Neun Jahre nach G20 in Hamburg: Milde Strafen für Polizeigewalt
Marvin H. wurde beim G20-Protest in Hamburg von Polizisten verprügelt. Vor Gericht werden die Täter zu Geldstrafen verurteilt, die sie nicht zahlen müssen.
Obwohl die Angeklagten mit dem Urteil überaus zufrieden sein dürften, wird sich der Wunsch, den einer von ihnen in seinen letzten Worten vor Gericht äußerte, wohl nicht erfüllen: „Ich wünsche mir, dass die Stadt mit Ende dieses Prozesses ihren Frieden mit dem G20-Gipfel machen kann.“ Doch dafür dürften die Strafen zu niedrig sein. Die drei Polizisten wurden der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung im Amt schuldig gesprochen, aber nur zu Geldstrafen verurteilt. Einer von ihnen bekam 150 Tagessätze, ein zweiter 120, ein Dritter 50. Weil die Justiz das Verfahren jedoch so lange verschleppt hat, gelten die Tagessätze als komplett abgegolten – niemand muss mehr zahlen.
Die drei Verurteilten sind die einzigen Polizisten, die sich überhaupt wegen der ausufernden Gewalt gegen Demonstrant*innen bei den Gipfelprotesten vor Gericht verantworten mussten. Zuvor waren 157 Anzeigen wegen Polizeigewalt beim G20-Gipfel eingestellt worden, während Gipfelgegner*innen zahlreich angeklagt und verurteilt worden waren. Lediglich in einem Fall entschied sich die Generalstaatsanwaltschaft nach einer erneuten Sichtung aller Fälle angezeigter Polizist*innen im Jahr 2023, diesen einen Fall doch noch zur Anklage zu bringen.
Die Beweislage ist ziemlich eindeutig: Ein im Internet veröffentlichtes Video zeigt, wie mehrere Demonstrant*innen vor der Polizei weglaufen, die Treppen zum Bismarckdenkmal hoch. Ihnen hinterher kommt in einigem Abstand relativ gelassen eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit. Auf dem Plateau des Denkmals angekommen stürmen sie auf die Demonstrant*innen zu, die weglaufen oder schützend die Hände über den Kopf halten.
Darunter ist auch Marvin H. Er hatte am ersten Prozesstag ausgesagt, er habe mit seinen beiden Begleitern vor den Krawallen weglaufen wollen. Als die Polizisten auf ihn zugestürmt seien, habe er gesagt „Hey, alles gut“, defensiv die Hände gehoben, und dann nur noch Schläge kassiert. Auf dem Video sieht man, wie er von zwei Polizisten mit Schlagstöcken nach links und rechts getrieben wird, ein dritter Polizist kommt hinzu und schlägt ihm die Faust ins Gesicht.
Richterin sieht mildernde Umstände
Die Richterin hebt in ihrer Urteilsbegründung die Belastung hervor, der die Polizisten ausgesetzt gewesen seien, und die auch ihre Verteidiger im Prozess unermüdlich vorgetragen hatten. „Schlafentzug, wenig Pausen und wenig Essen sowie die dauerhafte Anspannung durch Steinbewurf“ hätten zu einer angespannten Lage geführt. Zudem müsse man davon ausgehen, dass Marvin H. und seine Begleiter zum Schwarzen Block gehört hätten, weil sie schwarz gekleidet gewesen waren. Trotzdem seien die Schläge nicht gerechtfertigt gewesen, zumal auf dem Denkmalplateau keine Gefahr für die Polizisten bestanden habe.
Mit ihrem Urteil blieb die Richterin leicht hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück – und weit hinter dem für solche Taten vorgesehenen Strafrahmen. Auf gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung stehen sechs Monate bis zehn Jahre Haft. Hier kämen jedoch mildernde Umstände zusammen, sagte die Richterin – allen voran die lange Verzögerung des Verfahrens bis heute, neun Jahre nach den Taten. Zudem wirke sich strafmildernd aus, dass keiner der drei Angeklagten die Schläge komplett abgestritten habe.
Zwei der Angeklagten hatten sogar Geständnisse abgelegt und zugegeben, dass sie ihr Verhalten im Nachhinein als unangemessen und somit rechtswidrig bewerten. Sie seien überfordert und überanstrengt gewesen. Beide boten dem Opfer eine Geldzahlung von 500 Euro an, einer von ihnen zückte direkt im Gerichtssaal fünf Scheine. Das Opfer nahm Geld und Entschuldigungen dankend an.
Bloß auf die Kniekehlen gezielt
Der dritte Angeklagte, der zu jedem Termin in Uniform kam, hielt hingegen daran fest, unschuldig zu sein. Sein Verteidiger, Walter Wellinghausen, war in den Jahren nach 2001 Staatsrat der Innenbehörde unter dem rechtskonservativen Hardliner Roland Schill gewesen und hatte als dessen rechte Hand gegolten. Sein Mandant habe mit dem Schlagstock lediglich auf die Kniekehlen gezielt und wisse nicht mal, ob er getroffen habe, sagte Wellinghausen. Eine Entschuldigung sei deshalb nicht nötig. In dem Video sieht man tatsächlich keine Schläge auf die Kniekehlen, wohl aber auf den restlichen Körper.
Einer der beiden Geständigen behauptete, die Situation, in der er mit der Faust zugeschlagen hatte, gar nicht richtig gesehen zu haben. Das Visier seines Helmes sowie seine eigenen Kollegen hätten ihm die Sicht genommen. So sei er „naiv“, wie er hinterher sagte, davon ausgegangen, dass seine Kollegen das Opfer hätten festnehmen wollen, was aber nicht gelang. Durch den Faustschlag habe er das Opfer, das „lost“, also verloren oder desorientiert gewirkt habe, kurz ins Hier und Jetzt bringen wollen, um es dann festzunehmen. Zu der Festnahme sei es aber nicht gekommen, weil ein Hilferuf einer anderen Einheit dazwischen gekommen sei.
Staatsanwalt
Der Staatsanwalt stellt in seinem Plädoyer klar, dass er das nicht glaubt. „Ich kann verstehen, dass Ihre Sicht eingeschränkt war, aber ganz ehrlich: Wenn Sie es nicht schaffen zu erkennen, dass Personen hilflos sind, wenn sie mit erhobenen Händen vor Ihnen stehen oder am Boden liegen, mache ich mir ernsthaft Sorgen.“ Vielmehr sei er nach Anhörung aller Zeugen zu der Einschätzung gekommen, dass es bei diesem Einsatz nicht um Festnahmen gegangen sei.
Unter den Zeugen – ausschließlich Männer – waren mehrere Leiter der beteiligten Polizeizüge gewesen. Keiner hatte davon gesprochen, dass man Demonstrant*innen habe festnehmen wollen. Es sei vielmehr darum gegangen, die „Störer“, wie alle Polizisten die Demonstrant*innen konsequent nennen, zu zerstreuen. Entsprechend sieht man auf dem Video auch nichts von Festnahmeversuchen, sondern nur Prügel.
„Es ist gut, dass wir das Verfahren durchgeführt haben“, sagt die Richterin zum Schluss. Dass die Polizisten sich entschuldigt und Opfer und Täter sich die Hand geschüttelt haben, sei der eigentliche Erfolg des Verfahrens. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber beide Seiten verneinten die Absicht, Berufung einzulegen.
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