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16.09.2024 , 10:22 Uhr
Großartige Arbeit! Wäre schön, wenn das Magazin vielleicht irgendwann einmal auch in Österreich an den Universitäten erhältlich wäre!
AM YISRAEL CHAI!
zum Beitrag29.07.2024 , 19:23 Uhr
Schwul-lesbische Veranstaltungen und Demonstrationen werden zunehmend von antisemitischen/antiisraelischen Gruppen unterwandert- sei es der Dyke March oder der CSD in Berlin oder die Regenbogenparade in Wien, wo es in diesem Jahr ein Vertreter dieser Gruppen mit Kuffiyah und dem roten Dreieck der Hamas mit eingeschriebenem Buchstaben "qaf", dem Anfangsbuchstaben der Kassam-Brigaden, sogar in die Photostrecke der online-Ausgabe des STANDARD geschafft hat.
www.derstandard.at...-der-pride-in-wien
Und die schwul-lesbische Szene tut nichts dagegen, statt dessen werden gerade auch in Berlin israelische Künstler von Veranstaltungen ausgeladen.
taz.de/Nahost-Konf...lubszene/!6023913/
AM YISRAEL CHAI!
zum Beitrag23.07.2024 , 12:28 Uhr
Kommt darauf an, welche "Regenbogenfahen" Sie meinen: es gibt die "alte" Regenbogenfahne (Gay Freedom Day 1978) oder die "neue" "Progressive Pride Flag" von 2017 bzw. 2021 meinen. Die "Progressive Pride Flag" ist dabei durchaus umstritten, da man sich von der ursprünglich abstrakten Bedeutung der Farben (Rot = „Leben“, Orange = „Gesundheit“, Gelb = „Sonnenlicht“, Grün = „Natur“, Königsblau = „Harmonie“, Violett = „Geist“) verabschiedet und statt dessen einzelne Gruppen (Transsexuelle, Intersexuelle, "PoC") explizit im Design der Flagge "sichtbar" gemacht hat.
zum Beitrag22.07.2024 , 12:59 Uhr
Es ist immer wieder erstaunlich, daß davon ausgegangen wird, daß nur auf Grund der Sexualität eine bestimmte politische Einstellung als gesetzt angenommen werden kann. Der schwule Sohn "aus gutem Hause" in Berlin-Charlottenburg hat nun einmal mit einem heterosexuellen Wirtschaftsanwalt mehr gemein als mit einem schwulen türkischen Barber aus Berlin-Kreuzberg. Sexualität ist ein kleiner, nicht einmal unbedingt entscheidender Teil der Gesamtpersönlichkeit und der Gesamtidentität - familiäre Herkunft, schulisch-universitäre Bildung, Beruf, Glaube, soziales Umfeld, das sind die entscheidenden Faktoren für die Entwicklung eines (gesellschafts)politischen Standpunktes, nicht aber die Frage, mit wem man Sex hat.
zum Beitrag24.06.2024 , 21:00 Uhr
Ich bitte Sie, das Wissen um Lützow, den Vormärz und schließlich 1848 können Sie heute nicht mehr voraussetzen - weder bei "eingeborenen Deutschen", noch bei naturalisierten Mitbürgern.
zum Beitrag24.06.2024 , 19:03 Uhr
Welche Bildunterschrift?
zum Beitrag24.06.2024 , 09:21 Uhr
„Sie sagen, wir hätten Antisemiten im Front Populaire. Aber wir sind die einzige politische Formation, die darauf pocht, dass das internationale Recht eingehalten wird, die verurteilt, wie Netanjahu in Gaza vorgeht."
Und darin liegt der Antisemitismus: man ist nicht antisemitisch, aber wenn es um die Verletzung internationalen Rechts geht, wird nur der israelische Ministerpräsident genannt. Genau das ist es, was Menschen wie das Ehepaar Klarsfeld dazu bringt, Le Pen und den RN zu unterstützen. Und man kann es ihnen nicht einmal verdenken!
zum Beitrag24.06.2024 , 08:40 Uhr
Dieses "Monster", wie sie den israelischen Ministerpräsidenten dämonisierend und entmenschlichend nennen, ist gerade das, was Israel braucht - ein Regierungschef, dessen internationales Ansehen so ramponiert ist, daß er die notwendigen Schritte für die Sicherheit des jüdischen Staates Israels und der israelischen Staatsbürger unternehmen kann, ohne auf mögliche Reputationsschäden Rücksicht nehmen zu müssen. Um bei Ihrer Terminologie zu bleiben, einmal ein Zitat aus "Dracula untold": "Es gibt Zeiten, da braucht die Welt keinen neuen Helden. Manchmal braucht Sie nur ein Monster."
AM YISRAEL CHAI!
zum Beitrag21.06.2024 , 11:40 Uhr
Um es ganz klar zu sagen: diese syrischen Staatsangehörigen (!) sind nicht Teil der deutschen Gesellschaft. Und sie mit einem Wiedereinreiseverbot verbunden auszuweisen, ist aus deutscher Perspektive durchaus eine Bestrafung und wird von den Betroffenen durchaus als solche empfunden werden. Warum soll sich Deutschland mit den problematischen Staatsbürgern eines anderen Landes herumschlagen, nur weil deren Ausweisung für ihre Heimatgesellschaft möglicherweise eine Herausforderung darstellt?
zum Beitrag21.06.2024 , 11:25 Uhr
Da wird es dann aber irgendwann im Deutschunterricht an den Schulen sehr eintönig, wenn Sie dieses Prinzip konsequent verfolgen. Goethe und Schiller dürften dann kaum mehr behandelt werden, Brecht und Dürrenmatt werden wahrscheinlich auch aus dem Lehrplan gestrichen. Und warum bei der Sprache aufhören? Im Mathematikunterricht gibt es bestimmt einige Gegenstände, die man streichen müßte, wenn man diese Entscheidung daran bemißt, wie leicht sie zu verstehen sind. Deutschland, das Land der Dichter und Denker - von diesem Anspruch verabschieden Sie sich wohl.
zum Beitrag21.06.2024 , 11:20 Uhr
Ja, es ist richtig, daß Menschen mit sprachlichen und/oder intellektuellen Beeinträchtigungen, die das durchschnittliche Niveau der Standardsprache nicht erreichen, ein entsprechendes Angebot in "einfacher Sprache" gemacht werden soll. Allerdings als zusätzliches, wählbares Angebot! Wenn man nämlich einmal kurz die Perspektive ändert, ergibt sich ein anderes Bild: auch ich möchte mit meinen sprachlichen und intellektuellen Fähigkeiten ernst genommen und respektiert werden. Und das bedeutet eben auch, daß ich nicht behandelt werden will, als hätte ich das Sprachverständnis eines Kindergartenkindes und wäre nicht in der Lage, eine Relativsatzkonstruktion zu erfassen.
zum Beitrag17.06.2024 , 06:55 Uhr
Von der Friedensbewegung hat sich die Partei aber schon vor 25 Jahren unter Außenminister Joschka Fischer verabschiedet. Unter der damaligen rot-grünen Regierung Schröder/Fischer hat sich nämlich die Bundesrepublik Deutschland an dem völkerrechtlich und verfassungsrechtlich umstrittenen, weil ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates durchgeführten NATO-Einsatz gegen Serbien beteiligt.
zum Beitrag15.06.2024 , 21:24 Uhr
"Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe."
So lautet der Soldateneid der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland. Und da es heute nicht mehr allgemein verstanden wird: "taper" bedeutet tatsächlich "unter Einsatz des eigenen Lebens". Unsere Soldaten haben Anerkennung verdient, auch und gerade offiziell und öffentlich!
zum Beitrag14.06.2024 , 15:24 Uhr
Diese Entscheidung war absehbar und entspricht dem, was mehrere Juristen der Stadt Essen vorhergesagt haben. "Haltung" zeigen funktioniert nicht, wenn man dabei geltendes Recht ignoriert bzw. bricht und so dem politischen Gegner sogar noch einen Erfolg und willkommene Wahlkampfmunition liefert.
zum Beitrag14.06.2024 , 06:55 Uhr
"Verstandesfrage: Plädieren Sie angesichts dessen für eine Oststadienquote? Erweitern wir die Quotenfrage auf die Spieler, kommen wir nicht mehr drum herum: Von 27 Spielern im vorläufigen deutschen EM-Kader stammen 5 aus dem Osten. So geht das doch nicht!"
Wie wäre es mit einem Taschenrechner? in den Ländern der alten Bundesrepublik Deutschland lebten 2022 68 Millionen Menschen, auf dem Gebiet der ehemaligen DDR 12,6 Millionen Menschen - das entspricht ziemlich genau der Quote 27:5 (5,4:1).
zum Beitrag13.06.2024 , 07:07 Uhr
"Es war und ist kaum zu vermitteln, dass etwa die CDU in Thüringen zum bodenständigen und verfassungstreuen Gewerkschaftler Bodo Ramelow und seinen Linken den gleichen Abstand hält wie zum Faschisten Björn Höcke und dessen AfD." Die CDU hält damit einen unbedingt notwendigen Abstand zur alten, lediglich umbenannten DDR-Staatspartei SED. Und die hat, anders als die AfD, nicht nur über den Gebrauch der Schußwaffen durch Grenztruppen diskutiert, die SED/Die Linke hat als einzige Partei im Deutschen Bundestag tatsächlich auf Flüchtlinge schießen lassen.
zum Beitrag13.06.2024 , 06:50 Uhr
Die Tatsache, daß es nun einmal Frauen sind, die schwanger werden und Kinder gebären, als Benachteiligung behaupten, aber dabei zusätzliche Urlaubstage für Frauen wegen ihrer Periode unterschlagen. Das hat argumentativ schon einen gewissen odeur. Wer nicht nur Gleichberechtigung, sonder Gleichstellung fordert, der muß eben auch in den sauren Apfel beißen, wenn diese Gleichberechtigung/Gleichstellung nicht nur Vorteile bringt. Eine moderne Armee verlangt heute grundsätzlich die Einberufung von Männern und Frauen, möglicherweise für eine unterschiedlich lange Zeit - Israel macht es vor, dort dienen Männer drei, Frauen nur zwei Jahre.
zum Beitrag12.06.2024 , 15:48 Uhr
Öffentliche Nazi-Parolen sind aber grundsätzlich kein Straftatbestand. Ausnahmen bestehen, wenn es sich um Volksverhetzung oder um Symbole/Parolen historischer nationalsozialistischer Organisationen handelt.
zum Beitrag12.06.2024 , 15:09 Uhr
Es handelt sich laut Artikel um einen Abendveranstaltung, also wird die Schulleitung dort genau gar nichts zu sagen haben. Weil das Hausrecht in diesem Fall nicht bei der Schule liegt, sondern bei der Stadt als Eigentümerin der Räumlichkeiten.
zum Beitrag12.06.2024 , 14:07 Uhr
"Als Aktivist:innen des Bündnisses am Dienstag Protestflyer verteilten, wurden sie allerdings auch von einigen Schüler:innen angepöbelt." - Dieser Satz läßt eigentlich nur den Schluß zu, daß diese Flyer während der Schulzeit auf dem oder in der unmittelbaren Nähe des Schulgeländes verteilt wurden. Was wiederum die Frage aufwirft, wieso man die eine Form der politischen Agitation in solcher zeitlicher und räumlicher Nähe zum Schulbetrieb duldet und dadurch fördert, während man die politische Arbeit einer Partei, die nach wie vor zu Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlen zugelassen und in sämtlichen Parlamenten Deutschlands vertreten ist, zu verhindern sucht. Zu schreiben, der Bürgermeister stehe hinter der Veranstaltung der AfD, ist unter Berücksichtigung der von im formulierten Aussage schlicht falsch: er verweist zu recht auf das Gleichbehandlungsgebot der politischen Parteien und nimmer wohl zutreffend auch vorweg, daß eine Ablehnung der Vermietung öffentlicher Räume an die AfD vor Gericht keinen Bestand hätte.
