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+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++Verwaltungsgericht billigt Slogan

Demonstranten dürfen in Bremen den Slogan „Kindermörder Israel“ verwenden. Die Familien zweier verschleppter Geiseln appelieren an Hamas und Israel.

Mehrere Hundert Menschen demonstrieren bei einer propalästinensischen Kundgebung in Bremen im Februar 2024 Foto: Carmen Jaspersen/dpa

USA drängen Hamas zu Gaza-Abkommen

Beim erneuten Anlauf für eine Waffenruhe im Gaza-Krieg hoffen die Verhandlungspartner mit Blick auf die drohende Offensive Israels in Rafah auf ein Einlenken der islamistischen Hamas. US-Präsident Joe Biden habe den ägyptischen Präsidenten Abdel Fattah al-Sisi und den katarischen Emir Tamim bin Hamad al-Thani am Telefon dazu angehalten, „alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Freilassung der von der Hamas festgehaltenen Geiseln zu erreichen“, teilte das Weiße Haus mit. Dies sei das einzige Hindernis für eine Feuerpause.

Der Hamas lag nach Worten des britischen Außenministers David Cameron ein Angebot für eine 40-tägige Waffenruhe vor. Nach Gesprächen in Kairo verließ die Delegation der Hamas Medienberichten zufolge den Verhandlungsort und wollte mit einer Antwort zurückkehren. Laut der Times of Israel dürfte eine israelische Delegation am Dienstag nach Kairo kommen. (dpa)

Verwaltungsgericht billigt „Kindermörder“-Slogan

Propalästinensische Demonstranten dürfen in den kommenden Wochen bei ihren Protesten in Bremen unter anderem die umstrittene Parole „From the river to the sea“ und den Slogan „Kindermörder Israel“ verwenden. Verbotsauflagen des Ordnungsamts in der Hansestadt wurden nach einem Eilantrag der die Demonstration Anmeldenden am Montag mit Hinweis auf die Meinungsfreiheit zurückgewiesen, wie das Verwaltungsgericht der Hansestadt mitteilte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 5 V 1013/24)

Propalästinensische Aktivisten wollen in Bremen in der Zeit vom 2. Mai bis zum 13. Juni in der Innenstadt zwischen Dom und Rathaus jeweils donnerstags ab 16.30 Uhr Kundgebungen zur Situation im Nahen Osten abhalten. Das Ordnungsamt hatte die Versammlungen mit Auflagen genehmigt. Demnach hätten die Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ und der Slogan „Kindermörder Israel“ nicht verwendet werden dürfen. Auch die Darstellung des israelischen Staatsgebietes in den Farben der palästinensischen Flagge wurde untersagt.

Das Ordnungsamt begründete die Auflagen mit dem Argument, die Verwendung dieser Inhalte würden Straftatbestände erfüllen. Die Behörde nannte in diesem Zusammenhang die öffentliche Billigung von Straftaten, die öffentliche Aufforderung zu Straftaten sowie Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verbotener und terroristischer Vereinigungen.

Das Gericht wies die Einwände zurück. Zur Begründung führte die Kammer aus, die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit umfasse nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Grunde nach auch Meinungen, die rassistisch, antisemitisch oder verfassungsfeindlicher Natur seien. Die inhaltliche Bewertung der geäußerten Meinungen stehe im Grundsatz zunächst weder Behörden noch Gerichten zu.

Die genannten Versammlungsinhalte erfüllen aus Sicht des Verwaltungsgerichts voraussichtlich keinen Straftatbestand, hieß es weiter. Das deutsche Strafrecht enthalte nach geltendem Recht keine Norm, die eine Leugnung des Existenzrechts Israels – ohne das Hinzutreten weiterer strafbegründender Umstände – unter Strafe stelle.

Konkret könne insbesondere die Forderung nach einem palästinensischen Staat anstelle eines israelischen nicht ausschließlich so verstanden werden, dass hiermit der Angriff der Hamas auf Israel gebilligt werde, hieß es in der Urteilsbegründung. Auch der Slogan „Kindermörder Israel“, der sprachlich an die antisemitische Ritualmordlegende erinnere, könne noch als überspitzte Kritik am israelischen Militäreinsatz im Gazastreifen verstanden werden. (epd)

USA: Menschenrechtsverstöße durch israelische Truppen

Die US-Regierung wirft mehreren Einheiten der israelischen Armee „schwere Menschenrechtsverletzungen“ im Westjordanland vor. Diese Verstöße seien von fünf Armee-Einheiten gegen Palästinenser begangen worden, wie eine „sorgfältige“ Untersuchung ergeben habe, teilte das Außenministerium in Washington am Montag mit. Ereignet hätten sich diese „einzelnen Vorfälle“ von Menschenrechtsverstößen noch vor dem Großangriff der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas auf Israel vom 7. Oktober, sagte Vize-Ministeriumssprecher Vedant Patel. (afp)

Geisel-Familien appellieren an Hamas und Israel

Die Familien zweier von der Hamas verschleppter Geiseln haben an die militant-islamistische Palästinenserorganisation und die israelische Regierung appelliert, endlich ein Abkommen zu schließen, das zur Freilassung ihrer Angehörigen führt. Der öffentliche Appell der Familien von Keith Siegel und Omri Miran fällt in eine Zeit, in der nach Monaten gescheiterter Verhandlungen der internationale Druck auf beide Parteien zunimmt.

