Abgeordneter über Scholz und Cum-Ex: „Ein Auge zudrücken beim Bankraub“
Der Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete Hackbusch glaubt dem Kanzler seine Erinnerungslücken im Cum-Ex-Skandal nicht. Nun muss Scholz vor den Ausschuss.
taz: Herr Hackbusch, wo liegt das Problem, wenn der Inhaber eines bedeutenden, alteingesessenen Kreditinstituts, Christian Olearius, den Hamburger Bürgermeister, Olaf Scholz (SPD), um ein Gespräch bittet?
Norbert Hackbusch: Problematisch ist nicht, dass Scholz Olearius empfangen hat, sondern, dass er ihn innerhalb weniger Wochen ein zweites Mal getroffen hat.
Warum war das zweite Treffen problematisch?
ist 67 jahre alt, Dokumentationsjournalist und Obmann der Linken im Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft zum Cum-Ex‑Steuerraub.
Weil der Bürgermeister beim zweiten Mal genau wusste, dass es um eine Steuerangelegenheit gehen wird – in diesem Fall im Zusammenhang mit möglicher Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Aktiengeschäfte. Dabei hat er als Bürgermeister mit Steuerangelegenheiten nichts zu tun.
Schlimmer noch: Scholz nimmt ein Argumentationspapier der Bank an, das er an Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) weiterreichen lässt, obwohl es im Finanzamt schon vorliegt. Das bringt ihn in den Verdacht, er habe das Steuerverfahren politisch beeinflussen wollen.
Der Bürgermeister argumentiert, er habe das Schreiben auf dem Dienstweg weitergereicht, also den Finanzsenator als die zuständige Stelle – so wie der Finanzsenator sagte, ich habe mich informieren lassen aber keinen Einfluss genommen auf die Entscheidung meiner Behörde.
Das ist völlig unglaubwürdig, denn Tschentscher ist nicht der Dienstweg. Der Bürgermeister muss achtgeben, dass er eben nicht in den Ruch einer Unterstützung kommt, denn einzelne Steuersachen sind allein eine Entscheidung des Finanzamtes.
Was hätte Scholz tun müssen?
Er hätte schauen müssen, was es mit Cum-Ex-Geschäften an sich auf sich hat. Stattdessen unterhält er sich mit dem Chef der Bank darüber, was der will.
Wäre es dann nicht geradezu angeraten gewesen, sich an den Finanzsenator und dessen Behörde zu wenden?
Bei Scholz hätten mit dem Wissen um die bundesweit bekannt gewordenen Cum-Ex-Fälle die Alarmglocken läuten müssen. Er hätte sich fragen müssen: Was ist eigentlich generell mit Cum-Ex-Fällen in Hamburg? Wie haben wir damit eigentlich gearbeitet? Diese Initiative sehen wir von ihm nicht. Wir sehen nur die Initiative im Zusammenhang mit dem konkreten Fall Warburg und die Befürchtung, dass es der Bank schlecht gehen könnte.
Was ihm nicht unbedingt zum Negativen gereichen würde.
Natürlich muss man sich damit auseinandersetzen. Aber man darf einem Bankräuber auch nicht das Geld lassen, nur damit er nicht verarmt. Es gibt viel, was man tun kann, wenn ein Unternehmen in Schwierigkeiten kommt – aber nicht, ein Auge zuzudrücken im Zusammenhang mit einem Bankraub.
Was verspricht sich der Hamburger Ausschuss davon, ihn am Freitag ein zweites Mal einzuladen?
Herr Scholz muss noch mal kommen, weil die SPD durchgesetzt hat, dass er schon im April gehört wurde, mit gehörigem Abstand zur Bundestagswahl. Unser Verfahrenskompromiss war, dass er am Ende, wenn wir den ganzen Fall aufgearbeitet haben, noch mal aussagen muss. Allerdings stehen wir doch noch nicht am Ende des Ausschusses, weil wir den Untersuchungsauftrag ausweiten werden.
In welche Richtung?
Auch die inzwischen umfirmierte HSH Nordbank hat als damalige Bank mit Landesbeteiligung Cum-Ex-Geschäfte betrieben und daraus 126 Millionen Euro aus eigener Initiative zurückgezahlt. Tschentscher behauptet, das sei vorbildlich aufgeklärt worden und die Bank habe zudem Bußgelder bezahlt. Das Zweite ist falsch.
Seit 2009 mussten sich Banken sogenannte Berufsträgerbescheinigungen ausstellen lassen, die Steuerraub mit Cum-Ex-Geschäften verhindern sollten. Wir wissen, dass das nicht funktioniert hat. Die HSH Nordbank konnte aber in 29 Fällen nicht einmal solche Bescheinigungen vorlegen. In der Finanzbehörde gab es eine Ermittlungsgruppe, die das aufklären sollte. Es ist erstaunlich, dass die nicht mehr herausgefunden hat als das, was die Bank freiwillig gemeldet hat.
Die Hamburger Senatskanzlei hatte die Frage, ob sich der Bürgermeister mit den Warburg-Bankiers getroffen habe, zuerst verneint. Wusste Scholz das? Wusste es die Senatskanzlei nicht besser?
Es war auf jeden Fall ein kapitaler Fehler, weil es nicht nur um die Beantwortung unserer Kleinen Anfrage ging. Scholz hat sich bei den Befragungen im Ausschuss nur an das erinnert, was in seinem Kalender stand oder aus öffentlichen Quellen bekannt war: Zum Inhalt der Gespräche habe er kein konkretes Wissen. Damit hat er ein Glaubwürdigkeitsproblem.
Warum?
Weil wir ihn kennen. Er trifft den Chef einer wichtigen Bank in Hamburg und der sagt: Erstens habe ich Probleme mit deiner Finanzverwaltung und zweitens, wenn die sich durchsetzt, gehe ich wahrscheinlich pleite. – Und an dieses Gespräch kann sich Scholz nicht erinnern? Er, der mir erklärt hat, wie die Bauteile in der Elbphilharmonie aufgehängt sind?
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