Bremer Bamf-Prozess: Für Ulrike B.

Die Leiterin der Bremer Bamf-Stelle ist eine vorbildliche Beamtin. Dafür wurde sie diffamiert und kriminalisiert.

Die Angeklagte (verpixelt) unterhält sich mit ihren Verteidigern

Die ehemalige Leiterin (M) muss 10.000 € zahlen, da sie korrekt gearbeitet hat Foto: Michael Bahlo/dpa

Für ordentliche Arbeit gibt’s ordentlich Geld und Anerkennung. So lautet der meritokratische Konsens der bundesrepublikanischen Gesellschaft. Wer aber außerordentlich gute Arbeit leistet, wird diffamiert, von den Vorgesetzten als kriminell bezeichnet und mit einer straf- und disziplinarrechtlichen Verfolgung bis nahe an den persönlichen Zusammenbruch überzogen, vor dem als Rettung nur bleibt, in eine völlig überzogene Geldbuße von 10.000 Euro einzuwilligen.

So ist es Ulrike B. ergangen. Das Verfahren gegen sie ist am Dienstag vor dem Bremer Landgericht gegen Auflage eingestellt worden. Das bedeutet: Sie ist unschuldig im Sinne des Gesetzes, wenn sie zahlt. Die 61-Jährige war seit deren Gründung bis 2018 Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Als „Mutter Teresa von der Weser“ hat der Spiegel sie 2018 in Abwandlung des rechtsextremen Gutmenschenbegriffs verhöhnt und sie zur Protagonistin des sogenannten Bamf-Skandals gemacht.

Die Geschichte, die damals half, die ausländerfeindliche Stimmung in Deutschland anzukurbeln – yeah! endlich mal eine Gelegenheit für ungebremsten Hass! – lautete: Ulrike B. hätte massenhaft falsche Asylbescheide ausgestellt. Fest steht: Das Gegenteil ist wahr. Sie hat, entgegen der menschenrechtsfeindlichen, also falschen Gesetzesauslegung ihrer Behördenleitung rechtswidrige Abschiebungen durch neue Bescheide gestoppt.

Sie hat also den Staat davor bewahrt, gegen seine fundamentalen Normen zu verstoßen, obwohl das Figuren wie der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) gerne getan hätten: Der hat sich persönlich bei Ulrike B.s Chef in Nürnberg darüber beschwert, dass eine Familie mit kleinen Kindern nicht in die Obdachlosigkeit nach Bulgarien zwangsausgeflogen werden konnte!

Schnelle und korrekte Arbeit

Nicht ein einziges ausländerrechtliches Vergehen hat eine 48-köpfige Ermittlungsgruppe ihr im Laufe eines Jahrs eifrigen Bemühens und eifernder Öffentlichkeitsarbeit auch nur vorwerfen, geschweige denn nachweisen können.

Die Komplettrevision der 16.000 Bremer Bamf-Akten von 2002 bis 2016 hat ergeben, dass Ulrike B.s Außenstelle überdurchschnittlich korrekt und schnell gearbeitet hat. Dass sie dafür materiell Buße tun und nun noch ein Disziplinarverfahren durchstehen muss, ist unaussprechlich ungerecht. Ein Staat, der so mit seinen treuen Die­ne­r*in­nen umgeht, kann niemandem Heimat sein. Vielleicht hat er deswegen ein Heimatministerium.

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Jahrgang 1972. Seit 2002 bei taz.nord in Bremen als Fachkraft für Agrar, Oper und Abseitiges tätig. Alexander-Rhomberg-Preis 2002.

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