In den vergangenen Tagen hatten israelische Politiker angedeutet, dass sie einem Geisel-Deal gegenüber aufgeschlossen wären, für den im Gegenzug auf die geplante Ausweitung der israelischen Bodenoffensive im Gazastreifen auf die südliche Stadt Rafah verzichtet wird. Die Hamas hat wiederholt betont, sie werde die noch in ihrer Gewalt befindlichen Geiseln ohne eine Vereinbarung über ein Ende des Gazakriegs nicht freilassen. Netanjahu hat diese Forderung zurückgewiesen. Er hat das Ziel ausgelobt, die Offensive fortzusetzen, bis die Hamas zerschlagen ist und alle Geiseln zurückgebracht wurden.

Es wird vermutet, dass die Hamas noch etwa 100 Geiseln und die Überreste von rund 30 weiteren in ihrer Gewalt hat. Die meisten übrigen Geiseln waren im Rahmen einer einwöchigen Waffenruhe im November freigelassen worden – im Austausch gegen 240 in Israel inhaftierte Palästinenser. (ap)

Angriffe der Huthi im Roten Meer und im Indischen Ozean

Die Huthi-Rebellen im Jemen haben nach eigenen Angaben Schiffe im Roten Meer und im Indischen Ozean angegriffen. Die „MSC Orion“ sei im Indischen Ozean ins Visier genommen worden, sagt ein Sprecher der Rebellen-Gruppe im Fernsehen. Zudem seien zwei US-Zerstörer und das Schiff „Cyclades“ im Roten Meer attackiert worden. Die Huthi bezeichnen ihre Angriffe als Akt der Solidarität mit den Palästinensern im Gazakrieg. (afp)

USA gegen Israel-Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs

Das Weiße Haus hat sich ausweichend zu den Konsequenzen möglicher Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und andere Israelis geäußert. Man unterstütze die Ermittlungen nicht und sei außerdem überzeugt, dass der – von den USA nicht anerkannte – Strafgerichtshof in Den Haag keine rechtliche Zuständigkeit habe, sagte die Sprecherin des Weißen Hauses, Karine Jean-Pierre.

Zuvor hatten israelische Medien berichtet, Netanjahu befürchte, dass Chefankläger Karim Khan noch in dieser Woche internationale Haftbefehle für den israelischen Regierungschef, dessen Verteidigungsminister Joav Galant sowie den Generalstabschef Herzi Halevi ausstellen könnte. Der Strafgerichtshof ermittelt bereits seit 2021 gegen die Islamistenorganisation Hamas und Israel wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Auch zu Gewalttaten israelischer Siedler im Westjordanland laufen Untersuchungen.

Juristisch würde ein Haftbefehl des Strafgerichtshofs gegen Netanjahu und andere israelische Bürger bedeuten, dass Staaten, die die Statuten des Gerichtshofs unterzeichnet haben, verpflichtet wären, diese Personen festzunehmen und nach Den Haag zu überstellen – sofern diese sich im Hoheitsgebiet dieser Staaten befinden. So wie die USA erkennt auch Israel das Gericht nicht an. Aber die palästinensischen Gebiete sind Vertragsstaat. Daher darf der Ankläger auch ermitteln. (afp)

Columbia University suspendiert Studenten

Nach erfolglosen Verhandlungen zwischen propalästinensischen Demonstranten und der renommierten Columbia University in New York geht die Hochschule nun gegen Studenten vor. Es sei damit begonnen worden, Studenten zu suspendieren, sagte ein Universitätsvertreter am Montag (Ortszeit). Dies sei Teil der nächsten Phase, um die Sicherheit auf dem Campus zu gewährleisten. Zuvor hatten die Demonstranten eine bis Montagnachmittag gesetzte Frist zur Räumung ihres Protestcamps auf dem Campus verstreichen lassen.

Universitätspräsidentin Minouche Shafik hatte am Montag mitgeteilt, die Verhandlungen zwischen beiden Seiten seien ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Sie appellierte an die Demonstranten, ihr Camp „freiwillig“ zu räumen – dem kamen die Protestierenden jedoch vorerst nicht nach. Die ihnen gesetzte Frist verstrich, ohne dass es Anzeichen für eine Auflösung des Camps mit 200 Menschen gab. In einer nach Ablauf der Frist von einem Studenten verlesenen Erklärung war die Rede von Angstmacherei. Die Protestteilnehmer würden nicht gehen, bis die Universität ihren Forderungen nachkomme oder sie gewaltsam weggebracht würden.

Die Universitätsleitung hatte seit Mittwoch mit den Demonstranten verhandelt. Ein zentrales Streitthema war die Forderung der Protestierenden, dass die Columbia University sich von Unternehmen mit Verbindungen zu Israel trennen müsse. In ihrer Erklärung am Montag machte Shafik deutlich, dass die Universität nicht die Absicht habe, „Investitionen aus Israel abzuziehen“. Shafik beklagte, dass viele der jüdischen Studierenden die in den vergangenen Wochen an der Columbia University herrschende Atmosphäre „unerträglich“ gefunden und deshalb die Universität verlassen hätten.