zum Beitrag07.06.2024 , 11:27 Uhr
Ein kleiner Hinweis an dieser Stelle: die Bundesrepublik Deutschland ist kein Nachfolgestaat des Deutschen Reiches, die Bundesrepublik ist mit dem Deutsch Reich identisch. Und sie sollten nicht vergessen, daß es nicht Israel war, das den UN-Teilungsplan abgelehnt und einen Krieg begonnen hat. Und daß es oftmals nicht Israel war, das die arabische Bevölkerung vertrieben hat, sondern die arabische Bevölkerung hat häufig ihre Häuser, Siedlungen, Dörfer verlassen, weil sie von den arabischen Angreiferstaaten dazu aufgefordert wurden.
zum Beitrag07.06.2024 , 11:20 Uhr
Man muß schon sehr enge Scheuklappen tragen oder die Kunst der Verdrängung meisterhaft beherrschen, um die Funktion der kufiya als Symbol für den Kampf gegen den jüdischen Staat Israel zu leugnen - die leider ikonisch gewordenen Photos der Terroristen Chaled und Arafat ignorieren Sie offensichtlich genauso, wie sie die Symbolfunktion der kufiya auf den antiisraelischen Demonstrationen oder bei den antiisraelischen Protestcamps an und Besetzungen von deutschen Universitäten in den letzten Monaten nicht erkennen wollen.
zum Beitrag06.06.2024 , 13:34 Uhr
„Ein Sitz wäre schon ein Erfolg.“
Ein Sitz für Antisemiten, die mit der kufiya, seit Jahrzehnten dem Symbol für den bewaffneten Kampf gegen den jüdischen Staat Israel, Wahlwerbung machen. Unvergessen ist noch immer das Photo der palästinensischen Terroristin Leila Chaled, beteiligt an Flugzeugentführungen 1969 und 1970, von Eddie Adams mit kufiya, AK-47 und patronengeschmücktem Ring. Oder der Auftritt des Terroristen Jassir Arafat mit kufiya und umgeschnallter Pistole vor der UNO 1974.
zum Beitrag05.06.2024 , 20:15 Uhr
"Unmittelbar nachdem 2022 in den USA das Recht auf Schwangerschaftsabbruch aufgehoben wurde, (...)". Leider falsch: der Oberste Gerichtshof hat nicht "das Recht auf Schwangerschaftsabbruch" in den USA aufgehoben, solch ein Recht gab es auf Bundesebene nie. Er hat nur eine Entscheidung vom Januar 1973 aufgehoben und die Entscheidung über die gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen an die einzelnen Bundesstaaten zurückverwiesen.
zum Beitrag05.06.2024 , 19:59 Uhr
Problematisch ist auch, daß jüdische Feiertage schon am Vorabend beginnen, d.h. wenn die Oberkante der Sonne hinter dem Horizont verschwunden ist. Das kann gerade im Spätherbst und vor allem im Winter schon recht früh sein, Arbeitsschichten bzw. Lehrveranstaltungen wären dann im Endeffekt an zwei Tagen nicht mehr uneingeschränkt möglich. Die Berliner Landesverfassung schützt nun den Sonntag als "Tag der Arbeitsruhe", aber eben nicht mit einem ausdrücklichen christlichen Bezug, schafft also eine - aus christlicher Tradition abgeleitete - säkulare Regelung. Hier die Schabbatruhe als explizit religiöse Regelung aufzurechnen, dürfte schwierig werden und vor Gerichten wohl auch kaum Bestand haben, zumal dann nicht nur koshere Lebensmittelgeschäfte, sondern grundsätzlich alle jüdischen Unternehmen die Möglichkeit erhalten müßten, am Sonntag zu öffnen.
zum Beitrag05.06.2024 , 14:51 Uhr
Welche relevanten (!) "viele, viele anderen politischen Kräfte" gibt es denn neben der HAMAS im Gazastreifen?
zum Beitrag05.06.2024 , 14:50 Uhr
Eine ganz einfache Frage: in welchen Grenzen hat Slowenien, haben die anderen europäischen Staaten einen "Staat Palästina" anerkannt?
zum Beitrag05.06.2024 , 14:46 Uhr
Ein interessantes Interview mit einem sehr sympathischen, in der Welt und im Leben stehenden Vertreter eines heute nicht mehr unbedingt populären Lebensentwurfes! GOTTES Segen für P. Laurentius und den Dominikanerorden, aber auch für alle anderen Orden!
zum Beitrag27.05.2024 , 02:42 Uhr
Wer die Absurdität der Situation, mit der Israel sich konfrontiert sieht, begreifen möchte, muß nur einen Blick in die Zeitungen der letzten Woche werfen: ZEIT, 24. Mai 2024: "INTERNATIONALER GERICHTSHOF FORDERT STOPP ISRAELISCHER OFFENSIVE Der IGH erhöht den Druck auf Israel: Das Militär soll sich aus Rafah zurückziehen. Weiterer Schaden müsse von der Zivilbevölkerung abgewandt werden." ZEIT, 26. Mai 2024: "ERSTMALS SEIT MONATEN RAKETENALARM IN TEL AVIV In Tel Aviv berichten Einwohner von Explosionen, die Hamas reklamiert die Angriffe für sich. Die Zahl der Getöteten in Gaza soll bei fast 36.000 liegen."
zum Beitrag26.05.2024 , 15:31 Uhr
Und abgesehen vom Hitlergruß, welchen Straftatbestand wollen Sie bemühen? Schlechtes Benehmen und mieser Geschmack sind - zum Glück - in der Bundesrepublik Deutschland (noch) nicht strafbar!
zum Beitrag24.05.2024 , 19:11 Uhr
"Die auf Sylt grölenden, weißen Rich-Kids mit dicken Uhren, weißen Hemden und übergeworfenen Pullover haben auch online zu heftigen Reaktionen geführt." Ein Kommentar, der so viele Klischees äußerlicher und verhaltensbezogener Art versammelt, würde in der taz für gewöhnlich als Verstoß gegen die Forenregeln gelöscht. Es wäre schön, wenn in diesem Fall nicht mit zweierlei Maß gemessen würde.
zum Beitrag22.05.2024 , 08:04 Uhr
Vor dem Tod sind am Ende alle gleich - ob brutaler Massenschlächter oder barmherziger Heiliger. Daher wußten schon die Römer, daß es eine Frage des Anstands ist, über Tote nur Gutes zu sagen oder zu schweigen. Vielleicht sollte man die betreffenden Bundestagsabgeordneten einmal an den ersten Artikel unseres Grundgesetzes erinnern - weil schon der Respekt vor der Würde des (verstorbenen) Menschen ein solches Kondolenzschreiben im diplomatischen Verkehr gebietet.
zum Beitrag21.05.2024 , 19:31 Uhr
Welcher Abriß war eine "Siegergeste" - der des durchaus noch restaurierbaren Berliner Schlosses 1950 oder der des Palasts der Republik 2008?
zum Beitrag21.05.2024 , 19:28 Uhr
Wieviele Jahre braucht es denn, bis aus einem "Zugereisten" - ob Beamter, Politiker oder Student - ein "Berliner" geworden ist? Ich frage als jemand, der mehr als die Hälfte seines Erwachsenenlebens in Berlin verbracht hat, aber auch schon als 14jähriger im Deutsch- und Geschichtsunterricht an einem westdeutschen Gymnasium für den "Wiederaufbau" des Berliner Schlosses argumentiert hat. Und eben jenes Berliner Schloß heute als durchaus wohltuende Heilung des Stadtbildes empfindet, die spreewärtige Ostseite quasi als "Narbe" in Kauf nehmend.
zum Beitrag21.05.2024 , 11:06 Uhr
In einer Zeitung wie der taz, die immer so viel Wert auf sensiblen Umgang mit Sprache legt, ist es ein wenig irritierend, wenn mit Bezug auf Israel von der Erteilung eines "Persilscheins" gesprochen wird. Zur Erinnerung: als "Persilschein", abgeleitet vom Namen des populären Waschmittels "Persil", wurde nach 1945 ein entlastendes Zeugnis für im Rahmen des Entnazifizierungsverfahrens wegen ihrer Mitgliedschaft in der NSDAP und anderen NS-Organisationen als "belastet" geltende Personen bezeichnet.
zum Beitrag21.05.2024 , 10:51 Uhr
Was für ein Unsinn, hier, wenn auch erfreulicherweise erst im letzten Absatz, von "kolonialen Gesten" und "Siegern" zu sprechen. Die untergegangene DDR wurde nicht von der Bundesrepublik Deutschland "übernommen". Vielmehr haben die Bürger der DDR, vertreten durch die von ihnen frei gewählten Vertreter, beschlossen, die 1952 aufgelösten Länder der DDR (Mecklenburg(-Vorpommern), Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen) wiederzugründen und sodann diese Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, d.h. der Bundesrepublik Deutschland, beitreten zu lassen. Dies in irgendeiner Forma als "Kolonialismus" zu bezeichnen, mißbraucht nicht nur diesen Begriff, sondern geht auch an den historischen Tatsachen vorbei, klingt dafür aber sehr nach schlechten Verlierern, die nach 30 Jahren immernoch einem gescheiterten gesellschaftlichen Experiment nachtrauern.
zum Beitrag14.05.2024 , 16:22 Uhr
Natürlich sagen sie etwas über die Verfassungskonformität diverse Kirchenregelungen aus, da sie das verfassungsmäßige Recht der Kirche - und anderer (Religions-)Körperschaften des öffentlichen Rechts - begründen, auf Grund ihrer Sonderstellung manche Bereiche abweichend von den allgemeinen Gesetzen zu regeln.
zum Beitrag13.05.2024 , 15:52 Uhr
Alles im Rahmen der genannten Artikel verfassungsmäßig.
zum Beitrag13.05.2024 , 13:32 Uhr
Was genau soll an der Kirche verfassungswidrig sein? Also unter der Maßgabe, daß die sog. Kirchenartikel (Artt. 136-139, 141 Weimarer Reichsverfassung) als Art. 140 GG teil unserer Verfassung sind.
zum Beitrag13.05.2024 , 08:59 Uhr
Leben als Palästinenser in Deutschland: Aufmerksamkeit in überregionalen Medien, weil mehrere Angehörige im Gazastreifen bei der Militäraktion umkommen, mit der die IDF auf den von der im Gazastreifen regierenden Hamas mörderischen Terrorüberfall vom 7. Oktober 2023 reagiert.
Leben als Jude in Deutschland: Prügelattacken auf offener Straße; antisemitische Schmierereien an Häusern, in denen Juden wohnen, Angst, sind öffentlich als Jude zu erkenne zu geben; verbale und physische Attacken gegen jüdische Studenten an Berliner Universitäten; antisemitische, als "propalästinensisch" verbrämte Demonstrationen in zahlreichen Städten.
AM YISRAEL CHAI!
zum Beitrag12.05.2024 , 18:37 Uhr
Das ist nicht erbärmlich, das ist realistisch. Weil es am Ende genau darum gehen wird. Einfach einmal den Artikel der taz zur Rede des ghanaischen Präsiden Nana Akufo-Addo lesen: "Bevor allerdings die Debatte um Reparationszahlungen beginne, verdiene der ganze Kontinent eine formelle Entschuldigung von Europa und allen anderen beteiligten Nationen.".
zum Beitrag10.05.2024 , 22:15 Uhr
Das will aber niemand hören, würde doch so das Narrativ untergraben, daß das böse Europa Schuld am heutigen Elend in Afrika ist. Und auch Manuella Kassa Cabello greift natürlich zu kurz, wenn sie sagt: „Für Europa ist es doch gar nicht so schwer zu sagen: Wir haben Dinge falsch gemacht und bitten deshalb um Entschuldigung. Das ist kein großer Schritt. Aber es ist wichtig für uns.“. Weil selbstverständlich der Bitte um Entschuldigung, also dem Eingeständnis (moralischer) Schuld, umgehend die Forderung nach Entschädigungszahlungen für diese schuldhafte Verhalten folgen würde.
zum Beitrag10.05.2024 , 17:40 Uhr
Wie kommt man bitte auf die Idee, die Angreiferin, die wahrscheinlich eine Straftat begangen hat, noch als "Aktivistin" zu bezeichnen?
