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Demo gegen Abschiebehaft in Arnstadt„Wie sollen Menschen das aushalten?“

Erst in den Knast, dann in den Flieger: Thüringen richtet eine Haftanstalt für Abschiebungen ein. Doch gegen die Pläne regt sich Protest.

Abschreckend: Der nigelnagelneue Abschiebeknast in Arnstadt, Thüringen Foto: Martin Schutt/dpa

Leipzig taz | Im Nordosten von Arnstadt stehen auf einem freien Feld helle Mauern, die die dortige Justizvollzugsanstalt umgeben. In einem Teil des Gefängnisses soll Ende des Monats Thüringens eigene Abschiebehafteinrichtung entstehen. Dass diese kommt, hatten CDU, BSW und SPD vergangenen November in ihrem Koalitionsvertrag versprochen. Doch am Samstag ist dagegen eine Demonstration angemeldet. Sie soll nicht nur die Abschiebehaft infrage stellen, sondern auch motivieren, Inhaftierte zu unterstützen.

Zum Orgateam der Demo gehören Mara Brand vom Bündnis Seebrücke und Yusuf Hassan. Sie kritisieren, das Abschiebegefängnis behandle Schutzsuchende so, als hätten sie Straftaten begangen. „Aber ob man in diesem Abschiebegefängnis landet, hängt ja nicht davon ab, ob man kriminell ist“, sagt Hassan. In Thüringen verschiebe sich der Diskurs gegen Geflüchtete insgesamt. „Der Abschiebeknast ist ja keine isolierte Maßnahme. Dazu kommt die Einführung des sogenannten Sicherheitspakets oder die Bezahlkarte in allen Landkreisen“, sagt Brand.

Die beiden heißen eigentlich anders, aber wollen ihre Namen nicht veröffentlichen, um „nicht in den Fokus zu geraten“. Wessen Fokus? Den der Behörden, erklärt Brand. „Die Kriminalisierung linker Bewegungen nimmt zu.“ Und Hassan ergänzt, er habe Sorge vor rassistischer Diskriminierung. „Lieber wäre mir, ich könnte ganz offen reden“, schiebt er noch hinterher.

Yusuf Hassan kam im Oktober 2015 als Geflüchteter nach Thüringen. In der kleinen Stadt Ohrdruf habe ihn vor allem eins geprägt: Ungewissheit. Die tägliche Sorge, ob Deutschland seinen Asylantrag anerkenne oder nicht, das sei quälend und nervenaufreibend gewesen. „Wenn das für mich schon schlimm war, wie muss es dann erst den Menschen gehen, die mit ihrem Abschiebebescheid im Knast sitzen? Wie soll ein Mensch das aushalten“, fragt er.

Trennungsgebot bei Abschiebegefängnissen

Laut dem Bundesinnenministerium stehen derzeit 790 Abschiebehaftplätze in Deutschland zur Verfügung. Ausreisepflichtige Menschen können auf richterliche Anordnung inhaftiert werden, damit sie sich nicht der Abschiebung entziehen können. Wie viel Menschen vergangenes Jahr hinter Gittern auf ihre Abschiebung warten mussten, könne das Ministerium nicht beantworten – das sei Ländersache.

Allerdings ergab letztes Jahr eine Abfrage der Nachrichtenagentur epd bei den Bundesländern, dass im Schnitt ein Großteil der Zellen leer bleibe. Demnach waren in Hessen im ersten Halbjahr 2024 durchschnittlich knapp 37 von 80 Plätzen belegt, in Baden-Württemberg rund 33 von 51, in Nordrhein-Westfalen 84 von 175 Plätzen, in Rheinland-Pfalz 26 von 40.

Thüringen hatte seit 2014 keine eigenen Abschiebehaftplätze, sondern kooperierte dafür mit Rheinland-Pfalz. Dass nun Ende Juni wieder zehn neue Haftplätze entstehen, dafür ist auch Thüringens Justiz- und Migrationsministerin Beate Meißner (CDU) verantwortlich. Zu Begründung dafür verweist Meißner auf eine Umfrage bei den Thüringer Kommunen, laut der es Bedarf für 200 Unterbringungen in Abschiebehaft pro Jahr gebe.

Perspektivisch sollen die zehn Plätze in Arnstadt auf bis zu 37 ausgebaut werden. Wie viel das kostet, lasse sich aktuell noch nicht genau sagen, heißt es aus dem Ministerium. Für Meißner sei die Abschiebehaft ein wichtiger Bestandteil des Plans der Regierung in Thüringen, bei dem sie das Trennungsgebot achten wolle.

