Schutz für Taliban-Gegner:innen: Versprechen gebrochen
So viel ist der Bundesregierung also Rechtsstaatlichkeit wert: Die Unterstützung für Afghan:innen auf der Menschenrechtsliste endet.
A m 7. April 2026 beendet die Bundesregierung die Unterstützung von 257 Afghan:innen, denen Schutz versprochen wurde und die zum Teil seit Jahren in Pakistan auf die Ausreise nach Deutschland warten. Es geht um Personen von der sogenannten Menschenrechtsliste, die nicht auf das erpresserische Angebot der Bundesregierung eingegangen sind, gegen eine begrenzte Geldzahlung „freiwillig“ ins Land der Taliban zurückzukehren.
Es sind Menschen, die wegen des Schutzversprechens Deutschland ihr Hab und Gut in Afghanistan verkauften, um Visa und die Reise nach Pakistan zu finanzieren, von wo aus sie nach Deutschland gebracht werden sollten.
Schon die Ampelregierung hatte das Interesse an dem einst „humanitär“ genannten Aufnahmeprogramm verloren. Die schwarz-rote Koalition machte ihm endgültig den Garaus. Sie paktiert lieber mit den Taliban, um Afghanen abschieben zu können, als Menschen, die von den Taliban bedroht werden, Schutz zu gewähren.
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Reihenweise wurden Aufnahmezusagen zurückgenommen. Nur wer sich mit Unterstützung der Hilfsorganisation Kabul Luftbrücke und zahlreicher Anwält:innen erfolgreich durch mehrere Instanzen gegen die Bundesregierung klagte, durfte noch einreisen. Viele derjenigen, die jetzt schutzlos in Pakistan auf die Straße gesetzt werden, haben noch Klagen laufen. Aber die Bundesregierung wartet die Urteile lieber nicht ab, bis Gerichtsurteile vorliegen. So viel zur hochgelobten Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.
Visa abgelaufen
Weil die Bundesregierung sie schon so lange hat hängen lassen, sind ihre pakistanischen Visa abgelaufen. Über kurz oder lang werden sie nach Afghanistan abgeschoben – direkt in die Fänge der Taliban. Was ihnen dort passiert, will Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) lieber nicht wissen. Gegen ihn und Außenminister Johann Wadephul (CDU) läuft übrigens eine Strafanzeige von Pro Asyl wegen unterlassener Hilfeleistung und der Gefährdung der Afghan:innen.
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