AM YISRAEL CHAI!
Und alles Gute der Dame von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft in Hamburg!
zum Beitrag08.05.2024 , 22:07 Uhr
Am morgigen Donnerstag ist Christi Himmelfahrt, das Hochfest des Aufstiegs des Herrn. Es wäre wohl dringend geboten, verstärkt daran zu erinnern, wieso dieser Tag in der Bundesrepublik Deutschland ein gesetzlicher Feiertag ist. Profanes Brauchtum mag da nicht unwesentlich sein, ist aber letztendlich doch nur zweitrangig.
zum Beitrag07.05.2024 , 11:59 Uhr
Nein, um die Rübenäcker ziehen die Christen nicht traditionell an Christi Himmelfahrt, sondern an Fronleichnam, dem Hochfest des allerheiligsten Leibes und Blutes Christi. Liegt beides immer auf einem Donnerstag, kann man also schon verwechseln.
zum Beitrag05.05.2024 , 23:48 Uhr
Wenn eine "Mitte(!)-rechts-Partei" abzudriften beginnt, dann dauert es noch eine ganze Weile, bis es bedenklich wird! Der rechtsextreme, gar rechtsextremistische Rand ist da noch sehr weit weg!
zum Beitrag28.04.2024 , 17:41 Uhr
"Ein Mann im wehrfähigen Alter, der ins Ausland gegangen ist, hat seinem Staat gezeigt, daß er sich nicht um dessen Überleben kümmert."
So wäre es dann wohl grammatikalisch korrekt.
zum Beitrag23.04.2024 , 17:02 Uhr
„Hier gibt es offensichtlich ein erhebliches Kommunikationsdefizit.“
Und genau das ist eines der größten Probleme der aktuellen Politik: wird diese laut Umfragen in weiten Teilen abgelehnt, heißt es nur, man habe ein Kommunikationsproblem und müsse die Politik nur besser erklären. Das ist eine Frechheit dem mündigen Wähler gegenüber, da so unterstellt wird, er sei nicht in der Lage, eine informierte Entscheidung zu treffen.
zum Beitrag16.04.2024 , 15:04 Uhr
Ich bin sehr dafür, das sog. Selbstbestimmungsrecht von Frauen auf einen grundrechtskonformen Stand zu bringen - wenn dabei auch die Grundrechte des Nasciturus, also des ungeborenen menschlichen Lebens, aus Art. 1 GG und Art. 2 GG vollumfänglich berücksichtigt werden.
zum Beitrag16.04.2024 , 12:30 Uhr
In einem säkularen, nicht in einem laizistischen Staat. Und noch immer beginnt unsere Verfassung mit "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor GOTT und den Menschen, ..." - und diese Reihenfolge ist nicht zufällig, auch ist aus der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes klar, daß es sich hierbei um den christlichen dreieinigen GOTT handelt. Und ob das gut ist, daß die Hälfte der Bevölkerung keiner der beiden großen christlichen Kirchen angehört, sei dahingestellt - die Zeiten, in denen der Einfluß der christlichen Kirchen massiv von Staats wegen beschnitten wurde, also das nationalsozialistische Dritte Reich und die SED-Diktatur in der DDR, sollte man sich vor Augen halten, wenn man entsprechende Forderungen erhebt.
zum Beitrag15.04.2024 , 20:06 Uhr
Zu empfehlen ist die Lektüre von BVerGE 88, 203 - Schwangerschaftsabbruch II; wer diese Entscheidung einmal durchgearbeitet hat, kann eigentlich nur relativ fassungslos sein, wenn er die Empfehlungen der Kommission liest, da diese offensichtlich die aktuelle verfassungsrechtliche Situation und die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts komplett ignoriert.
www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
Und es ist völlig unverständich, wieso jetzt wieder ein Kulturkampf eröffnet werden soll, den man vor 30 Jahren einigermaßen befriedet hatte.
Auch daß die römisch-katholische Kirche und die EKD in der Kommission nicht vertreten waren, läßt aufhorchen: offensichtlich wollte man keine kontroverse Diskussion in der Kommission, die dann möglicherweise doch nicht die Ergebnisse geliefert hätte, die von Seiten der Regierung gewünscht waren. Ein interessanter Zufall, daß der Heilige Vater gerade erst unter anderem zum Thema Schwangerschaftsabbruch und Leihmutterschaft ein neues Lehrschreiben "Dignitas infinita" veröffentlicht hat.
www.vatican.va/rom...s-infinita_ge.html
zum Beitrag11.04.2024 , 15:55 Uhr
Der Heilige Vater spricht für/zu rd. 1,38 Milliarden Menschen weltweit. Sie scheinen ein eher fragwürdiges Verständnis von "völlig unrelevant" zu haben.
zum Beitrag31.03.2024 , 16:11 Uhr
Ich verstehe das richtig, in Berlin herrscht eine nicht zu übersehende, nicht zu ignorierende Wohnungsnot, aber der, wie es romantisierend heißt, "von der Hausgemeinschaft selbst gepflegte(n) Garten" im Innenhof der Taborstraße 9 ist natürlich wichtiger als die Schaffung dringend benötigten Wohnraums! Genau solche Details zeigen die ganze Verlogenheit der Diskussion über Wohnraummangel und Wohnungsnot in Berlin - Lösungen gäbe es, entweder durch Nachverdichtung oder auch die Bebauung des Tempelhofer Feldes, aber immer wieder heißt es dann "Not in my backyard!". Manchmal eben auch wortwörtlich!
zum Beitrag26.03.2024 , 16:57 Uhr
Die "Original Salzburger Mozartkugeln" sind aber von der Konditorei Fürst, die von Mirabell sind die "Echten Salzburger Mozartkugeln"!
zum Beitrag27.02.2024 , 00:27 Uhr
Wer von der Militäraktion der IDF als Reaktion auf den mörderischen Terrorüberfall der HAMAS als "Genozid" spricht, hat eines nicht verstanden: wäre Israel tatsächlich an einem Genozid gelegen, wäre diese Militäraktion nach längstens einem Monat beendet gewesen und von Gaza würde nie wieder eine Gefahr für Israel ausgehen. Und wer davon schwafelt, es handele sich um einen Genozid, sollte ersteinmal die Frage beantworten, wieviele der angeblich getöteten Palästinenser wirklich Zivilisten waren und wieviele HAMASterroristen - die HAMAS gibt hierzu nämlich keine bereinigten Zahlen heraus.
zum Beitrag26.02.2024 , 01:45 Uhr
Warum nennen sie den Kommentar "dumm"? Diese Gefangenen sind aus israelischer Sicht "der Feind", oder haben sie geflissentlich überlesen, daß der tote Al-Bahasch im Gefängnis saß, weil er versucht hat, als irregulärer Kämpfer/Partisan/Terrorist Angehörige der IDF zu ermorden, indem er das Feuer auf sie eröffnete? Lesen Sie die Berichte, welche Greueltaten die Mörderbande der HAMAS am 07.Oktober 2023 bei ihrem Terrorangriff begangen hat, lesen sie die Berichte, die von fortgesetzten Vergewaltigungen in der Geiselhaft berichten.
zum Beitrag22.02.2024 , 13:41 Uhr
Eine Maschinenpistole ist eine Distanzwaffe, die ist im körpernahe Bereich relativ nutzlos. Und ein Messer ist nicht umsonst die beliebteste Waffe im Nahkampf: technisch vielfältig als Hieb-, Stich- oder Schnittwaffe einsetzbar, relativ klein und somit auch auf engstem Raum gut einsetzbar, dazu noch mit der rechten oder linken Hand zu führen. Und auch die Schutzweste schützt im Nahbereich nur sehr eingeschränkt, da hier gezielt die nicht oder nur schwach geschützten Körperstellen angegriffen werden können. Einfach einmal mit einem Lehrer für Selbstverteidigung oder mit einem Kampfsportler reden, dann bekommt man einen ziemlich guten Eindruck, warum es darauf ankommt, einen Angreifer zu stoppen, ehe man in Reichweite des Messers gelangt.
zum Beitrag21.02.2024 , 15:02 Uhr
"Das hat sich bis heute nicht geändert in einer der letzten absoluten Monarchien dieser Erde!"
Machen Sie bitte nicht den Fehler, hier die römisch-katholische Kirche mit dem Vatikan, also dem Kirchenstaat, gleichzusetzen - den Fehler begeht allerdings auch der Artikel im ersten Absatz: der Vatikanstaat ist eine absolute Wahlmonarchie, die römisch-katholische Kirche ist es nicht.
zum Beitrag21.02.2024 , 00:45 Uhr
Wie sagte der Heilige Vater dazu einmal: "In Deutschland gibt es eine sehr gute evangelische Kirche. Wir brauchen nicht zwei davon."
zum Beitrag21.02.2024 , 00:44 Uhr
Der sog. Synodale Weg steht allerdings im Widerspruch zum Recht der römisch-katholischen Lehre und ist daher für jeden, der diese Kirche und ihre Lehre ernst nimmt, abzulehnen. Wer das Ziel des sog. Synodalen Weges verfolgt, der kann sich überlegen, ob seine Heimat nicht in der alt-katholischen Kirche oder bei einer der zahlreichen protestantischen Gemeinschaften findet - in der römisch-katholischen Kirche, in Gemeinschaft mit Gläubigen, Ordensleuten, Priestern und Bischöfen, die Rom und dem Papst treu sind, wird ist dann möglicherweise nicht mehr der richtige Platz.
zum Beitrag14.02.2024 , 11:25 Uhr
Und wenn er mit der Klage durch ist, ist die Tochter wie alt? Es wird halt leider vergessen, daß Erziehung das Recht, aber eben auch die Pflicht der Eltern ist - das kann man eben nicht immer aus der Familie auslagern.
zum Beitrag14.02.2024 , 11:23 Uhr
Ich habe nach der zweiten großen Pause zwei Stunden geplant, weil "ein Block" aus einer Mehrzahl von Einzelstunden, d.h. mindestens einer Doppelstunde, besteht.
zum Beitrag14.02.2024 , 11:19 Uhr
Das Problem ist, daß bei der im Text vorgestellten Struktur während der acht genannten Schulstunden keine Zeit für Lerntechniken wie Wiederholen oder Üben vorgesehen ist. Wenn man nun aber davon ausgehen muß, daß diese anekdotische 13jährige sich alleine mit drei Sprachen (Deutsch, Englisch, Arabisch) auseinandersetzen muß, eine davon zudem noch mit einer fremden Schrift, dann ist diese Entwurf eines idealen Schultages schlicht unrealistisch.
zum Beitrag14.02.2024 , 10:39 Uhr
Kleine Gruppen/Klassen von nicht mehr als 15 Kindern - wo wollen sie bitte die notwendigen Räumlichkeiten und das Personal herbekommen? Das hätte an meiner Schule den Raum- und Personalbedarf in der Unterstufe (Sexta, Quinta, Quarta) alleine in meinem Jahrgang verdoppelt, wir wären sechs- statt dreizügig gewesen.
zum Beitrag14.02.2024 , 10:26 Uhr
Entsprechende Berichte gibt es, nur kommen die wohl aus Sicht der Hinterbliebenen nicht zu einem genehmen Ergebnis.
zum Beitrag14.02.2024 , 10:24 Uhr
Sie haben recht, es wird von "Kompetenzunterricht" geschwafelt - um meine Kompetenz zu beweisen, brauche ich dann nämlich doch einmal wieder das öde auswendig gelernte Wissen aus Personennamen, Jahreszahlen, herausragenden Ereignissen. Ohne Faktenwissen nützen einem die besten Kompetenzen nichts!
zum Beitrag14.02.2024 , 02:01 Uhr
Störung der Totenruhe ist im deutschen Strafgesetzbuch recht eindeutig definiert - und es ist aller Wahrscheinlichkeit nicht anzunehmen, daß der Herr Oberbürgermeister vorhat, die dort aufgeführten Tatbestandsmerkmale zu erfüllen.