Weil es sich bei der Abschiebehaft um keine Strafhaft handelt – also die Insassen keine verurteilten Straf­tä­te­r:in­nen sind – müssen Abschiebegefängnisse von regulären Vollzugsanstalten getrennt sein, so sieht es die europäische Rückführungsrichtlinie vor. Abschiebegefängnisse müssen sich „in der Ausgestaltung davon unterscheiden, wie Strafgefangene inhaftiert sind“, heißt es etwa in einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) von 2022 dazu.

Um diesen Vorgaben in Thüringen gerecht zu werden, richtet das Ministerium die Abschiebehaft im Gebäude des bisherigen Jugendarrests ein. Das sei „baulich und räumlich von der Justizvollzugsanstalt Arnstadt abgetrennt“, erklärt das Ministerium auf Anfrage der taz. Der Jugendarrest weicht wiederum auf ein leerstehendes Gebäude der JVA aus. Außerdem, erklärt das Ministerium, sollen sich die Haftbedingungen von denen des regulären Justizvollzugs unterscheiden. Es seien etwa „großzügigere Besuchsregelungen, Aufschlusszeiten, etc.“ geplant.

Frank Gockel vom Bundesfachverband zur Unterstützung von Menschen in Abschiebehaft (BUMAH) bezweifelt allerdings, dass ein abgegrenztes Gebäude reicht, um dem Trennungsgebot nachzukommen. Er verweist auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Juli 2014: Demnach sei die Unterbringung „in einem besonderen Gebäude auf dem Gelände einer gewöhnlichen Haftanstalt keine Unterbringung in einer speziellen Hafteinrichtung“. Die Haftanstalt wäre demnach unrechtmäßig.

Allerdings: Bis der BGH darüber entscheidet, wie das rechtlich in Arnstadt so ist, dürften Jahre vergehen, vermutet Gockel. Der Klageweg ist lang.

Unterstützung in der Abschiebehaft

Gockel engagiert sich seit mehr als 30 Jahren für Menschen in Abschiebehaft. Es gebe viele Möglichkeiten, um Inhaftierte zu unterstützen, erklärt er. „Bereits ein Gespräch kann für die Inhaftierten eine willkommene Abwechslung darstellen und zur Stabilisierung beitragen.“

Zudem halte Gockel es für wichtig, wenn Be­su­che­r:in­nen „Vorgänge in Abschiebehaftanstalten sichtbar machen“, um Einblick in den ansonsten abgeschotteten Bereich zu ermöglichen. Dabei befürworte er, Menschen vor Ort aktiv einzubinden.

Doch wie ist die Stimmung dazu in Arnstadt? Die Stadtverwaltung informiert auf ihrer Website, für die Bür­ge­r:in­nen habe die neue Abschiebehaft auf dem Gelände der JVA „keine spürbaren Auswirkungen“. Die „untergebrachten Personen dürfen das gesicherte Gelände nicht verlassen“. Eine Formulierung, die an die Kritik von Yusuf Hassan erinnert, dass Geflüchtete durch die Abschiebehaft kriminalisiert werden.

Für die Demonstration am Samstag, berichtet Mara Brand, sei es nicht einfach zu mobilisieren. Im ländlichen Raum gebe es kaum Ansprechpartner:innen. Linker Aktivismus konzentriere sich in Thüringen vor allem auf drei Städte: Erfurt, Jena, Weimar. Trotzdem appelliere sie an die Zivilbevölkerung in Arnstadt, „die Schrecken des Abschiebegefängnisses abzufedern“.

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26 Kommentare

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  • "Allerdings ergab letztes Jahr eine Abfrage der Nachrichtenagentur epd bei den Bundesländern, dass im Schnitt ein Großteil der Zellen leer bleibe."

    Abschiebehaft soll nur als letztes Mittel angewendet werden.



    Und das betrifft dann Menschen, die jede Kooperation verweigern, die wissen, dass sie gehen müssen und nicht freiwillig gehen. Im Prinzip kommt diese Situation nicht so schnell zustande, aber mit der neuen Regierung, die ja auch nach Syrien und Afghanistan schon Straftäter abschieben will, könnte sich das anders entwickeln. Ich bin kein Freund der Abschiebehaft, aber mir fällt für besonders resistente Menschen auch kein anderer Weg ein.



