AfD-Politiker Daniel Halemba verurteilt: „Es wäre freundlich, wenn Sie den Mund halten würden“
Daniel Halemba muss 30.400 Euro Strafe wegen Geldwäsche und Nötigung zahlen. Er sieht sich als Opfer eines politisch motivierten Verfahrens.
Der junge Mann mit Seitenscheitel, dicken Brillengläsern und Anzug schäumt vor Wut. Daniel Halemba, jüngster Abgeordneter im bayerischen Landtag, schimpft vor sich hin, redet dazwischen, schlägt mit der Faust auf den Tisch. Als säße er gerade am Stammtisch. Doch der 24-jährige AfD-Politiker sitzt in Saal C 011 des Würzburger Amtsgerichts. Und er ist gerade verurteilt worden, wegen Nötigung und leichtfertiger Geldwäsche, zu einer Geldstrafe von 30.400 Euro (160 Tagessätze à 190 Euro).
„Es wäre wirklich freundlich, wenn Sie den Mund halten würden“, sagt Gudrun Helm mit dem Nachdruck der erfahrenen Jugendrichterin, als es ihr bei der Urteilsverkündung am Montag zu bunt wird. „Sie können auch des Saales verwiesen werden.“
Nach sieben Verhandlungstagen ist das Schöffengericht überzeugt, dass sich Halemba zwei von vier Anklagepunkten nachweisen lassen. Im Juli 2022 flossen knapp 4.000 Euro aus Onlinebetrügereien eines Bekannten über sein Konto. Im Oktober 2023 soll er zusammen mit dem Mitangeklagten Harald D. – ebenfalls AfD-Mitglied und Mitglied der extrem rechten Würzburger Burschenschaft Teutonia zu Prag – einen Bundesbruder massiv eingeschüchtert haben. Ziel: Der Mann sollte nach einer Razzia im Verbindungshaus keine Aussage bei der Staatsanwaltschaft machen. Auch Harald D. wird deshalb verurteilt. Wegen Nötigung soll der 29-Jährige eine Geldstrafe von 5.940 Euro (90 Tagessätze à 66 Euro) zahlen.
Das angebliche Opfer beteuerte in der Verhandlung zwar, sich von seinen „Freunden“ nicht genötigt gefühlt zu haben. Vielmehr hätten Staatsanwaltschaft und Polizei versucht, ihn zu erpressen. Doch das nimmt ihm das Gericht nicht ab. Für Richterin Helm ist der Student einer der vielen Zeugen aus dem Milieu von Burschenschaft und AfD, die „umgekippt“ seien. Von „teilweise peinlichen“ Vernehmungen spricht die Richterin.
Opfer und Verteidiger in einem
Gemünzt ist das vor allem auf Thomas Bayer: Der Anwalt und frühere Präsident des AfD-Landesschiedsgerichts trat im Prozess nicht nur als Opfer eines weiteren Nötigungsversuchs durch die beiden Angeklagten auf, sondern auch als Verteidiger von Harald D. Tatsächlich ist die Doppelrolle als mutmaßliches Opfer und Verteidiger zwar rechtlich erlaubt, aber natürlich schwierig. Im Zeugenstand lavierte Bayer dann auch so sehr herum, dass das Gericht seine widersprüchlichen Aussagen in diesem Fall nicht als Grundlage für eine Verurteilung nutzen wollte. Bei der bayerischen Kommunalwahl im März kandidiert der Anwalt hinter Spitzenkandidat Halemba auf Platz 4 der Würzburger AfD-Liste.
Freigesprochen wird Halemba vom Vorwurf, ein volksverhetzend-rassistisches Lied der Neonazi-Band Landser im Haus der Burschenschaft abgespielt zu haben – an seinem 21. Geburtstag und so laut, dass es in der Nachbarschaft zu hören war.
Das würde zwar zu ihm passen, sagt die Richterin. „Wir müssen von einer extrem rechten Gesinnung beim Angeklagten ausgehen.“ Schließlich sei bei ihm ein USB-Stick mit 30 Reden von Hitler und Goebbels sowie der größten Sammlung von Rechtsrock gefunden worden, die dem regionalen Staatsschutz in jüngerer Zeit untergekommen sei. In seinem Zimmer habe „an prominenter Stelle“ ein Befehl von SS-Führer Heinrich Himmler gehangen.
Aber: Der Beweis, dass Halemba auf Play gedrückt hatte, habe sich nicht führen lassen. Auch, weil nur lückenhaft ermittelt worden sei. Die von der Verteidigung immerfort wiederholte Behauptung, dass das Verfahren als „politische Justiz“ mit unverhältnismäßigem Aufwand betrieben worden sei, weist Helm nicht nur deshalb entschieden zurück. An dem Verfahren, sagt die Richterin, sei nur eines politisch gewesen: dass Halemba versucht habe, „politischen Profit“ daraus zu schlagen.
Draußen nach dem Urteil spielt Halemba das Opfer
Mit dem Urteil bleibt das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die die Vorwürfe weitestgehend für erwiesen gehalten und darum höhere Geldstrafen verlangt hatte. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, kündigt Berufung an.
Draußen vor dem Justizgebäude, wo die Fernsehkameras aufgestellt sind, macht Daniel Halemba derweil das, was er immer tut: Er spielt das Opfer. „Heute wurde hier kein Recht, sondern Unrecht gesprochen“, ruft er. Das Urteil beweise erneut, dass das Verfahren politisch motiviert sei. Es wirkt, als hätte Halemba der Richterin nicht eine Sekunde lang zugehört.
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