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NSU-Mord in HamburgDer Generalbundesanwalt behindert Aufarbeitung

Ein volles Jahr wartet das von der Bürgerschaft beauftragte Forschungsteam nun schon auf die Freigabe von Polizei-Akten. Viel Zeit bleibt nicht mehr.

An die 80.000 Aktenseiten hat das interdisziplinäre Forschungsteam bereits gesichtet, das im Auftrag der Hamburger Bürgerschaft den Mord an Süleyman Taşköprü in Hamburg untersucht. Terroristen der Nazi-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hatten Taşköprü 2001 in seinem Gemüseladen erschossen. Die Hamburger Bürgerschaft hat sich, anders als in vielen Bundesländern, gegen einen Untersuchungsausschuss und stattdessen für eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Frage entschieden, warum die Sicherheitsbehörden damals lange nicht in Richtung Rechtsterrorismus ermittelten.

Erste Medienanalysen sind schon gemacht. Es könnte jedoch sein, dass die wissenschaftliche Aufarbeitung nicht zum Abschluss kommt. Denn der Generalbundesanwalt in Karlsruhe will die Akten des Landeskriminalamts in Hamburg weiterhin nicht freigeben. Die Forschenden haben sich deswegen an das zuständige Oberlandesgericht Karlsruhe gewandt.

Der Rechtsstreit koste nicht nur Zeit, er binde auch „erhebliche juristische Ressourcen“, sagte Charlotte Schmitt-Leonardy, Rechtswissenschaftlerin an der Universität Bielefeld, im Saal 151 des Hamburger Rathauses, in dem das Team kürzlich den Stand seiner Forschung darlegte. Dessen Leiter, Konstantin Goschler, Zeithistoriker an der Ruhr-Uni Bochum, wies darauf hin, dass die Wis­sen­schaft­le­r:in­nen den Austausch zwischen dem Landeskriminalamt (LKA), speziell dem Staatsschutz, und dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) nicht beurteilen könnten, solange die LKA-Akten nicht einsehbar seien.

Teammitarbeiter Ivo Komljen präzisierte, aus den vorliegenden Quellen aus dem Staatsschutz zeichne sich teilweise ab, dass eine „Wissensasymmetrie“ zwischen LfV und LKA und ein „dysfunktionaler Reibungsprozess“ bestand, der zu der anhaltenden Annahme eines Mordes aus kriminellen Tatmotiven geführt habe – und dazu, rechtsextreme Motive auszublenden. Genauer könne dies aber nur mit den LKA-Akten nachvollzogen werden. Nur so sei eine Schlussfolgerung mit Empfehlungen möglich.

Akteneinsicht vor einem Jahr beantragt

Schon seit dem 12. Januar dieses Jahres liegt beim Karlsruher Oberverwaltungsgericht ein Antrag der Forschungsgruppe und der Hamburger Bürgerschaft auf eine gerichtliche Entscheidung über die Einsicht in diese Akten vor. Das Gericht soll den Generalbundesanwalt verpflichten, dem Antrag des Forschungsteams auf Akteneinsicht vom 4. Oktober 2025 stattzugeben. Mit der Verweigerung der Akteneinsicht hat der Generalbundesanwalt mittlerweile schon zwölf Monate lang die wissenschaftliche Arbeit behindert.

Die wissenschaftliche Aufarbeitung ist eigentlich bis Ende 2027 terminiert. Von einem Plan B, falls das nicht reicht, wollte Schmitt-Leonardy noch nicht sprechen. Sie hoffe, dass der Generalbundesanwalt seine totale Blockadehaltung aufgebe, da in „Zeiten wie diesen“ auch staatliche Institutionen wüssten, dass sie sich gegenüber der Öffentlichkeit öffnen müssten. Das Forschungsteam habe signalisiert, beim „Wie“ der Akteneinsicht ganz offen zu sein: Man sei auch bereit, die Akten in gesicherten Räumen beim Generalbundesanwalt einzusehen und ihm beim Datenschutz entgegenzukommen.

Teamleiter Goschler mochte allerdings nicht ausschließen, dass über eine Verlängerung des Forschungsauftrags nachgedacht werden müsse. Er könne sich aber auch eine Änderung des Auftrages vorstellen. Eine Verschiebung des Fokus weg vom LKA würde allerdings kaum dem ursprünglichen Auftrag entsprechen. In der Darstellung des Forschungsprojektes auf der Webseite der Bürgerschaft zielen fünf der sechs Fragestellungen explizit auf die Ermittlungen der Polizei. Ohne die LKA-Akten würde die Forschung hier an ihre Grenzen stoßen.