    Man muss das auch mal so sehen, wenn ein Mensch keinen Asylgrund vorträgt, dann hat er auch kein Recht einen Aufenthalt zu erhalten. Dann muss er Deutschland verlassen und wenn er das immer wieder vereitelt -sich entzieht, dann läuft es eben auf solche Sachen hinaus. Das tun momentan aber nur sehr weniger Ausländer, dass sie gar nicht kooperieren. Und dann fordern im Dublinsystem Ungarn, Italien und Griechenland ihre Fälle nicht an und schieben uns tausende Asylbewerber so zu. Die müssen z.B. nicht in Abschiebehaft. Die bleiben hier.

  • Wir machen uns doch was vor. Ich habe eine Wohnung an einen netten Syrer vermietet der in einer Pizzaria arbeitet. Diesen Sommer will er seine Eltern in Syrien besuchen. Alle könnten wieder heim und jeder weiss es. Aber statt die Wahrheit zu sagen wird weitergemacht wie bisher , das ist typisch deutsch, bloss nicht auffallen.

    • @Timelot:

      Ich freue mich für Ihren Mieter, dass er seine Eltern besuchen kann. Laut Auswärtigem Amt ist die Sicherheitslage in Syrien weiterhin extrem gefährlich.

  • Man kann der Abschiebehaft doch - anders als ein Straftäter der Haft - doch ganz einfach entgehen - freiwillig ausreisen.



    Ein funktionierendes Asylsystem bedeutet, dass jemand, der rechtsgültig abgelehnt wird, wieder gehen muss. Macht er das nicht freiwillig, bleiben 2 Wege: Abschiebehaft oder Streichen aller Leistungen.

  • Bei dieser Unterwanderung des geltendes Rechts durch Hilfe zum untertauchen etc sollte vielleicht auch im Rahmen des großen Ganzen einmal die kritische Frage an sich selbst beantwortet werden :

    Hilft es, geltendes Recht zu unterbinden und damit den Eindruck zu vermitteln, Abschiebungen finden so gut wie nicht statt? Auch wenn es um Straftäter mit ekligen Taten wie Vergewaltigung geht? Dieser Bilder sind oft genug durch die Medien gegeistert.



    Und was macht das mit Otto-Normalbürger?



    Hilft es dass er denkt, das sind nette Menschen , oder denkt er: lieber keiner rein, weil raus geht eh keiner mehr?

    Das ist meiner Meinung vor allem Hilfe für die AFD….

    • @Lio:

      Das ist haltlose Unterstellung. Umgekehrt ist es doch Rassismus, Straftaten unterschiedlich zu bestrafen, je nachdem ob man den deutschen Pass besitzt oder nicht. Für Straftaten gibt es bereits Gefängnisse.

  • Es stehen also über 100.000 ausreisepflichtigen Personen 200-300 Plätze zur Inhaftierung gegenüber. Der Artikel erwähnt mit keinem Wort, was vorgefallen sein muss, um in so einer Anstalt zu landen.

    • @Strolch:

      Etwa 42.000 ausreisepflichtigen Personen (ohne Duldung) (davon ca. 17.000 mit abgelehntem Asylantrag -> Zahl aus 2024) stehen 790 Plätze zur Inhaftierung gegenüber (Tendenz steigend)

      Näheres zu den Gründen einer Inhaftierung finden Sie im ersten verlinkten Artikel.

  • Sich unberechtigt (bzw. illegal) in einem fremden Land aufzuhalten und sich einer Ausreise zu widersetzen, soll keine Gewahrsamsnahme -zur Verhinderung eines Abtauchens- rechtfertigen dürfen? Ist "kriminell" nur das Verüben von Straftaten, oder nicht doch auch bereits Widerstand gegen Ausreisepflicht?



    Dem hätte sich jeder bzw. jede selbsttätig durch vorzeitige Ausreise entziehen können.

  • "Die „untergebrachten Personen dürfen das gesicherte Gelände nicht verlassen“. Eine Formulierung, die an die Kritik von Yusuf Hassan erinnert, dass Geflüchtete durch die Abschiebehaft kriminalisiert werden."

    Ich gehe davon aus, dass Menschen, die keine wie auch immer geartete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben, vor der Sicherung ihrer Abreise mehrfach, vermutlich freundlich und höflich, wenn auch in "bürokratendeutsch", dazu aufgefordert wurden, Deutschland zu verlassen. Manchmal/oft (?) verknüpft mit Rückkehrhilfen, die Rückreise wird ohnehin bezahlt. Was kann alternativ getan werden, wenn diese Menschen ihrer Verpflichtung nicht freiwillig nachkommen wollen?

