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Antisemitische Hetze auf WahlplakatenGerichte bremsen Ermittlungen

Die Partei Die Rechte verbreitete antisemitische Plakate. Aber das Amts- und das Landgericht Hannover genehmigten keine Durchsuchungen.

Die Holocaust-Leugnerin und Die Rechte-Spitzenkandidatin Ursula Haverbeck im Jahr 2020 Foto: dpa / Paul Zinken

Hamburg taz | Das Statement der Partei Die Rechte markiert ihren Feind unmissverständlich: „Israel ist unser Unglück! Schluss damit“, steht in fetten Lettern auf einem ihrer Plakate. Und: „Zionismus stoppen“. Ein deutlicherer verbaler Angriff auf jüdische Menschen und den israelischen Staat lässt sich kaum formulieren, ohne ausdrücklich radikal-antisemitisch zu werden. Die Provokation und bewusste Grenzverletzung findet hier inmitten der Öffentlichkeit statt, auf einem offiziellen Plakat der rechtsextremen Kleinstpartei. Strafrechtliche Konsequenz hat es nicht.

Am Montag bestätigte Bernd Kolkmeier, Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle, dass von Seiten der Gerichte keine weiteren Ermittlungen angeordnet werden. Wegen der inhaltlichen Aussage würden zwar keine Zweifel daran bestehen, „dass die plakatierten Äußerungen sich unter dem dünnen Schleier vermeintlicher Kritik an dem Staat Israel als antisemitische Hetze darstellen“.

Es habe jedoch nicht hinreichend aufgeklärt werden können, wer an der Konzeption, Herstellung und Verbreitung des Wahlplakats beteiligt gewesen sei. Deshalb bekam die Staatsanwaltschaft Hannover weder vom Amtsgericht Hannover noch vom Landgericht Hannover die Erlaubnis für Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsmaßnahmen. Die Gerichte sahen keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Diese Entscheidung kann nicht angefochten werden.

Im Europawahlkampf 2019 hatte Die Rechte um Sascha Krolzig und Sven Skoda das Plakat nicht allein für mögliche Stimmengewinne genutzt, sondern auch, um ihre eindeutigen Positionen offen zu propagieren: Der Rechtsrahmen der Wahlen als legales Moment der politische Provokation. Die Spitzenkandidatin der Partei war die verurteilte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck, die sich zur Zeit der Wahl in Haft befand.

Mehrere Anzeigen von Privatleuten und jüdischen Gemeinden hatten zu den Ermittlungen geführt. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte das Plakat zunächst als nicht strafbar eingestuft, nahm die Ermittlungen nach einer Beschwerde aber wieder auf. Erneut einstellen musste sie aufgrund der abgelehnten Durchsuchungsbeschlüsse.

Dagegen erhob eine in Laatzen lebende Jüdin erneut Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft. Ihre Großeltern und weitere Verwandte sind im Konzen­trationslager Auschwitz ermordet worden. Sie und andere sehen in der Parole einen „Aufruf, der letztlich auf die Ermordung der Juden hinausläuft“. Mit Rede über Israel seien hier alle Juden und Jüdinnen gemeint.

Die Generalstaatsanwaltschaft sieht das im Grunde nicht anders. Im November 2019 hatte sie die Ermittlungen angeordnet, eben weil sich das Wahlplakat nicht nur gegen den Staat Israel und dessen aktuelle Politik, sondern gegen die jüdische Bevölkerung im Allgemeinen richte. Die gewählte Formulierung erkannten auch die Ermittelnden als bewusste Anleihe an die Hassparole „Die Juden sind unser Unglück“, die in der NS-Zeit auf der Titelseite der antisemitischen Wochenzeitung Der Stürmer propagiert worden war. Die Formulierung sei als antisemitische Hetze nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt. Ohne Durchsuchungen könnten jedoch nicht die notwendigen Beweismittel gewonnen werden und somit erfolge keine Anklage.

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7 Kommentare

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  • Wem sind Richer Rechenschaft schuldig? Wäre mal Zeit, dass da gewisse Richter auf ihre weiter bestehende berufliche Eignung durchleuchtet werden...

  • Schauen sie doch einmal aus welchen Burschenschaften die Richter kommen, das würde schon einiges erklären.

  • Im Artikel heißt es zutreffend: "Das Statement der Partei Die Rechte markiert ihren Feind unmissverständlich: „Israel ist unser Unglück! Schluss damit“, steht in fetten Lettern auf einem ihrer Plakate. Und: „Zionismus stoppen“. Ein deutlicherer verbaler Angriff auf jüdische Menschen und den israelischen Staat lässt sich kaum formulieren, ohne ausdrücklich radikal-antisemitisch zu werden."

    So ist es. Aus anderen politischen Kreisen, die mit Nazis nichts zu tun haben wollen, kommen übrigens die gleichen Aussagen und Forderungen wie die zitierten der Nazipartei "Die Rechte", nur werden sie ein wenig anders formuliert. "From the River to the Sea, Palestine will be free." oder "Zionismus ist Rassismus" fallen mir da ein, und natürlich "Israel gefährdet den Weltfrieden" von Günter Grass (vollständiges Zitat: „Warum sage ich jetzt erst,/gealtert und mit letzter Tinte: Die Atommacht Israel gefährdet den ohnehin brüchigen Weltfrieden?“).

    • 9G
      90564 (Profil gelöscht)
      @Budzylein:

      man fragt sich, wie die bds-bewegung diesen freifahrtschein bewertet

  • Warum werden Durchsuchungsbeschlüsse abgelehnt, obwohl das Plakat der Partei "Die Rechte" zugeordnet werden kann, da nicht nur im Wahlkampf verwendet und die rechtlich verantwortlichen Personen dieser Partei bekannt und Mitglieder der Partei sind.



    Da ist es doch naheliegend, dass diese Personen "an der Konzeption, Herstellung und Verbreitung des Wahlplakats beteiligt gewesen" sind.

    "Es habe jedoch nicht hinreichend aufgeklärt werden können, wer an der Konzeption, Herstellung und Verbreitung des Wahlplakats beteiligt gewesen sei. Deshalb bekam die Staatsanwaltschaft Hannover weder vom Amtsgericht Hannover noch vom Landgericht Hannover die Erlaubnis für Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsmaßnahmen. Die Gerichte sahen keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Diese Entscheidung kann nicht angefochten werden.

    Das ist ein rechtlicher Freifahrtschein zur aktiven Nichtaufklärungsbereitschaft.

    Besteht hier vielleicht eine "Bruderschaft im Geiste".

    Geht`s noch.

    • @Sonnenhaus:

      Was aus dem Artikel nicht hervorgeht ist, warum die Plakate nicht zugeordnet werden können. Wahrscheinlich fehlt ein ViSdP bzw. die Rechte gibt an, dass es sich um eine nicht authorisierte Aktion handelt. Damit sind sie fein raus, solange nicht ermittelt werden kann. Was nicht geht ohne Durchsuchung, ohne Gerichtsbeschluss, gegen wen auch immer.



      Rechtsstaat lässt grüssen. Die Werbung nimmt die Rechte dennoch entgegen.

      • @BlackHeroe:

        Was ja aber gerade nicht dazu führen kann, dass es deshalb keinen Durchsuchungsbeschluß dazu gibt.



        Wildes Plakatieren ist zwar keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit und ggfls. Sachbeschädigung. Zur Sicherung von Beweisen bei denen, die das Plakat bereits für Ihre Wahlveranstaltungen benutzt haben, wäre ein Durchsuchungsbeschluß allemal möglich gewesen, da der Anfangsverdacht ausreichend wäre.