Skandalöse Bamf-Ermittlungen in Bremen: „Das untergräbt das Vertrauen“

Die Chefin der Linksfraktion Sofia Leonidakis fordert politische Konsequenzen aus den skandalträchtigen Bamf-Ermittlungen. Die Senatorin sei gefragt.

Bild von Bremens Leitendem Oberstaatsanwalt Janhenning Kuhn

Liebeskummer?! Versonnen blickt Bremens Leitender Oberstaatsanwalt Janhenning Kuhn ins Leere Foto: Eckehard Stengel/imago

taz: Frau Leonidakis, das Verfahren gegen die frühere Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Ulrike B., „entwickelt sich immer mehr zu einem handfesten Justizskandal“, sagen Sie. Worin besteht der?

37, ist seit 2019 Vorsitzende der Linksfraktion in der Bürgerschaft und deren fluchtpolitische Sprecherin. Foto: Frank Scheffka/Die Linke

Sofia Leonidakis: Drei Jahre hat die Staatsanwaltschaft mit großem Aufwand ermittelt. Währenddessen hat sie mit ihrer ganzen Autorität öffentlich über eine mögliche Haftstrafe spekuliert und ihre Vorverurteilungen und ehrenrührige Gerüchte in großen Medien breitgetreten. Das rückte Ulrike B. als Beschuldigte in ein kriminelles Licht – heute wissen wir, dass das alles nicht stimmte und sie nicht verurteilt wurde. Das wurde als vermeintlicher Skandal massiv aufgebauscht und kommt wie ein Bumerang zurück: Nun wird gegen die Staatsanwaltschaft ermittelt. Aber warum kommt man erst jetzt, nach Einstellung des Verfahrens und lange nach dem rechtswidrigen „Zeit online“-Interview der Staats­an­wäl­t*in­nen auf die Idee, die Ermittlungen an die übergeordnete Stelle zu ziehen?

Sie fordern „politische Konsequenzen“. Welche?

Man muss doch mal darüber nachdenken, ob Staatsanwält*innen, gegen die aufgrund rechtswidriger Pressearbeit ermittelt wird, auch noch für diese Ermittlungsbehörde sprechen können.

Kann Janhenning Kuhn angesichts der Ermittlungen gegen ihn weiter der Leitende Oberstaatsanwalt sein?

Diese Frage muss politisch beantwortet werden. Auch die zuständige Senatorin Claudia Schilling (SPD) muss sich mit der Frage befassen, denn es ist ein Schaden für die Staatsanwaltschaft insgesamt entstanden. Das liegt auf der Hand. Es gibt einen Beschluss des Verwaltungsgerichts, der belegt, dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft rechtswidrig war! Das untergräbt das Vertrauen in die Staatsanwaltschaft an sich, aber auch das Vertrauen in den Rechtsstaat als solchen. Ulrike B. wurde seinerzeit beurlaubt.

Noch ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft ja – ist es da nicht zu früh für politische Konsequenzen?

Natürlich gilt auch da die Unschuldsvermutung. Aber die Frage ist doch, kann man noch glaubwürdig eine verantwortliche Position in der Staatsanwaltschaft ausfüllen, solange gegen einen ermittelt wird?

Wäre mit einem Leiter der Bamf-Außenstelle auch so umgegangen worden wie mit Ulrike B.?

Ich glaube nicht, dass einem Mann da amouröse Ambitionen unterstellt worden wären. Das ist schwer vorstellbar.

Nun wurde ihr attestiert, dass sie korrekt gearbeitet hat – und sie muss trotzdem 10.000 Euro zahlen, damit das Verfahren eingestellt wird.

Gegen Bremens Bamf-Außenstellenleiterin Ulrike B. war wegen vermeintlicher Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Asylbescheiden ermittelt. In diesem Rahmen gaben vier Staatsanwält*innen im Frühjahr 2019 einem Zeit-Online Journalisten ein exklusives Hintergrundgespräch, Mit dabei, wie erst seit 21. April 2021 bekannt, auch der Leitende Oberstaatsanwalt Janhenning Kuhn.

In dem Gespräch dichteten sie Ulrike B. eine einseitige leidenschaftliche Beziehung zu einem Asylrechtsanwalt an. Die sei das Motiv für Taten, die ihr allerdings zu Unrecht vorgeworfen wurden. Das Gespräch war laut Verwaltungsgericht rechtswidrig. Derzeit ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft gegen Kuhn und seine Mittäter*innen

Vor Bekanntwerden von Kuhns Beteiligung am illegalen Plausch hatte Ulrike B. am 20. April 2021 in eine Einstellung ihres Verfahrens gegen Geldbuße von 10.000 Euro eingewilligt. taz-Leser*innen haben eine Crowdfunding-Kampagne initiiert, um die zu begleichen. (taz)

Das erscheint sehr hoch. Aber ich kann nachvollziehen, dass sie sich darauf eingelassen hat, um die jahrelange öffentliche Zermürbung zu beenden.

War das gesamte Bamf-Verfahren problematisch?

Ja. Es geht ja nicht nur um die Ermittlungsgruppe „Antrag“, die zeitweise fast 50 Er­mitt­le­r*in­nen umfasste, sondern auch um den starken Druck aus dem CSU-geführten Bundesinnenministerium, den extremen Druck aus der Bamf-Zentrale in Nürnberg und um mehrere fragwürdige Führungswechsel beim Bamf. Zudem wurden offenbar nur bestimmte, belastende Unterlagen von den Ermittlungsbehörden angefordert, entlastende aber nicht. Wurde einseitig ermittelt? All das gilt es jetzt aufzuklären.

Wie?

Wir haben dazu eine parlamentarische Anfrage eingereicht. Die gesamte Ermittlungsdynamik in diesem Fall muss Gegenstand von Untersuchungen werden. Dass 99 Anklagepunkte der Er­mitt­le­r*in­nen vom Landgericht nicht zur Anklage zugelassen wurden, war ja schon eine schallende Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft. Auch das muss die Generalstaatsanwaltschaft nun aufklären. Vielleicht ist es aber auch sinnvoll, eine rechtswissenschaftliche Untersuchung durch eine externe Stelle einzuholen. Zudem hätte ich mir gewünscht, dass jene Medien, die damals groß über den vermeintlichen Skandal berichtet und die Äußerungen der Staatsanwaltschaft vorbehaltlos übernommen haben, ihre Rolle selbstkritisch reflektieren und jetzt wenigstens ebenso groß über die Verfahrenseinstellung berichten, die Zeit etwa oder der Spiegel.

Zur Rolle der Staatsanwaltschaft wollen sich SPD und Grüne bislang allerdings nicht äußern. Wird die rot-grün-rote Koalition den Fall also lieber auf sich beruhen lassen?

Die Beweggründe unserer Ko­ali­ti­ons­part­ne­r*in­nen kann ich nicht beurteilen. Wir warten sicher alle auf die Ergebnisse der Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft. Neben der juristischen braucht es aber auch eine politische Aufarbeitung, wie es zu der politisch der AfD in die Hände spielenden und persönlich zerstörenden Kampagne gegen Ulrike B. kommen konnte und welche Mitverantwortung Bremer Stellen dabei haben.

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