Urteil gegen Holocaustleugnerin: 92-Jährige steht auf Knast

Das Berliner Amtsgericht verurteilt eine notorische Holocaustleugnerin zu einer Haftstrafe. Sie war erst wieder wenige Wochen auf freiem Fuß.

Plakate der Partei Die Partei zeigen die Holocausleugnerin

Und sie bleibt dort: Plakate der Satire-Partei bei einem Protest gegen Rechtsextreme 2018 Foto: dpa

BERLIN taz | Nur einen Monat nach ihrer Entlassung aus einem Gefängnis ist die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck erneut zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte am Freitag gegen die 92-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Sie habe sich erneut der Volksverhetzung schuldig gemacht, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Ihre Äußerungen seien schlichtweg unerträglich – „eine Verhöhnung der Opfer“. Ihre Aussagen in einem Video seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.

Die Angeklagte aus Nordrhein-Westfalen habe im März 2018 im Rahmen eines im Internet veröffentlichten Interviews den Holocaust geleugnet, hieß es weiter im Urteil. Das Gespräch hatte laut Anklage ein mutmaßlicher Berliner Rechtsextremist auf seinem YouTube-Kanal verbreitet.

Haverbeck habe gewusst, dass das Interview zur Veröffentlichung bestimmt war, so der Richter. Bei der betagten Frau liege auch keine von ihrem Verteidiger angeführte „tiefgreifende Fehlvorstellung“ vor. „Ihr geht es um die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts.“

Den Prozess bezeichnete die Angeklagte als eine „fragwürdige Veranstaltung“, die sie nicht verstehe.

Die Rechtsextremistin war zum zweiten Prozesstag nicht ins Gericht gekommen. Sie hatte die Vorwürfe schon am ersten Tag zurückgewiesen. Ihr sei nicht bekannt gewesen, dass das Gespräch veröffentlicht werden sollte, hatte die 92-Jährige erklärt. Den Prozess bezeichnete sie als eine „fragwürdige Veranstaltung“, die sie nicht verstehe. Was ihr vorgeworfen werde, sei „aus dem Zusammenhang gerissen, andere Sachen sind falsch“. Die Witwe wiederholte zudem: „Es hat nichts stattgefunden.“

Mit der Entscheidung schloss sich das Gericht im Wesentlichen dem Staatsanwalt an, der ein Jahr und drei Monate Gefängnis gefordert hatte. Trotz ihres hohen Alters sei eine Haftstrafe erforderlich, so der Anklagevertreter. Es seien „gleichartige Straftaten“ zu erwarten.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Haverbeck sei „auch durch Gefängnis nicht von ihrer inneren Fehlvorstellung abzubringen“, so der Anwalt. Seine Mandantin habe „zehn Verfahren hinter sich“. Es wird mit Rechtsmitteln gegen das Urteil gerechnet.

Seit Jahren muss sich die Justiz immer wieder mit der notorischen Volksverhetzerin befassen. Wiederholt behauptete Haverbeck, das Konzentrationslager Auschwitz sei kein Vernichtungslager gewesen, Massenmord habe dort nicht stattgefunden. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.

Die Witwe war erst Anfang November aus dem Gefängnis in Bielefeld entlassen worden. Sie hatte dort seit Mai 2018 eine Strafe von insgesamt zweieinhalb Jahren Haft verbüßt. 2004 wurde sie erstmals wegen Volksverhetzung verurteilt worden und erhielt eine Geldstrafe.

Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Zwei Verfahren, die in der ersten Instanz mit Gefängnisstrafen für die 92-Jährige endeten, befinden sich noch in der Berufung. Es handelt sich dabei um eine Strafe von zehn Monaten Haft, die in Hamburg gegen Haverbeck verhängt wurde, sowie um sechs Monate Gefängnis, die sie im Oktober 2017 in Berlin erhielt.

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