Familie Taşköprü betrachtet das Forschungsprojekt ohnehin als Trostpreis

Die Forschenden räumten ein, dass die Angehörigen von Süleyman Taşköprü von ihrer Arbeit enttäuscht seien. In der Familie werde das Forschungsprojekt ohnehin als „Trostpreis“ betrachtet, sie hätte sich einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gewünscht – und fordert ihn bis heute. Das Forschungsteam habe da eine Erblast übernommen, sagte Goschler.

Hinzu kommt, dass sie erst nach dem Aktenstudium versucht haben, den Kontakt zur Familie aufzunehmen – wie es wissenschaftlichen Standards entspreche. Für die Familie kam das zu spät. Das Team hofft dennoch, mit den Angehörigen ins Gespräch zu kommen. Man wolle unbedingt auch die Perspektive der Betroffenen berücksichtigen.

[Anmerkung: In der ersten Fassung wurde die Zahl der Akten-Seiten versehentlich mit 8.000 angegeben. Korrekt ist 80.000. Dieser Fehler wurde inzwischen berichtigt, d.Red.]

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3 Kommentare

  • taz.manien

    Wer noch glaubt das wir ein Rechtsstaat haben, den kann man nicht mehr helfen! Es gibt keinerlei Konsequenzen, für jene die eine Aufklärung behindern!

    Der Cum-Ex Skandal: Oberstaatsanwältin Brorhilker wurde politisch mit Hilfe von korrupten Politikern mundtot gemacht, während Sie gegen Kriminelle ermittelt hat, Kriminelle die uns alle bestohlen haben, ca. 30 Milliarden an Steuergeld sind weg.

    Der Kinderschänder-Skandal Lügde:



    Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss und Medienberichte wie vom WDR / ARD oder SPIEGEL deckten massives Versagen von Polizei (verschwundene Asservate, ignorierte Hinweise ab 2016) und dem Jugendamt Höxter (Vorwürfe der Aktenmanipulation) auf. Der Missbrauch hätte laut Untersuchungsausschuss rund zwei Jahre früher gestoppt werden können.

    NSU: Nach der Entdeckung des NSU wurden Akten beim Verfassungsschutz (z. B. durch den Beamten Lothar Lingen) vernichtet. Zudem gab es ein enges, oft undurchsichtiges Geflecht aus V-Leuten der Geheimdienste in der rechtsextremen Szene.

    Der Rechtsstaat ist schon seit langem im inneren von schwerst Kriminellen unterminiert und durchsetzt!

  • Bolzkopf

    Das passt ja gut zu den Bestrebungen das IFG abzuschaffen ...

  • Joachim Petrick

    Wenn Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) Entscheid Generalbundesanwaltschaft nicht fassen will,scheint das unaufrichtig. enn sie weiß, dass hier das extern politische Weisungsrecht ohne Protokollpflicht noch parlamentarische Kontrolle greifen könnte, gemäß Gerichtsverfassungsgesetz 1877 § 147, aus dem SPD Bundesjustizministerium Stefanie Hubig, hier auf die Generalbundesanwaltschaft verdeckt ohne Spuren zu hinterlassen einwirkt, die Einsicht in NSU Morde Polizeiakten zu verweigern. Nicht von ungefähr fordert Deutscher Richterbund seit Jahren zuletzt Tage vor Friedrich Merz holpriger Wahl zum CDU Bundeskanzler 6. Mai 2025 Abschaffung extern politischen Weisungsrechts von Ministern in Bund, Ländern besonders seitdem bezeichnender Weise mitten im Deutschen Herbst West das Instrument Untersuchungsrichters abgeschafft wurde, eigenständig zu ermitteln mit Zugriffsrecht auf alle staatsanwaltlichen Akten, wodurch wichtige und letzte Säule Gewaltenteilung Balance zwischen Gerichtsbarkeit zugunsten Exekutive weggebrochen ist. Europol, Interpol fordern Abschaffung seit Jahren vergeblich mit Konsequenz, dass deutsche Staatsanwälte keinen europäischen Haftbefehl mehr ausstellen dürfen