zum Beitrag14.02.2024 , 01:54 Uhr
Unterwerfen wir diesen angeblich idealen Schultag einer 13jährigen einem reality check, basierend auf den Angaben im Text:
08.30-09.00 Frühstück & Check-in 09.00-09.45 1.Stunde 09.50-10.35 2.Stunde 10.40-11.25 3. Stunde 11.30-12.15 4.Stunde 12.15-12.45 1. große Pause (Mittagessen?) 12.45-13.30 5.Stunde 13.35-14.20 6. Stunde 14.20-14.50 2. große Pause 14.50-15.35 7. Stunde 15.40-16.35 8.Stunde 16.40-16.50 Check-out & Schulpsychologin
(1) Dieser "ideale Schultag" müßte 30 Minuten länger dauern, da zwischen der ersten und der vierten Stunde keine große Pause eingeplant ist. Große Pausen habe ich mit 30 Minuten veranschlagt, da diese lang genug sein müssen, um "sich ein wenig zu erholen und in einem der vier Entspannungsräume Musik zu hören" bzw. die "vielen Bewegungsangebote" wie etwas Kickboxen (Umziehen, Aufwärmen, Kickboxen, Umziehen - da sind 30 Minuten echt sportlich!). Er würde also erst um 17.20 h enden - damit würde sich eine 13jährige von 08.30 h bis 16.50 h bzw. 17.20 h, also weit über acht Stunden, kontinuierlich in der Schule aufhalten! Das ist deutlich länger als der normale Arbeitstag eines Erwachsenen mit 9 to 5 job! (2) Hausaufgaben/Vor-/Nachbereitung des Unterrichts müßten in dieser Schule abgeschafft sein, weil dafür keine Zeit mehr bleibt, wenn die 13jährige zwischen 17.30 h und 18.00 h wieder zuhause ankommt - knapp zehn Stunden, nachdem sie es am Morgen verlassen hat. (3) Die Idee des "Check-outs mit einer der vier Schulpsychologinnen" geht auch an der Realität vorbei: wenn vier Schulpsychologinnen täglich nur 10% (!) meines Gymnasiums (700 Schüler) im Rahmen eines solchen Reflektionsgesprächs (10 Minuten Dauer, keine Pausen) betreut hätten, hätten sie mit einem täglichen Zeitaufwand von knapp drei Stunden planen müssen. Der letzte Schüler würde die Schule also gegen 20.00 h verlassen; ein solches Gespräch wäre auch nicht Teil eines "idealen Schultages", sondern würde nur alle zwei Wochen stattfinden. (4) Sport? Hobbies? Freunde? Familie?
zum Beitrag13.02.2024 , 16:16 Uhr
Wer die Militäroperation der IDF im Gazastreifen als "Genozid" bezeichnet, hat entweder keine Ahnung, was ein Genozid wirklich ist, oder bedient absichtlich das Narrativ der Verteidiger der Terrororganisation der HAMAS und betreibt antijüdische Täter-Oper-Umkehr. Nicht die IDF ist für die zivilen Opfer im Gazastreifen verantwortlich, sondern die HAMAS, die die Zivilbevölkerung bewußt als menschliche Schutzschilde mißbraucht und ihre Terrorkämpfer nicht als Kombattanten kenntlich macht. Außerdem veröffentlich die HAMAS keine Opferzahlen getrennt nach zivilen Opfern und getöteten HAMAS-Terroristen.
zum Beitrag13.02.2024 , 15:02 Uhr
Falsch, es ist die HAMAS, die zu ihrem eigenen Schutz, dem Schutz ihrer militärischen Terrorinfrastruktur und um weiterhin Geiseln in der Hand zu behalten, den Tod dieser Kinder in Kauf nimmt. Was sie hier betreiben ist eine gar nicht einmal so subtile Täter-Opfer-Umkehr!
zum Beitrag13.02.2024 , 11:34 Uhr
Und wieder wird das zehnten Opfer des 19. Februar 2020 verschwiegen: Gabriele Rathjen, 72 Jahre alt, die Mutter des Attentäters.
zum Beitrag13.02.2024 , 11:27 Uhr
Ihnen ist schon klar, daß Israel jedes Entgegenkommen bis jetzt mit Angriffen auf seine Sicherheit und sein Staatsgebiet bezahlt hat, oder?
zum Beitrag13.02.2024 , 11:25 Uhr
Es sollte endlich damit aufgehört werden, diese Personen als "Aktivisten" zu verharmlosen. Und es werden auch keine "Grenzen des Gesprächs miteinander ausgetestet". Wer die Berichte über den Vorfall im Museum Hamburger Bahnhof liest und den Augenzeugen zuhört, der kann nicht die Augen vor der Tatsache verschließen, daß es sich hierbei eindeutig um Schilderungen von Gewalt handelt - und das nicht auf der Ebene einer "microaggression", sondern auf einer Ebene, auf der die Betroffenen Angst um ihre Gesundheit und ihre körperliche Unversehrtheit hatten. Gleiches gilt auch für die Besetzung des Hörsaales an der Freien Universität Berlin oder den erzwungenen Abbruch der Podiumsdiskussion an der Humboldt-Universität. Von dem brutalen Angriff auf den Studenten Lahav Shapira durch einen, wie die FAZ berichtet, arabischstämmigen muslimischen Kommilitonen gar nicht zu reden.
zum Beitrag13.02.2024 , 03:22 Uhr
Wir sind vielfältiger als manche glauben - und haben tatsächlich mit den Burschenschaften, mit denen uns leider viele in einen Topf werfen, weil wir als Farbstudenten äußerlich kaum zu unterscheiden sind, kaum etwas gemein. Deswegen sind viele überrascht, wenn sie nicht nur über uns, sondern mit uns reden.
zum Beitrag13.02.2024 , 03:10 Uhr
BRING THEM HOME - NOW!
Für zwei Geiseln hat sich diese Hoffnung erfüllt, die übrigen werden folgen. Und es liegt einzig an der HAMAS, wie schnell dieser Krieg beendet wird, wie schnell das Leid der palästinensischen Bevölkerung beendet wird. Einer Bevölkerung, die, das muß man immer wieder betonen, die HAMAS in weiten Teilen unterstützt und ihr Vorgehen gutheißt.
AM YISRAEL CHAI!
zum Beitrag12.02.2024 , 11:04 Uhr
"Auch wenn eine Bundesregierung, in der auch die Grünen sind, 100 Milliarden für die Bundeswehr lockermacht, aber dann in den Schulen in Neukölln gespart wird, fragen wir uns, solln wir gehn?"
Bundeswehr = Bundesangelegenheit, Schule in Neukölln = Länderangelegenheit.
Vielleicht vor dem Rappen sich einfach einmal schlau machen, über was man redet, ehe man mit so einem Unsinn an die Öffentlichkeit geht.
zum Beitrag12.02.2024 , 10:56 Uhr
Das ist ein - freundlich formuliert - etwas dümmlicher Kommentar. Die Wahl der Abgeordneten, die jetzt ihren Sitze verloren haben, war nicht rechtswidrig, sie war fehlerhaft. Auch lag es nicht in der Verantwortung dieser Abgeordneten, daß die Wahl wiederholt werden mußte. Außerdem haben diese Abgeordneten in den vergangen zwei Jahren die Arbeit, für die sie gewählt wurden, erledigt, damit stehen ihnen auch die entsprechenden Diäten zu. Oder würden sie von jemandem, dessen Arbeitsvertrag nach zwei Jahren aufgelöst wird, weil er von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossen wurde, ebenfalls verlangen, daß er sein Gehalt, daß er in diesen zwei Jahren für die Arbeit, die er geleistet hat, bekommen hat, wieder zurückzahlen muß?
zum Beitrag07.02.2024 , 07:32 Uhr
Es wäre zu begrüßen, die Universitäten wieder in ihre früheren Privilegien einzusetzen und ihnen auch wieder ein allgemeines Disziplinarrecht gegenüber ihren Studenten einzuräumen. Nicht alternativ zum allgemeinen Strafrecht, sondern vergleichbar dem Disziplinarrecht von Vereinen, Verbänden, Parteien und Kirchen neben und zusätzlich. Dazu sollte auf jeden Fall gehören, daß die Universitäten bei strafbaren Handlungen - zumindest zwischen Studenten - ein Relegationsrecht habe.
zum Beitrag06.02.2024 , 20:19 Uhr
Relegatio in perpetuum cum infamia!
zum Beitrag29.01.2024 , 03:25 Uhr
Immerhin gibt es wohl genug Beweise, daß die Verträge mit den entsprechenden Mitarbeitern aufgelöst wurden - das macht man für gewöhnlich nicht einfach nur wegen unbelegter Behauptungen. Aber die Whatsapp-Gruppe, in der knapp 3.000 Mitarbeiter des UNRWA den mörderischen Terrorangriff auf Israel vom 07. Oktober 2023 verharmlost, wenn nicht gar gefeiert haben, ist wahrscheinlich auch nur eine Erfindung Israels. Und auch die Berichte über von der UNRWA finanzierte Unterrichtsmaterialien, die antisemitische Hetze gegen Israel vermitteln, sind selbstverständlich aus der Luft gegriffen. Diese Organisation gehört bei nächster Gelegenheit aufgelöst - am besten wäre es, wenn sie im Dezember 2025 schlicht nicht wieder verlängert wird.
AM YISRAEL CHAI!
zum Beitrag24.01.2024 , 08:48 Uhr
Es macht den Eindruck, daß der Autor den Diensteid für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland nicht kennt:
"Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe."
Die Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit schwören mit der Formal "So wahr mir GOTT helfe!" entweder auf GOTT oder, wenn sie diese Formel weglassen, auf gar nichts. Sie schwören aber in jedem Fall der Bundesrepublik Deutschland Treue unter Einsatz ihres Lebens - das bedeutet nämlich das kleine, oft als romantische Verklärung mißverstandene Wort "tapfer".
zum Beitrag17.01.2024 , 17:30 Uhr
Die Mörderbande der Hamas zeigt ihre brutale, menschenverachtende Fratze, indem sie auf für dieWelt eindeutig sichtbare widerwärtigste Art mit den Ängsten und Hoffnungen der Angehörigen der entführten Geiseln spielt. Israel und die IDF werden diesen Krieg beenden - schneller ginge es, wenn die Hamas dies täte: - indem sie bedingungslos kapituliert - indem sie alle noch lebenden Geiseln bzw. die Leichen der getöteten Geiseln an die IDF übergibt - indem sie alle an der Planung, Organisation und Durchführung des mörderischen Terroranschlages vom 07. Oktober 2023 beteiligten Personen an die IDF ausliefert.
AM YISRAEL CHAI!
zum Beitrag16.01.2024 , 15:45 Uhr
Der 2. Weltkrieg endete 1945, mithin vor 79 Jahren. Wer auch immer damals verantwortlicher Täter, also volljährig gewesen sein soll, wäre heute mindestens (!) 100 Jahre alt. Wie kommen Sie bitte bei diesen Zahlen auf die Idee, die Täter von damals seien heute noch immer in Amt und Würden?
zum Beitrag11.01.2024 , 15:52 Uhr
Wann beginnt denn Ihrer Meinung nach der Nahostkonflikt? Ich helfe Ihnen einmal, sich einen Überblick über diesen Konflikt zu verschaffen: - Palästinakrieg 1947-1949: Israel wurde angegriffen - Sinaikrieg 1956/1957: Israel wurde angegriffen - Sechstagekrieg 1967: Präventivschlag Israels, um einem angekündigten (!) Angriff zuvor zu kommen - Abnutzungskrieg 1967-1970: Israel wurde angegriffen - Yom-Kippur-Krieg 1973: Israel wurde angegriffen
Und vergessen Sie bitte auch eines nicht: während immer über die Opfer unter der palästinensischen Bevölkerung seit dem Beginn der Militäroperation der IDF lamentiert wird, fehlt seltsamerweise meist der Hinweis darauf, daß Israel noch immer (fast) täglich aus Gaza heraus mit Raketen angegriffen wird.
zum Beitrag11.01.2024 , 15:47 Uhr
Einfach einmal die Zahl der Israelis, die die Hamas an einem Tag (!) abgeschlachtet hat, mit der Anzahl der Tage, die die Militäroperation der IDF in Gaza mittleweile andauert, multiplizieren und das Ergebnis mit der von der Hamas angegebenen Zahl der palästinensischen Toten vergleichen.
zum Beitrag11.01.2024 , 09:17 Uhr
Wenn Sie fragen, ob Palästinenser sich wehren dürfen, dann betreiben Sie eine klassische Täter-Opfer-Umkehr. Natürlich dürfen die Palästinenser, die den Terrorangriff der Hamas, wie dokumentiert ist, gefeiert und die Leichen entführter Israelis auf offener Straße geschändet haben, sich wehren - mit genau der gleichen Rechtfertigung, mit der sich Nazis nach der Wende im 2. Weltkrieg 1942/1943 wehren durften. Eines darf nicht vergessen werden: die Hamas hat diesen Krieg mit ihrem mörderischen Überfall auf Zivilisten, auf arg- und wehrlose Männer, Frauen, Kinder und Alte am Morgen des 07. Oktober 2023 begonnen. Und es ist die Hamas, die ihre militärische Infrastruktur neben, auf und unter zivilen Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäusern betreibt; zivile Einrichtungen, die dadurch auch völkerrechtlich zu legitimen Zielen der IDF werden.
