Antisemitismus bei Coronaprotesten: Demokratie wird mit Füßen getreten

„Ungeimpft“-Sterne sind Geschichtsklitterung, sagt der Zentralratspräsident der Juden. Die Bundesländer handeln unterschiedlich.

Auf einem Hemd ist ein Gelber Stern angeneht mit der Aufschrift "Ungeimpft"

Absurder Vergleich: Die Coronamaßnahmen und der Holocaust Foto: imago

BERLIN taz | Bei Josef Schuster, dem Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, hat sich eine Menge Wut angestaut gegen die „Querdenker“-Szene. Selbstverständlich müsse die Diskussion geführt werden, welche Einschränkungen der Grundrechte in der Pandemie gerechtfertigt sind, „das zeichnet einen Rechtsstaat und eine Demokratie aus“, meint er. Bei einer Veranstaltung im Rahmen des Festjahres „1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ sagte Schuster am Donnerstagabend in Magdeburg aber auch: „Die Proteste, die neuerdings Spaziergänge heißen, von Coronaleugnern, Impfgegnern und sogenannten Querdenkern haben jedoch mit politischer Debatte oder gar politischer Kultur nichts mehr zu tun.“

Die De­mons­tran­t:in­nen würden eine angebliche „Coronadiktatur“ beklagen, sagte der Zentralratspräsident weiter. Aber wenn die freie Presse bei Demonstrationen angegriffen werde, müsse man sich fragen: „Wer greift denn hier zu Mitteln einer Diktatur? Es sind die Coronaleugner selbst, die die Demokratie mit Füßen treten.“

Eine „beängstigende Melange“ macht Schuster aus, „Esoteriker, christliche Fundamentalisten und Anthroposophen marschieren einträchtig mit AfDlern und anderen Rechtsextremisten“. Und: „In einer völlig vergifteten Atmosphäre blühen Verschwörungsnarrative, wird Hass geschürt, werden Feindbilder genährt und erhält auch der Antisemitismus kräftigen Aufwind.“

Schuster begrüßt, dass die Justiz inzwischen zumindest in einigen Bundesländern aktiv wird, wenn sich Träger mit nachgemachten „Judensternen“ mit der Aufschrift „ungeimpft“ mit Holocaust-Opfern vergleichen. Er sei froh, wenn Staatsanwaltschaften dies als volksverhetzend einstufen, sagte er – und greift damit in die Debatte ein, ob solche Aktionen von „Querdenker:innen“ wirklich strafbar sind: „Ich hoffe, dass Polizei und Justiz bundesweit viel stärker gegen diese Geschichtsklitterung der Demonstranten vorgehen und sie juristisch zur Verantwortung ziehen.“

Streit um Volksverhetzungs-Paragraphen 130

Mit seinem starken Appell reagierte Schuster auch auf die Tatsache, dass die Justiz gegen Antisemitismus bei Coronaprotesten aktuell in den Bundesländern unterschiedlich vorgeht, wie vor wenigen Tagen eine Umfrage des Mediendienstes Integration bei den Justiz- und Innenministerien der Länder zeigte. Bei einem Pressegespräch des Mediendienstes hatte Matthias Jahn, Strafrechtsprofessor aus Frankfurt am Main, gewisses Verständnis dafür gezeigt, dass die Justiz zurückhaltend ist.

Er begründete das mit einer aus seiner Sicht vorhandenen Lücke im Volksverhetzungs-Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches, Absatz vier. Dort drohen Freiheits- oder Geldstrafe jenem, der „die nationalsozialistische Gewalt- oder Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“. Nicht aber dem, der sie lediglich verharmlost. Die Verharmlosungs-Passage wiederum ist im Absatz drei des Paragraphen enthalten – dort aber explizit auf den Holocaust bezogen.

Um die Auslegung des Gesetzes mit Blick auf Coronaproteste wird inzwischen heftig gestritten. In der Praxis führt das zu Auseinandersetzungen selbst unter den Justizbehörden eines Bundeslandes. In Nordrhein-Westfalen etwa lehnten Amtsgerichte in Köln und Gummersbach den von der Staatsanwaltschaft geforderten Erlass eines Strafbefehls ab. Mal ging es um einen „Ungeimpft“-Stern bei einer Demonstration, mal um in den sozialen Medien gepostete Fotos eines KZ-Eingangstors mit den Aufschriften „Impfen macht frei“ bzw. „Pfizer macht frei“.

