Verbot von Flaggenverbrennen: Gesetz gegen Symbole

Die Große Koalition will das Verbrennen ausländischer Fahnen unter Strafe stellen. Damit werden traditionelle Protestformen unnötig kriminalisiert.

Eine brennede Fahne liegt auf dem Boden

Syrer protestieren mit dem Verbrennen der russischen Fahne in Berlin, Dezember 2016 Foto: Björn Kietzmann

Das Verbrennen einer Flagge ist eine Meinungsäußerung. Das hat der oberste Gerichtshof der USA schon mehrfach festgestellt, zuletzt 1989. Damit wurden US-Gesetze kassiert, die das Verbrennen der US-Flagge, insbesondere durch (Vietnam-)Kriegsgegner, unter Strafe stellen wollten.

In Deutschland gibt es solche Gesetze bereits. Das Zerstören und Verächtlichmachen der deutschen Flagge ist strafbar. Auch das Zerstören ausländischer Fahnen ist strafbar, wenn diese offiziell präsentiert werden, etwa bei einem Staatsbesuch. Allerdings kann bisher jeder selbst mitgebrachte ausländische Fahnen bei einer Demonstration verbrennen oder zerschneiden.

Dass das ein Problem sein könnte, wurde deutlich, als Ende 2017 in Berlin bei Protesten gegen die amerikanische Israel-Politik auch einige israelische Flaggen verbrannt wurden. Die damalige Diskussion hat jetzt Spätfolgen. Die Große Koalition will künftig das Verbrennen aller ausländischen Fahnen bei Demonstrationen unter Strafe stellen.

Es geht hier nicht um Gewalt gegen fremde Sachen. Es geht um das Verbrennen eigenen Eigentums zu symbolischen Zwecken. Die Flagge wird als Symbol für den fremden Staat benutzt, gegen dessen Politik man protestiert. Es mag eine aggressive Symbolik sein, aber auch die Darstellung von Wut und Empörung sind legitime Zwecke von Demonstrationen, insbesondere wenn Wut und Empörung berechtigt sind.

Der freie Diskurs steht unter Druck

Es wäre vielleicht noch akzeptabel, die Flagge Israels in Deutschland besonders zu schützen, weil das Existenzrecht Israels im Nahost-Konflikt teilweise bestritten wird und Deutschland als Folge des Holocaust eine besondere Verantwortung für den Staat Israel hat. Doch warum soll man die Flagge Chinas gegen Proteste von Uiguren schützen oder die Flagge Myanmars gegen die Empörung der vertriebenen Rohingya?

Der freie, staatlich nicht reglementierte Diskurs steht derzeit auch im Westen massiv unter Druck. Teilweise zu Recht. Wenn der Internet-Mob engagierte Einzelpersonen und Teile der Bevölkerung bedroht und einschüchtert, beeinträchtigt ja auch dies den Diskurs. Die im Maßnahmenpaket gegen Hasskriminalität geplanten Verschärfungen des Strafrechts bei Bedrohungen und der Billigung von Straftaten sind daher gerechtfertigt.

Beim geplanten Verbot der Flaggenverbrennung geht es aber gerade nicht um den Schutz von Menschen. Rechtsgut des geplanten Gesetzes sind einerseits das „Ansehen des ausländischen Staates“, andererseits die „guten Beziehungen“ Deutschlands zum Flaggenstaat. Es geht also um staatliche Schutzgüter und die Einschränkung von Machtkritik. Hier ist weiterhin Zurückhaltung angebracht.

Sollte das Gesetz kommen, wird spätestens das Bundesverfassungsgericht diese Zurückhaltung in der Praxis durchsetzen. Karlsruhe hat schon beim Zerstören und Verunglimpfen der deutschen Flagge darauf bestanden, dass nur antidemokratische Aktionen bestraft werden sollen. So könnte und sollte es auch beim Schutz ausländischer Flaggen enden: Legitimer Protest wird vom Bundesverfassungsgericht erlaubt, die Strafnorm wird auf blinden und rassistischen Hass beschränkt.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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