AM YISRAEL CHAI!
zum Beitrag11.01.2024 , 09:08 Uhr
Richtig, diese Person disqualifiziert sich mit ihren Äußerungen zu Israel, zur Haltung der Terrororganisation Hamas, mit ihrer verharmlosenden Darstellung des mörderischen Pogroms vom 07. Oktober 2023 und schließlich auch mit ihrer Haltung zur territorialen Integrität des Staates Israel - selbst in den Grenzen von 1967 - als ernstzunehmender Gesprächspartner. Letztendlich nur ein weiterer Versuch, dem jüdischen Staat Israel die Verantwortung für den terroristischen Überfall vom 07. Oktober 2023 zuzuschieben und die Palästinenser nicht als Angreifer, sondern als ewige Opfer der Geschichte darzustellen.
AM YISRAEL CHAI!
zum Beitrag11.01.2024 , 09:01 Uhr
"Sie waren in die Siedlungen eingedrungen, hatten Menschen entführt und Soldaten gefangen genommen." Eine sehr selektive Wahrnehmung: die Mörder der Terrororganisation Hamas haben Frauen mehrfach vergewaltigt, ehe sie sie mit einem Kopfschuß ermordet haben, sie haben ganze Familien in ihren Häusern abgeschlachtet, ehe sie sich aus ihren Kühlschränke bedient haben, sie haben ein Baby bei lebendigem Leib verbrannt und einem Jungen ein Auge ausgestochen, ehe sie ihn gezwungen haben, die Ermordung seines Vaters mit dem ihm noch gebliebenen Auge mitanzusehen. Das alles geht an Brutalität und Bestialität weit über das hinaus, was man mit "Menschen entführt und Soldaten gefangen genommen" bezeichnen könnte. Und es ist erschreckend, daß eine solche verharmlosende Darstellung der Ereignisse des 07. Oktober 2023, des größten Pogroms gegen Juden seit der Shoa, widerspruchslos hingenommen wird, daß an dieser Stelle nicht nachgehakt wird.
AM YISRAEL CHAI!
zum Beitrag10.01.2024 , 16:20 Uhr
Das von Ihnen geforderte Missionsverbot wäre nun aber - in Ihren Augen wahrscheinlich: leider - verfassungswidrig. Art. 4 GG schützt die Freiheit, einen Glauben oder eine Weltanschauung zu bilden, zu haben, zu äußern und entsprechend zu handeln, d.h. gerade die Verwirklichung des christlichen Missionsbefehls (Matthäus 28, 16-20; Markus 16, 15-18; Lukas 24, 47-49; Johannes 20, 21; Apostelgeschichte 1, 4-8) ist in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzlich geschützt.
zum Beitrag10.01.2024 , 12:26 Uhr
Israel soll sich mäßigen? Wie soll eine derartige Mäßigung Israels aussehen? Die Hamas spricht und versteht nur eine einzige Sprache, und diese Sprache hat Israel am 07. Oktober 2023 sehr schnell zu einem sehr hohen Preis lernen müssen. Der Gaza-Krieg könnte sofort beendet sein, wenn - die Hamas bedingungslos kapituliert und ihre Waffen abgibt, - die Hamas alle israelischen Geiseln bzw. die Leichen der getöteten israelischen Geiseln an die die IDF übergibt, - die Hamas alles an der Planung, Organsation und Durchführung des mörderischen Terroranschlags vom 07.Oktober 2023 beteiligten Personen an die IDF ausliefert. Nicht Israel trägt die Verantwortung für die täglichen Toten in Gaza, sondern die Hamas trägt die Verantwortung und die Schuld für diese Toten und Verletzten, weil sie sich feige hinter der Zivilbevölkerung versteckt, diese als menschliche Schutzschilde mißbraucht und ihre Kommandozentralen und militärischen Einrichtungen in und unter ziviler Infrastruktur wie Schulen und Krankenhäusern einrichtet.
AM YISRAEL CHAI!
zum Beitrag05.01.2024 , 19:59 Uhr
"es erschien die erste Weltkarte, auf der die westlichen Landmassen den bis heute ungehörigen Namen „America“ trugen." Bitte um Erklärung: warum ist dieser Name denn "ungehörig"? Und was wäre die Alternative?
zum Beitrag26.12.2023 , 17:13 Uhr
"Steinmeier hätte kritisieren oder zumindest andeuten können, dass das Sparpaket der Ampelregierung die Normal- und Geringverdiener überproportional belastet; höhere Steuern für Spitzenverdiener und Großerben wird es nicht geben."
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Themen in der Weihnachtsansprache des Bundespräsidenten richtig platziert sind. Die Weihnachtsansprache des Bundespräsidenten bzw. die Silvesteransprache des Bundeskanzlers sind keine Gelegenheiten, politische Programme und Leitlinien zu verkünden.
zum Beitrag20.12.2023 , 22:14 Uhr
Normalerweise ist die taz nicht gerade ein Medium, in dem die Kirche und ihre Privilegien verteidigt werden. Seit dem Ewigen Landfrieden von 1495 ist das Kirchenasyl zumindest strittig, 1794 wurde es in Preußen durch das Allgemeine Landrecht, in Württemberg 1804, in Weimar 1823, in Sachsen 1827 formell aufgehoben. Im CIC der römisch-katholischen Kirche von 1983 wird es nicht mehr erwähnt, was als Aufgabe des Kirchenasyls interpretiert wird, die protestantische Kirche hat dieses Recht nie beansprucht. Es wird also mit dem Kirchenasyl kein "ungeschriebenes Gesetz gebrochen", weil es - s.o. - dieses Recht ganz offiziell gar nicht mehr gibt. In einem Säkularstaat liegt das Gewaltmonopol beim Staat.
zum Beitrag19.12.2023 , 22:41 Uhr
"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen..." - so beginnt unsere Verfassung, und jeder, der sich auch nur ein wenig mit unserer Verfassungsgeschichte auskennt, wird wissend, daß damit der dreieinige GOTT gemeint ist. Wie kann es also gegen die Verfassung verstoßen, das Symbol des Glaubens an diesen GOTT in staatlichen Institutionen an prominenter Stelle aufzuhängen, wo ER doch an prominenter Stelle in unserer Verfassung genannt wird? Ben Shapiro hat schon recht, wenn er bemerkt, daß sich der europäisch geprägte Westen in seinem Bemühen, niemanden in seinen religiösen oder weltanschaulichen Gefühlen zu verletzen, gegenüber anderen Wertesystemen zunehmend intellektuell und geistig selbst entwaffnet.
zum Beitrag16.12.2023 , 16:30 Uhr
Sie wissen doch, die Welt verzeiht einem Juden alles - nur nicht, wenn er sich, am Ende gar erfolgreich, gegen einen Angriff wehrt!
zum Beitrag13.12.2023 , 21:52 Uhr
Sie haben möglicherweise recht, es geht darum, in einen Dialog zu treten. Dafür muß man die Sprache seines Gegenübers sprechen, um verstanden zu werden. Israel hat die Sprache der Hamas am 07.10.2023 sehr schnell und sehr gut gelernt.
AM YISRAEL CHAI!
zum Beitrag13.12.2023 , 21:37 Uhr
Die leidende Zivilbevölkerung hat seit 16 Jahren Gelegenheit, ihre Gegnerschaft zu ihrer politischen Führung zu beweisen - hat sie nur komischerweise nicht getan. Ganz im Gegenteil, wenn man sich die Jubelvideos nach dem bestialischen Überfall der Hamas-Terroristen vom 07.10.2023 ansieht, dann kann man nur davon ausgehen, daß die Hamas unter der Bevölkerung des Gazastreifens breite Unterstützung genießt.
zum Beitrag13.12.2023 , 18:54 Uhr
"Dennis Francis, der aus Trinidad und Tobago stammende Präsident der UN-Generalversammlung, brachte es in seiner Eröffnungsrede am Dienstag auf den Punkt: Es habe bereits eine Pause gegeben, aber nun gehe die Gewalt verstärkt weiter."
Und wer hat den Waffenstillstand gebrochen? Nicht Israel, sondern die Hamas! Wer beschießt weiterhin aus dem Gazastreifen heraus israelische Zivilisten? Die Hamas! Wer hält nach wie vor seit mittlerweile über zwei Monaten weit über einhundert Geiseln im Gazastreifen fest? Die Hamas!
Die Hamas hat es in der Hand, diesen Krieg und damit das Leid der palästinensischen Zivilbevölkerung sofort zu beenden: - die Hamas ergibt sich, - die Hamas gibt ihre Waffen ab, - die Hamas übergibt die entführten Geiseln und die Leichen der in der Zwischenzeit getöteten Geiseln an Israel, - die Hamas liefert die für die Planung, Organisation und Ausführung des Terroranschlags auf israelische Zivilisten vom 07.10.2023 Verantwortlichen an Israel aus.
AM YISRAEL CHAI!
zum Beitrag05.12.2023 , 21:12 Uhr
„Ich rufe alle Parteien auf, zu deeskalieren und andere als militärische Lösungen für das unermessliche Leid zu finden. Es muss eine politische Lösung geben.“
Ganz einfach: die Hamas ergibt sich, sie übergibt alle Geiseln bzw. die Leichen der ermordeten Geiseln an die IDF, die Hamas gibt ihre Waffen ab und liefert die an der Planung, Organisation und Durchführung des mörderischen Terroraktes vom 07. Oktober 2023 beteiligten Personen an die IDF aus. DAS ist die einzige politische Lösung, die es hier gibt!
Golda Meir, Prime Minister of Israel 1969-1974: "You cannot negotiate peace with someone who has come to kill you."
AM YISRAEL CHAI!
zum Beitrag28.11.2023 , 01:37 Uhr
"...indem man Krieg mit den neuen Nachbarn anfängt"? Welchen Krieg hat Israel mit seinen "neuen Nachbarn" denn angefangen? - Palästinakrieg 1947-1949: Israel wurde angegriffen - Sinaikrieg 1956/1957: Israel wurde angegriffen - Sechstagekrieg 1967: Präventivschlag Israels, um einen angekündigten (!) Angriff zuvor zu kommen - Abnutzungskrieg 1967-1970: Israel wurde angegriffen - Yom-Kippur-Krieg 1973: Israel wurde angegriffen
AM YISRAEL CHAI!
zum Beitrag28.11.2023 , 01:28 Uhr
Die "Nakba" bezeichnet nicht (nur) die Vertreibung/Flucht der palästinensischen Bevölkerung als Ergebnis des Palästinakrieges, d.h. des Angriffskrieges Ägyptens, Syriens, des Libanon, Jordaniens und des Iraks gegen den gerade gegründeten Staat Israel. Sie ist auch die arabische Bezeichnung für diesen Krieg selbst. Das gibt der Argumentation dann doch eine leicht andere Wendung. Außerdem darf eines nicht vergessen werden: es waren gerade auch die Organisationen der Palästinenser, die immer wieder jedes Angebot für eine Zwei-Staaten-Lösung seit dem UN-Teilungsplan für Palästina 1947 bis zu Camp David II 2000 abgelehnt und statt dessen mit terroristischer Gewalt gegen den Staat Israel und seine Zivilbevölkerung (Zweite Intifada 2000) reagiert haben. Die mit unbeschreiblicher und unmenschlicher Brutalität ausgeführten Gräueltaten der Hamas vom 07. Oktober 2023 sind da leider nur der - möglicherweise - vorläufige Höhepunkt!
