piwik no script img

Versorgung bei SchwangerschaftsabbrüchenGottes Gewissen im Klinikkonzern

Kliniken sollen ihren Angestellten nicht verbieten dürfen, Abtreibungen durchzuführen, fordern die Grünen. Im Bundestag wird das kontrovers debattiert.

Der Chefarzt des Zentrums fuer Frauenheilkunde am klinikum Lippstadt, Joachim Volz im August 2025 vor dem Amtsgericht in Lippstadt Foto: epd/imago

Aus Berlin

Amelie Sittenauer

Dürfen Kliniken ihren Ärz­t:in­nen untersagen, Schwangerschaftsabbrüche in ihren Häusern durchzuführen? Diese Frage stellte sich kürzlich im Kontext eines Rechtsstreits – zwischen dem Gynäkologen Joachim Volz und seinem Arbeitgeber, dem christlichen Krankenhaus in Lippstadt. Am Mittwoch beschäftigte sich nun der Gesundheitsausschuss des Bundestags auf Antrag der Grünen mit den Rechten von Kliniken und der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen.

„Meine Klinik in Lippstadt hat bei medizinisch indizierten Abbrüchen die Versorgung der ganzen Region geleistet“, schildert der als Sachverständiger geladene Volz am Mittwoch. Seit die vormals evangelische Klinik jedoch mit einem katholischen Träger fusionierte, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich untersagt, sei die Versorgung schlichtweg nicht vorhanden, so der Gynäkologe.

Der katholische Träger beruft sich auf sein Weigerungsrecht aus Gewissensgründen und die Religionsfreiheit. Volz klagte und konnte vor dem Arbeitsgericht zwar einen Teilerfolg für sich erzielen – an der grundlegenden Situation ändert das jedoch nichts.

Länder sind verpflichtet, Versorgung sicherzustellen

Die Fraktion der Grünen und der parteilose Abgeordnete Stefan Seidler nahmen diesen Fall zum Anlass, in ihrem Antrag eine Verbesserung der sich „kontinuierlich verschlechternden“ Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zu fordern – so, wie es die geltende Rechtslage voraussetze. Erst wenn die Versorgungslage gesichert sei, „besteht das Recht der Schwangeren auf einen selbstbestimmten Abbruch ihrer Schwangerschaft auch tatsächlich“. Dafür will die Fraktion beispielsweise das Weigerungsrecht für juristische Personen streichen und Länder stärker in die Pflicht nehmen.

Bekräftigt wurde dies von der Sachverständigen Liane Wörner. Die Strafrechtlerin argumentierte, dass die Bundesländer gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtet seien, die Versorgung sicherzustellen – „eine Bedarfsplanung seitens der Länder liegt jedoch nicht vor“, so Wörner. Damit stehe die derzeitige Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen sowohl gegen menschenrechtliche Vorgaben als auch gegen frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts.

Ungewollt Schwangere seien mit langen Anfahrtswegen, hohen Kosten und Zeitdruck konfrontiert, sagte die Gesundheitswissenschaftlerin Daphne Hahn. Insbesondere vulnerable Frauen – arm, jung, mit Sprachbarrieren oder Gewalterfahrungen – seien davon betroffen. „Die Versorgungslücke erlebe ich in der Praxis jeden Tag“, bekräftigte die Berliner Gynäkologin Mandy Mangler.

Anders sah das die Gynäkologin Stephanie Wallwiener. Sie konnte keine strukturelle Unterversorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland erkennen, lediglich regional unterschiedliche Dichten. Positiv bewertete sie eine, wie von den Grünen gefordert, stärkere Verankerung von fachärztlichem Wissen in Universitäten und bei Fortbildungen. Wallwiener war, wie auch Hahn und Wörner, Teil der von der Ampelregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung. Diese hatte 2024 eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen empfohlen.

Können Kliniken sich weigern?

Dass juristische Personen – also etwa das christliche Klinikum in Lippstadt – sich nicht auf ein Weigerungsrecht berufen können sollten, befürwortete Verfassungsrechtlerin Dana-Sophia Valentiner. „Weder dem Schwangerschaftskonfliktgesetz noch den ärztlichen Berufsordnungen und schon gar nicht dem Grundgesetz kann ein pauschales kollektives Weigerungsrecht für Krankenhausträger entnommen werden.“

Marcel Bienik vom Caritasverband widersprach: Er argumentierte, das Weigerungsrecht folge aus den Glaubenssätzen der Kirche. Das Ganze stehe darüber hinaus „im Widerspruch zur Rechtslage, wonach Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich rechtswidrig sind“ – auf dieser Grundlage könne man Klinikleitungen nicht zu einer Durchführung verpflichten.

