Rassistische Wohnungsanzeige in Bremen: Unser Viertel soll weiß bleiben

Ein Makler stellt rassistische Bedingungen für die Wohnungsvermittlung. Das Bremer Amt für Soziale Dienste hilft ihm kritiklos bei seiner Suche.

Zwei Menschen mit Regenschirm gehen durch das verregnete Schnoor, ein historisches Bremer Wohn- und Geschäftsviertel mit alten Häusern und besonders engen Gassen.

Der Bremer Schnoor: hier gibt es Tou­ris­t*in­nen und Rassismus in Reinform Foto: Sina Schuldt/dpa

BREMEN taz | 55 Quadratmeter, 495 Euro Kaltmiete, mitten im Schnoor – ein gutes Angebot. Allerdings nicht für Schwarze: „Bitte keine Miet-Interessenten aus dem Afro-Bereich“, schreibt ein Schwachhauser Makler unter die Wohnungsbeschreibung. Eine Bremer Behörde hat diese offensichtliche Diskriminierung offenbar nicht davon abgehalten, den Makler bei seiner rassistischen Suche zu unterstützen.

Bekannt gemacht hat den Fall am Dienstag der Bremer Erwerbslosenverband (BEV). Eine Bremerin auf Wohnungssuche, die lieber anonym bleiben möchte, hatte das rassistische Inserat vom Amt für Soziale Dienste (AFSD) bekommen und sich an den BEV gewandt.

Die Zentrale Fachstelle Wohnen beim Amt für Soziale Dienste soll Bürger*innen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, dabei unterstützen, eine Wohnung zu finden. Auch die Mieterin aus der Bremer Neustadt, nennen wir sie F., die aktuell vor dem Verlust ihrer Wohnung steht, hatte sich an die Fachstelle gewandt – und bekam von dort vor gut einer Woche das Angebot für die Schnoor-Wohnung weitergeleitet, inklusive der rassistischen Kriterien.

Das Wohnungsangebot liegt der taz vor. Auf einer knappen Seite richtet sich der Makler darin an die Fachstelle Wohnen, führt die wesentlichen Daten der Wohnung auf – und verbittet sich die Mie­te­r*in­nen „aus dem Afro-Bereich“; mit denen habe der Vermieter schlechte Erfahrungen gemacht.

Amt für soziale Dienste reagiert mit Sarkasmus

Das zuständige Sozialressort bedauert, dass die Anzeige durch das AFSD weitergeleitet wurde – und erklärt das mit einem Versehen. Die Mitarbeiterin von der Fachstelle Wohnen habe den entscheidenden Satz im Anschreiben nicht gesehen. „Ansonsten wäre das von uns nicht weitergeleitet worden“, so Wolf Krämer, Sprecher des Ressorts. „Das entspricht nicht unserer Einstellung.“ Der Satz freilich ist in dem knappen Schreiben fett gedruckt und zusätzlich unterstrichen; also nur schwer zu übersehen.

Gegen ein Versehen spricht auch die erste Reaktion aus der Behörde, so wie der BEV sie schildert. F. habe der offensichtliche Rassismus übel aufgestoßen; sie richtete sich, so erzählt es Tobias Helfst vom BEV, zunächst mit einer Nachfrage an die Behördenmitarbeiterin, die ihr das Schreiben weitergeleitet hatte.

Erst als von ihr keine zufriedenstellende Antwort kam, wandte sie sich an deren Vorgesetzten. Doch auch von dem folgte laut F. keine Entschuldigung oder Distanzierung – sondern Sarkasmus: Er „empfahl mir dann, mich doch bei der Brebau vorzustellen“, schreibt F. dem BEV, „das Ganze ist ziemlich unglaublich“.

Die Brebau war erst vor kurzem in die Schlagzeilen geraten, weil das kommunale Wohnungsunternehmen Mietin­teressent*innen offenbar nach rassistischen Kriterien in Zielgruppen eingeteilt hatte – Po­li­ti­ke­r*in­nen aller Fraktionen verurteilten die Praxis.

Das Sozialressort bestreitet, dass die Brebau wegen ihrer rassistischen Praxis genannt wurde; vielmehr habe der Vorgesetzte Frau F. „alle drei großen Wohnungsunternehmen genannt, um ihr bei der Suche zu helfen“, so Krämer.

Konsequenzen sind bisher fraglich

Warum es im gleichen Zuge keine Distanzierung von der rassistischen Anzeige gegeben hat, weiß der Sprecher nicht. Die Beschwerde, die in der Behörde vorliege, müsse noch bearbeitet werden; personelle Konsequenzen sind aber bisher nicht vorgesehen. Vielmehr müsse man dafür „sensibilisieren, die Anzeigen vor der Vermittlung gründlicher zu lesen“.

Der verantwortliche Makler aus Schwachhausen ist am Dienstag für die taz nicht zu erreichen. Folgen hat er nicht unbedingt zu erwarten: Die Behörde kann sich am Dienstag noch nicht dazu durchringen, ihn auf eine Schwarze Liste zu setzen. Auch juristische Konsequenzen für ihn sind eher fraglich: Die Anzeige widerspricht zwar deutlich dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz. Doch für eine Klage müsste sich jemand finden, der eine persönliche Benachteiligung in genau diesem Fall nachweisen kann.

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