AM YISRAEL CHAIM!
zum Beitrag24.11.2023 , 21:58 Uhr
Der Kriege gegen die Hamas ist sofort vorbei, sobald - die Hamas sich ergibt - die Hamas ihre Waffen abgibt - die Hamas die entführten Geiseln und die Leichen der in der Zwischenzeit getöteten Geiseln an Israel übergibt - die für die Planung, Organisation und Ausführung des Terroranschlags auf israelische Zivilisten vom 07.10.2023 an Israel ausliefert.
AM YISRAEL CHAI!
zum Beitrag12.11.2023 , 20:01 Uhr
Requiescat in pace
Seine Durchlaucht Karl Johannes Nepomuk Joseph Norbert Friedrich Antonius Wratislaw Mena, Fürst zu Schwarzenberg, Herzog zu Krumau, Graf zu Sulz, gefürsteter Landgraf im Kleggau
zum Beitrag09.11.2023 , 16:03 Uhr
Wer auch die geschwärzte Parole "From xxx to the xxx, xxx will be free!" nicht verstehen und zuordnen kann, muß zumindest die letzten vier Wochen unter einem Stein gelebt haben.
zum Beitrag06.11.2023 , 11:30 Uhr
Anne Frank ist wahrscheinlich der bestmögliche Ansatz um Kinder einen ersten Kontakt mit der Shoa zu ermöglichen, da sie eine einzigartige Identifikationsmöglichkeit auch schon für diese Altersgruppe darstellt. Und wenn ausländische Eltern oder solche mit Migrationshintergrund mit dem Namen Anne Franks nichts anfangen können, nichts verbinden, ist es tatsächlich so, wie es der Präsident des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt sagt - dann ist mit der Integration in die hiesige Gesellschaft und der Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte eindeutig etwas schief gelaufen.
zum Beitrag05.10.2023 , 19:23 Uhr
"Berufsverbot für AfD-Richter Maier" - Diese Schlagzeile ist reißerisch und bestenfalls irreführend, schlimmstenfalls falsch! Das Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof hat kein Berufsverbot gegen Jens Maier ausgesprochen, sondern nur seine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand bestätigt. Als Berufsverbot wäre bestenfalls eine mögliche Entfernung aus dem Richteramt anzusehen, die das Ziel des Disziplinarverfahrens gegen ihn vor dem Richterdienstgericht in Leipzig ist, dessen Entscheidung aber noch aussteht.
zum Beitrag05.10.2023 , 19:16 Uhr
"Jeder zweite Luxemburger hat einen ausländischen Pass und darf damit am Sonntag nicht wählen." Dieser Satz ist mißverständlich oder falsch. Mißverständlich ist er, wenn damit gemeint ist, daß jeder zweite Luxemburger (luxemburgischer Staatsbürger) einen zweiten, ausländischen Paß hat und deswegen, weil sie Doppelstaatsbürger sind, nicht wählen darf. Falsch ist er, wenn er "Luxemburger", d.h. luxemburgische Staatsbürger, mit Einwohnern von Luxemburg, die durchaus nicht zwingend luxemburgische Staatsbürger sein müssen, gleichsetzt. Sprachlich ist hier von einem Zeitungsmedium etwas mehr Sensibilität und Differenzierungsvermögen zu erwarten.
zum Beitrag22.09.2023 , 14:12 Uhr
"Freikirchen sind nicht Mitglieder der Landeskirchen, die in der EKD zusammengeschlossen sind. Sie erhalten keine Einnahmen aus Kirchensteuern und sind in Glaubensfragen unabhängig."
Der Satz ist mißverständlich, da die Freikirchen keine Einnahmen aus Kirchensteuern erhalten, weil sie derzeit freiwillig darauf verzichten; das Recht, eine Kirchensteuer zu erheben, haben diese Freikirchen/Gemeinden durchaus: - Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden in Deutschland bzw. ihre - --Gemeinden (Ausnahme: Mennonitengemeinde zu Hamburg und Altona) - Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden - Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland - Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden - Christian Science - Christengemeinschaft - Evangelisch-methodistische Kirche - Heilsarmee - Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) - Neuapostolische Kirche - Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche - Siebenten-Tags-Adventisten - orthodoxen Kirchen - Zeugen Jehovas
zum Beitrag21.09.2023 , 19:00 Uhr
"„Die CDU ist nicht mehr nur bereit, Kompromisse mit der rot-rot-grünen Minderheitsregierung zu schließen, sondern sucht auch eine regierende Mehrheit mit der Opposition.“"
Vielleicht sollte der Herr Fraktionsvorsitzende der umbenannten SED (heute: Die Linke) sich einmal mit der Gewaltenteilung auseinandersetzen: abgesehen davon, daß auch die CDU Teil der Opposition ist, sie also höchstens eine Mehrheit "in", aber auf keinen Fall "mit" der Opposition sucht, handelt es sich dabei auch nicht um "eine regierende Mehrheit". Die rot-rot-grüne (Minderheits)Regierung ist Teil der Exekutive, während das Parlament mit seinen (wechselnden) Mehrheiten die Legislative bildet.
zum Beitrag20.09.2023 , 09:46 Uhr
Die Anwälte klingen im letzten Satz wie schlechte Verlierer - und mit dem "selbst wenn"-Satz geben sie zu, daß der Arbeitgeber objektiv einen Grund hatte, das Arbeitsverhältnis fristlos zu beenden. Und egal, wie man Betriebsräte weiter schützen will, im vorliegenden Fall wäre es wohl immer zu einer fristlosen Kündigung gekommen.
zum Beitrag16.09.2023 , 10:53 Uhr
„,Die Linke‘ ist rechtsidentisch mit der ,Linkspartei.PDS‘, die es seit 2005 gab, und der PDS, die es vorher gab, und der SED, die es vorher gab.“ (Eidesstattliche Erklärung des Bundesschatzmeisters Karl Holluba (Die Linke) vor der Pressekammer des Berliner Landgerichts 2009)
zum Beitrag15.09.2023 , 23:30 Uhr
Die Minderheitsregierung hat mindestens einmal mit den Stimmen der AfD gegen die Stimmen von CDU und FDP einen Beschluß hinsichtlich des Auftrags eines Untersuchungsausschusses gefaßt. Also ja, die Minderheitsregierung hat sich "sehenden Auges darauf eingelassen, eine politische Entscheidung herbeizuführen, die ohne die Stimmen der AfD nicht möglich gewesen wäre" (SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert).
zum Beitrag15.09.2023 , 23:22 Uhr
Wenn die beiden Oppositionsparteien CDU und FDP mit der dritten Oppositionspartei AfD gegen die Minderheitsregierung ein Gesetz beschließen, ist das böse, und es droht der Untergang der parlamentarischen Demokratie. Wenn die Minderheitsregierung aus umbenannter SED (heute: Die Linke), Grünen und SPD mit den Stimmen der Oppositionspartei AfD einen Beschluß faßt, ist das aber kein Problem. Ich denke, der dafür passende Begriff lautet Doppelmoral!
zum Beitrag14.09.2023 , 10:45 Uhr
Wenn eine Miete zu einem bestimmten Zeitpunkt "angemessen" ist, dann ist sie das in erster Linie im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Ändern sich nun die Rahmenbedingungen, dann muß sich auch die Miete ändern, um weiter angemessen zu sein. Nennt sich Wertsicherung und bedeutet etwa in Österreich, daß die Mieten jeweils an die Inflation angepaßt werden. Es kann nicht sein, daß der Steuerzahler die günstige Miete für einige Wenige, die das Glück haben, in einer landeseigenen Wohnung zu wohnen, über seine Steuern subventioniert, weil angesichts der Inflationsentwicklung die Mieteinnahmen die Unterhaltskosten der Immobilie nicht mehr decken.
zum Beitrag14.09.2023 , 10:05 Uhr
Zentral gelegen, in unmittelbarer Näher zur Humboldt-Universität, verkehrstechnisch perfekt angebunden - das ehemalige Galerie Lafayette wäre tatsächlich eine Jahrhundertchance! Und dank wahrscheinlich vorwiegend studentischem Publikum würde die Friedrichstraße auch noch autoärmer.
Aber gut, mit Visionen hat die SPD bekanntermaßen seit Helmut Schmidt ein Problem, daher wundert die Übersichtlichkeit des gedanklichen Horizonts nicht wirklich. Oder man gönnt, wie ein anderer Kommentator schreibt, dem Seniorpartner in der Koalition einfach eine gute Idee nicht, weil man selbst nicht drauf gekommen ist.
zum Beitrag12.09.2023 , 14:19 Uhr
"Und wie so oft: wenn es die Politik nicht gebacken bekommt, nehmen die Leute die Sache halt selber in die Hand.."
Sie räumen hier aber sehr nonchalant das Gewaltmonopol des Staates ab. Und ersetzen Recht und Gesetz durch was? Das eigene Rechtsempfinden? Die individuelle Vorstellung von Moral? Ganz ganz schnell nach hinten losgehen, wenn auch andere diese Argumentation für sich entdecken.
zum Beitrag12.09.2023 , 07:44 Uhr
Im letzten Absatz wird der Eindruck erweckt, der Prozeß der Heiligsprechung sei quasi ein Spaziergang. Dabei hat schon der Prozeß der Seligsprechung gut 20 Jahre gedauert: 2003 begannen die diözesanen Untersuchungen für das Ehepaar Ulma, die 2011 abgeschlossen wurden. 2022 wurde das Martyrium der Familie Ulma durch den Heiligen Vater Papst Franziskus bestätigt, woraufhin 2023 die Seligsprechung erfolgte. Die im Artikel erwähnten Wunder sind im Fall der Familie Ulma nicht notwendige Voraussetzung für die Heiligsprechung, da es sich um Märtyrer handelt.
zum Beitrag11.09.2023 , 15:38 Uhr
Wie herum die Pride-Flagge zu halten ist, war - zumindest früher - oft mehr oder weniger jedem selbst überlassen: es gab auch einmal die "Regel", daß bei den Schwulen Rot, bei den Lesben Violett oben war. Mit der neuen Progress-Pride-Flagge hat sich das erledigt, da ist der neu eingefügte Keil auf der linken Seite ein zuverlässiger Indikator, wo oben ist - und da haben Sie recht: Rot ist der oberste Streifen.
zum Beitrag11.09.2023 , 07:45 Uhr
Wenn Sie "naturalisierter Franzose" sind, dann sind Sie aller Wahrscheinlichkeit nach auch "Migrant", weil nicht in Frankreich geboren. So geht es mir auch: in der Bundesrepublik Deutschland geboren, lebe ich nach dem Studium mittlerweile in einem anderen Land - bin also Migrant/Zugewanderter. Ich bin aber nie Flüchtling oder Asylbewerber gewesen. Das dürfte auch der Grund sein, warum der Begriff "Migrant" positiv(er) besetzt ist - er schließt halt auch den Studenten oder den Expat ein, den Professor, der einen Ruf an eine ausländische Universität erhalten hat, oder die international bekannte Opernsängerin.
zum Beitrag11.09.2023 , 06:54 Uhr
"Die Fahne mit den bunten Streifen und dem Wort „Peace“ ist zum Symbol der LGBTQ-Bewegung geworden. In der kirchlichen Geschichte gilt sie aber ebenso als Friedensfahne. Fürstenau-Ellerbrock sagt der taz, sie kenne beide Bedeutungen der Fahne, „und für mich ist beides okay“."