Mitte April hatte die Hochschule die Polizei auf den Campus gerufen, um gegen die Proteste vorzugehen. Dabei wurden mehr als 100 Menschen festgenommen. Die propalästinensischen Proteste weiteten sich daraufhin auf Hochschulen im ganzen Land aus. Am vergangenen Wochenende löste die Polizei Protestcamps an mehreren US-Hochschulen auf, Rund 275 Protestierende wurden festgenommen. (afp)

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12 Kommentare

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  • Ich halte es für falsch, dass dieser Slogan erlaubt wird. Durch die Gerichtsentscheidung wurde er meiner Meinung nach jetzt so etwas wie "geadelt" und kann als wahre Behauptung verwendet werden.

    Meiner Meinung nach befördert die Entscheidung des Gerichts weitere Übergriffe auf jüdische/israelische Menschen, da sie ja "gerichtlich festgestellt" (ich kenne den Unterschied, aber viele andere werden nicht unterscheiden) Kindermörder sind.

    • @*Sabine*:

      Wie in dem Artikel erklärt wird, geht es vor Gericht nicht darum, ob ein Slogan „wahr“ ist, sondern ob er in irgendeiner Form justiziabel ist. In einem Rechtsstaat können nicht nach Belieben Verbote ohne gesetzliche Grundlage verhängt werden.

  • Wie geht es denn an, dass in der Themenrubrik "Nahost-Konflikt" fast alle Beiträge über internationale oder deutsche Reaktionen dazu handeln - protestierende Studierende hier, welche Analysen gehören verboten dort - und alle 10 Beiträge vielleicht mal etwas über die schlechte Lage der Bevölkerung in Gaza aber um irgendwas über das Handeln von Israels Militär zu lesen (Bombardierungen von Rafah oder Gräber um die Krankenhäuser und was noch) muss ich einfach hart andere Zeitschriften lesen weil taz dazu garnichts liefert. Ist das nicht eigentlich das relevanteste am Thema? Wenn wir nur darüber reden wie andere international reagieren ohne zu informieren was passiert und wozu reagiert wird gibt es gar keinen Anspruch zu informieren mehr?

  • Ob das werte Gericht einen Slogan wie "Muslime sind Vergewaltiger, Mörder und Kinderschänder" auch als Meinungsäußerung akzeptieren würden? Irgendwie erinnert der Bremer Fall an einen Anschlag auf eine Wuppertaler Synagoge der gerichtlich als "Kritik an Israel" verklausuliert wurde.

  • Weder Israel noch Palästina sollte wohl alles beanspruchen, also noch mal: auch Israel nicht. Parteien, die so ticken, sollten bei beiden aus der Regierung herausgehalten werden.

    Das Vorgehen der israelischen Tsahal ist gerade eine gegen zivile Menschen mit unverhältnismäßig vielen Toten, selbst wenn man die Hamas-Taten und deren Verstecken in die Rechnung einbezieht.

    "Kindermörder" verkürzt es aber letztlich.

    • @Janix:

      Woran machen Sie das "unverhältnismäßig viele Tote" fest?

  • Oh, darf man dann auch alle propalöstinensischen Demonstranten als Geiselnehmer bezeichnen? Wäre ja angemessen.

  • "Auch der Slogan „Kindermörder Israel“, der sprachlich an die antisemitische Ritualmordlegende erinnere, könne noch als überspitzte Kritik am israelischen Militäreinsatz im Gazastreifen verstanden werden."

    "Kindermörder Palästina" und andere Formulierungen, für das was am 7. Oktober alles passiert ist, auch in Verbindung mit Islam und Moslems sind dann ebenfalls in Ordnung? Das wäre dann ja auch schlimmstenfalls eine "überspitzte Kritik" an der islamischen Hamas aus Gaza

  • Man stelle sich vergleichsweise eine rechtsextreme Demonstration anstelle der radikalen "Pro Palästina" - Demonstranten vor. Ob die Bremer Gerichtsbarkeit das auch noch mit der Meinungsfreiheit



    gedeckt sieht ?

    • @Barthelmes Peter:

      In Bezug auf die Israelfeindlichkeit - wo genau wäre da der Unterschied?

    • @Barthelmes Peter:

      Höchstwahrscheinlich; rechtsextreme Gruppen wie der III. Weg inszenieren sich auch auf Demonstrationen ganz offen mit NS-Bezug, ohne von Gerichten daran gehindert zu werden. Es gibt in Deutschland (zum Glück) kein Gesinnungsstrafrecht - und man kann nicht einfach Verbote ohne gesetzliche Grundlage verhängen. So schwer das manchmal ist: das gehört zum Wesen eines demokratischen Rechtsstaates und man sollte froh darüber sein, auch wenn man manche davon gedeckte Meinungsäußerung ad nauseam findet.

    • @Barthelmes Peter:

      Dagegen ist "Remigration" ja schon fast eine Kosewort