Abschiebung trotz Ausbildung: Emsland will Syrer loswerden
Saber Al Khateeb ist Volontär beim Sender Ems TV. Die Ausländerbehörde erkennt das Volontariat nicht als Ausbildung an und will Al Khateeb abschieben.
Eine seiner ersten journalistischen Arbeiten war ein Interview mit Angelina Jolie. Die Schauspielerin besuchte 2018 als Sondergesandte des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen UNHCR das jordanische Flüchtlingslager Za’atari. Saber Al Khateeb war damals 18 Jahre alt und lebte als syrischer Flüchtling in dem Lager. Für die Refugeezeitung The Road schoss er Fotos von Jolie und veröffentlichte einen Beitrag über ihren Besuch.
Heute, acht Jahre später, ist Al Khateeb beim Regionalsender Ems TV in Lingen als Volontär angestellt. Ein Volontariat ist die in Deutschland gängige Ausbildung im Journalismus. „Es ist mir eine große Ehre“, schrieb er zum Beginn der Ausbildung auf Instagram, „und ich gehe diesen Schritt mit großem Stolz und ehrlicher Begeisterung.“
Doch das Volontariat kann er vielleicht nicht zu Ende bringen – dem Syrer droht die Abschiebung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte seinen Asylantrag im August ab und die Ausländerbehörde des Landkreises Emsland forderte ihn zur „freiwilligen“ Ausreise auf. Bis zum 24. Oktober solle er das Land verlassen – „Was ich leider auf keinen Fall möchte“, sagt Al Khateeb. „Ich liebe Deutschland.“
Al Khateeb ist im Schützenverein. Er ist ehrenamtlicher Dolmetscher für den Landkreis. Seit Kurzem ist er auch Integrationslotse. Er engagiert sich bei den Bücherhallen und erklärt Senior*innen die Benutzung von Smartphones und E-Mails. Er hilft im Namen des Deutschen Roten Kreuzes bedürftigen Menschen bei Haus- und Gartenarbeit. Mehr Engagement geht kaum.
Das Bamf entzieht Syrern Schutzstatus
Dennoch will der Landkreis Emsland ihn offenbar loswerden. Dahinter steht vermutlich eine veränderte Praxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das seit dem Sturz des Assad-Regimes immer mehr Syrer*innen den Schutzstatus in Deutschland entzieht. Die Sicherheitslage in Syrien habe sich derart verbessert, dass kein Grund mehr für internationalen Schutz bestehe, so die Annahme. Im ersten Halbjahr 2026 hatte sich das Bundesamt dabei noch auf vorbestrafte Syrer fokussiert, mittlerweile sind offenbar auch junge, alleinstehende Männer ins Visier geraten.
Dabei sollte Al Khateeb eigentlich sicher vor einer Abschiebung sein, solange er sich in Ausbildung befindet. Doch die Ausländerbehörde des Landkreises Emsland erkennt das journalistische Volontariat nicht als Ausbildung an. Bei Ems TV löst das Irritationen aus. „Warum das Volontariat keine Ausbildung sein soll, vermittelt sich mir nicht“, sagt der Redaktionsleiter Niklas Stratmann. Schließlich gelten für Volontäre wie für alle Azubis Ausnahmen vom Mindestlohn.
Niklas Stratmann, Redaktionsleiter Ems TV
Darüber hinaus sei es ihm unverständlich, warum der Landkreis seinen Spielraum nicht nutze, um einem so engagierten und gut integrierten Menschen Aufenthalt zu gewähren. „Ich kenne keinen engagierteren Kollegen als Saber“, sagt Stratmann. „Er brennt nicht nur für diesen Job, sondern ist als Mensch grundsätzlich ultramotiviert.“
Bei Hintergrundgesprächen im Landkreis sei dem Sender signalisiert worden, er könne ihm ja eine Ausbildung als Bürokaufmann anbieten – dann würde Al Khateeb den an die Ausbildung geknüpften Aufenthaltsstatus bekommen. Aber was soll ein regionaler Fernsehsender mit einem Bürokaufmann-Azubi? „Und warum soll der Kollege nicht das machen dürfen, was er gut kann und wofür er brennt?“, fragt Stratmann. Es erkläre sich ihm zudem nicht, warum das Volontariat als Ausbildung zweiter Klasse gelten solle.
Hoffnung auf die Härtefallkommission
„Ein Volontariat gilt rechtlich nicht als qualifizierte Berufsausbildung“, sagt die Sprecherin des Landkreises, Anja Rohde, gegenüber der taz. Es sei zwar der gängige Praxisweg im Journalismus, rechtlich werde es aber als „primär praxisorientiertes Beschäftigungsverhältnis eigener Art“ eingestuft. Bei der Entscheidung über die Abschiebung habe der Landkreis keinen Spielraum, es gelte die Entscheidung des Bamf.
Al Khateeb hofft nun auf die Härtefallkommission in Hannover. Dort hat er seinen Fall eingereicht und dort liegt er nun zusammen mit wahrscheinlich über tausend anderen Anträgen. Solange der Antrag dort nicht beschieden wurde, darf der Journalist auch nicht abgeschoben werden.
Eine hundertprozentige Sicherheit gibt ihm das aber nicht. „Jeder hat Ängste“, sagt Al Khateeb auf die Frage, wie es ihm damit gehe. Er habe in seinem Leben schon schlimmere Situationen erlebt. Nach dem Lager in Jordanien lebte er zehn Monate in Libyen, „leider“, sagt er. Von dort kam er im Flüchtlingsboot über das Mittelmeer.
Im Süden Syriens, wo er herkommt, sei es überhaupt nicht sicher, sagt Al Khateeb. Er hätte versuchen können, juristisch gegen die drohende Abschiebung vorzugehen. „Aber dann hätte ich das deutsche Innenministerium verklagen müssen“, sagt er. Das habe er nicht gewollt.
Solange die Härtefallkommission nicht entschieden hat, will Al Khateeb die Hoffnung nicht aufgeben. „Ich werde bis zum letzten Moment positiv sein, mich weiterentwickeln und nach vorne blicken“, sagt er. „Ich habe noch viele Pläne.“
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