit der Verrechnung ist.

     

    Der Kläger tritt seinen Forderungsanspruch vorab gegen den RA ab. Obwohl er bei JC 'verschuldet' ist. Ein Vertrag zu Ungunsten Dritter !

    Die RA's wissen das !

     

    Jahrelang ging diese Praxis gut. Ein Stempel auf den Bescheid mit dem einen Wort 'Widerspruch' reichte oft aus und das Amtsermittlungsverfahren ward eingeleitet.

     

    Dem ist nun ein Riegel vorgeschoben. Chapeau !

     

    Wenn der Kläger verliert, übernimmt die Staatskasse die Auslagen des Beklagten, in Falle der PKH des Klägers.

     

    Die enttäuschten RA's zeigen Unmut wider besseren Wissens.

    Eine lukrative Einnahmequelle ist versiegt.

    • @adagiobarber:

      Was für ein Unsinn!!! PKH gibt es nur, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Gewinnt der Käger, zahlt der Beklagte die Gerichtskosten, bei einem verlorenen Prozess der Käger.

      Es bleibt abzuwarten, wie die Sache bei gericht entschieden wird; denn nur durch die anwaltlichen Bemühungen ist der Kläger zu seinem Recht gekommen, folglich sind das quasi "Werbungskosten", die erforderlich und unabdingbar waren, das geschehene Unrecht des Jobcenters zu heilen.

    • @adagiobarber:

      ein kluger kopf?

      oder ein denkfauler sesselpupper?

      ordentlich durchgearbeitet wird da etwas draus, was Karlsruhe garnicht mag, nämlich eine gehörsverletzung.

      • @christine rölke-sommer:

        Und wann genau soll das in Karlruhe landen?

        Vertreten durch wen, vorangetrieben durch welchen Interessenverband?

         

        Welcher hierfür geeignete hochkarätige Jurist - ein Otto normal Einzelkämpfer wird doch niemals ernst genommen werden - sollte das tun?

        Diese Leute wollen meist doch vom Sozialrecht rein gar nichts wissen. Selbst ein Fachanwalt für Sozialrecht sagt bei den schwierigeren Fällen, " da kommen wir mit nem Beratungshilfeschein nicht hin" > rechtswidrige Aussage sondersgleichen. Aber solange er damit durchkommt.

         

        Die betroffenen Anwälte sind doch selbst in der zugrunde liegenden Sache der Gehörsverletzung überhaupt nicht klagebefugt mangels Betroffenheit.

        Die werden, wenn überhaupt, nur jeweils einzeln gegen die Aufrechnung vorgehen und zwar zu 99 % erfolglos.

        • @Pleb:

          nun, klammheimlich aufrechnen kann auch das job-center nicht. da muß es schon einen bescheid raushauen.

          und auch wenn es das vergißt - für die/den, bei dem/der aufgerechnet wurde, ist der rechtsweg eröffnet. und zwar vertreten durch....

          dazu dann anwaltliches gruppen-brainstorming....

          da käme u.U. ne vorlagefrage bei raus. was das/die verfahren erheblich abkürzen würde.

          • @christine rölke-sommer:

            Gut, es muss zwei Bescheide geben, einen an den Anwalt, einen an den Empfänger.

             

            Das es hoffentlich zu einer Vorlage nach 100 GG kommen würde, hätte ich auch gehofft, aber dafür müsste man das SG erst einmal davon überzeugen dass eine Grundrechtsverletzung vorliegt, auch nicht unbedingt einfach.

             

            Die angesprochene Gehörverletzung kann sowieso nur der Empfänger rügen, nicht der Anwalt.

            Also fällt der schon einmal weg. Nur wenn es schon soweit gekommen ist, dass die Aufrechnungsbescheide raus sind, hat der Empfänger doch zwangsläufig sein rechtliches Gehör mit anwaltlicher Unterstützung erhalten, könnte also nur einen hypothetischen zukünftigen Eingriff geltend machen.

            Ob das dem Gericht als unmittelbare Betroffenheit ausreicht?

    • @adagiobarber:

      Eine "lukrative Einnahmequelle"? Himmel, wie sind Sie denn drauf?

       

      Das Honorar eines Anwalts ist das Eine. Die Schulden seines Mandanten sind eigentlich was anderes. Was würden Sie denn sagen, wenn Sie Klempner wären, zu einem Rohrbruch gerufen würden, die Leitung abdichten und zum Dank dafür anschließend in die Röhre gucken? Und zwar bloß, weil ihr Auftraggeber Schulden hat beim Dachdecker und der Dachdecker darauf besteht, dass seine Außenstände wichtiger sind als ihre?

       

      Dass Jobcenter einen Hang dazu haben, Arbeitslose zu entmündigen, ist mir schon aufgefallen. Würde dieser Hang allerdings so weit gehen, dass Jobcenter ungebeten die Macht über die Haushaltskasse ihrer Klienten an sich reißen und sich daraus ganz nach Belieben selbst bedienen, wäre das noch einmal eine völlig neue Qualität.

