piwik no script img

Afghanische Ortskräfte in DeutschlandSicher, aber verzweifelt

Mehrere Tausend afghanische Ortskräfte sind in Deutschland. Ihre Sorgen bleiben – denn viele mussten Familienmitglieder zurücklassen.

Gerettet: Dieser Afghane hat es in einen Evakuierungsflug der USA geschafft Foto: Sra Jan K. Valle/U.S. Air/Zuma/imago

Berlin taz | Die 127 Afghan:innen, die im Übergangswohnheim Marienfelder Allee im Süden Berlins Schutz vor den Taliban erhalten haben, sind dankbar – ihre Sorgen und Ängste sind dennoch geblieben. Das wird bei jedem Wort klar, das die rund 20 früheren Ortskräfte an diesem Donnerstagvormittag an Eva Högl richten, die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages.

Högls Aufgabe besteht eigentlich darin, sich für das Wohl der Bundeswehrsoldaten einzusetzen. Doch nun sitzt die SPD-Politikerin in einem großen Saal mit dunklem Holzinventar und fragt, wie es den Ortskräften in Deutschland geht, die jahrelang für die Bundeswehr gearbeitet haben. „Ich bin hier, um von Ihnen zu hören, wie ich Sie unterstützen kann.“

Sie sind in Gefahr, weil ich für die Bundeswehr gearbeitet habe

Herr Nabizada, Ortskraft

Was die Wehrbeauftragte in den kommenden zwei Stunden zu hören bekommt, ist eine Mischung aus höflichem Dank und verzweifelten Bitten. „Wir sind in Sicherheit, aber nur wir mit unseren Kernfamilien“, sagt etwa Herr Nabizada, ein Mann in Jeans und schwarzem Hoodie. Von 2003 bis 2021 hat Nabizada als Dolmetscher für verschiedene Ausbildungsprogramme der Nato-Mission Isaf in Masar-i-Scharif gearbeitet, mehrere Jahre auch für die Bundeswehr. Seine Eltern und drei seiner Brüder werden von den Taliban gesucht, sie verstecken sich nun in und um Kabul. „Sie sind in Gefahr, weil ich für die Bundeswehr gearbeitet habe“, sagt Nabizada.

Der 38-Jährige ist zum Sprechen aufgestanden wie ein Schulkind. Eine Sprachmittlerin übersetzt seine Worte: „Deshalb bitten wir Sie, holen Sie unsere ganzen Familien nach Deutschland.“

Nur die Kernfamilie darf mit

Seit 2013 sind nach Angaben der Bundesregierung 4.800 Ortskräfte und ihre Familien eingereist, nach einem vereinfachten Visaverfahren noch einmal 2.500. Von den 3.849 Afghan:innen, die in den vergangenen zwei Wochen von den Bundeswehr evakuiert worden sind, sind laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) weitere 138 Ortskräfte und 496 Angehörige.

Sie alle erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes. Das heißt: Sie dürfen für zunächst drei Jahre im Land bleiben und in der Zeit bereits arbeiten oder eine Ausbildung beginnen. Ob auch die übrigen evakuierten Af­gha­n:in­nen diesen Status erhalten oder ins Asylverfahren müssen, werde derzeit geprüft, teilt ein Bamf-Sprecher mit.

Die meisten der 127 Af­gha­n:in­nen im Übergangswohnheim Marienfelder Allee sind bereits vor August eingereist. Eine entsprechende Aufnahmezusage haben alle erhalten, sagt die Leiterin der Einrichtung, Uta Sternal, vom Internationalen Bund (IB). Deshalb hätten die Familien auch Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter oder Sprachkurse, so Sternal. Dennoch seien einige enttäuscht von der Bundesregierung: „Viele Familien mussten ihre Kinder, Geschwister und Eltern zurücklassen, weil sie nur die Kernfamilie mit nach Deutschland nehmen durften.“

Hat Seehofer Wort gebrochen?

Tatsächlich erhalten Ortskräfte lediglich für Ehepartner und minderjährige Kinder eine Einreiseerlaubnis nach Deutschland – obwohl sich Bund und Länder auf der Innenministerkonferenz Mitte Juni darauf verständigt haben, dass auch die volljährigen Kinder von Ortskräften einreisen sollen dürfen.

Das bestätigte auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor gut zwei Wochen auf einer Pressekonferenz. Eine volljährige Tochter bei der „Umsiedlung nach Deutschland“ nicht von der restlichen Familie zu trennen bezeichnete Seehofer als „Verpflichtung“.

Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl, wirft Seehofer deshalb „Wortbruch“ vor. „Sein Ministerium macht nicht, was er als Minister verspricht“, sagt Burkhardt der taz. Ähnlich kritisch sieht er, dass die Bundesregierung mit dem Ende der Evakuierungen auch keine neuen schutzbedürftigen Af­gha­n:in­nen mehr registriert.

Eine Politik, für die sich auch Eva Högl vor den Ortskräften rechtfertigen muss – auch wenn sie nicht gekommen ist, „um über die große Politik“ zu reden, wie sie gleich zu Beginn sagt. „Das ist die große Schwierigkeit, dass wir die Familie, die Sie mit nach Deutschland nehmen können, auf die Kernfamilie begrenzen“, sagt Högl. Sie könne leider „in den konkreten Fällen nichts entscheiden“, wolle sich aber bei der Bundesregierung für eine erweiterte Familienaufnahme einsetzen.

Für die langjährige Ortskraft der Bundeswehr Nabizada ist Högls Besuch enttäuschend. „Wir haben gedacht, die Bundeswehr würde sich um uns und um unsere gefährdeten Familienmitglieder kümmern“, sagt er. Und um die Flugkosten. Für sich, seine Frau und seine sechs Kinder hat er 7.000 US-Dollar bezahlt – jetzt hat er Schulden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

3 Kommentare

 / 
  • also, den letzten Satz hätte man sich besser gespart. 7.000 Euro Schulden sind eine Stange Geld - aber ich bin sicher, sehr viele, die nicht heraus kamen, würden sehr gerne tauschen, die Schulden nehmen und die Sicherheit auch.

  • 0G
    02854 (Profil gelöscht)

    Ganze Familien, Eltern, drei Brüder, die Frauen und Kinder der Brüder, die Schwiegereltern der Brüder etc. pp. Da wird aus einer Ortskraft schnell mal 20 Personen.

  • Auch Familiennachzug gilt nur für die Kernfamilie.



    Wo soll man denn die Grenze ziehen? Volljährige Kinder inklusive Kinder? Eltern? Geschwister und deren Kinder? Schwiegereltern?



    Da kommen dann pro Ortskraft schnell mal 25-40 Personen zusammen.



    In Afghanistan zählen zur Familie auch Cousins und Cousinen, Neffen, Nichten, usw.



    Für den Einzelnen mag das bitter sein, aber klare Richtlininen müssen nunmal sein.