Angestellte der Bundesregierung: Fast 7900 sachgrundlose Befristungen
Laut einem Bericht wurde bei mehr als der Hälfte aller befristeten Verhältnissse kein Sachgrund angegeben. Der Koalitionsvertrag sieht deutlich geringere Zahlen vor.

Demnach hatten allein im Bundesinnenministerium Ende Januar 4541 von insgesamt 5595 befristet beschäftigten Mitarbeitern eine sachgrundlose Befristung.
Laut Koalitionsvertrag von Union und SPD sollen künftig in Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch höchstens 2,5 Prozent der Mitarbeiter ohne Sachgrund befristet beschäftigt werden können. Bei der Bundesregierung ist der Anteil dem Bericht zufolge bis heute jedoch deutlich höher.
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne „sachlichen Grund“ ist aktuell für eine Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums kann ein befristeter Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängert werden. Tarifverträge können Abweichungen vorsehen. Eine Befristung ist zulässig, wenn es sachliche Gründe gibt. Das Gesetz über Teilzeitarbeit nennt unter anderem eine Befristung im Anschluss an Ausbildung oder Studium, Vertretungsregelungen oder nur vorübergehenden betrieblichen Bedarf.
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