Anschläge auf Synagogen in NRW: Ermittler prüfen Spur in den Iran

Der Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen zu Anschlägen in NRW. Politisch brisant: Geprüft werden Verbindungen zum Iran.

Schusslöcher an einer Tür der Synagoge in Essen

Schusslöcher an einer Tür der Synagoge in Essen am 18. November Foto: Justin Brosch/ANC-NEWS/dpa

BERLIN taz | Der Fall birgt politische Sprengkraft: Nach den jüngsten Anschlägen auf Synagogen in Nordrhein-Westfalen prüfen Ermittler eine Spur in den Iran. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft bestätigte am Freitag der taz, dass seine Behörde den Fall übernehmen wird. Herangezogen wird dafür offenbar der Vorwurf der geheimdienstlichen Tätigkeit. Demnach vermuten die Ermittler die iranischen Revolutionsgarden hinter den Anschlägen. Damit wächst der Druck auf das Außenministerium, sich für eine Aufnahme der Revolutionsgarden auf die Terrorliste der EU einzusetzen.

Wie es aus Sicherheitskreisen heißt, prüfen Ermittler, ob der Deutsch-Iraner und frühere Hells Angel Ramin Y. die Anschläge in Auftrag gegeben haben könnte. Er war bereits im Herbst 2021 aus Nordrhein-Westfalen in den Iran geflüchtet, weil nach ihm wegen eines Mordvorwurfs im Rockermilieu gefahndet wird. Ermittler werfen Ramin Y. nun auch vor, für die iranischen Revolutionsgarden ein Anschlagskommando in Deutschland geleitet zu haben. Zuvor hatte die ARD darüber berichtet.

Am Abend des 17. November waren mehrere Schüsse auf die Alte Synagoge in Essen abgegeben worden. Am selben Abend wurde auch ein Molotowcocktail auf die Hildegardis-Schule in Bochum geschleudert, die unmittelbar an die lokale Synagoge grenzt. Es entstand ein Rußschaden an einem Fensterrahmen und ein Brandschaden an der Fassade. Zudem hatte sich ein Mann bei der Polizei gemeldet, der angab, von einem Bekannten zu einem Brandanschlag auf die Synagoge in Dortmund angestiftet worden zu sein. Das lehnte er aber ab.

Den mutmaßlichen Anstifter verhaftete die Polizei bereits am 18. November in Dortmund, auch er ist Deutsch-Iraner. Er wird ebenfalls beschuldigt, den Brandsatz auf die Synagoge in Bochum geworfen zu haben. Seine Verbindung zu der Tat in Essen wird noch ermittelt. Nach taz-Informationen soll der 35-Jährige Kontakt zu Ramin Y. im Iran gehabt haben. Den Männern wird eine geheimdienstliche, gegen die Bundesrepublik gerichtete Tätigkeit vorgeworfen.

Präsident des Zentralrats der Juden ausgespäht

Neben den Synagogen in Nordrhein-Westfalen soll auch Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, im Fokus der Gruppe um Y. gestanden haben. Ein Sprecher des Zentralrats bestätigte, dass es eine aktuelle Bedrohungslage gegen Präsident Schuster gebe. Man vertraue aber den Sicherheitsbehörden und ihren Ermittlungen.

Die Bundesanwaltschaft und die bisher ermittelnde Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wollten zu den Vorwürfen nicht Stellung nehmen. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz wollte sich zu dem Fall und „etwaigen operativen Maßnahmen“ nicht äußern.

Grundsätzlich analysiere man aber die Aktivitäten iranischer Stellen in Deutschland, sagte eine Sprecherin der taz. Dafür habe man auch mögliche Auswirkungen der aktuellen Lage im Land im Blick. Zuletzt hatte das Bundesamt daran erinnert, dass der Iran Israel und seine Repräsentanten zu Feinden erklärt habe und auch in Deutschland jüdische Ziele „unverändert zum Tätigkeitsfeld der Spionage Irans“ gehörten.

Interessant wird nun, wie politisch auf die Vorwürfe reagiert wird. Das Auswärtige Amt ließ eine taz-Anfrage dazu zunächst unbeantwortet. Auf Ebene der EU wird seit Wochen darüber verhandelt, ob die iranischen Revolutionsgarden in die EU-Terrorliste aufgenommen werden. Offenbar sind es dabei vor allem Frankreich und Belgien, die sich querstellen.

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte das Vorhaben, die Revolutionsgarden auf die EU-Terrorliste zu setzen, selbst Ende Oktober öffentlich bekannt gemacht. Man stehe den Menschen im Iran bei. Aber Baerbock betonte, dass Sanktionen und Maßnahmen rechtssicher sein müssten.

Ermittlungen sind politisch brisant

Erst am Mittwoch hatte Katja Keul, Staatsministerin im Auswärtigen Amt, im Bundestag zu den rechtlichen Voraussetzungen erklärt, dass eine Möglichkeit für die Aufnahme der Revolutionsgarden auf die EU-Terrorliste bestünde, „wenn es in einem der EU-Mitgliedstaaten bereits entweder Ermittlungen oder eine Strafverfolgung wegen einer terroristischen Handlung oder des Versuchs, eine terroristische Handlung zu begehen oder sie zu erleichtern, gibt.“ Entsprechende Ermittlungen oder eine Verurteilung im Zusammenhang mit den islamischen Revolutionsgarden gebe es bislang in keinem EU-Mitgliedstaat, sagte Keul.

CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen, der die Frage dazu im Bundestag gestellt hatte, erklärte am Freitag der taz nach Bekanntwerden der Ermittlungen zu den Anschlägen auf die Synagogen in Nordrhein-Westfalen: „Wenn die Bundesregierung jetzt also nicht entsprechend handelt, dann liegt das nicht an rechtlichen Voraussetzungen. Es heißt vielmehr, dass sie das Ziel, die Revolutionsgarden auf die EU-Terrorliste zu setzen, nicht aktiv verfolgt.“

Er teile nicht die rechtliche Auffassung, wonach es für eine EU-Terrorlistung zunächst ein Ermittlungsverfahren im Zuge einer terroristischen Handlung innerhalb der Europäischen Union bedürfe. „Einige der bereits gelisteten Organisationen belegen das.“ Für Röttgen wären aber ansonsten die Voraussetzungen auch längst erfüllt. „Die Revolutionsgarden waren allein in den letzten Jahren an der Planung gleich mehrerer Terrorakte innerhalb der EU beteiligt.“

Er verwies auf einen Fall in Deutschland, den die USA unter anderen explizit aufführten, als sie die Revolutionsgarden auf die Terrorliste aufnahmen: 2018 hatte die Bundesanwaltschaft zehn mutmaßliche iranische Agenten enttarnt. Laut US-Botschaft in Deutschland sollen sie Verbindungen zu den iranischen Revolutionsgarden gehabt und Terroranschläge geplant haben.

Mehrere Fälle mit Verbindungen zu Revolutionsgarden

Auch in weiteren Fällen gab es Verbindungen zu den Revolutionsgarden. Im Mai 2022 hatte Israel bekannt gegeben, iranische Attentatspläne vereitelt zu haben, die von den Revolutionsgarden ausgeführt werden sollten – darunter auch auf einen US-General in Deutschland.

Im Jahr 2017 wurde ein Mann vom Kammergericht in Berlin wegen Spionage für den Iran zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Er hatte Verbindungen zu den Quds-Kräften, einer Spezialeinheit der iranischen Revolutionsgarden, und soll potenzielle Anschlagsziele ausgekundschaftet haben, darunter einen französisch-israelischen Wirtschaftsprofessor sowie Reinhold Robbe (SPD), ehemals Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und früherer Wehrbeauftragter des Bundestags.

Ali Fathollah-Nejad, Iran-Experte und Politikwissenschaftler an der American University of Beirut, erklärte: „Man muss davon ausgehen, dass hinter jeglicher Operation des Iran im Ausland die Revolutionsgarden stehen.“ Die Revolutionsgarden nun auch in der EU auf die Terrorliste zu setzen, wäre „ein starkes politisches Signal in Richtung Teheran, wo die Revolutionsgarden fast einen heiligen Status haben“. Sie seien im Iran omnipräsent. „Im Bezug auf den Geheimdienst, die Auslandsoperationen, aber auch auf die Administration sind die Revolutionsgarden der dominante Player im Iran.“

Mitte November hatte auch Grünen-Chef Omid Nouripour gefordert, die EU solle die Revolutionsgarden auf die Terrorliste setzen. Diese seien „die Hauptträger der Unterdrückung“.

Schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran

Die Revolutionsgarden sind direkt dem Revolutionsführer Ali Chamenei unterstellt und wurden nach der islamistischen Revolution 1979 als Gegengewicht zur regulären Armee gegründet. Die EU und das deutsche Außenministerium werfen den Revolutionsgarden schwere Menschenrechtsverletzungen vor. Mitte November wurden neue EU-Sanktionen vor allem auch gegen deren inneren Machtzirkel beschlossen.

Den Revolutionsgarden und den ihnen unterstellten Basidsch-Milizen kommt bei den brutalen Angriffen auf die DemonstrantInnen der letzten Wochen eine zentrale Rolle zu. Die Proteste hatten nach dem Tod der 22-Jährigen Mahsa Amini begonnen. Sie war am 13. September von der Sittenpolizei festgenommen worden, wurde misshandelt und starb drei Tage später im Polizeigewahrsam.

Laut Fathollah-Nejad sind die Revolutionsgarden ebenso stark in die iranische Wirtschaft verstrickt. Er verweist auf Schätzungen, wonach sie mit jedem zweiten Unternehmen im Iran verbunden seien. Wichtige Industriebereiche wie Bau, Verkehr, Telekommunikation und Energie werden von ihnen dominiert.

Firmen der Revolutionsgarden auch in Deutschland

Der Islamwissenschaftler Wilfried Buchta schätzte 2020, dass die Revolutionsgarden weit über 1.200 Firmen und Unternehmen in Iran und im Ausland besäßen und damit mindestens 40 Prozent der gesamten iranischen Wirtschaft kontrollierten. Bei vielen internationalen wirtschaftlichen Transaktionen der Revolutionsgarden scheine es sich um kriminelle Geschäfte zu handeln. Auch zahlreiche Firmen in Deutschland haben Verbindungen zu den Revolutionsgarden, einige sind deshalb in den USA seit Jahren sanktioniert.

Eine Aufnahme der Revolutionsgarde auf die EU-Terrorliste hat weitreichende Folgen. Zu den restriktiven Maßnahmen gehört das Einfrieren von Geldern und Vermögen und das Verbot, den gelisteten Organisationen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Polizei und Justiz haben zudem mehr Befugnisse für die Zusammenarbeit.

Die sogenannte EU-Terrorliste wurde als Reaktion auf die Anschläge des 11. September 2001 eingeführt und umfasst laut Europäischem Rat aktuell 21 Organisationen und 13 Einzelpersonen, die mit terroristischen Handlungen in Verbindung gebracht werden. Die Liste wird mindestens zweimal im Jahr überprüft, es ist möglich, dagegen zu klagen.

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