    Unabhängig davon, ob der unerlaubte Aufenthalt in einem Land eine Ordnungswidrigkeit, eine Straftat oder eine andere Form des justiziablen Regelverstoßes darstellt, ist es einfach so hinzunehmen, meiner Meinung nach, keine gute Alternative, wenn wir Wert auf ein relativ regelbasiertes Zusammenleben legen.

  • "Sie kritisieren, das Abschiebegefängnis behandle Schutzsuchende so, als hätten sie Straftaten begangen. "



    Nein, haben sie in der Regel nicht. Es geht darum, dass Untertauchen vor der Abschiebung zu verhindern - was der Artikel ja auch erwähnt. Dass wissen natürlich auch die Aktivisten von "Seebrücke" und anderen Organisationen, aber dieser Punkt wird gezielt ignoriert. Wie ja auch beim Gejammer um Abschiebungen am frühen Morgen.



    Das eigentliche Ziel solcher Aktivisten ist es, alle Abschiebungen zu verhindern. Das möchte man natürlich so nicht kommunizieren, weil man dann die Frage beantworten müsste, wie man mit Migranten verfährt, die kein Aufenthaltsrecht haben. Dass in einer Debatte um offene Grenzen jenseits eines bestimmten, eher kleine Milieus kein Blumentopf zu gewinnen ist, wissen natürlich alle. Es ist diese Art unehrlicher, vorgeschobenen Argumentation, die einfach nur noch nervt. Um das eigentliche Thema, wieviel Migration kann eine Gesellschaft verkraften, macht man daher lieber einen großen Bogen und verschiebt die Diskussion auf Nebenkriegsschauplätze.

    • @Schalamow:

      Um das Untertauchen vor der Abschiebung zu verhindern, dürfen sie also wie Straftäter behandelt werden? Das ist doch offensichtliche Kriminalisierung von Migration. Ich bin mir auch sicher die Genannten haben schon offen über das Aufenthaltsrecht kommuniziert und wundern sich immer mehr über das Abdriften der Debatte und wie der Abbau des Sozialstaats den Migranten als Schuld angelastet wird.

  • "Linker Aktivismus konzentriere sich in Thüringen vor allem auf drei Städte: Erfurt, Jena, Weimar."

    Kein Zufall, dass es drei der vier größten Städte in Thüringen sind.

    Ist wie überall.

    Alles, was nicht Großstadt ist, hat man den Rechten überlassen.

  • Abschiebungen sind ein notwendiger Bestandteil des Asylsystems.



    Wer nicht asylberechtigt ist, muss wieder gehen, wer dies nicht freiwillig tut, muss abgeschoben werden. Und es gibt zahlreiche Personen, die sich der Abschiebung widersetzen, untertauchen, usw. Solche Leute gehören in Abschiebehaft.



    Ist das schön? Nein. Ist es notwendig? Ja, ist es. Und zwar in viel stärkerem Ausmaß als bislang praktiziert.

  • Vergleiche mit der dunkelsten Zeit verbieten sich ja und sind ja auch strafbar aber auch die dunkelste Zeit hat mit "kleinen" Schikanen angefangen ...und Unschuldige einzuknasten ist meiner Ansicht nach schon deutlich mehr als eine "kleine" Schikane.

  • Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass Gesetze auch ausgeführt werden.



    Dazu gehört eindeutig die Regelungen dazu, wer sich wann in Deutschland aufhalten darf und wer wann nicht. Und wie wir alle wissen, gibt es in diesem Punkt eine riesige Diskrepanz zwischen Rechtslage und Praxis. Ein Grund dafür ist das häufige Abtauchen Ausreisepflichtiger, sobald über ihren Antrag entschieden ist (wer würde das nicht tun, wenn er kann?).



    Ein Abschiebegefängnis schlimm zu finden, ist naheliegend und einfach. Wer das jedoch nicht möchte, möge doch bitte praxistaugliche Vorschläge machen, wie Abschiebungen von Ausreisepflichtigen anders gelingen sollen.

    • @Frauke Z:

      Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass Gerichtsentscheidungen zu respektieren und die Haftbedingungen entsprechend zu gestalten sind. Das ist der Talking point der im Artikel zitierten Personen.

