Bundesgerichtshof bestätigt: Berufsverbot für AfD-Richter Maier

Jens Maier war AfD-Abgeordneter und wollte wieder als Richter arbeiten. Stattdessen wurde er in den Ruhestand versetzt. Der BGH sagt jetzt: zu Recht.

AfD-Politiker Jens Maier.

Der Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier im Bundesgerichtshof Foto: Uli Deck/dpa

KARLSRUHE taz | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Versetzung des AfD-Richters Jens Maier in den Ruhestand bestätigt. Wenn der Ex-AfD-Abgeordnete wieder als Richter arbeiten würde, wäre das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit der Justiz beeinträchtigt, entschied das Dienstgericht des Bundes beim BGH am Donnerstag. Der inzwischen 61-jährige Jurist Jens Maier arbeitete seit 1992 für die sächsische Justiz. 2017 wurde er für die AfD in den Bundestag gewählt. Bei der nächsten Wahl verpasste er knapp den Wiedereinzug und wollte wieder als Richter arbeiten.

Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) versuchte das zu verhindern und beantragte eine Versetzung von Maier in den Ruhestand. Sie müsse eine „schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege“ abwehren. Er konnte Mitte März 2022 noch zehn Tage am Amtsgericht Dippoldiswalde arbeiten, dann untersagte ihm das Richterdienstgericht Leipzig die Dienstgeschäfte. Im Dezember 2022 versetzte das gleiche Gericht Maier – wie von der Ministerin beantragt – in den Ruhestand.

Das Dienstgericht des Bundes lehnte nun nicht nur die Revision ab. Es bestätigte auch ausdrücklich den von der sächsischen Justizministerin gewählten Weg einer präventiven Pensionierung. Die zugrundeliegende Norm – Paragraf 31 im Deutschen Richtergesetz – war bisher selten genutzt worden, etwa bei Richtern mit Kontakten in die Organisierte Kriminalität.

Laut BGH muss ein Richter „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten, erklärte Rüdiger Pamp, der Vorsitzende Richter des Dienstgerichts. Diese Formel wurde auch bei Berufsverboten gegen Ex­tre­mis­t:in­nen in den 1970er Jahren benutzt. Eine präventive Versetzung in den Ruhestand hält der BGH bei Maier für gerechtfertigt, weil er sächsischer Obmann beim AfD-Flügel war, den der Verfassungsschutz bis zu seiner formalen Auflösung als „gesichert rechtsextremistische Strömung“ einstufte.

Maier sieht sich nicht als Gefahr für sächsische Justiz

Gegen die Erwartung, Maier werde künftig sein Amt unabhängig und vorurteilsfrei ausüben, spricht laut BGH auch ein Tweet, der 2019 von Maiers Twitter-Account veröffentlicht wurde: „Wenn Angeklagte ‚AfD-Richter‘ fürchten, haben wir alles richtig gemacht.“ Zwar behauptete er, der Tweet stamme von einem Mitarbeiter, doch er distanzierte sich nicht. Maier sei nicht Opfer einer „künstlich erzeugten Empörung“, geworden, so Pamp, sondern habe sie mit seinen Äußerungen selbst erzeugt, etwa indem er die NS-Aufarbeitung als „Schuldkult“ bezeichnete, mit dem endlich Schluss sein müsse.

Anwalt Jochen Lober hatte vor allem argumentiert, dass Jens Maier zwischen Herbst 2017 und Herbst 2021 gar kein Richter war, sondern Abgeordneter. Die meisten beanstandeten Äußerungen seien unverwertbar, weil Maiers Richterpflichten in dieser Zeit ruhten. Darauf komme es aber nicht an, so der BGH. Entscheidend sei vielmehr der Eindruck, Maier werde künftig sein Verhalten als Richter an seinen persönlichen Ansichten statt an Rechtstreue, Objektivität und Allgemeinwohl ausrichten.

Maier nahm an der Verhandlung persönlich teil und ergriff auch das Wort. Er beklagte sich, dass er „verteufelt“ werde. Als Gefahr für das Ansehen der sächsischen Justiz sehe er sich nicht. „In Dippoldiswalde wählen 35 Prozent der Leute AfD. Wenn ich dort rede, vertrete ich Volkes Meinung.“ Seine Versetzung in den Ruhestand ist keine Strafe und keine Disziplinarmaßnahme für Verfehlungen, sondern eine präventive Maßnahme. Maier bekommt weiterhin sein Ruhestandsgehalt von einigen Tausend Euro pro Monat.

Das aber soll nicht so bleiben. Justizministerin Katja Meier hat Ende Juli zusätzlich noch ein Disziplinarverfahren gegen Maier eingeleitet, mit dem Ziel, ihn ganz aus dem Richteramt zu entfernen. Wann das Richterdienstgericht in Leipzig darüber entscheidet, ist noch offen.

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