Kurdische Symbole in Deutschland: Rechtslage? Mal so, mal so

Ob das Zeigen von Symbolen der kurdischen Milizen YPG und YPJ gestattet ist, entscheidet die Polizei nach Gutdünken. Verboten ist nur die PKK.

YPG-Fahne auf einer Demo

Biji Rojava! Foto: dpa

BERLIN taz | Am Rande einer prokurdischen Kundgebung am Brandenburger Tor stehen am Montag mehrere Polizisten mit beschlagnahmten Fahnen. Sie vergleichen die Symbole mit Bildern auf ihren Handys. Einige Fahnen wandern nach links – verboten, andere auf den rechten Haufen – erlaubt.

Vor allem bei zwei Symbolen sind sich die Polizisten unsicher, es sind die gelben und grünen Wimpel der kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG und ihrer Fraueneinheiten YPJ. Zusammen bilden diese den militärischen Arm der kurdisch-syrischen Partei der Demokratischen Union (PYD). Seit vergangenem Mittwoch wehren sie sich gegen den türkischen Angriffskrieg auf die Region Rojava.

Nach einigem Hin und Her bleiben beide Symbole an diesem Tag verboten, nicht ganz konsequent, denn auf einem Banner bleibt das YPG-Dreieck zu sehen. An anderer Stelle gibt es dagegen gar keine Probleme. Seit Montag hängt am Karl-Liebknecht-Haus, der Linken-Parteizentrale, ein riesiges Plakat mit dem roten Stern der YPG. Auch bei den prokurdischen Demos am Donnerstag und Sonntag in Kreuzberg und Neukölln störten sich zwar ein paar türkische Faschisten an den Symbolen, nicht aber die Polizei. Wie kann das sein?

Auf Anfrage erklärt die Polizei die Rechtsgrundlage. Die Antwort, zusammengefasst: Die ist mal so, mal so. Verboten seien lediglich die Symbole der kurdischen Arbeiterpartei PKK, die in Deutschland seit 1993 nach dem Vereinsgesetz verboten ist, und ihrer Unterorganisationen. Kennzeichen der nicht verbotenen YPG können unter dieses Verbot fallen, „wenn im konkreten Einzelfall ein Bezug zur PKK hergestellt werden kann bzw. das Zeigen des YPG-Kennzeichens einen Ersatz für die verbotene PKK-Symbolik darstellt“. So weit, so willkürlich.

Entscheiden nach Gutdünken

Wie es im konkreten Fall gehandhabt wird, entscheide die Versammlungsbehörde oder auch die Einsatzleitung vor Ort, sagt Lukas Theune, Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, der selbst schon prokurdische Demonstrationen angemeldet hat.

Letztlich ist der polizeiliche Umgang mit den kurdischen Symbolen eine politische Entscheidung. Laut Theune dürfte die momentan nur in eine Richtung gehen: „Die aktuellen Demos nehmen ja gerade Bezug auf Rojava und sind offensichtlich keine PKK-Demos“, so seine Einschätzung.

So oder so: Der Protest wird sich davon nicht aufhalten lassen. Am Mittwoch enterten prokurdische AktivistInnen die Bundespressekonferenz, am Samstag wird zur nächsten großen Demo am Potsdamer Platz mobilisiert.

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