  • Da sind die Rollen ja klar verteilt. Die Wärter:innen, die Inhaftierten und die 82 Mio zu schützenden Rechtssubjekte.

  • „Wie sollen Menschen das aushalten?“

    Gegenfrage: Wie sollen das Menschen ausshalten, die unter Straftaten leiden, die mit den Auswirkungen überfordert sind und wie soll das System das aushalten??

    • @DrSchlaumeierxy:

      Ich kann Ihren Ausführungen nicht folgen. Es geht doch in dem Artikel eben nicht um Straftäter:innen. Es geht um Menschen, die in ein Gefängnis kommen, ohne eine Straftat begangen zu haben. Oder habe ich Sie da vielleicht missverstanden?

      • @drum:

        @drum



        Kommt drauf an. Wer keinen Aufenthaltstitel hat begeht nach Paragraph 95 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz eine Straftat. Ist also die Frist für die freiwillige Ausreise nach negativem Bescheid und Ausschöpfung des Rechtsweges keine Ausreise erfolgt, ist das illegal.



        Daneben gibt es durchaus auf Basis der Polizeigesetzte der Länder das Recht zu Gewahrsam zur Verhütung einer Straftat. Also geht der Staat davon aus, dass Fall eins Eintritt und sich der Abschiebung entzogen wird, gibt es Argumente dafür ein Gewahrsam anzuordnen. Wie man das moralisch findet ist eine andere Debatte, aber Abschiebung und Abschiebegewahrsam sind nicht rechtswidrig, auch wenn keine weiteren Straftaten vorliegen. Ggf. Kann in einigen Fällen auch Asylbetrug vorliegen. Ebenfalls bereits eine Straftat.



        Für die Frage ob ein Abschiebeverfahren legal ist, ist nicht entscheidend ob Menschen weitere Straftaten begangen haben z.B. wie Raub etc. Es ist eher eine positive Erweiterung der Rechtslage, dass man eher davon absehen will Menschen, die keine weiteren Taten begehen nicht abzuschieben. Einen Anspruch hierauf gibt es aber stand jetzt nicht.

    • @DrSchlaumeierxy:

      Den Menschen und dem System gehts besser wenn Abgeschobene wie kriminelle behandelt werden? Nicht alle haben Straftaten begangen. Es geht nicht darum Leiden zu mindern sondern dem rechten Zeitgeist zu bedienen. Die setzen AfD-Politik um.

      • @Andreas J:

        Wenn die Durchsetzung geltenden Rechtes inzwischen das Bedienen eines "rechten Zeitgeistes" sein soll, dann haben Sie schon ein sehr eigenwilliges Rechtsstaatsverständnis. Dass eine willentlich nicht umgesetzte Ausreisepflicht das ganze Asylsystem in Frage stellt, sollte allerdings auch Ihnen klar sein. Übrigens auch dessen öffentliche Akzeptanz, der Punkt wird in den Debatten ja immer wieder thematisiert. Wenn Sie allerdings dafür plädieren, dass Migranten grundsätzlich bleiben dürfen, und zwar unabhängig von echten Fluchtgründen, dann sagen Sie das doch auch so!



        Im übrigen ist vorbeugender Freiheitsentzug in unserem Rechtssystem keineswegs unüblich, siehe die Untersuchungshaft bei Flucht- und Verdunklungsgefahr. Der Rechtsstaat muss ja nicht sehenden Auges in Kauf nehmen, dass seine Gesetze einfach wirkungslos verpuffen.

    • @DrSchlaumeierxy:

      Tja..... Fragen über Fragen.

    • @DrSchlaumeierxy:

      Sie haben Recht: wohin mit all den kriminellen Neonazis, verhaltensgestörten, ungehobelten Afdlern, rechten und rechtsradikalen SchreibtischtäterInnen, die unschuldige Leute terrorisieren - wohin sollen wir die abschieben? Dafür gibt es leider noch keine Lösung. Dann lieber nach unten treten...

      • @Anjo:

        Kriminell sind alle, welche nur in ihrer Ideologie die Lösung der Probleme in diesem Land oder Weltweit sehen. Und wenn diese dann nicht so umgesetzt werden (können), es mit Mitteln der Gewalt versuchen zu erzwingen. Und da ist es egal, ob rechts oder links. Wenn jemand keinen Anspruch auf Asyl hat oder diesen verwirkt, ist hier halt kein Platz mehr für ihn. Man weiß doch vorher, was passieren könnte, wenn man sich nicht an die Regeln des Gastlandes hält.