Auf das Argument der Rechtswidrigkeit, wie es der katholische Wohlfahrtsverband vorbrachte, haben Pro-Choice-Befürworter:innen wiederum seit Langem eine Antwort: die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Da die Abschaffung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch jedoch mit den Unions-Parteien derzeit nicht umsetzbar scheint, bleibt Grünen und Linken nichts anderes übrig, als um jedes Detail zu ringen.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

8 Kommentare

 / 
  • Ein Krankenhaus ist eine öffentliche Einrichtung, allemal wenn es von öffentlichen Geldern (mit)finanziert wird. Da haben ideologische Zwänge nichts zu suchen. Entweder wir leben in einem säkularen Staat oder eben nicht. Die Mehrheit der hiesigen Bevölkerung gehört keiner Kirche (mehr) an, wieso sollte man sich dem Diktat dieser Institution(en) beugen??

  • Solange Kliniken im Subsidaritätsprinzip betrieben und damit fast vollständig aus Mitteln des Staates und der Krankenversicherung finanziert werden, müssen dieselben Bedingungen wie in anderen öffentlichen Krankenhäusern gelten. Es darf nicht sein, dass die Kirche für kleines Geld ihre Jahrtausende alte Unterdrückungsideologie weiter praktizieren darf.



    Ob ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wird, müssen alleine Frau und Ärztin oder Arzt entscheiden, keine Pfaffe, kein Bischof und kein Papst.

    • @Flix:

      Dann muss der Staat (sprich üblicherweise Kreis und/oder Kommune) die katholischen Krankenhäuser übernehmen. Das ist von den Kreisen und Kommunen aber nicht gewollt, weil dies eben Geld kostet, sowohl die Übernahme als auch der Betrieb. Im Gegenteil, die Städte wollen ihre eigenen Krankenhäuser los werden und privatisieren diese.

    • @Flix:

      ganz genau so ist es. die krankenhäuser werden von allen finanziert.....der träger ist am ende egal.

    • @Flix:

      Bitte nicht. Zumindest bei den mir bekannten kirchlichen Kliniken geht es noch am ehesten um gute Medizin bei guten Arbeitsbedingungen.



      Mit christlichen Werten kann eine Klinik besser betrieben werden als mit kapitalistischen Werten (private Klinikkonzerne) oder politischen Werten (kommunale Kliniken). Denn dort wird aus unterschiedlichen Gründen schlechte Medizin bei miserablen Arbeitsbedingungen für das medizinische Personal betrieben.

  • Schön zu sehen, dass die Grünen, die sich neuerdings als "Stimme des Liberalismus" sehen wollen, dies bei den eigenen Herzensangelegenheiten dann doch lieber nicht so genau nehmen. Das grundsätzliche Weigerungsrecht von Institutionen, Abtreibungen durchzuführen, kann man tatsächlich kritisch sehen - ich würde aber argumentieren, dass, von Sonderfällen wie in Lippstadt abgesehen, es eher selten vorkommt, dass ein*e Gynäkolog*in, der oder die unbedingt Abtreibungen anbieten möchte, dann in einem katholischen Krankenhaus arbeitet. Ich vermute deshalb, dass der Effekt einer solchen Maßnahme sich vielerorts nicht wesentlich auswirken wird - so dass dann als nächstes über das individuelle Weigerungsrecht diskutiert werden wird, schließlich darf man sich anderen medizinischen Maßnahmen auch nicht aus Gewissensgründen pauschal verweigern.

  • "Erst wenn die Versorgungslage gesichert sei, „besteht das Recht der Schwangeren auf einen selbstbestimmten Abbruch ihrer Schwangerschaft ..."

    Ich greife mal voraus: Erst wenn der Abbruch kostenlos ist und ggf. Krankengeld gezahlt wird, besteht das Recht auf selbstbestimmten Abbruch tatsächlich.

    Klingt nach: my body, my choice, but your responsibility

  • "Marcel Bienik vom Caritasverband widersprach: Er argumentierte, das Weigerungsrecht folge aus den Glaubenssätzen der Kirche. "



    Ich denke aus den Glaubensgrundsätzen der Kirche folgt, dass eine Klinik nicht gläubig ist. Die Klinik ist ja schließlich kein Mensch. Insofern lässt sich aus dem nicht existierenden Glauben der Klinik auch keine Weisung ableiten. Der Kirche als Glaubensorganisation sthet es frei, keine Kliniken zu betreieben, wenn eine umfassende medizinische Versorgung im Gegensatz zum Glauben steht.

    Im Grunde ist es doch ganz einfach. Christliche Glaubensgrundsätze stehen im Widerspruch dazu, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Die Tätitgkeit als Gynäkologe erfordert, dass man auch Schwangerschaftsabbrüche durchführen muss. Also muss man sich als Christ dann überlegen, ob einem der Glaube oder der Wunsch Gynäkologe zu werden wichtiger ist. So wie jeder andere auch überlegen muss, ob der gewählte Beruf zum eigenen Weltbild passt. Wir diskutieren doch auch nicht, ob Soldaten, die sich als Pazifisten verstehen, nicht auf Menschen schießen müssen, oder ob Piloten, denen Klimaschutz wichtig ist, nicht fliegen müssen.