Neuer Landtag in Thüringen: Verletzte Rechte

Der AfD-Alterspräsident in Thüringen hat die Parlamentsrechte nicht beachtet. Doch entscheidend ist, dass die AfD das auch akzeptiert hat.

Der neue Präsident und die Vizepräsidentinnen und Präsidenten des Thüringer Landtags

Höcke im Plenarsaal in Thüringen: Die AfD wurde nicht rechtswidrig ausgebootet, wie sie behauptete Foto: Martin Schutt/dpa

Der CDU-Politiker Thadäus König ist am Samstag zum Präsidenten des neu einberufenen Thüringer Landtags gewählt worden. Zuvor war die Geschäftsordnung des Landtags mit den Stimmen von CDU, BSW, Linke und SPD geändert worden. Denn nach den bisher geltenden Regeln hätte die AfD das Vorschlagsrecht für diesen Posten gehabt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte bereits am Freitagabend entscheiden, dass die Regeländerung vor der Wahl verfassungskonform ist.

Die Begründung des Gerichtsbeschlusses überzeugt: Da die AfD keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf den Posten des Landtagspräsidenten hat, durften die Regeln auch zu ihren Ungunsten geändert werden. Und natürlich durften die Regeln schon vor der Wahl geändert werden und nicht erst hinterher. Denn jeder neu gewählte Landtag gibt sich seine Regeln selbst. Das gehört zur Parlamentsautonomie.

Die AfD wurde hier also nicht rechtswidrig ausgebootet, wie sie behauptete. Sie hat es sich vielmehr selbst zuzuschreiben, dass andere Fraktionen ihr keine wichtigen parlamentarischen Posten mehr zugestehen wollen. Die sehr parteiische Sitzungsleitung durch den AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler am Donnerstag war ein erneuter Anlass dafür. Wie das Thüringer Verfassungsgericht nun feststellte, hat Treutler dabei die Rechte der anderen Abgeordneten verletzt.

Umgekehrt ist es aber auch übertrieben, das Verhalten Treutlers nun als Grund dafür zu nehmen, die Forderung nach einem demokratisch ohnehin fragwürdigen AfD-Parteiverbot erneut aufzuwärmen, wie es der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz tut. Dass die AfD nicht nur demütig zuschaut, wie immer wieder die Regeln zu ihren Ungunsten verändert werden, kann man psychologisch durchaus nachvollziehen.

Entscheidend ist aber nicht, dass die AfD am Donnerstag mit wenig überzeugenden juristischen Argumenten versuchte, die Änderung der Regeln zu blockieren. Entscheidend ist, dass sie den Beschluss des Thüringer Verfassungsgerichts am Samstag sofort akzeptiert hat.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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