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AfD als VerdachtsfallNeuer Eilantrag wegen Haldenwang

Noch wird geprüft, ob die AfD Extremismus-Verdachtsfall ist. Wegen des Verfassungsschutzpräsidenten hat die Partei nun einen neuen Antrag gestellt.

Solange das Verfahren läuft, dürfen sie vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall bezeichnet werden Foto: Sebastian Willnow/dpa

Freiburg taz | Die AfD hat am 11. Juli 2023 einen neuen Eilantrag gestellt, mit dem sie wieder erreichen will, dass der Verfassungsschutz die AfD nicht als Verdachtsfall bezeichnen darf. Nach taz-Informationen beruft sich die AfD darauf, dass BfV-Präsident Thomas Haldenwang inzwischen offen eingeräumt habe, dass er seine Aufgabe darin sieht, die Umfragewerte der AfD zu senken. Dies zeige, dass er politisch agiere und das Amt seine Kompetenzen überschreite.

Tatsächlich hat Haldenwang am 20. Juni 2023 nach der Vorstellung des aktuellen Verfassungsschutzberichts im heute-Journal gesagt, „Nicht allein der verfassungsschutz ist zuständig dafür, die Umfragewerte der AfD zu senken, aber wir können die Bevölkerung wachrütteln, wir können Politiker wachrütteln.“

Der Hintergrund des neuen Eilantrags ist komplex: Im Januar 2021 wurde bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz beabsichtigte, die AfD als „Verdachtsfall“ einer extremistischen Bestrebung einzustufen. Dagegen klagte die AfD auf Unterlassung. Zugleich stellte die AfD schon damals einen ersten Eilantrag, dass sie bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht als „Verdachtsfall“ bezeichnet werden darf. Dieser Eilantrag hatte teilweise Erfolg. Am 5. März 2021 entschied das Verwaltungsgericht (VG) Köln in einem so genannten Hängebeschluss, dass die AfD bis zur Entscheidung über den Eilantrag nicht als Verdachtsfall bezeichnet werden darf.

Allerdings entschied das VG Köln dann am 8. März 2022, dass die Einstufung der AfD als Verdachtsfall rechtmäßig ist. Zwei Tage später lehnte das VG auch den parallelen Eilantrag der AfD ab. Seitdem kann die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz öffentlich als Verdachtsfall bezeichnet werden.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Kölner Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat dagegen Berufung eingelegt. Zuständig ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Auf den Ausgang dieses Verfahrens warten AfD, Verfassungsschutz und die anderen Parteien mit großer Spannung.

Allerdings lässt dieses Berufungsurteil noch lange auf sich warten. Das OVG will noch keinen Termin für ein Urteil nennen. Die Berufungsbegründung der AfD war erst Ende 2022 eingegangen, nachdem die entsprechende Frist auf Antrag der Partei verlängert wurde. Erst im Juli 2023 war die Erwiderung des Bundesamts fertig. Nun hat die AfD wieder Zeit bis September, um zu antworten. Anschließend will der zuständige OVG-Senat mit der „vertieften Bearbeitung“ beginnen, teilte Gerichtssprecherin Gudrun Dahme auf Nachfrage der taz mit. „Die Gerichtsakten umfassen derzeit cirka 10.000 Seiten“, so Dahme, „Hinzu kommen mehrere hundert Beiakten, die im Oberverwaltungsgericht einen ganzen Raum füllen.“

Solange das Verfahren läuft, darf der Verfassungsschutz die AfD weiter als „Verdachtsfall“ bezeichnen. Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung. Die AfD hatte auch die Ablehnung des ursprünglichen Eilantrags durch das VG Köln nicht angegriffen, sondern rechtskräftig werden lassen.

Endgültige Entscheidung wohl erst nächstes Jahr

Nun, nach Haldenwangs neuen Äußerungen versucht es die AfD also erneut. Das OVG will sich mit diesem neuen Eilantrag direkt befassen und vielleicht noch im August eine Entscheidung treffen.

Das Gericht hat im wesentlichen drei Möglichkeiten: Es kann Haldenwangs Äußerung für zulässig halten, dann ist der AfD-Eil-Antrag abgelehnt. Oder es hält Haldenwangs Äußerung zwar für unzulässig, aber für irrelevant für die Einstufung der AfD als Verdachtsfall, auch dann wäre der AfD-Antrag abgelehnt. Erfolg hätte der AfD-Antrag nur, wenn die Richter den Schluss der AfD mitvollziehen, dass der Verfassungsschutz als parteipolitisches Instrument enttarnt wurde. Das ist eher unwahrscheinlich.

Umso wichtiger ist die Entscheidung des OVGs in der Hauptsache, mit der aber wohl erst 2024 zu rechnen ist. Da die AfD eine Unterlassung der Einstufung beantragt hat, kommt es bei der Entscheidung über das Wesen der AfD auf den Zeitpunkt des Urteils an. Oder anders gesagt: Jede weitere Radikalisierung schadet der Partei im Berufungsverfahren und macht die Einstufung als Verdachtsfall nachvollziehbarer.

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8 Kommentare

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  • Seit mindestens 2017 ist die AgD (Alternative gegen Deutschland - auch AFD genannt) rechtsextrem! Ihr Wahlprogramm war im Wesentlichen deckungsgleich mit dem der NSDAP von 1925!!!

  • Wenn an dem Amt noch irgendwas zu beschaedigen waere, muesste Haldenwang gehen. Aber bei einer Behoerde, die ihren Namen ein ums andere mal ad absurdum gefuehrt hat, is eh nix zu retten.

    • @elektrozwerg:

      Seit wann genau ist das Nennen von Fakten in irgendeiner Weise problematisch oder in diesem Falle für den VfS "beschädigend"?



      In der realen Welt sagt Haldenwang nämlich nur das, was eh jeder weiß oder wissen kann.

    • @elektrozwerg:

      Das wären die falschen Prioritäten. Die AfD gehört verboten.

    • @elektrozwerg:

      Haldenwang macht seine Arbeit: Der Verfassungsschutz geht gegen Verfassungsfeinde vor. Die AfD will den Systemwechsel, weil sie darin Vorteile für sich und ihr Klientel sieht. Das wird mit den Mitteln dieser Demokratie bekämpft, denn die autoritären Rattenfänger machen Kompromisse nur bis zur Machtergreifung ...

  • Der VS ist sowieso eine politische Behörde, die Extremes und Radikales marginalisieren soll. Da hat die AfD ganz Recht, dass das Amt und Haldenwang da politisch agieren. Und mit der Aussage über die Zuständigkeit des Verfassungsschutzes hat Haldenwang auch Recht.

  • So..

    ... jetzt will die afd auch noch den Verfassungschutzpräsidenten einschüchtern.??

    Es Reicht..!! die afd hat mehr als ein rote Linie überschritten..

    Hr Haldenwang..lassen Sie sich nicht einschgüchtern..stufen Sie die afd als das ein was sie, spätestens seit ihrem neuerlichen Auftreten ist, nämlich Rechtsextrem und Verfassungsfeindlich..

    Und dann liebe Demokraten: afd Verbot einleiten.!

    JETZT

    • @Wunderwelt:

      THIS!