Hier muß man etwas genauer hinsehen: die Regenbogenfahne der Schwulen- und Lesbenbewegung hat sechs Farben (von unten: Rot, Orange, Gelb, Grün, Königsblau, Violett), die mit dem Schriftzug "Pace"/"Peace" versehene Farbe der Friedensbewegung hat sieben Farben (von unten: Rot, Orange, Gelb, Grün, Hellblau, Blau, Violett).
zum Beitrag07.09.2023 , 19:21 Uhr
Es geht nicht um das Wohlergehen von Minderheiten, es geht darum, Handlungen unter Strafe zu stellen, die den öffentlichen Frieden stören. Weswegen auch der Begriff der "Gotteslästerung" eigentlich falsch ist, da das Schutzgut nicht das Ansehen GOTTES, sondern der Anspruch der Gläubigen, ihre Religion nicht öffentlich verunglimpft/beleidigt zu sehen, ist.
zum Beitrag06.09.2023 , 20:44 Uhr
Notwendig ist das für ausreichend viele Personen, die im kreativ-künstlerischen Bereich arbeiten. Und eine der Konsequenzen der viel beschworenen europaweiten Vernetzung von Menschen, von größtmöglicher Flexiblität ist eben auch, daß Freundeskreise heute geographisch nicht mehr auf einen Radius von 50 km beschränkt sind. Wer in Deutschland sein Abitur gemacht, dann sein Bachelorstudium in Österreich absolviert und das Masterstudium in Frankreich abgeschlossen hat, der hat eben auch einen internationalen Freundeskreis. Und der will gepflegt werden - da wird am Freitag in Wien gearbeitet, am Samstag in Paris ein Geburtstag und am Sonntag in Rom ein Hochzeitstag gefeiert. Ob man das gut findet, ist die eine Sache, aber es ist die Realität vieler Menschen in Europa. Und ob das gesund ist/als gesund empfunden wird, sollte man doch den betroffenen Personen überlassen. Da hst niemand reinzureden.
zum Beitrag05.09.2023 , 14:32 Uhr
Die Verbindung Berlin -> Paris hat mit ICE/TGV eine Fahrtzeit zwischen 8 1/2 h und 9 h. Wie sollen Sie die bitte ernsthaft als eine Alternative zu einer Flugverbindung mit 2 h Flugzeit anbieten? Morgens hin (Ankunft ca. 09.30 h), abends zurück (Abflug ca. 19.30 h)...
zum Beitrag31.08.2023 , 15:22 Uhr
Der Architekt Vorderegger hatte in den 1950ern für das Café Europa in Wien recht schwere Sessel entworfen, bei denen er dieses Problem dadurch löste, daß sich am oberen Rand der Rückenlehne in der Mitte ein in Messing gefaßtes Loch befand, das als Tragegriff diente. Möglichkeiten gibt es, man muß sie am Ende nur bezahlen.
zum Beitrag30.08.2023 , 20:14 Uhr
Nicht jede Niederlage ist eine Demütigung, nicht jedes Scheitern ist ein Versagen! Nicht jeder kann der Erste sein, man muß kämpfen, um sich an die Spitze zu setzen. Das alles vermitteln die Bundesjugendspiele in der bisherigen Form. Und eben auch, mit Spott und Hänseleien umzugehen, mit dem Frust, schon wieder hinter dem ewigen Rivalen gelegen zu haben - das gehört zum Leben dazu. Und spätestens bei der Bewerbung um ein Praktikum, einen Studienplatz, eine Lehrstelle oder eine Arbeitsstelle wird jeder damit umgehen müssen, daß es eben nicht reicht, mit dem Ergebnis in einer vorher festgelegten Zone zu landen: wenn es nur drei Plätze gibt, dann gehen diese an die drei erstgereihten Kandidaten, der Rest steht mit leeren Händen da - sogar ohne Teilnahme- oder Siegerurkunde!
zum Beitrag28.08.2023 , 15:19 Uhr
Namenswechsel als Zeichen aktiver Integration waren in früheren Jahrhunderten völlig normal: bei den Hugenotten wurde aus François und Étienne ganz schnell Franz und Stephan, bei den Polen wurden aus Agnieszka und Malgorzata im Handumdrehen Agnes und Margarete. Die Amtssprache in der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch, die meisten türkischen Namen aber können mit den Buchstaben des deutschen Alphabets nicht geschrieben werden, das das türkische Alphabet über andere Buchstaben verfügt. Und wie es im Text auch angemerkt wird: es ist einfach integrationshemmend, wenn ein Name im Umfeld, in dem man normalerweise sein Leben verbringt, nicht oder nur mit Mühe richtig ausgesprochen werden kann. Und das Gerede vom drohenden Identitätsverlust bei der Namensänderung ist auch unsinnig: der Name Kaiser Franz Joseph I. von Österreich-Ungarn hatten in allen Amtsprachen seines Reiches eine andere Schreibweise - I. Ferenc József (ungarisch), František Josef I. (tschechisch), Franciszek Józef I (polnisch), Franjo Josip I. (kroatisch), Francesco Giuseppe I (italienisch), František Jozef I. (slowakisch), Franc Jožef I. (slowenisch), Franjo Josif I (serbisch, kyrillisch geschrieben), Francisc Iosif I (rumänisch), Franz Josyf I (ruthenisch, kyrillisch geschrieben).
zum Beitrag28.08.2023 , 15:02 Uhr
Deutsche Wohnen & Co. enteignen!, die Mieten sind zu teuer, Berlin braucht dringend neue Wohnungen, aber - bitte nicht das Tempelhofer Feld bebauen - bitte keine Nachverdichtung.
Das ist Wohnungsbaupolitik nach dem Motto "Wasch mich, aber mach mich nicht naß!".
zum Beitrag25.08.2023 , 00:03 Uhr
Das Schlagwort "Kinder statt Inder" wurde von Jürgen Rüttgers, dem damaligen Landesvorsitzenden der CDU Nordrhein-Westfalen, im Landtagswahlkampf 2000 geprägt, ist also nicht der CDU Hessen anzulasten.
zum Beitrag23.08.2023 , 16:58 Uhr
Es ist eine Kleinigkeit, aber trotzdem: es handelt sich um eine "StaatsbürgerschaftRECHTSreform", keine "Staatsbürgerreform" - so sehr sich mancher auch wünschen mag, den Staatsbürger mal seinen individuellen Vorstellungen nach reformieren und umgestalten zu können.
zum Beitrag22.08.2023 , 01:02 Uhr
Rechts stehen, links gehen...
zum Beitrag21.08.2023 , 04:07 Uhr
Funktioniert gerade in London ganz hervorragend - für Kontinentaleuropäer natürlich genau umgekehrt. In Deutschland bringt es nicht einmal etwas, daß auf Treppen mittlerweile oft Mittellinien und Richtungspfeile zu finden sind.
zum Beitrag20.08.2023 , 10:25 Uhr
Die gewählten Beispiele wirken ein wenig bemüht: Beispiel 1 (Garten) und Beispiel 3 (Kulturzentrum) sind wirtschaftliche Tätigkeiten, die im Gesellschaftsrecht ausreichend geregelt sind, da es sich in beiden Fällen mindestens um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handelt, die formlos gegründet werden kann bzw. automatisch gegründet wird. Warum es hierzu eines familienrechtlichen Instituts bedarf, wird leider nicht deutlich. Beispiel 2 ist hinsichtlich der gemeinsam gemieteten Wohnung bereits eine Rechtsgemeinschaft, auf jeden Fall aber ebenfalls mindestens eine GbR. Ob hier das neue familienrechtliche Institut sinnvoll ist, bleibt unklar, das der wesentliche Punkt, die sorgerechtlichen Fragen hinsichtlich der Tochter, nicht angesprochen werden. Ob es tatsächlich geboten ist, im Falle der wohl doch recht einfach und ohne besondere Voraussetzungen gründbaren "Verantwortungsgemeinschaft" ein Zeugnisverwerigerungsrecht einzuräumen, ist ausgesprochen fraglich, da hier die massiv in das Prozeßrecht eingegriffen wird.
zum Beitrag07.08.2023 , 11:47 Uhr
Das Prinzip der sogenannten "kulturellen Aneignung" ist wesentlich für jeden zivilisatorischen Fortschritt, wenn sie vermeiden wollen, alle paar hundert Kilometer das Rad/die Wasserwaage/die Null oder was auch immer ständig neu erfinden zu müssen. Wenn asiatische Touristen auf der Münchner Wiesn oder bei den Salzburger Festspielen Tracht/Dirndl tragen, ist das doch auch gewissermaßen "kulturelle Aneignung" - und damit Ihrer Aussage nach rassistisch.
zum Beitrag07.08.2023 , 11:26 Uhr
"Doch auch hier sind wir unerwünscht, wie der Kommentar einer Kollegin zu Boomboxen in Parks neulich nochmal deutlich gemacht hat."
Nicht Jugendliche an sich sind unerwünscht, nur gewisse Verhaltensweisen, die eben von anderen Parkbenutzern als störend empfunden werden. Wann hat es eigentlich angefangen, daß man unhöfliches, rüpelhaftes und als belästigend empfundenes Verhalten in der Öffentlichkeit als heroischen Akt der Rückeroberung öffentlicher Räume verklärt, statt die nötige Rücksicht im sozialen Miteinander im öffentlichen Raum zu nehmen? Einfach mal eine Blick nach London oder auch Paris werfen, dort hat man verstanden, daß das Zusammenleben vieler Menschen auf vergleichsweise engem Raum nur funktioniert, wenn ein Mindestmaß an Regeln eingehalten werden.
zum Beitrag02.08.2023 , 14:42 Uhr
"In Stuttgart blockierten Aktivist*innen am Nachmittag den Lastwagen des örtlichen CSD-Vereins, der den Umzug anführte. Laut Polizei stellten sich mehrere Dutzend, teils vermummte Personen „aus dem linken Spektrum“ dem Wagen in den Weg. Eine*r der Protestierenden habe dabei den Sprecher des Stuttgarter CSD-Vereins und Versammlungsleiter, Detlef Raasch, verletzt. Die Polizei nahm die Personalien von 17 Menschen auf."
