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Haushalt der AmpelkoalitionKlimafonds ausgebremst?

Die Union wendet sich gegen die Umwidmung von Geldern für den Klimafonds. Nun soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Falls Klimapolitik ohne Schulden finanziert werden soll, müsste an anderer Stelle eingespart werden Foto: Patrick Pleul/dpa

Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht muss über ein Haushaltsmanöver der Ampelkoalition entscheiden. Im Februar 2022 wurden 60 Milliarden Euro in den Klimafonds verschoben, die erst in den Folgejahren ausgegeben werden sollen. So kann die Schuldenbremse eingehalten werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion klagte dagegen, an diesem Mittwoch verhandelte das Karlsruher Gericht.

Die Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro waren ursprünglich für die Coronapolitik geplant, wurden dann aber nicht benötigt. Im zweiten Nachtragshaushalt für 2021 beschloss der Bundestag deshalb im Februar 2022, die Kreditermächtigungen in den Klima- und Transformationsfonds zu verschieben. Der Klimafonds wurde von 40 auf 100 Milliarden Euro aufgestockt.

Investitionen helfen auch der Wirtschaft

Gegen dieses Manöver erhob die Unions-Fraktion einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle, über den jetzt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vizepräsidenten Doris König verhandelt. Es geht um die erste Auslegung der 2009 ins Grundgesetz eingeführten Schuldenbremse und der Ausnahmevorschrift für Notfallsituationen.

Finanzstaatssekretär Werner Gatzer (SPD) verteidigte das Manöver der Ampel. „Die Wirtschaft schwächelte wegen der Coronapandemie, deshalb mussten wir einen Konjunkturimpuls setzen.“ Die 60 Milliarden Euro für den Klimafonds dienten also auch der Bekämpfung der Coronakrise, wegen der von 2020 bis 2022 jeweils die Schuldenbremse ausgesetzt wurde. Dass mit dem Geld nicht irgendwelche Konjunkturprogramme, sondern Maßnahmen wie Programme zur Gebäudedämmung finanziert werden, lasse den Zusammenhang zur Coronakrise nicht entfallen, so Gatzer.

CDU/CSU-Fraktionsvize Mathias Middelberg hielt den Verweis auf die Coronakrise für ein „nachgeschobenes Scheinargument“. Die Ampelkoalition habe sich im Klimafonds eine „Vorratskasse“ geschaffen, um die Schuldenbremse auszuhebeln. Rechtsprofessor Hanno Kobe, der die Union in Karlsruhe vertrat, bezeichnete den Klimawandel als strukturelles Problem, dessen Bewältigung normal aus dem Haushalt finanziert werden müsse.

Urteil in einigen Monaten

Für die Bundesregierung geht es um viel. Falls sie die Klimapolitik ohne Schulden finanzieren müsste, müsste sie die erforderlichen Milliarden an anderen Stellen einsparen oder deutlich die Steuern erhöhen. Beides würde die Koalition vor eine neue Zerreißprobe stellen.

Entsprechend vehement plädierte Rechtsprofessor Alexander Thiele, der die Bundesregierung vertrat, für eine weite Auslegung der Ausnahme: „Bei einer Jahrhundertkrise wie der Coronapandemie gehört auch die Bekämpfung der gesamtwirtschaftlichen Folgen zur Krisenbekämpfung.“ Die Pandemie habe Investitionsausfälle in Höhe von 53 Milliarden Euro verursacht. Deshalb seien die zusätzlichen 60 Milliarden für den Klimafonds eine geeignete Gegenmaßnahme gewesen. Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil in einigen Monaten verkünden.

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9 Kommentare

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  • Man kann nur hoffen das Bundesverfassungsgericht stoppt diesen Irrsinn. Wohin wir das Geld wieder zum Grossteil fließen ? An den grünen Beratungsfilz also an Agora und Co.

    Jede Million die dahin geht ist sinnlos verschwendet!

    • @Thomas Zwarkat:

      können Sie dazu auch Fakten beibringen

  • Wo kein Kläger, da kein Richtet.



    Hier zeigt dich wieder einmal,



    wie rückwärts gewandt die CDU ist.



    Die " Oppositionsarbeit" der CDU/CSU besteht darin, die Regierung zu behindern, wo sie nur können.



    Ziele und Inhalte sind unerheblich.



    Das hat sich ja auch bei der letzten großen Tagung der CDU gezeigt: Ziele und Inhalte sind in dieser Partei unerheblich. ( schwer für die Partei, das in wohlklingendevWorte zu hüllen).



    Diejenigen, die derzeit zu den 29% gehören, die CDU wählen wollen, sollten doch mal erläutern, warum eigentlich.

    • @Philippo1000:

      Es ist die Aufgabe der Opposition Oppositionsarbeit zu leisten - das Hinterfragen von angreifbaren Regierungsentscheidungen ist hier mit die Kernaufgabe. Und seien wir ehrlich: Wenn die Union an der Regierung gewesen wäre und COVID-Gelder für eigene Programme umgewidmet hätte, dann wäre da genauso der Teufel los gewesen. Und das mit Recht.

      Und die Annahme, hier würde gegen Klimaschutz geklagt ist bereits die Übernahme der Regierungsinterpretation. Hier wird gegen die Umwidmung der Gelder geklagt, bei einem Erfolg der Klage wird das Geld nicht im Klimaschutz fehlen, sondern bei der Haushaltsposition bei der die Regierung einen Einschnitt beschließt.

      Wenn dies der Klimaschutz ist, dann nur, weil der Klimaschutz der Teil des Haushalts ist, bei dem die Regierung am ehesten Abstriche zu machen bereit ist.

    • @Philippo1000:

      Die Opposition ist das Korrektiv des Bundestages. Es ist essenziell zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit.



      Und ihrer Forderung an die 29 Prozent ist lächerlich! Im Grundgesetz steht nirgends, daß der Wähler seine Entscheidung begründen oder rechtfertigen muss.

  • Wenden sich CDU&CSU auch gegen den Militärfonds? Oder "nur" gegen Klimaschutz?

    • @Uranus:

      Sie meinen wenn der COVID-Fond für das Militär umgewidmet wird, weil Militärausgaben die Rüstungswirtschaft stärken, damit bei der Bewältigung der COVID-Krise helfen und damit auf-gar-keinen-Fall-zweckentfremdet sind?

      Ich denke schon, viel einfacher kann Oppositionsarbeit kaum sein.

      Das Argument "Fördert die Wirtschaft, ist also eine Covid-Maßnahme" trifft auf quasi jede Ausgabe zu. Wenn sich Scholz von den 60 Mrd einen mittelschweren Palast bauen würde, dann würde das auch die Wirtschaft fördern.

  • Die Argumente der Ampelkoalition sind schlichtweg offensichtlich zielgerichteter Natur und mit den ursprünglichen Zielen des damaligen Gesetzgebers nicht in Einklang zu bringen. Hier bleibt zu hoffen, dass das ganze vom BVerfG gestoppt wird.

    Es erinnert ein wenig an Portugal, wo Gelder aus dem EU-Green-Deal zur Mimderung von Mieten verwendet werden.

    Bedauerlicherweise hat das BVerfG zuletzt eine gewisse Tendenz, der Regierung freie Hand zu lassen und dabei auch vor "überraschenden" Urteilen nicht halt zu machen und eher die Folgen als das geltende Recht im Blick zu haben.

    • @DiMa:

      Man muss ja nur schauen, wen man da zum Chef gemacht hat...