       

      Überlegen Sie doch mal: Was kommt als nächstes? Was ist, wenn ein Jobcenter einem seiner Schuldner nicht zu viel auszahlt, sondern zu wenig? Muss dann ein Jurist, der das beanstandet und Recht bekommt, auch für ein Dankeschön arbeiten? Und würden Sie das tun, nur weil Sie Ungerechtigkeiten hassen?

       

      Klar, wenn ein Klient beim Jobcenters Schulden hat, dann muss er die natürlich begleichen. Allerdings ist nicht einzusehen, wieso das Jobcenter in der Schuldner-Hierarchie über dem Rechtsanwalt stehen sollte. Würde sich dieser Unsinn durchsetzen, wäre das nicht mehr und nicht weniger als ein Angriff auf das Prinzip des Rechtsstaats. Es gäbe dann nämlich Leute, die zu ihrem Recht kommen können, und solche, die das niemals schaffen werden.

       

      Ich finde, es müsste im Interesse der Regierung und sämtlicher Parteien sein, das geforderte "Aufrechnungsverbot" im SGB zu verankern. Es sei denn, sie wollen eine neue Kaste schaffen: Die der rechtlosen Schuldner. Im "High-Tech-Staat" Indien gibt es diese Kaste übrigens bereits. Sie heißt da Paria, und wer ihr angehört, der muss fast täglich mit dem Allerschlimmsten rechnen.

      • @mowgli:

        Mit ein bischen Kenntnis der Rechtslage und der Anwendung von einfacher Algebra kann man das Thema eindeutig lösen. Verliert das Jobcenter muss es die Kosten der Gegenpartei übernehmen. Logisch, dass es diese Forderung mit Verbindlichkeiten des Hartz4 Empfängers verrechnet. Nur die Differenz steht im zu, ansonsten schiebt er ja seine Schulden ewig vor sich her. Im Übrigen hat der Anwalt einer Vertrag mit dem Hartz4-Empfänger und nicht mit dem Jobcenter. Und jetzt kommen die Rechtsverdreher und haben Angst um ihre Erbhöfe. Wieder so ein Besispiel wo dieser Umverteilungswahn keinerlei Werte sondern nur Zoff schafft.

        • @maxwaldo:

          Sehe ich anders. Wenn das Jobcenter fehlerhaft gearbeitet hatte und den Fehler nicht im Widerspruchsverfahren heilen wollte, dann bleibt dem Kunden nur noch der Klageweg offen, um an sein Recht zu kommen. Wenn Erfolgsaussichten bestehen, bekommt der Kunde PKH.

          Gewinnt der Kunde als Kläger, so muss nach meinem Rechtsempfinden das Jobcenter die Prozesskosten tragen, da man die Möglichkeit nicht genutzt hatte, den Fehler im Widerspruchsverfahren zu heilen.

          In Gerichtsverfahren ist es üblich, dass die Partei, die den Prozess verloren hat, die Anwaltskosten der Gegenseite und die des eigenen Anwalts zu tragen hat, sowie Kosten des Gerichts.

           

          Weshalb müssen alle Bürger die Verantwortung und Kosten übernehmen, die durch ihr Fehlverhalten dem Prozessgegner entstanden sind, nur das Jobcenter nicht?

      • @mowgli:

        Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, wenn der Schuldner lieber den Dachdecker zahlt als den Klemptner, dann ist das doch erst einmal seine Sache. Und natürlich steht der Schuldner der auch Gläubiger ist, über dem der nur Gläubiger ist. Der eine kann aufrechnen, der andere nicht. Was dran gerecht sein soll jemandem Geld geben zu müssen, wissend das man es nicht oder nur sehr langfristig zurück bekommt, weil jemand anderes sein Geld schneller bekommen soll, dass verstehe ich nicht.

    • @adagiobarber:

      Die Kostenmaterie ist mir eher fern -

       

      aber tazler könnte es nicht sein,

      daß ihr da einem a recherche vermeidbarem Grubenhund

      aufgesessen seid¿!

  • Sind Hartz-IVler Menschen zweiter Klasse? Hier in der TAZ hier eher nicht. Die Frau Rechtsanwältin hat einen Vertrag mit ihem Mandanten und der muss sie bezahlen, wie jeder andere der zum Anwalt geht auch. Und hier hat der Mandant sein Geld bekommen. Ja, der Mandant hat keine Liquidität dadurch erhalten. Nur darauf kommt es nicht an.

  • Mit Leibeigenen wurde von jeher schon verfahren wie man wollte!

    Hohe Steuern, eigenwillige Arten der Schuldenrückzahlung. Warum sollte sich das geändert haben.

    Ok, heute muss keiner mehr 365 Tage Haferschleim essen und die Hochzeitsnacht dem Lehnsherren überlassen. Aber wer weis auf was für Ideen unsere Staatslenker noch so kommen.

  • Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher der Grünen und Agenda Befürworter und Jobcenterschutuzengel sollte mal diesen Artikel lesen und es auch verstehen!