Einfach einmal den Artikel lesen!
zum Beitrag02.08.2023 , 12:16 Uhr
Sie unterstellen also allen "queeren Personen" eine gemeinsame politische Ausrichtung, die, da sie ausdrücklich fordern, konservative Parteien vom CSD auszuschließen, natürlich eher "links" ist. Werfen Sie einen Blick in die entsprechenden Umfragen, dann werden Sie feststellen, daß das politische Spektrum in der "queeren Community" weitaus vielfältiger ist, als Sie denken. Und es waren CDU-geführte Bundesregierungen, die - den ersten weiblichen Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, - den ersten offen schwulen Stellvertreter des Bundeskanzlers - den ersten Stellvertreter des Bundeskanzlers mit offensichtlichem Migrationshintergrund - den ersten homosexuellen Außenminister - den zweiten offen schwulen Außenminister - den ersten Bundesinnen- bzw. Bundesfinanzminister mit schwerer Körperbehinderung hatten.
zum Beitrag02.08.2023 , 07:23 Uhr
Wenn der CSD von den Linken ebenso angegriffen wird wie von den Rechten, dann ist es wohl so weit: er ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen!
zum Beitrag02.08.2023 , 07:21 Uhr
Es bereitet immer Unbehagen, wenn in solchen Interviews von "der Community" gesprochen wird. Was soll "die Community" sein? Es können wohl kaum alle Schwulen über einen Kamm geschoren werden, es werden nicht alle Schwulen von Rosa von Praunheim begeistert sein, und möglicherweise fühlen sich sogar schwule Christen durch die Bilder bzw. Ort und Art ihrer Präsentation verletzt und gestört. Gehören die dann nicht mehr zu "der Community"? Es gibt Schwule in der AfD, es gibt die LSU und SPDqueer, es gibt Schwule bei Der Linken und in der römisch-katholischen Kirche - das heißt aber nicht, daß sie alle die gleichen Werte und gesellschaftlichen Vorstellungen teilen, nur weil sie ähnliche sexuelle Vorlieben haben. In den 1990ern hieß es schon, daß Schwul-Sein nicht abendfüllend ist und sexuelle Orientierung nicht unbedingt identitätsstiftend, es ging darum, nicht (mehr) auf das reduziert zu werden, was man im Bett treibt. Offensichtlich hat man sich in dem Punkt nicht positiv weiterentwickelt, sondern den geistigen Rückwärtsgang eingelegt.
zum Beitrag24.07.2023 , 21:03 Uhr
Soll er sich doch stechen lassen, was er will! Er ist ein ehemaliger deutscher Nationalspieler, dessen große Zeit seit zehn Jahren vorbei ist. Er spielt seit einer Ewigkeit nicht mehr in/für Deutschland, hat seine aktive Karriere beendet und ist damit in Deutschland völlig irrelevant - ein Konsonantenpromi, an den man sich in vier, fünf Jahren nicht mehr erinnern wird.
zum Beitrag24.07.2023 , 14:19 Uhr
Danke, Ihr Kommentar gibt wieder, was ich beim Lesen des Textes auch gedacht habe: eine Zeitreise in die Obertertia, als man auf Geschichtsexkursionen ellenlange Vorträge über sich ergehen lassen mußte, die nur den Zweck hatten, zum "richtigen" Denken zu führen. Daß es sich bei den Besuchern einer solchen Gedenkstätte um Menschen handeln könnte, die bereit sind, sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen, und sich den Ausgang aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit schon erarbeitet haben, kommt den Dauerkontextualisierern wohl nicht in den Sinn.
zum Beitrag21.07.2023 , 11:13 Uhr
Der sakrale Ort war nie ein rechtsfreier Raum, da das frühere Kirchenasyl Teil der Rechtsordnung war - im 5. Jahrhundert findet es sich etwa im Codex Theodosianus recht klar ausdifferenziert hinsichtlich des Kreises der Asylberechtigten, des örtlichen und zeitlichen Geltungsbereiches und der Verfolgung der Verletzung des Kirchenasyls als Majestätsbeleidigung. Im 9. Jahrhundert findet sich das Kirchenasyl in der Capitulatio de partibus Saxoniae Karls des Großen, im 11. Jahrhundert wurde es durch Synoden- und Konzilsbeschlüsse weiter konkretisiert. Das Kirchenasyl war jedoch nie ein geistliches Recht, sondern ein weltliches Recht, das geistlichen Institutionen zustand. Im 14. Jahrhundert wurde das Kirchenasyl immer weiter eingeschränkt, der Ewige Landfriede von 1495 schließlich formulierte das Gewaltmonopol des Staates. Im 19. Jahrhundert hoben alle europäischen Staaten das Kirchenasyl formell auf, die römisch-katholische Kirche hielt an ihrem Anspruch, Kirchenasyl zu gewähren, noch 1917 im Codex Iuris Canonici, can. 1179 fest: “Ecclesia iure asyli gaudet ita ut rei, qui ad illam confugerint, inde non sint extrahendi, nisi neccessitas urgeat, sine assensu Ordinarii, vel saltem rectoris ecclesiae.” („Die Kirche (= Kirchengebäude) genießt Asylrecht, so daß Angeklagte, die bei ihr Zuflucht suchen, nicht ohne Zustimmung des Ordinarius oder wenigstens des Kirchenrektors aus ihr herausgezerrt werden dürfen, wenn es nicht die Notwendigkeit erfordert.“).
zum Beitrag19.07.2023 , 15:03 Uhr
Vor einigen Jahren galt noch, wer auf einer Demonstration mitmarschiert, an der auch Neo-Nazis teilnehmen, ist selbst ein Neo-Nazi. Aber jetzt, wenn es im beginnenden Wahlkampf opportun erscheint, dann gilt nicht einmal der, der sein Kreuz auf dem Wahlzettel bei der angeblichen Neo-Nazi-Partei macht, als Neo-Nazi, sondern man muß ihm Verständnis entgegenbringen und die Umstände berücksichtigen.
zum Beitrag19.07.2023 , 15:00 Uhr
"Ich bin ja vermeintlich, wie ich dachte, ordnungsgemäß ausgetreten zu DDR-Zeiten aus der Kirche." - "Aus ihrer Heimatstadt Salzwedel erfuhr sie: ihr Austritt war ungültig, denn sie hätte vor dem Amtsgericht oder dem Notariat austreten müssen."
Die gute Frau muß sich mindestens Naivität vorhalten lassen, wenn sie meint, sich mit einem einfachen Brief ohne Zustellnachweis von einer Steuerpflicht befreien zu können! Und wer schreibt bitte an das Pfarramt, wenn das Finanzamt eine Steuerschuld einfordert?
zum Beitrag19.07.2023 , 14:52 Uhr
Sie machen also die Kirche für ein Versäumnis der Familie der Betroffenen verantwortlich, weil die Eltern ihre Kinder nicht informierten, daß sie getauft und mithin Mitglieder einer Kirchengemeinde geworden waren?
zum Beitrag19.07.2023 , 14:49 Uhr
Wenn Ihr erster Satz lautet "De jure mal (sic!) das stimmen.", sind alle weiteren Ausführungen ihrerseits dazu überflüssig, weil damit die Frage der Anspruchsgrundlage geklärt ist. Alles andere ist nur ein Versuch, sich mittels vorgeschobener moralischer, historisch nicht haltbarer Einwände aus der Verantwortung zu stehlen. Die Inquisition ist dafür übrigens ein denkbar schlechtes Beispiel, da die als Inquisitionsverfahren geführten Hexenprozesse von der weltlichen Gerichtsbarkeit durchgeführt wurden. Was den finanziellen Teil angeht, wurde bereits 1252 durch die Bulle "Ad extirpanda" festgelegt, daß durch Konfiszierungen und Geldstrafen eingenommes Vermögen zu Dritteln der Stadtgemeinde, den an den Untersuchungen beteiligten Amtsträgern sowie dem Ortsbischof bzw. der Inquisitionskommission zufließen sollte.
zum Beitrag19.07.2023 , 14:37 Uhr
Über die rechtliche Verbindlichkeit dieser Verträge besteht nun einmal überhaupt kein Streit, da die Übernahme dieser landesherrlichen Verpflichtungen durch die Weimarer Reichsverfassung von 1919 und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 klar und eindeutig positiv geregelt sind. Wenn Sie hier behaupten, darüber ließe sich trefflich streiten, ist das nur eine nicht sonderlich geschickt platzierte Nebelkerze. Und Ihr Einwand, diese Abmachungen seien nicht einmal mit "Deutschland" getroffen worden, zeigt nur, wie beschränkt Ihr Wissenshorizont in diesem Bereich ist: die Bundesrepublik Deutschland, genauer die einzelnen Bundesländer stehen in der Rechtsnachfolge der früheren Fürstentümer, so daß eine Abmachung mit "Deutschland" - was auch immer damit gemeint sein soll - nicht notwendig ist.
zum Beitrag19.07.2023 , 14:30 Uhr
Nur hat der Bildtyp der "Schwarzen Madonna" nichts damit zu tun, daß die Jungfrau Maria möglicherweise Vorfahren aus Subsahara-Afrika gehabt haben könnte, somit geht der Hinweis des Künstlers auf die Kategorie "race" völlig fehl. Urspung der "Schwarzen Madonna" ist wahrscheinlich eine Stelle aus dem Hohelied Salomos: „Ich bin dunkel, aber schön“ (Hld 1,5), in der lateinischen Vulgata "Nigra sum sed formosa“, in der griechischen Septuaginta "melaina eimi ego kai kale“. Die christliche Auslegung bezieht diesen Satz auf die Schönheit der Seele als Braut GOTTES, also auf Maria.
zum Beitrag18.07.2023 , 14:15 Uhr
" Der Paragraf 175 stammte noch aus dem Strafgesetzbuch der Nationalsozialisten..."
Bitte historisch korrekt: der § 175 StGB galt im Deutschen Reich bzw. in der Bundesrepublik Deutschland vom 01. Januar 1872, dem Tag den Inkrafttretens des Reichsstrafgesetzbuches, bis zu seiner ersatzlosen Streichung am 11. Juni 1994. Es handelt sich somit nicht um einen Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch der Nationalsozialisten, auch wenn diese ihn am 01. September 1935 durch Ausweitung des Tatbestandsmerkmals "beischlafähnliche" Handlungen" auf "unzüchtige" Handlungen deutlich verschärften.
zum Beitrag18.07.2023 , 11:26 Uhr
(1) Zum sog. "Kirchenrecht": hierbei handelt es sich um eine innerkirchliche Disziplinarordnung, wie sie jeder größere Sportverband, jede Partei ebenfalls hat. Das sog. "Kirchenrecht" ersetzt also nicht staatliches Recht, sondern ergänzt es. (2) Was die Gehälter der Bischöfe und anderer Geistlicher angeht, machen Sie sich einfach mit den Begriffen "Säkularisation", "Reichsdeputationshauptschluß" und "Staatsleistungen" vertraut. Dann wird vielleicht einiges in diesem Punkt klarer. (3) Nur als Ergänzung: die sog. "Kirchensteuer" wird auch von den jüdischen Gemeinden unter der Bezeichnung "Kultussteuer" erhoben, ebenso haben fünf Landesverbände des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) als Körperschaften des öffentlichen Rechts (KöR) das Recht, eine entsprechende Steuer von ihren Mitgliedern zu erheben.
zum Beitrag18.07.2023 , 11:17 Uhr
Ihnen ist aber schon bewußt, daß das, was sie als "Apanagen" bezeichnen, das Ergebnis der - auch schon damals rechtswidrigen - Enteignungen kirchlichen Besitzes vom Dreißigjährigen Krieg 1618-1648 bis zur Säkularisastion im Reichsdeputationshauptschluß 1803 ist. Da der Kirche damit ihre wirtschaftliche Grundlage genommen wurde, übernahmen die Landesherren die entsprechenden Verpflichtungen, die über die Weimarer Reichsverfassung 1919 und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 1949 bis heute bei der Bundesrepublik Deutschland liegen. Die Ablösung dieser sogenannten Staatsleistungen ist grundgesetzlicher Auftrag an die Bundesländer, wurde aber bis heute nicht umgesetzt, da die dann fälligen Einmalzahlungen die Länderhaushalte zu sehr belasten würde. Um eine Vorstellung zu bekommen: das Großherzogtum Baden verfünffachte seine Fläche und vervierfachte seine Einwohnerzahl, das Herzogtum Württemberg verdoppelte Fläche und Einwohnerzahl. Nicht zu den Staatsleistungen gehören dagegen Zahlungsverpflichtungen des Staates, die er durch Erbschaft übernommen hat, etwa wenn aus dem Ertrag eines an den Staat gefallenen Gutshofes kirchliche Einrichtungen mit einem bestimmten Anteil zu unterstützen waren.
zum Beitrag17.07.2023 , 18:05 Uhr
Die sogenannte Kirchensteuer ist ein Beitrag, den nur Mitglieder der Kirche zahlen - oder eben austreten. Die Aussage, daß 3/4 der Menschen in Deutschland die sogenannte Kirchensteuer ablehnen, wenn einige Zeilen später darauf hingewiesen wird, daß weniger als die Hälfte der Menschen in Deutschland noch Mitglied der römisch-katholisschen Kirche bzw. der EKD sind, zeigt nur, wie wenig der Autor verstanden hat, worum es bei der sogenannten Kirchensteuer geht. Zumindest wurden offensichtlich Menschen befragt, die von der sogenannten Kirchensteuer gar nicht betroffen sind. Der Satz "Aber sie müssten sich überlegen, wie sie sich auch ohne Steuergelder finanzieren können." legt zudem nahe, daß es sich bei der sogenannten "Kirchensteuer" um eine allgemeine staatliche Steuer handelt, die dann an die Kirche ausgeschüttet wird.
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