Peter Boehringer pöbelt gegen Merkel: Heftige Ausfälle der AfD
Peter Boehringer, Vorsitzender des Haushaltsausschusses, beleidigt Merkel offenbar aufs Schlimmste. Sanktionsmöglichkeiten gibt es kaum.
Am Wochenende war bekannt geworden, dass der AfD-Politiker Peter Boehringer die Bundeskanzlerin Angela Merkel offenbar doch als „Merkelnutte“ bezeichnet hatte. Vor seiner Wahl zum Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Bundestags Ende Januar hatte Boehringer dies bestritten. Der Spiegel zitierte daraufhin aus einer entsprechenden E-Mail. Darin heiße es mit Blick auf die Flüchtlingspolitik: „Die Merkelnutte lässt jeden rein, sie schafft das.“
Es handele sich „um einen Genozid, der in weniger als zehn Jahren erfolgreich beendet sein wird, wenn wir die Kriminelle nicht stoppen“, schrieb der AfD-Politiker im Januar 2016. „Dumm nur, dass es UNSER Volkskörper ist, der hier gewaltsam penetriert wird.“ Dieses sei die „einzige angemessene Sprache“ gegen Merkel, so Boehringers Mail. „Die Alternative zum Nichtwiderstand gegen diese Dirne der Fremdmächte ist der sichere Bürgerkrieg, den wir ab spätestens 2018 dann verlieren werden!“
Traditionell sollen in Deutschland alle Fraktionen entsprechend ihrem Wahlergebnis bei den Ausschussvorsitzen berücksichtigt werden. Doch gilt das auch, wenn ein Politiker wie Boehringer in derart herausgehobener Funktion so redet?
Die eigene Partei handelt üblicherweise
Lammert sagte, bei der Wahl des Bundestagspräsidiums sei „allgemein akzeptiert worden, dass ein Parlament die Freiheit hat und haben muss, selbst zu entscheiden, von wem es sich repräsentieren lassen will.“ Der AfD-Kandidat Albrecht Glaser sei „folgerichtig dreimal nicht gewählt“ worden. Bei der Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse hingegen habe es eine „sehr starke, auch von den Medien gestützte Erwartung“ gegeben, die von der AfD nominierten Vorsitzenden zu wählen, weil der Fraktion eine bestimmte Zahl an Ausschussvorsitzenden zustehe.
Tatsächlich bietet die Geschäftsordnung des Bundestags kaum Sanktionsmöglichkeiten bei Fällen wie Boehringer. Bei verbalen Entgleisungen waren es in der Vergangenheit die eigenen Parteien, die die Abgeordneten zu Entschuldigung oder zum Mandatsverzicht gedrängt hatten. Damit ist bei der AfD nicht zu rechnen.
Rein formal können die Mitglieder eines Ausschusses dessen Vorsitzenden das Misstrauen aussprechen. Sie können aber nicht einfach einen Abgeordneten einer anderen Partei zum Vorsitzenden wählen, weil das das gesamte Tableau der Ausschüsse berühren würde. Das Vorschlagsrecht für den neuen Ausschussvorsitz bliebe dennoch bei der AfD.
Wenn Merkel Anzeige gegen Boehringer erstattet, müsste seine Immunität aufgehoben werden. Ausschussvorsitzender könnte er, formal gesehen, trotzdem bleiben.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Juso-Chef über Bundestagswahlkampf
„Das ist unsere Bedingung“
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Bündnis Sahra Wagenknecht
Ein Bestellerautor will in den Bundestag
Nukleare Drohungen
Angst ist ein lautes Gefühl
taz-Recherche zu Gewalt gegen Frauen
Eine ganz normale Woche in Deutschland