    • @Malcon Gandie:

      Vermutlich ließt er den Text sogar. Was er von der Agenda 2010 hält, wissen wir nicht. Schröder hatte damals alle relevanten Entscheidungen mit der Vertrauensfrage verknüpft. Katrin Göring-Eckardt heute, es sei ein Fehler gewesen, wie damals abgestimmt wurde. O-Ton Markus Kurth:"Das menschenwürdige Existenzminimum ist dem Grunde nach unverfügbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Regelsatz-Urteil vom 9. Februar 2010 klar herausgestellt." Die von den Grünen geforderten 420 Euro beziehen sich auf das Jahr 2012. Seitdem ist das Lohnniveau deutlich gestiegen. Unverfügbar heißt in diesem Zusammenhang: nicht verrechenbar mit Forderungen von Jobcentern.

  • Auch so etwas ist eine weiterere Zuspitzung, wie auch Nicht-Hilfeempfänger durch HartzIV sanktioniert werden. Ob man nun als Wohnungsmieter über die Heizkosten einen besonders sparsamen Hilfeempfänger als Nachbarn hat und diesen so mit finanziert, ob man von der Behörde geleimt wird, wenn man einem Hilfeempfänger etwas Geld zukommen läßt und dann feststellt, daß man in Wirklichkeit der Arge Geld gespendet hat, weil diese solche "Einnahmen" verrechnet usw., es führt in der Summe zu einer massiven Verfolgung Einkommensschwacher in Form von Ausgrenzung und der Schaffung einer gegen diese Bevölkerungsgruppe gerichteten Negativeinstellung.

     

    Eine Klage selbst vor dem BVG kann hier keine brauchbare Abhilfe schaffen. Was wir dringend benötigen ist eine Neufassung der Gesetze bzgl. der Verfolgung von Minderheiten, die sich in ihrer modernen Form mit vermeintlicher Rechtsmäßigkeit maskiert und bewirkt, daß ein ganzes Volk zur Gefühlskälte gegenüber Schwächeren unbewußt umerzogen wird.

    • @wxyz:

      Der letzte Satz Ihres Kommentares erscheint mir ganz besonders wichtig und gut getroffen!

       

      Letztendlich bekommen alle etwas von dieser sozialen Kälte zu spüren, die uns explizit von seiten unserer Politiker vorexerziert wird. Da freut sich doch jede Behörde, wenn sie einem solchen Vorbild nach Kräften nacheifern kann. Seltsam nur, dass gerade die Betroffenen selbst hierzulande sich mit den genau so Betroffenen jenseits unseres begrenzen Horizonts - sprich Grenzen - so absolut nicht solidarisch erklären können. Mir scheint, unser sozialer Haussegen ist in eine arge Schieflage geraten, die dieser unserer GroKo-Regierung und ihrem Wählervolk samt dem größten Teil unserer Medien in der Zukunft historisch grottenschlechte Noten bescheren werden.

  • 2G
    23879 (Profil gelöscht)

    Verstehe ich nicht. Gibt es denn keine Gerichtskostenbeihilfe mehr? Wie können da solche Honorarforderungen überhaupt entstehen? Gibt es hier Sachkundige, die das erklären können?

    • @23879 (Profil gelöscht):

      Na ja, sachkundig bin ich eigentlich nicht. Ich weiß aber immerhin, dass es die sogenannte "Prozesskostenhilfe" gibt. Die ist in §§ 114 ff der Zivilprozessordnung geregelt, muss allerdings beantragt werden. Das ist kompliziert und dauert auch recht lange, weil viele Sachverhalten geprüft werden müssen vor einer Bewilligung.

       

      Im Übrigen hat die klagende Partei auch hier "ihr Einkommen einzusetzen". Der Klient von Aglaja Nollmann hätte also auch im Falle einer Bewilligung leer ausgehen können. Genau so leer, übrigens, wie das Jobcenter.

       

      Im Grunde zanken sich hier zwei Gockel auf dem Mist darüber, wer mehr Anspruch auf das knappe Taschengeld hat, das Vater Staat seinen ungeliebten Mündeln zahlt. Die einen sagen so, die anderen sagen so. So ist das halt, wenn Macht auf Macht trifft und die eine sich darüber ärgert, dass die andere im Gegensatz zu ihr Willkür walten lassen kann, weil Vater Staat gern mal ein Auge zudrückt bei seinen Lieblingskindern.

      • 2G
        23879 (Profil gelöscht)
        @mowgli:

        Stimmt, Prozeßkostenhilfe hieß das. Also ich habe das von 25 Jahren mal hautnah mitbekommen, da war das alles andere als kompliziert. Soz.-hilfebescheid lag vor. Da ging die Prüfung sehr schnell. Das mit dem "Einkommen einsetzen" kann ich auch nicht ganz nachvollziehen. 1. dürfte der Mandant kaum ein Einkommen haben." 2. Wenn eine Seite verloren hat, hat sie die Kosten zu erstatten - und zwar direkt an den RA. So habe ich es jedenfalls oft genug erlebt. Ob das "Praxishandbuch" des Jobcenters da eine valide juristische Grundlage ist, wäre noch zu hinterfragen.