Die Staatsanwaltschaft Köln legte inzwischen Beschwerde gegen diese aus ihrer Sicht „rechtsfehlerhaften“ Entscheidungen ein. Die Argumentation der Anklagebehörde: Absatz vier im Volksverhetzungs-Paragraphen kennt kein Verharmlosen und spiele für die zu entscheidenden Fälle keine Rolle. Sehr wohl könne Absatz drei berücksichtigt werden, weil in allen drei Fällen an „den durch Judensternstigmatisierung vorbereiteten und in den NS-KZs durchgeführten Völkermord des Holocaust angeknüpft wird“, wie Behördensprecher Ulf Willuhn berichtet. Nun wird voraussichtlich das Landgericht Köln entscheiden.

Die Antisemitismus-Beauftragte der Berliner Staatsanwaltschaft, Claudia Vanoni, teilt die Haltung der Kölner Anklagebehörde. Sie sagt der taz, zwar müsse jeder Einzelfall gesondert betrachtet werden. Die in Rede stehenden Fälle im Zusammenhang mit den zum Teil gewalttätigen Coronaprotesten aber „verharmlosen das unfassbare Leid, das Jüdinnen und Juden angetan wurde“. Die Berliner Staatsanwaltschaft gehe inzwischen „in der Regel“ von einer Strafbarkeit von Vergleichen aus, die auf den Holocaust rekurrierten, darunter auch die gelben „Ungeimpft“-Sterne. „Jede Person, die öffentlich den Holocaust verharmlost, muss damit rechnen, dass die Berliner Staatsanwaltschaft dies mit allem Nachdruck verfolgt.“

Volker Beck zeigt Neonazi Sven Liebich an

Sicher ist: Der Druck auf die Justiz, die Möglichkeiten zur Strafbarkeit unbedingt auszuloten, wächst. Die Holocaust-Überlebende Inge Auerbacher, die am 27. Januar die Gedenkrede im Deutschen Bundestag gehalten hatte, sagte in einem Interview mit der Initiative „Gesichter der Demokratie“ auf die Frage, was sie denen sagen möchte, die bei „Querdenker“-Demos wissentlich mit Nazis mitlaufen und den Holocaust relativieren: „Für mich ist das ein großer Blödsinn. Wie kann man die Coronamaßnahmen mit der Geschichte des Holocausts vergleichen – das ist verrückt. Die Menschen spinnen.“

Der Grünen-Politiker Volker Beck zeigte den Hallenser Neonazi Sven Liebich, der die „Ungeimpft“-Sterne in seinem Shop vertreibt, wegen Verharmlosung des Holocaust an. Liebichs verlogene Produktbeschreibung: „Dieser Stern spielt mitnichten auf den Holocaust an. Sondern auf die Stigmatisierung von Menschengruppen, welche mit Zeichen versehen wurden, um sie auszugrenzen.“ Die Dresdner Rechtsanwältin Kati Lang fordert, Ausflüchte dieser Art nicht gelten zu lassen: „Es gibt keine Auslegung, die,zugunsten des Angeklagten' dazu führt, dass etwas anderes ausgedrückt werden sollte als eine Relativierung der Shoah.“ Die juristische Betrachtung habe aus der Jetzt-Perspektive zu erfolgen, wonach die Verbrechen des Nationalsozialismus „nicht künstlich aufgesplittet werden können“.

Der Beauftragte der Bundesregierung für den Kampf gegen Antisemitismus, Felix Klein, sagte der taz, er halte es „für infam und zugleich für eine strafbare Volksverhetzung, wenn sich Menschen auf Demonstrationen Davidsterne mit der Aufschrift,ungeimpft' anheften, um auf diese Weise Aufmerksamkeit für ihre Botschaften zu erlangen“. Der Vergleich der staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie mit der systematischen Verfolgung in der Zeit des Nationalsozialismus verharmlose den Völkermord an den Juden in Deutschland und Europa, „dies hat der Gesetzgeber zu Recht unter Strafe gestellt“. Er begrüße, dass einige Gerichte diese Entscheidung teilen: „Es wäre jedoch wichtig, wenn diese Frage höchstrichterlich geklärt würde.“

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